Geschwindigkeitsbeschränkung entlang von Unfallschwerpunkten auf Autobahn und Co, -> sinnvoll?
Schönen guten Abend,
die Frage im Titel wird sicher nicht jedem gefallen; aber könnte solch eine Maßnahme dafür taugen, die Schwere der Unfälle zu mindern?
Ausdrücklich geht diese Frage auch an die im Forum mitschreibenden Rettungskräfte.
mfg
Wauhoo
157 Antworten
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 1. Februar 2025 um 14:20:13 Uhr:
ich denke schon, wobei man zuerst natürlich schauen sollte, warum es überhaupt ein Unfallschwerpunkt ist. Einfach ein Limit zu verhängen ist aber meistens einfacher.
A40 (Essen-Gelsenkrichen) ... nach den Tempolimits und meherer Meßstellen kamen aufwendige Umbau-/Erweiterungsarbeiten. Als die arbeiten abgeschlossen wurden, wurde das TL erhöht (nicht aufgehoben). Die Meßstellen liefen zur verkehrsanalyse noch lange "blind" weiter. ... und tatsächlich wurden einige auch entfernt. An eienr Stelle steht die Anlage heute imemr noch beidseitig - und in dem bereich kommt es auch imemr wieder noch zu Unfällen ... typischerweise nicht auf Höhe der meßstellen ... die Leute Strecken sich davor/hinter 😉
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 1. Februar 2025 um 16:29:52 Uhr:
…und nu, Feuer frei, du hast die passende Geschwindigkeit erreicht, aber keine Lücke zum Einscheren und das Ende der kurzen Beschleunigungsspur naht. Nun tartra, was wurde dir in der Fahrschule hierzu beigebracht oder gehörst du zu denen, die wirklich nur das Feuer frei aus der Fahrschule mitgenommen haben?
mein FL hatte es anderes artikuliert und im Grunde auch recht gehabt: "Du kannst jedes Fahrzeug schnelle abbremsen, wie beschleunigen". Er hat einem beigebracht erstmal geschwindigkeit drauf zu bekommen umd sich dann gegebenenfalls auch durch Verzögerung in eine Lücke zu setzen.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 1. Februar 2025 um 17:36:35 Uhr:
Zitat:
@tartra schrieb am 1. Februar 2025 um 15:58:52 Uhr:
Meine Fahrschule ist länger her, meine mich dunkel zu erinnern, das mein Fahrlehrer meinte, Feuer frei, Pedal to Metal, auf dem Beschleuigungsstreifen, hauptsache du kommst sicher auf die AB, wenn du dann über Tempolimit bist natürlich wieder das Tempo anpassen...Er hat sich selbst über schlaftabletten aufgeregt, die ihr Gaspedal auf dem Beschleunigungsstreifen nicht finden.......
Auf der überwiegenden Zahl der Autobahnauffahrten hat man als auffahrender schon deutlich vor dem eigentlichen Beschleunigungsstreifen einen sehr guten Blick auf die Fahrspuren, mögliche Lücken etc. und kann seine eigene Geschwindigkeit so anpassen dass man eigentlichen völlig problemlos einfädeln kann.Da braucht es weder irgendein pauschales "Feuer frei" noch das gegenteilige "schleichen". Ganz eigenartiger weise kann ich mich auch nicht daran erinnern hum Auffahren gar ein TL überschritten zu haben.
Sorry, aber da muss ich schreiben dass dein Fahrlehrer damals kompletten Dummfug erzählt hat.
Danke NeuerBesitzer, genau darauf wollte ich hinaus. Das alleinige Feuer frei reicht nicht.
Genau das, was du beschreibst, beherrschen viele Autofahrer nicht und dann kommt es eben zu den Problemen, die in meinem Beispiel mit der kurzen Auffahrt wohl zu Unfällen geführt haben.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 1. Februar 2025 um 14:20:13 Uhr:
ich denke schon, wobei man zuerst natürlich schauen sollte, warum es überhaupt ein Unfallschwerpunkt ist.
Solch eine Untersuchung kann dazu sicherlich unter Auswertung aller einen Unfallschwerpunkt betreffenden Polizeiprotokolle zeitgleich realisiert werden, wobei freilich auch die konkreten Geländemerkmale nicht unbeachtlich sind?
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Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 1. Februar 2025 um 17:36:35 Uhr:
...... Ganz eigenartiger weise kann ich mich auch nicht daran erinnern um Auffahren gar ein TL überschritten zu haben. Sorry, aber da muss ich schreiben dass dein Fahrlehrer damals kompletten Dummfug erzählt hat.
...
Dann haste evtl. nur noch nicht Autos mit genügend Bums gefahren ... bei meinem, unter Vertretern sicherlich als schwachbrüstig geltenden 2.0 tdci mit 150 PS, passiert das schnell mal...😁
Aber ja, ich bin auch eher derjenige der chillig vorher schaut und tiefenenspannt auf die AB fährt, wenn man Lücke hinterm LKW sieht, ok da kann ich ab 80 in den 6 schalten und rollen lassen, aber manchmal macht es schon Sinn und auch Spass😛, den Turbo mal in Wallung zu bringen ... und wen man dann bei 140 anstatt 120 landet, lässt man kurz ausrollen auf 120km/h ... wie geschrieben, An Auffahrten und kurz danach habe ich noch nie Blitzer gesehen.
Wär auch easy anfechtbar, da der Gesetzgeber eindeutig erlaubt, das ich auf dem Beschleunigungsstreifen/Einfädelungsvorgang schneller als auf den Fahrspuren sein darf... 😉
Keine Ahnung warum hier einige krampfhaft versuchen Gegenbeispiele zum zügigen AB Auffahren zu suchen und meinen Fahrlehrer unterstellen, "Dummfug" erzählt zu haben .. er hat mir genau das gelehrt was auch die StVO vorschreibt ...
PS ... juristenDeutsch Einfädelungsstreifen ...😁
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 1. Februar 2025 um 19:17:15 Uhr:
Solch eine Untersuchung kann dazu sicherlich unter Auswertung aller einen Unfallschwerpunkt betreffenden Polizeiprotokolle zeitgleich realisiert werden, wobei freilich auch die konkreten Geländemerkmale nicht unbeachtlich sind?
Dazu sollte man aber nur die Unfälle auswerten, zu denen die Verkehrsunfallanalytiker der Polizei hinzugezogen werden. Das ist in der Regel bei schwereren Unfällen der Fall. Das sind aber auch die, die man hauptsächlich durch entsprechende Maßnahmen verhindern möchte.
Eine normale Unfallaufnahme der Polizei ist zu ungenau, weil nur die Aussagen der Beteiligten aufgenommen werden. Gerade die Geschwindigkeit wird oft als Mitursache von den Beteiligten angegeben. Ein Spurwechsler z.B. wird häufig angeben, dass das Fahrzeug auf der linken Spur deutlich zu schnell war, auch wenn das nicht den Tatsachen entspricht. Dass er das angibt, macht er nicht aus Böswilligkeit, sondern er empfindet das so, denn das Fahrzeug war plötzlich da, also hat es sich gefühlsmäßig sehr schnell angenähert.
Auch andere Gründe finden sich oft in dem Unfallprotokoll, die sich später als nicht ursächlich herausstellen. Was sich letztendlich oft erst nach Monaten als Unfallursache herausstellt, müsste ja für die Untersuchung der Unfallschwerpunkte herangezogen werden. Dies wäre aber ein erheblicher Aufwand, den wahrscheinlich keiner betreiben möchte.
Gruß
Uwe
Zitat:
@tartra schrieb am 1. Februar 2025 um 19:50:56 Uhr:
Keine Ahnung warum hier einige krampfhaft versuchen Gegenbeispiele zum zügigen AB Auffahren zu suchen und meinen Fahrlehrer unterstellen, "Dummfug" erzählt zu haben .. er hat mir genau das gelehrt was auch die StVO vorschreibt ...
Weil es nun mal Dummfug ist. Die Aussage einfach immer das Pedal durchzutreten. Wenn ich sehe dass meinetwegen 5 LKW in einer Schlange fahren gucke ich wo die Lücke ist und beschleunige dann so dass ich sowohl für mich wie auch dem LKW der sich dann hinter mir befinden wird, gefahrlos einfädeln kann.
Und das sehe und schätze ich eben schon ab bevor ich auf den parallel verlaufenden Streifen bin. In dem Beispiel beschleunige ich dann ganz entspannt auf 90 km/h und brauch dazu noch nichtmal 1/3 eines standardmäßigen Streifens.
Ich muss ja nicht mit aller Gewalt noch rechts 10 Sutos "überholen" damit ich dann ja der Erste bin. Das sind dann i.d.R diejenigen die Unfälle verursachen.
Also das soll jetzt kein Scherz sein, aber auf die Geschwindigkeit eines LKW zu beschleunigen ist schon für viele eine volle Beschleunigung, viele drücken sich mit weniger Geschwindigkeit am Anfang der Beschleunigungsspur in den laufenden Verkehr. Manchmal hatte ich das Gefühl sie genießen es andere auszubremsen und wenn sich dann das Chaos das sie angerichtet haben gelegt hat geht es aber gleich nach links. Das ist nicht die Regel aber auch nicht die Ausnahme.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 1. Februar 2025 um 21:28:53 Uhr:
Zitat:
@tartra schrieb am 1. Februar 2025 um 19:50:56 Uhr:
Keine Ahnung warum hier einige krampfhaft versuchen Gegenbeispiele zum zügigen AB Auffahren zu suchen und meinen Fahrlehrer unterstellen, "Dummfug" erzählt zu haben .. er hat mir genau das gelehrt was auch die StVO vorschreibt ...Weil es nun mal Dummfug ist. Die Aussage einfach immer das Pedal durchzutreten. Wenn ich sehe dass meinetwegen 5 LKW in einer Schlange fahren gucke ich wo die Lücke ist und beschleunige dann so dass ich sowohl für mich wie auch dem LKW der sich dann hinter mir befinden wird, gefahrlos einfädeln kann.
Und das sehe und schätze ich eben schon ab bevor ich auf den parallel verlaufenden Streifen bin. In dem Beispiel beschleunige ich dann ganz entspannt auf 90 km/h und brauch dazu noch nichtmal 1/3 eines standardmäßigen Streifens.
Ich muss ja nicht mit aller Gewalt noch rechts 10 Sutos "überholen" damit ich dann ja der Erste bin. Das sind dann i.d.R diejenigen die Unfälle verursachen.
Und schon wieder konstruierst du dir hier was zurecht ... was deiner Phantasie entspringt . und verdrehst mein Geschriebendes, ich schrib ja, wenn man da eine Lücke doch mal sieht, ja dann kullert man gemütlich hintern LKW rein ... es ist aber auch keine Schande mal den Schub vom Auto zu nutzen und vor dem LKW reinzuziehen ... So auch vom Gesetzgeber erwünscht ..😛...
Gerade bei Stadtautobahnen wo Beschleunigungsstreifen von oben, unten, durch Mauern getrennt, in Tunneln sind u.s.w., kann man wohl kaum kilometerweit vorher analysieren wer da, wie kommt und ich mich optimal einordnen kann...
Zitat:
@tartra schrieb am 2. Februar 2025 um 10:24:44 Uhr:
Und schon wieder konstruierst du dir hier was zurecht ... was deiner Phantasie entspringt . und verdrehst mein Geschriebendes, ich schrib ja, wenn man da eine Lücke doch mal sieht, ja dann kullert man gemütlich hintern LKW rein ... es ist aber auch keine Schande mal den Schub vom Auto zu nutzen und vor dem LKW reinzuziehen ... So auch vom Gesetzgeber erwünscht ..😛...Gerade bei Stadtautobahnen wo Beschleunigungsstreifen von oben, unten, durch Mauern getrennt, in Tunneln sind u.s.w., kann man wohl kaum kilometerweit vorher analysieren wer da, wie kommt und ich mich optimal einordnen kann...
Ich konstruiere gar nichts. Ich schreibe nur dass es, bei entsprechend "vorausschauender" Fahrweise in 99,9 % der Fälle überhaupt kein Problem ist aufzufahren und ich dazu nicht pauschal das Pedal zum Bodenblech durchtreten muss.
Ich sage auch nicht dass es verboten ist meinetwegen vor einem LKW aufzufahren (aber nicht zwingend und schon gar nicht "vom Gesetzgeber erwünscht" und schon dreimal nicht wenn ich dafür die zHG spürbar überschreiten muss. Ebensowenig ist das dann (also ich muss unbedingt vor dem LKW rein) ein Grund den Seitenstreifen am Ende des Beschleunigungsstreifens zu nutzen).
Und ja, ich habe auch nicht bestritten das bei einigen Auffahrten diese Umsicht nicht möglich ist.
Da besteht i.d.R. dann aber auch ein Tempolimit ind damit ist auch hier dann keine "Beschleunigungsorgie" nötig.
Setzt voraus dass auf der Fahrbahn selbiges auch eingehalten wird womit wir wieder beim Problem sind. Das TL dürfte nämlich eingerichtet sein um Unfälle zu vermeiden. Diese entstehen halt dann weil manche meinen sie könnens besser und sich nicht daran halten.
Siehst du nämlich nicht die Fahrspuren sehen jene dort auch nicht die Auffahrt.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 2. Februar 2025 um 11:00:50 Uhr:
...Ich konstruiere gar nichts. Ich schreibe nur dass es, bei entsprechend "vorausschauender" Fahrweise in 99,9 % der Fälle überhaupt kein Problem ist aufzufahren und ich dazu nicht pauschal das Pedal zum Bodenblech durchtreten muss.
..
Hängt auch vom Auto ab ... mit dem Porsche Taycan wär es wohl übertrieben das Poti bis zum Bodenblech zu treten ...mit dem 90 PS Mondeo, ja pauschal Vollgas ... liegt man wohl in 99% der Fälle richtig ...😁
Ich denke, dass manche hier evtl. Aussagen eines Fahrlehrers und Anderer etwas zu sehr auf die Goldwaage legen und der eigentliche Kern der Aussage dabei nicht rüberkommt.
Gleich beschwert sich einer, dass man das Pedal gar nicht aufs Bodenblech drücken kann, weil da ein Teppich oder Kunststoff dazwischen ist.
Fangt doch echt mal was Sinnvolles mit eurer Zeit an 😉
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 1. Februar 2025 um 20:25:03 Uhr:
Dazu sollte man aber nur die Unfälle auswerten, zu denen die Verkehrsunfallanalytiker der Polizei hinzugezogen werden. Das ist in der Regel bei schwereren Unfällen der Fall. Das sind aber auch die, die man hauptsächlich durch entsprechende Maßnahmen verhindern möchte.
Sind Unfallschwerpunkte bestehend, läßt sich die regelmäßige Hinzuziehung dieses Verkehrsunfallanalytikers der Polizei für alle Unfälle entlang eines Unfallschwerpunktes als
verbindlichvorgeben, auch seitens der EU-Ebene, die sich die Reduzierung tödlicher Unfälle in jedem Bereich des Straßenverkehrs "auf die Fahne geschrieben" hat.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 2. Februar 2025 um 14:46:42 Uhr:
Hast du dafür eine Quelle, in der man das nachlesen kann?
Ob Du das darin nachlesen möchtest?
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https://www.welt.de/.../...unsinnige-Ziel-der-EU-Verkehrsminister.html
Zitat:
Die Verkehrsminister der EU haben beschlossen, bis 2030 die Zahl der Toten zu halbieren und bis 2050 auf Null zu reduzieren. ...
Weniger Tote und Verletzte im Straßenverkehr: Neue Vorschriften für neue Kraftfahrzeuge ab 7. Juli
https://...presentation.ec.europa.eu/.../...ge-ab-7-juli-2024-07-05_de
Zitat:
... Die neuen Regeln sollen dazu beitragen, bis 2038 mehr als 25.000 Leben zu retten und mindestens 140.000 schwere Verletzungen zu vermeiden.
Unionsseitig ist da also noch etwas in Planung; beim EU-Parlament hat es dazu auch was nachzulesen.
Straßenverkehr: Verkehrs- und Sicherheitsvorschriften
https://www.europarl.europa.eu/.../...ehrs-und-sicherheitsvorschriften