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Geschwindigkeitsindex Y verpflichtend?

Themenstarteram 18. Januar 2009 um 7:06

Moin, die Damen und Herren!

Habe in den COC-Papieren stehen, dass ich 235/45 17 Y fahren muss/darf. Habe allerdings jetzt Winterräder mit 235/45 17 V.

Ich war sicher, dass ich mit V auskomme (und bei Vmax 235 dürfte V ja reichen, zumindest im Schnee :D). Jetzt frage ich mich nur, warum Y im Schein steht (ist ja etwas überzogen...) und ob ich meine Winterdimension überhaupt ohne Eintragung fahren darf?!

Und am Rande: Was ist der Unterschied zwischen ZR, W und Y? ZR heißt doch über 240, W bis 270 und Y bis 300. Bis 300 ist ja auch über 240. Worin liegen da die Unterschiede?

Beste Antwort im Thema
am 18. Januar 2009 um 9:30

H ist nur bis 210,meine Höchstgeschwindigkeit ist aber 212,also V.

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:D

smart-aleck {attr} [coll.]

neunmalklug [ugs.]

smart-aleck {adj} [coll.]

besserwisserisch [abwertend]

smart aleck

Naseweis {m}

Schlaumeier {m}

Schlauberger {m}

hehe....

also als ich meine 19er eintragen lassen hab sind glaub ich Z reifen hat mir der Tüver extra nur W eingetragen

nicht auf meinen Hinweis hin sondern es war seine Idee...

Zitat:

Original geschrieben von Danbo_1280

Bei deinen Winterrädern darfst du auch V fahren wenn du den 210Km/h-Aufkleber in den sichtbereich des Fahres klebst.

Warum du Y brauchst, liegt daran, dass du die Geschwindigkeit definitiv nicht überschreiten darfst (Sicherheit). Es ist zwar unwarscheinlicht aber es wird halt auch davon ausgegangen, dass man mit Vollspeed die Berge herunterrast und dann sogar über 270 Km/h erreicht.

Wer hat dir erzählt das die kack aufkleber pflicht sind???

Is mir ja ganz was neues.

am 18. Januar 2009 um 18:44

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser

Lest euch doch einfach diesen Thread durch! Man muss ja nicht alles 2341324 mal neu durchkauen, wenn es gerade mal 3 Wochen her ist!

http://www.motor-talk.de/.../...lebt-sondern-eingeklemmt-t2088863.html

Schau mal in einem engl. Wörterbuch nach, was "smart aleck" heißt! Passt zu dir! :mad:

Hier gehts um die Frage, ob ich Y nehmen muss - wie in den Papieren steht - , wenn lt. Vmax V reicht.

Bei Sommerreifen JA! Bei Winterreifen NEIN!

Wer Englisch kann braucht kein Wörterbuch. Aber vielleicht kannst Du ja mal unter "twerp" nachschlagen?

am 18. Januar 2009 um 18:46

Zitat:

Original geschrieben von JK18j

Zitat:

Original geschrieben von Danbo_1280

Bei deinen Winterrädern darfst du auch V fahren wenn du den 210Km/h-Aufkleber in den sichtbereich des Fahres klebst.

Warum du Y brauchst, liegt daran, dass du die Geschwindigkeit definitiv nicht überschreiten darfst (Sicherheit). Es ist zwar unwarscheinlicht aber es wird halt auch davon ausgegangen, dass man mit Vollspeed die Berge herunterrast und dann sogar über 270 Km/h erreicht.

Wer hat dir erzählt das die kack aufkleber pflicht sind???

Is mir ja ganz was neues.

Der Kack steht in der StVZO!

http://www.motor-talk.de/.../...-sondern-eingeklemmt-t2088863.html?...

Zitat:

 

Wer hat dir erzählt das die kack aufkleber pflicht sind???

Is mir ja ganz was neues.

Es ist eine Kennzeichnungspflicht, weil ja auch andere Leute dein Fahrzeug fahren könnten und nicht wissen welche Geschwindigkeit mit den Winterreifen erlaubt ist. Es ist allerdings auch kein Staatsverbrechen wenn man sie nicht hat. Es ist ein Paragraph der nicht besonders kontrolliert wird, aber dennoch existiert.

Themenstarteram 18. Januar 2009 um 18:50

@C20XYZABC oder wie auch immer: Wieso ist da deiner Meinung nach ein Unterschied zwischen Sommer- und Winterreifen?

Und schrei nicht so rum... :p

am 18. Januar 2009 um 18:56

Wenn Du aufmerksam dem Link gefolgt wärst, lieber Ädischn, wärst Du von selbst drauf gekommen, weil in dem Thread ein Auszug aus der StVZO zitiert wurde.

Ein niedrigerer Geschwindigkeitsindex ist nur bei M+S Reifen erlaubt!

am 18. Januar 2009 um 19:07

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

Ist das wirklich so, dass man bei 235 Höchstgeschwindigkeit bei V-Reifen den Aufkleber braucht? Die Reifen haben ja alle ne Reserve einkalkuliert und wenn ich mal eben die 250 auf den Tacho diktiere, dann komm ich doch immer noch nicht an echte 240 ran. Daher meine ich, dass der Aufkleber nur entsprechend der im Schein eingetragenen V-Max nötig wird.

Bei der Zulassung wird eine Serienstreuung von 3% angenommen, d.h. wenn im Fahrzeugschein >203 km/h als vmax steht, dann müssen H-Reifen daruf, bei > 233 reichen V-Reifen nicht mehr aus.

 

Gruß, RD

Themenstarteram 18. Januar 2009 um 19:25

Wenn ich mir dann aber Winterreifen kaufe, wird an der Vmax aus dem Schein der Geschwindigkeitsindex ermittelt?

Heißt das, wenn ich neue Sommerreifen brauche, reicht auch V? Oder sollte bei Vmax 235 der gute Reifenhändler wissen, dass dann V nicht mehr reicht? Glaub ich aber irgendwie nicht...

Bei Sommerreifen mußt du Reifen mit dem im Fahrzeugschein stehenden Geschwindigkeitsindex nehmen. Besser geht natürlich auch. Das wird dir auch jeder Reifenhändler sagen.

Wenn du jetzt also Sommerreifen unter Y hast, obwohl im deinem Schein Y steht, kannste das auf deinem Auto vergessen. Ebay läßt dann grüßen.

Da gibts auch kein nachträgliches Eintragen.

Themenstarteram 19. Januar 2009 um 5:39

Wo steht das? In der StvZo steht:

§36 Bereifung und Laufflächen

(1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen.

Die durch die Bauart best. Höchstgeschw. ist jawohl das, was im Schein steht!? Demnach müsste V reichen. Dass Audi Y schreibt, mag daran liegen, das die Räder ja auch für RS4 etc. freigegeben sein sollen. Es mag auch sein, dass der Hersteller die 3% Streuung berücksichtigt, aber das ICH das dann für mein Auto auch berücksichtigen MUSS, mag ich nicht so recht glauben....

Wenn einer mit my Auto fährt bin ich das!

Mich ham de Bullen deshalb noch nicht angezählt!

Wenn du eine Vmax von 235 hast und ein Reifen von 240 brauchst die Aufkleber nicht!

Zitat:

Die durch die Bauart best. Höchstgeschw. ist jawohl das, was im Schein steht!? Demnach müsste V reichen. Dass Audi Y schreibt, mag daran liegen, das die Räder ja auch für RS4 etc. freigegeben sein sollen. Es mag auch sein, dass der Hersteller die 3% Streuung berücksichtigt, aber das ICH das dann für mein Auto auch berücksichtigen MUSS, mag ich nicht so recht glauben....

Wie Audi sagt, was steht in deinem Fahrzeugschein hinter der Reifengrößenangabe Y V W ???

Wir waren doch bei der Frage ob du auch Sommerreifen mit 235/45 17 V fahren darfst, obwohl im Fahrzeugschein für diese Reifendiminsion Y steht. Antwort: Nein darfst du nicht.

Wenn du eine völlig andere Reifendiminsion fahren willst brauchst du eine Freigabe von Audi oder auch Reifenhersteller, für diese spezifische Reifendiminsion kann es dann einen anderen Geschwindigkeitsindex geben, aber auch dieser ist verpflichten.

Du kannst ja auch nicht zur Zulassungsstelle gehen und den Co2-Wert, der bei neuen Fahrzeugen auch im Fahrzeugschein (V7)steht um die Hälfte kürzen lassen, nur weil du sagst ich fahre immer mein Auto und nie über 120Km also entsteht ich auch nicht soviel Co2.

Was glaubst du warum der Geschwindigkeitsindex im Fahrzeugschein bei der Reifengröße stets drin steht. Damit jeder denke, ach die haben eh keine Ahnung, ich als hoher Reifenfachmann mache eh was ich will.

am 19. Januar 2009 um 9:21

Die Angaben des Geschwindigkeitsindexes gibt der Hersteller vor.

Hier gibt er mit Sicherheit immer noch einen Sicherheitsaufschlag.

Es reichen aber auch die Geschwindigkeitsindexe, welche für die eingetragene Höchstgeschwindigkeit reichen.

Dies habe ich letztens so gelesen. Finde das Dokument momentan nicht mehr.

Außerdem mal in die COC Bescheinigung schauen. Ob hier nicht andere Freigaben sind.

Es gibt auch Umrüsttabellen für das Fahrzeug.

Wenn Geschwindigkeitsindex unter der Höchstgeschwindigkeit, dann nur mit Winterreifen und entsprechendem Schild.

Also mein Audi A4 Cabrio, 3,0 Quattro hat laut COC folgende Eintragungen:

215/55 R16 Y

oder

235/40 ZR18

oder

235/40 R18 Y

Dies bei 238 km/h

Zitat:

Original geschrieben von Robbi12

 

Es reichen aber auch die Geschwindigkeitsindexe, welche für die eingetragene Höchstgeschwindigkeit reichen.

Nein Winterreifen können bei Schild auch weit unter der Höchstgeschwindigkeit liegen. Sommerreifen müssen dem entsprechenden Wert mindestens entsprechen.

Ja das was bei Robbi12 hinter der Reifendiminsion steht muß dann auch bei Sommerreifen als mindest Geschwindigkeitsindex genommen werden.

Das dies unterschiedlich ist Y oder ZR liegt an den unterschiedlichen Geometrien. Dies fließt nämlich auch in die Festsetzung dieser Geschwindigkeitsindexe mit hinein.

 

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