Geschwindigkeitsüberschreitung mit Anhänger und 100 km/h Zulassung
Vorab sei gleich gesagt, dass kein mir bekannter Fall vorliegt, sonst müsste ich ja nicht fragen. Die Frage ist bislang rein hypothtisch. Angenommen man fährt mit PKW und Anhänger mit einer 100 km/h Zulassung, wobei an der Fahrzeugkombination alles stimmt und wird rechtssicher mit 101 km/h nach Toleranzabzug gemessen. Welcher Verstoß wird dann vorgeworfen?
a) 1 km/h zu schnell.
b) 21 km/h zu schnell.
Am liebsten wäre es mir, es würde jemand antworten, der soetwas selbst erfahren hat oder die Rechtslage mit einem Verordnungstext begründen kann oder ein entsprechendes veröffentlichtes Urteil kennt. Eine Suchmaschine habe ich bereits bemüht und nur Vermutungen bzw. unbelegte Behauptungen zu beiden Alternativen gefunden. Diese aber so zahlreich, dass ich an weiteren kein Interesse habe.
Beste Antwort im Thema
Der TE will offenbar etwas anderes hören. Also gut: Du darfst so schnell fahren wie Du willst ... immer und überall. 🙂
52 Antworten
Zitat:
Oder soll die Aussage der 100er-Plakette auf dem Anhänger sein: "Du darfst mich mit 100 bewegen, WENN du das passende Zugfahrzeug hast"?
.
An sich sind immer alle Bedingungen zu erfüllen.
So ist beim lof. zulassungsfreien Anhängerbetrieb, 25 km/h Schild u. Folgekennzeichen, Zweck, max. 25 km/h, .... erforderlich.
Eine Bedingung nicht erfüllt, --> Verstoß gegen die Zulassungsbestimmungen.
Ich hab so einen 750 kg-Anhänger mit Plakette. Mit Wohnmobil als Zugfahrzeug darf ich 100 km/h fahren, mit Touareg oder Golf halt nur 80 km/h. Sinn befreit finde ich das trotzdem nicht, denn mit dem Wohnmobil und Anhänger fahre ich durchaus auch mehrere 100 km BAB in Urlaub, mit den anderen überwiegend Landstraße.
Albern ist das trotzdem. Der Touareg darf 3,5 Tonnen ziehen, das Wohnmobil nur 2 Tonnen. Da sollte doch der T das deutlich bessere Zugfahrzeug sein, ihm fehlen aber ein paar kg am Leergewicht.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 5. Juni 2019 um 11:23:53 Uhr:
Ich hab so einen 750 kg-Anhänger mit Plakette. Mit Wohnmobil als Zugfahrzeug darf ich 100 km/h fahren, mit Touareg oder Golf halt nur 80 km/h. Sinn befreit finde ich das trotzdem nicht, denn mit dem Wohnmobil und Anhänger fahre ich durchaus auch mehrere 100 km BAB in Urlaub, mit den anderen überwiegend Landstraße.Albern ist das trotzdem. Der Touareg darf 3,5 Tonnen ziehen, das Wohnmobil nur 2 Tonnen. Da sollte doch der T das deutlich bessere Zugfahrzeug sein, ihm fehlen aber ein paar kg am Leergewicht.
Deine Nutzungskonstellation hatte der Gesetzgeber vielleicht nicht direkt im Blick. Bei anderen ist es vielleicht genau umgekehrt. 😉
Man sollte in solchen Vorschriften nicht zu sehr nach Logik suchen. Diese Regelungen waren der Preis, diese Ausnahme gegen irgendwelche Bedenkenträger durchsetzen zu können. Es ist doch auch sinnfrei, dass die Reifen auf dem Hänger nicht älter als 6 Jahre sein dürfen, wenn man 100 fahren will. Fährt man nur 80 spielt es wieder keine Rolle. Und was auf dem Zugfahrzeug montiert ist, interessiert auch niemanden.
Grüße vom Ostelch
Die ursprüngliche Rechnung des TE hat mir auch mal ein Bekannter gesagt. Ich habe es auch nicht geglaubt, derjenige konnte es nicht beweisen, blieb aber steif und fest bei seiner Behauptung. Bin mir auch unsicher, ob es eine urban legend ist oder ob doch was dahinter steckt.
Deswegen fragte der TE ja auch nicht nach Vermutungen sondern nach belegten Berichten.
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Die entscheidende Stelle, auf die der TE in seinem Start-Beitrag anspielt, dürfte wohl
der §6 StVOAusnV 9 sein:
Zitat:
Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen dieser Verordnung nicht mehr entsprochen wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrs-Ordnung.
Liegt auch nur eine solche "Veränderung" vor, also ungeeignetes Zugfahrzeug, Reifen zu alt etc. dann gilt für das Gespann die reguläre zul. Höchstgeschwindigkeit nach StVO, also 80 km/h. Wer dann mit 101 km/h geblitzt wird, zahlt für die Übertretung des 80er-Limits.
Wenn man mit einem Gespann fährt, dass die Voraussetzungen der Verordnung erfüllt, darf nach §1 der VO maximal 100 km/h gefahren werden. Wer dann mit 110 km/h geblitzt wird, dufte 100 km/h fahren und wird nur wegen der Differenz bestraft.
Grüße vom Ostelch
Kann man eigentlich das Alter der Reifen noch irgendwie anders nachweisen, als mit dem Datum, welches auf den reifen steht?
Was passiert, wenn man das abfeilt / abschleifst oder sonst irgendwie unleserlich macht?
Wäre das dann ein Fall für im Zweifel für den Angeklagten?
Zitat:
@Vollgasfuzzi schrieb am 5. Juni 2019 um 14:14:17 Uhr:
Was passiert, wenn man das abfeilt / abschleifst oder sonst irgendwie unleserlich macht?
Wäre das dann ein Fall für im Zweifel für den Angeklagten?
Nein, denn dann würde
Vorsatzangenommen, der zu einer Strafverschärfung führt.
Ich habs befürchtet 😉