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Geschwindigkeitsüberschreitung mit Anhänger und 100 km/h Zulassung

Vorab sei gleich gesagt, dass kein mir bekannter Fall vorliegt, sonst müsste ich ja nicht fragen. Die Frage ist bislang rein hypothtisch. Angenommen man fährt mit PKW und Anhänger mit einer 100 km/h Zulassung, wobei an der Fahrzeugkombination alles stimmt und wird rechtssicher mit 101 km/h nach Toleranzabzug gemessen. Welcher Verstoß wird dann vorgeworfen?

a) 1 km/h zu schnell.
b) 21 km/h zu schnell.

Am liebsten wäre es mir, es würde jemand antworten, der soetwas selbst erfahren hat oder die Rechtslage mit einem Verordnungstext begründen kann oder ein entsprechendes veröffentlichtes Urteil kennt. Eine Suchmaschine habe ich bereits bemüht und nur Vermutungen bzw. unbelegte Behauptungen zu beiden Alternativen gefunden. Diese aber so zahlreich, dass ich an weiteren kein Interesse habe.

Beste Antwort im Thema

Der TE will offenbar etwas anderes hören. Also gut: Du darfst so schnell fahren wie Du willst ... immer und überall. 🙂

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Habe ich das jetzt richtig verstanden ...
Auf der Landstraße ist mit Anhänger generell nur Tempo 80 erlaubt, auch wenn man eine Freigabe für Tempo 100 besitzt?

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 3. Juni 2019 um 11:04:25 Uhr:


Das gleiche Problem gibt es aber auch, wenn ich mit 99km/h geblitzt werde. Mit 100er Gespann völlig erlaubt, mit 80er Gespann 19km/h zu schnell -> 70Eur + 1Punkt.

Nein, wenns bei 99 blitzt, dann muss es ein niedrigeres Tempolimit vorher geben. (Also zb 80 in ner Baustelle). Und da kann dann auch der Anhänger ne 100er Zulassung haben, er darf hier trotzdem nur 80 fahren.

Zitat:

@Vollgasfuzzi schrieb am 3. Juni 2019 um 11:21:37 Uhr:


Habe ich das jetzt richtig verstanden ...
Auf der Landstraße ist mit Anhänger generell nur Tempo 80 erlaubt, auch wenn man eine Freigabe für Tempo 100 besitzt?

Richtig, das wissen nur leider die wenigsten.

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 3. Juni 2019 um 11:24:09 Uhr:


Nein, wenns bei 99 blitzt, dann muss es ein niedrigeres Tempolimit vorher geben. (Also zb 80 in ner Baustelle).

Wieso das denn? Moderne Anlagen erkennen doch Gespanne. Oder werden Gespanne generell nur ab 100 geblitzt, sofern kein anderes Limit gilt. Dann könnte ich mit meinem 80er Gespann auf der AB immer mit sehr kleinem Risiko bis 100 fahren, da ich höchstens bei händischer Messung mit rauswinken erwischt werden kann.

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Zitat:

@Bytemaster schrieb am 3. Juni 2019 um 11:24:43 Uhr:



Zitat:

@Vollgasfuzzi schrieb am 3. Juni 2019 um 11:21:37 Uhr:


Habe ich das jetzt richtig verstanden ...
Auf der Landstraße ist mit Anhänger generell nur Tempo 80 erlaubt, auch wenn man eine Freigabe für Tempo 100 besitzt?

Richtig, das wissen nur leider die wenigsten.

Danke!
Das wußte ich leider auch nicht 😰

Zitat:

@NOMON schrieb am 2. Juni 2019 um 15:42:30 Uhr:


Quellen:
1) https://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_9/BJNR317100998.html

2) https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/BJNR049800013.html
siehe Anhang Tabelle 3 gaaanz weit unten. krasse Erhöhung der Bußgelder, jedenfalls für Gespanne ab 2 t zulässige Gesamtmasse (daher jeder normale 750 kg-Anhänger mit 100 km/h-Zulassung)

Da fast alle 750 kg-Anhänger ohne hydraulische Stoßdämpfer und ungebremst sind, gibt es nur sehr wenige Zugfahrzeuge für die 100 km/h-Zulassung. Selbst mein Touareg ist mit seinen rund 2,3 t dazu noch zu leicht. Faktor ist 0,3, d.h. das Leergewicht des Zugfahrzeugs muss dann 2,5 t betragen. Schaffe ich gerade so mit dem Wohnmobil.
Für gebremste Anhänger mit hyd. Stoßdämpfern und für Wohnwagen gelten andere Gewichtsverhältnisse.

genau, das meine ich ja auch, PeterBH. Habe ich selbst überrascht festgestellt, als ich mal meine Kombination mit meinem alten 9-5er SAAB durchgerechnet habe. Ich hätte niemals 100 km/h fahren dürfen, weil das Zugfahrzeug zu leicht ist.

Einmal wurde ich auf ner Autobahnauffahrt, genauer einem Beschleunigungsstreifen, geblitzt. Statt angeblich erlaubter 30 km/h (in Worten: dreißig!) mit rasenden 58 km/h. Mein Widerspruch war zum Glück erfolgreich, weil die Beschilderung bullshit war. Aber hätte die Bußgeldstelle genauer aufs Bild und in den Katalog geschaut, hätten sie mir ein wesentlich höheres Bußgeld aufbrummen können. (Wenngleich nicht wegen der 100 km/h, um die es hier auch noch geht.)

Die Grenze von zwei Tonnen gilt wie die komplette Tabelle 3 für die Überladung etc., für Geschwindigkeitsüberschreitungen gilt Tabelle 1. Da greift der höhere Satz bei allen PKW-Anhänger-Gespannen, unabhängig vom Gewicht.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 3. Juni 2019 um 12:33:37 Uhr:


[...] Dann könnte ich mit meinem 80er Gespann auf der AB immer mit sehr kleinem Risiko bis 100 fahren, da ich höchstens bei händischer Messung mit rauswinken erwischt werden kann.

Nicht "könnte" sondern Du

mußt

😉 100 fahren, wenn Du nicht zum Ärgernis der LKW-Fahrer werden willst. Bis 100 winkt Dich sowieso niemand raus, die Zivis werden erst ab 30 über Limit aktiv. Ich hänge mich immer hinter einen flotten LKW, so 90-95km/h und bin dabei meist noch das langsamste PKW-Gespann.

Den Anhänger wollte ich auch mal auf 100 umschreiben lassen, hat aber gewichtsmäßig nicht hingehauen und lohnen tut es sich für 70km Autobahn eigentlich auch nicht...

Sorry, aber wenn mein Gespann nur 80 km/h fahren darf, dann fahre ich auch nur 80 km/h (zzgl. ein paar km Messtoleranz). Man kann gerne von mir erwarten, dass ich mich an die Verkehrsvorschriften halte, aber nicht, dass ich die überschreite, um nicht zum Ärgernis von anderen zu werden.

Einen 40-Tonner habe ich lieber 50m vor-, als 5m hinter mir. Mußt Du auch mal so sehen, @PeterBH .

Im Prinzip richtig, allerdings habe ich meinen Führerschein auch lieber bei mir als gut bewahrt bei der Behörde. Und bisher blieb noch kein LKW bei 80 km/h auf der BAB hinter mir, die überholen mich einfach. Zweimal Lichthupe, wenn die wieder rechts rüber können, kurzes Bedanken und keiner hat Stress.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 3. Juni 2019 um 14:13:42 Uhr:



Zitat:

@NOMON schrieb am 2. Juni 2019 um 15:42:30 Uhr:


Quellen:
1) https://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_9/BJNR317100998.html

2) https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/BJNR049800013.html
siehe Anhang Tabelle 3 gaaanz weit unten. krasse Erhöhung der Bußgelder, jedenfalls für Gespanne ab 2 t zulässige Gesamtmasse (daher jeder normale 750 kg-Anhänger mit 100 km/h-Zulassung)

Da fast alle 750 kg-Anhänger ohne hydraulische Stoßdämpfer und ungebremst sind, gibt es nur sehr wenige Zugfahrzeuge für die 100 km/h-Zulassung. Selbst mein Touareg ist mit seinen rund 2,3 t dazu noch zu leicht. Faktor ist 0,3, d.h. das Leergewicht des Zugfahrzeugs muss dann 2,5 t betragen. Schaffe ich gerade so mit dem Wohnmobil.
Für gebremste Anhänger mit hyd. Stoßdämpfern und für Wohnwagen gelten andere Gewichtsverhältnisse.

Das heißt doch eigentlich, dass eine 100-kmh-Zulassung für ANHÄNGER völlig sinnbefreit ist, da sie immer vom Zugfahrzeug abhängig ist - was ja naturgemäß (Sinn eines Anhängers) auch gerne mal wechseln kann.

Oder soll die Aussage der 100er-Plakette auf dem Anhänger sein: "Du darfst mich mit 100 bewegen, WENN du das passende Zugfahrzeug hast"?

Zitat:

@querys schrieb am 3. Juni 2019 um 10:20:32 Uhr:


Ich könnte mir vorstellen, dass es tatsächlich bei 101 km/h ein Bußgeld über 21km/h gibt, weil der Blitzer sieht ja nicht, dass es ein 100km/h Hänger ist.
Wenn man die Bußgeldstelle dann anschreibt und sich zum Tatvorwurf äußert und die entsprechenden Unterlagen einreicht, aus denen hervorgeht, dass es ein 100km/h Hänger ist, wird der Bußgeldbescheid wahrscheinlich geändert oder sogar garnicht mehr verfolgt.

Kommt doch auch immer noch drauf an, wo man geblitzt wird und mit was für einer Messeinrichtung.

Manche Blitzer sehen doch noch nicht mal, OB überhaupt ein Hänger am Auto dran ist.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 5. Juni 2019 um 11:05:04 Uhr:


Oder soll die Aussage der 100er-Plakette auf dem Anhänger sein: "Du darfst mich mit 100 bewegen, WENN du das passende Zugfahrzeug hast"?

Ja, genau

das

ist die Aussage der Plakette.

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