Geschwindigkeitsüberschreitung mit Anhänger und 100 km/h Zulassung
Vorab sei gleich gesagt, dass kein mir bekannter Fall vorliegt, sonst müsste ich ja nicht fragen. Die Frage ist bislang rein hypothtisch. Angenommen man fährt mit PKW und Anhänger mit einer 100 km/h Zulassung, wobei an der Fahrzeugkombination alles stimmt und wird rechtssicher mit 101 km/h nach Toleranzabzug gemessen. Welcher Verstoß wird dann vorgeworfen?
a) 1 km/h zu schnell.
b) 21 km/h zu schnell.
Am liebsten wäre es mir, es würde jemand antworten, der soetwas selbst erfahren hat oder die Rechtslage mit einem Verordnungstext begründen kann oder ein entsprechendes veröffentlichtes Urteil kennt. Eine Suchmaschine habe ich bereits bemüht und nur Vermutungen bzw. unbelegte Behauptungen zu beiden Alternativen gefunden. Diese aber so zahlreich, dass ich an weiteren kein Interesse habe.
Beste Antwort im Thema
Der TE will offenbar etwas anderes hören. Also gut: Du darfst so schnell fahren wie Du willst ... immer und überall. 🙂
52 Antworten
Sehr merkwüdige Lesart ....
Auf der Landstraße sind mit einem Anhänger immer nur max. 80 km/h zulässig. Auf der BAB auch. Auf der BAB darf ein Anhänger aber mit der 100'er Zulassung mit 100 km/h geführt werden und wenn deren Bedingungen vorliegen. Der Rest: s.o. ... alles ganz einfach ...
naja, so pauschal ist die Antwort ja nicht richtig. Denn 100 km/h gelten ja auch nur dann, wenn zwischen Zugfahrzeug und Anhänger das richtige Masse-Verhältnis eingehalten wird und die Reifen des Anhängers nicht älter als sechs Jahre sind. Verstöße gegen diese Regeln, die kaum bekannt sein dürften, müssten mit einem erheblich höheren Bußgeld geahndet werden. Tun sie aber in der Regel nicht, weil man in den Ordnungsanter keinen Bock hat, sich mit solchen Sonderfällen rumzuärgern bzw. ebenfalls keine Ahnung hat.
Aber das plötzlich 80 km/h zugrundeliegen sollten ist natürlich barer Unsinn. Maßgeblich ist ja stets die Überschreitung von der erlaubten Höchstgeschwindigkeit und nicht irgendetwas anderes.
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Zitat:
@NOMON schrieb am 2. Juni 2019 um 15:26:53 Uhr:
naja, so pauschal ist die Antwort ja nicht richtig. Denn 100 km/h gelten ja auch nur dann...
Darum ging es nicht, da ich schrieb:
Zitat:
@a4kabrio schrieb am 2. Juni 2019 um 07:34:18 Uhr:
... wobei an der Fahrzeugkombination alles stimmt ...
Auch Führerschein usw. etc. pp. - alles egal in diesem Thread.
Zitat:
@NOMON schrieb am 2. Juni 2019 um 15:26:53 Uhr:
Aber das plötzlich 80 km/h zugrundeliegen sollten ist natürlich barer Unsinn.
Das habe ich auch vermutet, war mir aber nicht sicher. Ich denke, es lag ein Fall bei 80 km/h Beschilderung zugrunde und irgendjemand hat dann falsch verallgemeinert.
Quellen:
1) https://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_9/BJNR317100998.html
2) https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/BJNR049800013.html
siehe Anhang Tabelle 3 gaaanz weit unten. krasse Erhöhung der Bußgelder, jedenfalls für Gespanne ab 2 t zulässige Gesamtmasse (daher jeder normale 750 kg-Anhänger mit 100 km/h-Zulassung)
gut, Fahrzeugkombination hätte man ja auch so verstehen können, dass nur die Massen oder die Zulassung betrachtet werden, nicht auch das Alter der Reifen. Ich glaube, das wissen nicht viele.
Letztens sah ich übrigens einen VW Golf Kombi mit steinaltem Pferdeanhänger, beladen mit Pferd, mit etwa 120 km/h auf der Autobahn. Da habe ich ernsthaft überlegt, die Polizei zu rufen. Habe es aber gelassen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 2. Juni 2019 um 11:42:38 Uhr:
Der TE will offenbar etwas anderes hören. Also gut: Du darfst so schnell fahren wie Du willst ... immer und überall. 🙂
Er kann. Dürfen darf er nicht.
Zitat:
@NOMON schrieb am 2. Juni 2019 um 15:46:20 Uhr:
Letztens sah ich übrigens einen VW Golf Kombi mit steinaltem Pferdeanhänger, beladen mit Pferd, mit etwa 120 km/h auf der Autobahn.
Und mich hat neulich einer mit einem Wohnwagen-Anhänger bei Tacho 130 überholt.
Zitat:
@a4kabrio schrieb am 2. Juni 2019 um 12:54:27 Uhr:
Zitat:
@aspergius schrieb am 2. Juni 2019 um 12:16:03 Uhr:
Ich verstehe eigentlich nicht, wo dein Problem ist.Das hast Du anscheinend mit den anderen gemeinsam. Ich versuche mal, mich anders auszudrücken.
Man findet im Netz öfters die Behauptung, dass die 100 km/h Regel keine Anwendung mehr findet, wenn man schneller als 100 km/h fährt. Die Folge wäre dann, dass der Betrag der Übertretung auf der Basis von 80 km/h berechnet wird.
Dass man also dort, wo es ansonsten erlaubt wäre 100 km/h zu fahren einen Tatvorwurf von 21 km/h bekommt, wenn man statt der erlaubten 100 km/h 101 km/h gefahren ist.
Stimmt das?
Davon hab ich noch nie gehört und kann es mir auch nicht vorstellen
Eine direkte Antwort kann ich nicht liefern!
Im Überlast Bereich ist es so, dass, wenn man mit Ausnahmegenehmigung unterwegs ist, die einem z.B. 45t. erlaubt und man diese überschreitet, also mit 46t. unterwegs ist, die Genehmigung nichtig ist und von 40t. aus gerechnet wird.
Ich denke daher meinen einige das es bei der "Ausnahmegenehmigung" für Anhänger auch so ist, vorstellen könnte ich es mir.
Ich könnte mir vorstellen, dass es tatsächlich bei 101 km/h ein Bußgeld über 21km/h gibt, weil der Blitzer sieht ja nicht, dass es ein 100km/h Hänger ist.
Wenn man die Bußgeldstelle dann anschreibt und sich zum Tatvorwurf äußert und die entsprechenden Unterlagen einreicht, aus denen hervorgeht, dass es ein 100km/h Hänger ist, wird der Bußgeldbescheid wahrscheinlich geändert oder sogar garnicht mehr verfolgt.
Zitat:
@querys schrieb am 3. Juni 2019 um 10:20:32 Uhr:
Ich könnte mir vorstellen, dass es tatsächlich bei 101 km/h ein Bußgeld über 21km/h gibt, weil der Blitzer sieht ja nicht, dass es ein 100km/h Hänger ist.
Wenn man die Bußgeldstelle dann anschreibt und sich zum Tatvorwurf äußert und die entsprechenden Unterlagen einreicht, aus denen hervorgeht, dass es ein 100km/h Hänger ist, wird der Bußgeldbescheid wahrscheinlich geändert oder sogar garnicht mehr verfolgt.
Ich würde sogar soweit gehen und behaupten, das der Einspruch garnix bringt. Denn, wie will man beweisen, das man ausgerechnet mit dem Anhänger geblitzt wurde dessen Unterlagen man einreicht und nicht mit einem anderen ähnlich aussehenden Anhänger, der jedoch keine 100er Zulassung besitzt. Die meisten Blitzer machen nämlich von hinten kein Bild und vorne hat ein Anhänger kein Kennzeichen dran. Sonst könnte ich ja immer und mit jedem Anhänger mit 100 über die Autobahn donnern. Wenns blitzt reich ich halt Unterlagen ein, die von einem ähnlich aussehenden Anhänger mit 100er Zulassung sind.
Das gleiche Problem gibt es aber auch, wenn ich mit 99km/h geblitzt werde. Mit 100er Gespann völlig erlaubt, mit 80er Gespann 19km/h zu schnell -> 70Eur + 1Punkt.