Geschwindigkeitsbeschränkung wann aufgehoben?
Tag an Alle,
in den neueren Autos ist mittlerweile oft eine Verkehrsschilderkennung enthalten. Das Auto weiß von der letzten Geschwindigkeitsbegrenzung. Super Einrichtung, auf längeren Fahrten habe ich mich früher bei manchen Teilstrecken gefragt, was jetzt zuletzt galt.
Allerdings ist mir auch aufgefallen, dass Beschränkungen oft nicht aufgehoben werden.
Z.B. haben wir direkt nach dem Ortsschild 70, ohne Zusatz. Kurz danach kommt eine Ampelkreuzung. Vermutlich soll man nicht mit 100 auf die Kreuzung/Ampel zufahren. Danach werden die 70 nicht aufgehoben. Wer an dieser Kreuzung allerdings von rechts kommt, weiß von den 70 nichts und fährt nach dem Abbiegen 100. Mein Auto zeigt die Beschränkung auf 70 aber bis Ultimo an. Auf meiner Strecke wurde sie ja auch nicht aufgehoben.
Ähnliche Situation haben wir beim Thema 30 wegen Schulweg. Irgendwann kommen keine Häuser mehr, es geht aus dem Ort raus, kein Mensch fährt noch 30 aber theoretisch gilt immer noch 30 wegen Schulweg.
Sind den lokalen Verkehrsplanern die Details egal bzw. die Aufhebung anderweitig geregelt?
116 Antworten
Bei Baustellen mit Kennzeichnung, dass die Beschränkung für die Baustelle ist, hebt sich danach selbst auf.
Leider tun die dieses zusatzschild des öfteren nicht dazu. Dann wird es uneindeutig
Bzw per Gesetz muss mann dann auch nach der Baustelle weiterhin mit der Beschränkung fahren.
Zitat:
@knutzipferdchen schrieb am 25. Mai 2025 um 10:39:43 Uhr:
Ein Forum ist halt auch ein wenig ein sozialer Ort des Austauschs. Da wird jemand reden der es auf den Punkt bringt und auch mal jemand, der den Punkt weniger trifft. Und selbst die, die es auf den Punkt bringen haben für ihr Engagement in der Tiefe ihres Herzens eine ganz andere Motivlage, als nur die Fakten für Dritte aufzudröseln.
Da bin ich eben anderer Meinung als du.
Für mich ein Forum ein Ort, wo jemand eine Frage stellt, und diese auch möglichst genau (und richtig!) beantwortet haben möchte.
So sind in jedem Unterforum (V+S, Versicherungen, modellspez. Fzg.-Foren.....) auch immer Spezialisten, die das können. Und da ist es mehr als ärgerlich, wenn jemand der keine Ahnung hat, irgendwelche Halbwahrheiten postet, die er am Stammtisch etc. gehört hat (nur weil er "in der Tiefe seines Herzens sozialen Austausch sucht")
Das verwässert die Antworten, macht den Fragesteller unsicher und zerstört die Qualität eines Forums.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 25. Mai 2025 um 11:46:48 Uhr:
Nach Baustellen braucht es oft auch keins, wenn die Baustelle der Grund für die Einschränkung war.
Dies ist dann gegeben, wenn Streckenverbot und Gefahrzeichen am selben Mast angebracht sind:
Zitat:
@nogel schrieb am 24. Mai 2025 um 18:59:34 Uhr:
Geschwindigkeitsbeschränkungen sind genau dann aufgehoben:
• neues Geschwindigkeitsschild
• Aufhebung der Beschränkung
• Ortschild
• wenn das Geschwindigkeitsschild mit einem Gefahrzeichen kombiniert ist und diese Gefahr erkennbar vorbei ist
• Abbiegen in eine andere Straße
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Wenn einzelne User der Meinung sind, etwas darf nicht diskutiert werden, weil ihre eigene unmaßgebliche Meinung die einzige Wahrheit darstellt, dann sollen sie sich einfach aus der Diskussion raushalten und die anderen diskutieren lassen. Hier ist es nunmal von genau so einem User falsch oder unvollständig dargestellt worden.
Wenn von einer größeren Straße an einer Kreuzung 2 gegenüberliegende Nebenstraßen weggehen, gilt in diesen nicht das Tempolimit der jeweils anderen automatisch weiter, sondern ausschließlich ein in dieser Straße angezeigtes. Alles andere wäre vollkommen hirnrissig und praxisfremd.
Die Selbstüberschätzung einzelner hier, geht mir vollkommen am Allerwertesten vorbei.
Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 25. Mai 2025 um 12:15:36 Uhr:
Wenn von einer größeren Straße an einer Kreuzung 2 gegenüberliegende Nebenstraßen weggehen, gilt in diesen nicht das Tempolimit der jeweils anderen automatisch weiter, sondern ausschließlich ein in dieser Straße angezeigtes. Alles andere wäre vollkommen hirnrissig und praxisfremd.
Die Selbstüberschätzung einzelner hier, geht mir vollkommen am Allerwertesten vorbei.
Das ist immer noch falsch. Auch die Vorfahrtsverhältnisse haben nichts mit dem Ende eines Streckenverbots zu tun.
Statt andere persönlich anzugreifen wäre es ehrenvoller, einfach zuzugeben, daß man Unsinn gepostet hat.
@Go}][{esZorN schrieb am 25. Mai 2025 um 11:46:48 Uhr:
Nach Baustellen braucht es oft auch keins, wenn die Baustelle der Grund für die Einschränkung war.
Das gilt aber nur für genau das Tempolimit, das zusammen mit dem Gefahrzeichen aufgestellt ist. Bei Autobahnbaustellen hat man ja fast immer einen Geschwindigkeitstrichter 120-100-80, manchmal dann noch 60. Stand nur das 120er Schild zusammen mit einem Gefahrzeichen, dann gilt das letzte beschilderte Limit theoretisch unbegrenzt fort, wenn am Ende der Baustelle keine Aufhebung erfolgt. Und diese Falschbeschilderung ist gar nicht mal so selten.
@Spardynamiker schrieb am 25. Mai 2025 um 12:15:36 Uhr:
Wenn von einer größeren Straße an einer Kreuzung 2 gegenüberliegende Nebenstraßen weggehen ...
Ich weiß nicht genau, wie du das meinst. Wie definierst du denn diese Situation rechtssicher? Das Tempolimit ist ein Streckenverbot und gilt fort, solange man die Strecke nicht verlassen hat. Dein vorheriger Satz "Wenn eine andere Straße "gekreuzt" wird, fängt auch bei geradeaus Fahrt hinter der Kreuzung eine neue Straße an" ist in dieser Form einfach falsch. Grundsätzlich kann man annehmen, dass man beim Geradeausfahren die Strecke nicht verlässt und ein Tempolimit somit fortgilt.
Einzige anerkannte Ausnahme: Das Befahren eines Kreisverkehrs gilt als neue Strecke. Das gilt auch beim Verlassen des KV in Geradeausrichtung, also wenn man an einem Standardkreisel mit vier Zufahrten den KV an der zweiten Ausfahrt verlässt.
@spardynamiker wo steht dies in dem Gesetz? Wenn es so ist, dann wirst du auch einen Passus dessen im Gesetz finden. Solange du dies nicht tust, ist deine Aussage eine Behauptung, die bis jetzt falsch ist.
Leider sind Gesetze nicht immer logisch, wie leider dieses hier in dem Thema.
Bitte daher nicht das eigene logische Denken anwenden, sondern nur das Gesetz und was da drin steht.
Bei dem hier gibt es leider auch kein Spielraum.
Wer das geschriebene nicht glaubt (oder versteht), begebe sich mal in Würzburg auf die Zeppelinstraße und fahre stadtauswärts (Richtung Osten), z.B. ab Ecke Silcherstraße. Kann man auch schön mit Streetview tun.
Dort ist Tempo 30
Dann überquert man die vorfahrtsberechtigte Trautenauer Straße (STOP-Schild!) und nach der Kreuzung wird 30 nicht wiederholt (auf dem Foto nur zufällig eben doch wegen der damaligen Baustelle)
Dort sind jede Menge Fahrschüler durchgefallen, weil sie meinten, man darf wieder 50 fahren. Auch wenn ein @Spardynamiker behauptet, das sei
vollkommen hirnrissig und praxisfremd.
Interessanterweise wurde nun dort vor kurzem ein 50er Schild aufgestellt. Klarer Beweis, daß vorher 30 gegolten hat, sonst wäre das neue Schild ja unnötig.
(Edit: hab die Streetview-Links wieder rausgenommen, weil sie nicht funktioneren. Kann ja jeder selbst raussuchen.)
Zitat:
@nogel schrieb am 24. Mai 2025 um 18:59:34 Uhr:
Geschwindigkeitsbeschränkungen sind genau dann aufgehoben:
• neues Geschwindigkeitsschild
• Aufhebung der Beschränkung
• Ortschild
• wenn das Geschwindigkeitsschild mit einem Gefahrzeichen kombiniert ist und diese Gefahr erkennbar vorbei ist
• Abbiegen in eine andere Straße
Das Überqueren einer Kreuzung hebt das Tempolimit NICHT auf. Selbst wenn seitlich Einfahrende dieses dann nicht kennen (bitte nicht über den Sinn diskutieren).
Was die Schildererkennung in deinem Fz macht, ist irrelevant. Und daß diese nicht erkennen kann, wann eine Baustelle, eine Kurve, eine Schule vorbei sind, ist ja wohl selbsterklärend. Woher auch.
Da fehlt was und daran kranken alle Systeme. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung mit Längenangabe. Das System zeigt die 30 bis ein gegenteiliger Schild auftaucht.
Geschwindigkeitsbegrenzungen nur auf der linken Seite der Straße aufzuheben, finde ich eine nicht tolerierbare Unsitte! Das kann man nur erkennen, wenn gerade kein LKW entgegenkommt. Auch sonst erwartet man die für einen relevanten Schilder rechts!
Zitat:
@Kai R. schrieb am 25. Mai 2025 um 10:54:35 Uhr:
Die Verkehrsbehörden sind halt mit der Aufhebung von Tempolimits oft einfach schlampig. Erkennbar wird das oft an den Wechselverkehrsschildern auf den Autobahnbrücken. Da wird oft das Tempolimit nicht aufgehoben sondern einfach die Schilderbrücke ausgeschaltet und gut ist. Und nach Baustellen fehlt auch oft das Aufhebungsschild. Da muss man als mündiger Verkehrsteilnehmer einfach raten, was wohl gemeint gewesen ist.
Früher gab es mal Baustellenbeschilderungspläne, die vom Polizeibezirksbeamten überprüft wurden. Heute prüft das kein Mensch mehr. Man ist nur im Schadensfall der Dumme.
Wenn ich mit offenen Augen durch die Stadt fahre, sind bestimmt 80% alles Baustellen falsch ausgeschildert.
Zitat:
@Forster007 schrieb am 25. Mai 2025 um 11:03:54 Uhr:
Bei Baustellen mit Kennzeichnung, dass die Beschränkung für die Baustelle ist, hebt sich danach selbst auf.
Leider tun die dieses zusatzschild des öfteren nicht dazu. Dann wird es uneindeutig
Bzw per Gesetz muss mann dann auch nach der Baustelle weiterhin mit der Beschränkung fahren.
Welche Beschilderung meinst du mit "Baustellen mit Kennzeichnung"? Ich kenne nur eine klare Aufhebung ohne Beschilderung, dass sind die Reinigungsfahrzeuge der Autobahnmeistereien.
Zitat:
@Cabriofan111 schrieb am 25. Mai 2025 um 13:58:46 Uhr:
Welche Beschilderung meinst du mit "Baustellen mit Kennzeichnung"?
Er meint die Kombination aus Tempolimit und Gefahrzeichen am selben Pfosten. Aber evtl. ist dir diese Regelung nicht bekannt, denn:
Ich kenne nur eine klare Aufhebung ohne Beschilderung, dass sind die Reinigungsfahrzeuge der Autobahnmeistereien.
Moin,
habe hier eine ähnliche Situation die meine VZE auch nicht klar erkennt.
Außerorts(Tempo 100km/h) ist vielleicht hundert Meter vor einer Kreuzung mit LZA das Hinweiszeichen „Lichtzeichenanlage“ und einer „Tempobeschränkung auf 60km/h“ am gleichen Mast aufgestellt.
(siehe Bild)
Das interpretiere ich so, das die 60km/h Beschränkung bis zur LZA gilt und nach passieren der Kreuzung aufgehoben ist, also das außerorts gültige Tempo von 100km/h dann wieder gilt.
Meine VZE bleibt aber stur bis zum nächsten Ortsschild dann bei den 60km/h. Ich erlaube mir dann aber, es in diesem Fall besser zu wissen. 😆
Tja….wie war das noch? Auch die VZE ist eben „nur“ ein Assistenzsystem.
edit:
aber da fällt mir ein…
- würde eine andere Montage der Schilder eine anderen Sinn der Kombi ergeben, also Tempobeschränkung 60km/h OBEN und „LZA“ darunter?
- und gilt die „60km/h Aufhebung“ nur für das „geradeaus“ passieren so einer Kreuzung oder auch für die nach links oder rechts Abbiegenden?