Geschwindigkeitsbeschränkung wann aufgehoben?

Tag an Alle,

in den neueren Autos ist mittlerweile oft eine Verkehrsschilderkennung enthalten. Das Auto weiß von der letzten Geschwindigkeitsbegrenzung. Super Einrichtung, auf längeren Fahrten habe ich mich früher bei manchen Teilstrecken gefragt, was jetzt zuletzt galt.

Allerdings ist mir auch aufgefallen, dass Beschränkungen oft nicht aufgehoben werden.

Z.B. haben wir direkt nach dem Ortsschild 70, ohne Zusatz. Kurz danach kommt eine Ampelkreuzung. Vermutlich soll man nicht mit 100 auf die Kreuzung/Ampel zufahren. Danach werden die 70 nicht aufgehoben. Wer an dieser Kreuzung allerdings von rechts kommt, weiß von den 70 nichts und fährt nach dem Abbiegen 100. Mein Auto zeigt die Beschränkung auf 70 aber bis Ultimo an. Auf meiner Strecke wurde sie ja auch nicht aufgehoben.

Ähnliche Situation haben wir beim Thema 30 wegen Schulweg. Irgendwann kommen keine Häuser mehr, es geht aus dem Ort raus, kein Mensch fährt noch 30 aber theoretisch gilt immer noch 30 wegen Schulweg.

Sind den lokalen Verkehrsplanern die Details egal bzw. die Aufhebung anderweitig geregelt?

116 Antworten

Es sind einfache und pragmatische Lösungen unbedingt zu vermeiden. Deshalb findet sich in den Beschilderungsvorschriften zur StVO die Anweisung, dass Streckenverbote nach Kreuzungen/Einmündungen wiederholt werden sollen wenn sie weitergelten. Die Verkehrsbehörden bekommen kein Ticket wenn sie dagegen verstoßen, können aber im Rahmen der Überwachung dieser Gefahrenstellen blitzen (lassen). In der StVO der DDR war es in der Anlage explizit so geregelt, dass ein Streckenverbot an der nächsten Einmündung/Kreuzung endet, so es denn nicht etwa wiederholt wird. Genau so wäre es sinnvoll formuliert, denn eigentlich wollen beide Versionen genau dasselbe erreichen. Aber es wäre mal wieder zu einfach .... 👀

Bei langen Baustellen erfolgt ja auch immer eine Wiederholung der Begrenzung. Zudem sind lange Baustellen meist ordentlich beschildert. D. h. die Aufhebung der Beschränkung ist ordentlich ausgeschildert.

Ich jedenfalls habe diesbezüglich keine Beschwerden zu dem System.

ich warte dann auf das Geheul.

Ich wurde geblitzt und ich kann ja nichts dafür. Mein Auto war das. 

Das System mag in vielen Situationen funktionieren, aber wenn dann die eine eingreift, ist das geschreie Groß,

Warum nicht einfach fahren und  den Tempomaten selbst damit füttern? Vorteil, man ist aufmerksamer unterwegs und wenn, dann ist man auch selbst schuld....

Das nennt sich Assistent. Seit wann bestimmt ein Assistent, was man tun soll?

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Zitat:
@real_Base schrieb am 27. Mai 2025 um 14:44:06 Uhr:
Oder mal eine ganz verrückte Idee für die digitalisierungswüste Deutschland - Ämter tragen bei solchen Schildern in eine Datenbank ein wo welches Schild steht (muss ja eh alles beantragt werden) und auch wie weit sich eine Baustelle erstreckt, eine Schule ist, .. .
Dann wird diese Information den Fahrzeugen zugänglich gemacht - Datenverbindung ist heute bei allen neuen Autos schon mit drin.

... das blöde ist das es auch dann drinn ist wenn es gerade nicht (mehr) gültig ist.

Besonders kniffelig scheinen dann noch kleine Zusatzschilder zu sein.

Bei uns wurden neulich Schilder aufgestellt "Tempo 30" mit Zusatzschild "nicht in den Schulferien".

Da fragt man sich, ob hier überhaupt gerichtsfest geblitzt werden kann

Kann ja wohl nicht sein, daß man sich über die Ferientermine kundig machen muß, zumal als Durchreisender aus einem anderen Bundesland.

Herrje.

Da meints mal jemand gut, isses auch wieder nicht recht. Also doch 24/7/365 mit Tempo 30 und um 23:30 in den Ferien den Blitzer scharf gemacht.

Jedem so, wie er es gern hätte. 😂

Im Nachbarort war man da schlauer. Da galt entlang des Schulzentrums generell "30" und in den Ferien wurden die Schilder mit grauen Säcken eingehüllt.

Sowas trägt meiner Meinung nach zu höherer Akzeptanz bei, wenn man weiß warum man langsam fahren muß und daß man bei Wegfall des Grundes auch schneller fahren darf.

Dann würde ich halt als Ortsunkundiger einfach auf Nummer Sicher gehen und im Zweifel die 30 fahren statt 50.

Das wird jetzt auch kein großes Drama sein und die Frage ob ich dort Gerichtsfest geblitzt wurde kann sich somit erst gar nicht stellen.

Bei uns ist auch so eine Strasse mit Tempo 30 die ich ziemlich oft befahre.

Die ist aber zeitlich eingeschränkt auf Mo-Fr und auf 7-18 Uhr.

Da erwisch ich mich selber oft dabei, dass ich Samstags oder Sonntag dennoch die 30 fahre bzw.fahren will, aus reiner Gewohnheit. Wie eine Art Beißhemmung ist das.

ich reg mich aber nicht darüber auf wenn vor mir einer an solchen Tagen die 50 nicht ausreizt. Krieche dann einfach ganz entspannt hintee dem her. :)

Zitat:
@nogel schrieb am 27. Mai 2025 um 19:23:56 Uhr:
Bei uns wurden neulich Schilder aufgestellt "Tempo 30" mit Zusatzschild "nicht in den Schulferien".
Da fragt man sich, ob hier überhaupt gerichtsfest geblitzt werden kann
Kann ja wohl nicht sein, daß man sich über die Ferientermine kundig machen muß, zumal als Durchreisender aus einem anderen Bundesland.

Das sicher nicht….aber was wäre dagegen einzuwenden wenn ein Mitarbeiter des Bauhofs, im Auftrag des Bürgermeisters, zu den Ferienzeiten „einen Sack“ über die Schilder zieht. Einfach eine pragmatische Lösung um die mit den Zusatzschildern beabsichtigte „Öffnung“ des Limits zu erreichen.
Auf mögliche digitale, dynamisch anpassbare Wechselverkehrszeichen, an solchen Orten zu warten, wäre wohl eher Naiv.

Ich befürchte aber, das es ob der Zuständigkeit der kommunalen Straßenverkehrsbehörden, sich keiner mit dem notwendigen „Arsch in der Hose“ finden wird.

was wäre dagegen einzuwenden wenn ein Mitarbeiter des Bauhofs, im Auftrag des Bürgermeisters, zu den Ferienzeiten „einen Sack“ über die Schilder zieht. Einfach eine pragmatische Lösung um die mit den Zusatzschildern beabsichtigte „Öffnung“ des Limits zu erreichen

Das gab es im Nachbarort, wie ich oben schrieb.

Oha…..hab ich das überlesen oder hast du editiert. Aber „gab“?

Zitat:
@kasemattenede schrieb am 27. Mai 2025 um 20:30:36 Uhr:
Oha…..hab ich das überlesen oder hast du editiert. Aber „gab“?

"Gab" deswegen, weil letztes Jahr die Fahrbahn zugunsten eines Zwei-Wege-Radwegs verschmälert wurde. Jetzt ist auf der Fahrbahn tatsächlich 7/24/365 Tempo 30 angesagt ;(

Zitat:@nogel schrieb am 27. Mai 2025 um 19:23:56 Uhr:

Bei uns wurden neulich Schilder aufgestellt "Tempo 30" mit Zusatzschild "nicht in den Schulferien".Da fragt man sich, ob hier überhaupt gerichtsfest geblitzt werden kann Kann ja wohl nicht sein, daß man sich über die Ferientermine kundig machen muß, zumal als Durchreisender aus einem anderen Bundesland.

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