Geschwindigkeitsmessung im verkehrsberuhigten Bereich
Habe heute ein Poilzeifahrzeug, besetzt mit drei Beamten, gesehen, welche in einem verkehrsberuhigten Bereich Geschwindigkeitsmessungen mit technischem Gerät durchführten. In diesen Bereichen ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Diese wird von den Gerichten unterschiedlich ausgelegt. Bei der aktuellen Kontrolle wurden 7 km/h zugrunde gelegt. Mein Automatikfahrzeug läuft ohne Gaspedalberührung mit einer Geschwindigkeit von 12 km/h.
Fahrzeugführer, welche schneller als 7 km/h fuhren, wurden mit einem Verwarnungsgeld belegt. Ich war nicht betroffen, da ich aus der Gegeneichtung kam. Fahrradfahrer wurden übrigens nicht gemessen.
Was haltet ihr davon?
Will meine Meinung natürlich nicht vorenthalten. Natürlich ist überall die vorgeschriebene Geschwindigkeit zu beachten und bei Nichtbefolgung auch zu ahnden. Allerdings denke ich, dass bei extrem niedrigen Geschwindigkeitsbegrenzungen eine polizeiliche Überwachung überflüssig ist. Sinnvoller würde ich es erachten, wenn ausgebildete und gut ausgerüstete Polizeibeamte dort eingesetzt werden, wo es erforderlicher ist, z.B. an Unfallschwerpunkten oder vor besonders schützenswerten Örtlichkeiten wie Kindergärten, Schulen oder Seniorenheimen. Erst wenn dort alles reibungslos läuft und man ausreichend Personal hat, könnte man sich den nicht so würdigen Örtlichkeiten widmen. Wobei mir noch eine Menge einfällt, wo Polizei dringender gebraucht wird.
Wohne seit mehr als 30 Jahren in diesem Bereich. Von einem Unfall ist mir nichts bekannt geworden.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Bitboy schrieb am 16. Oktober 2018 um 10:48:48 Uhr:
Wenn ich ab Schild 70 zu fahren habe dann darf ich auch ab Schild wieder 100 ! Und ab wo darf ich dann beschleunigen?
Du hast aber eine Fahrschule besucht?
Zitat:
Da man hier toleranzstrecken von 200 mtr. mal angenommen hat wurden die Ortsschilder einfach 150 mtr. weiter rausgestellt.
Haste dir ausgedacht, ne?
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Zitat:
@Bitboy schrieb am 17. Oktober 2018 um 11:51:52 Uhr:
Für die richtigen Raser ist das auch gut, aber das dann so kleinlich auszulegen das man sagt schritt ist 6km/h toleranz 0 ,
ab 7 wird gezahlt, entgeht jeder Realität. War so sicher auch nicht gedacht, aabbeerr Gesetz ist Gesetz.
Ich weiß nicht, wo du dieses Gesetz hernimmst. In Deutschland ist für verkehrsberuhigte Bereiche vom Gesetzgeber lediglich "Schrittgeschwindigkeit" vorgegeben, ohne diese mit einer konkreten Zahl zu definieren.
Unterschiedliche Gerichte legen diesen Begriff der Schrittgeschwindigkeit auch unterschiedlich aus, üblicherweise in einem Bereich von 7-12 km/h.
stand in der Eingangspost, und weil es so ist wie du sagst ist es , Ermessenssache, Auslegungssache, gelernt wird max 10
Im Kommentar steht sogar noch "jedenfalls unter 20 km/h" - dürfte wohl aus der Zeit stammen, als die Tachonadel sich erst bei 20 bewegte.