Geschwindigkeitsbeschränkung entlang von Unfallschwerpunkten auf Autobahn und Co, -> sinnvoll?
Schönen guten Abend,
die Frage im Titel wird sicher nicht jedem gefallen; aber könnte solch eine Maßnahme dafür taugen, die Schwere der Unfälle zu mindern?
Ausdrücklich geht diese Frage auch an die im Forum mitschreibenden Rettungskräfte.
mfg
Wauhoo
157 Antworten
Was soll das mit den Quellen, die nicht meine Frage beantworten?
Die Frage war, ob du für deine Aussage…
Zitat:
Sind Unfallschwerpunkte bestehend, läßt sich die regelmäßige Hinzuziehung dieses Verkehrsunfallanalytikers der Polizei für alle Unfälle entlang eines Unfallschwerpunktes als verbindlich vorgeben, auch seitens der EU-Ebene, die sich die Reduzierung tödlicher Unfälle in jedem Bereich des Straßenverkehrs "auf die Fahne geschrieben" hat.Zitat:
Dazu sollte man aber nur die Unfälle auswerten, zu denen die Verkehrsunfallanalytiker der Polizei hinzugezogen werden. Das ist in der Regel bei schwereren Unfällen der Fall. Das sind aber auch die, die man hauptsächlich durch entsprechende Maßnahmen verhindern möchte.
…eine Quelle hast, ob auch die Verkehrsunfallanalytiker der Polizei hinzugezogen werden, wenn auf der Autobahn es sich nicht um schwere Verkehrsunfälle sondern um
alle Unfällehandelt, also auch um Unfälle ohne oder nur mit leicht Verletzten.
Ich bin ein Mensch, den eben die tatsächlichen Quellen interessiert. Der Hintergrund ist, dass ich Argumente von anderen auch selbst gerne weiterverwende. Leider bin ich da schon auf die Nase gefallen, wenn sich das einfach nur auf Aussagen anderer basierte oder sekundäre Quellen, weil mir das dann um die Ohren gehauen wurde, weil jemand dann wirkliche Basisquellen liefern konnte, die meine Aussage, die ich von anderen kopiert habe, widerlegten.
Daher frage ich halt penetrant nach zuverlässigen Quellen. Gerade in der aktuellen Zeit, in der in den sozialen Medien alle möglichen Fake-News und Informationen verbreitet werden, ist diese Haltung und das Überprüfen von Aussagen und das Nachfragen von Quellen immer wichtiger. Bitte habe dafür Verständnis.
Halten wir also fest, bisher sind weiterhin nur Autobahnunfälle mit schwerem Ausgang für eine Auswertung interessant, weil nur diese von den Verkehrsunfallanalytiker der Polizei untersucht werden. Bei anderen Unfällen ist dies in der Regel nicht der Fall und diese werden meist nur von der normalen Autobahnpolizei aufgenommen und eignen sich somit nicht für die Auswertung, siehe meine Begründung in diesem Beitrag von mir.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 2. Februar 2025 um 23:47:25 Uhr:
…eine Quelle hast, ob auch die Verkehrsunfallanalytiker der Polizei hinzugezogen werden, wenn auf der Autobahn es sich nicht um schwere Verkehrsunfälle sondern um alle Unfälle handelt, also auch um Unfälle ohne oder nur mit leicht Verletzten.
Dann habe ich Deine Frage falsch verstanden, da ich annahm, Du beziehst Dich auf meine Aussagen betreffs der Planungen der EU zur Reduzierung tödlicher Unfälle, und diese Planungen sind real.
Meine weitere Aussage betreffs dieser Verkehrsunfallanalytiker der Polizei betrifft diese Planungen auf EU-Ebene, denn damit das im Sinne meiner Aussagen national verbindlich werden kann, muß es in einer EU-Richtlinie so definiert werden.
Zitat:
Daher frage ich halt penetrant nach zuverlässigen Quellen. Gerade in der aktuellen Zeit, in der in den sozialen Medien alle möglichen Fake-News und Informationen verbreitet werden, ist diese Haltung und das Überprüfen von Aussagen und das Nachfragen von Quellen immer wichtiger. Bitte habe dafür Verständnis.
Im Regelfall verlinke ich auch Originalquellen, nur geht das nur dann, wenn ein Sachverhalt bereits derart "fixiert" ist, daß er sich im Gesetzgebungsverfahren befindet, (die Lesungen a la 1. Lesung, 2. Lesung, etc., werden im Regelfall im EU-Amtsblatt veröffentlicht; Bürgerwünsche werden im Gesetzgebungsverfahren allerdings nicht mehr berücksichtigt).
Jeder hat die Möglichkeit, sich direkt an die EU-Kommission zu wenden, um da Sachverhalte, Wünsche, bzw., Vorschläge einzubringen. (Hat schon mal zu einer Vertragsverletzungsklage gegen ein Mitgliedsland geführt "EuGH C-278/20"😉
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Summa summarum bleibt es also dabei, dass alle Unfälle und nicht nur die schweren Unfälle durch Verkehrsunfallanalytiker der Polizei untersucht werden, ist aktuell nicht der Fall, sondern dass könnte mal aufgrund EU-Forderungen der Fall werden.
Ich glaube ehrlich gesagt nicht daran, denn die Untersuchung durch Verkehrsunfallanalytiker der Polizei ist aufwändig und kostet Zeit. Ziel bei leichten Unfällen, bei denen es nur Blechschäden oder nur leichte Verletzte gegeben hat, ist aber den Verkehr möglichst schnell wieder zum Laufen zu bringen.
Also bleibt es vermutlich dabei, für die Auswertung von Unfällen, um die Maßnahmen zur Entschärfung von Unfallschwerpunkten zu finden, macht es nur Sinn, schwerere Unfälle heranzuziehen, weil nur bei diesen Verkehrsunfallanalytiker der Polizei herangezogen werden. Mehr dazu hatte ich bereits hier geschrieben: Klick mich
Gruß
Uwe
Ich deke den größten Bestand an Unfalldaten hat der GDV .. immerhin benötigen sie genau diese Daten um ihre Mathematiker und Rechenmodelle zu füttern, um für sich (die Versicherungen im Verband) und uns tolle Tarife zu generieren ... natürlich muss das Ergebnis so sein, das sie mit einem (dicken) + aus der Sache kommen... 😁
Sie bekommen zusätzlich Daten von Unfällen/Zusammenstößen die nicht von der Polizei erfasst werden...aber von versicherungen abgewickelt werden...
Bei Personenschäden wird es noch interessanter, da sind bei bleibenden Schäden ordentlich Summen über Jahre im Spiel... die Polizei braucht das lediglich für die weiterleitung an die strafbehörden, damit der verursacher bestraft werden kann, dann ist für sie der drops gelutscht ...
Und weil die "Echtzeitdaten" nicht ausreichen ... beauftragt, oder finanziert der GDV Crashtest´s, weil sie Datenhungrig sind, also auch noch Unfälle extra nachstellen...
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Zitat:
@tartra schrieb am 3. Februar 2025 um 09:03:37 Uhr:
Ich deke den größten Bestand an Unfalldaten hat der GDV .. immerhin benötigen sie genau diese Daten um ihre Mathematiker und Rechenmodelle zu füttern, ...
Bei der Ermittlung, warum ein Unfallschwerpunkt auch ein Unfallschwerpunkt ist, geht es aber um die Erfassung aller konkreten Sachverhalte von vor Ort eines Unfalles entlang eines Unfallschwerpunktes? Ob der GDV wirklich über alle diese Daten verfügt?
Den Ort der Unfälle haben sie ... ich tippe mal darauf, sie haben einen größeren Datenbestand als irgendeine Behörde ..Ob sie diese Daten mit Behörden teilen, denke nicht ...
Und sie bekommen immer mehr daten von potenziellen Unfallschwerpunkten, wo es möglicherweise nur kurz vorm Unfall war aber trotzdem sehr kritisch .. über die Telemetrietarife .. die datenkrate google via maps, hat sicherlich genug Vollbremsungen bzw. Unregelmäßigkeiten registriert und aus den Datensätzen könnte man sicherlicher Unfallschwerpunkte ableiten... Z.B. Autos fliegt komischerweise regelmäßig an Ort X alleine aus der Landstraßenkurve und landet im Acker, verhart dort ein paar Minuten und fährt dann weiter, also ein Datenalyst könnte da sicherlich zum Schluss kommen hier stimmt was nicht .. ganz ohne Unfall der irgendwo gemeldet wird..., oder der Bauer, sieht ständig Spuren auf seinem Rübenacker ...das wär dann Offline Analyse 😁😁
Nun, die GDV hat vermutlich gute statistische Daten über das Unfallgeschehen und Ursachen. Wie es aber bei jeder Statistik ist, werden die Daten immer ungenauer, umso kleiner der Bereich ist, den man betrachtet, wie z.B. einen einzelnen Bereich einer Autobahn. Hinzu kommt, dass die Daten der leichten Unfälle wiederum im Wesentlich nur auf Aussagen der Beteiligten und der Unfallaufnahme der normalen Polizei vor Ort basieren. Natürlich kommt die Bewertung der Versicherungen und eventuell eines Gerichtes hinzu. Eine andere und bessere Datenbasis ergibt sich dadurch in der Regel aber nicht.
Ich durfte ja selbst erleben, wie das abläuft. Ich hatte auf der Autobahn einen Auffahrunfall mit einem Spurwechsler. Pfiffig wie das Kerlchen Unfallgegner war, hat er angegeben, dass er 130 km/h fuhr und ich auch noch weit entfernt war, als er in die Spiegel geschaut hat (beides stimmte nicht, denn er war deutlich langsamer als 130 km/h und ich war nicht weit entfernt). Ich hingegen war absolut ehrlich und habe zugegeben, dass ich schneller als 130 km/h fuhr und habe meine tatsächliche Geschwindigkeit von 150 km/h angegeben. Da er nun 130 km/h angegeben hat, musste ich laut seiner Aussage schon mal schneller als Richtgeschwindigkeit gefahren bin. Außerdem passte das Unfallbild des Auffahrunfalls und die Schäden an den Fahrzeugen nicht mit einer Geschwindigkeitsdifferenz von 20 km/h zusammen, so dass der Polizist mir massiv versucht hat zu unterstellen, dass ich deutlich schneller als 150 km/h gefahren bin.
So etwas mag zwar nicht die Regel sein, aber doch unabsichtlich wohl häufig der Fall.
Wie weiter oben schon geschrieben, sind Aussagen von Beteiligten sehr subjektiv, z.B. werden Geschwindigkeit oft zu hoch eingeschätzt, weil ein übersehenes Fahrzeug dann ganz plötzlich da war (weswegen ja der Unfall passiert ist) und insofern sagt das Gefühl einem doch, dass der andere wesentlich zu schnell war. Solche Fehleinschätzung sind auch mir schon passiert und ich denke, keiner ist davor gefeit.
Auch andere Fehleinschätzungen als die Geschwindigkeit sind an der Tagesordnung.
Daher ändern daran auch die Daten der GDV nichts, denn diese basieren ja auch nur auf der selben Datenbasis. Nur eine Betrachtung auf das große Ganze mittelt das etwas raus, aber sicherlich nicht bei einer Betrachtung nur auf einen Straßenabschnitt, denn dafür reicht die Datenbasis nicht aus.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, sagst du auch, dass die Daten der Telematik für die GDV Daten gibt für die Unfallanalyse. Auch das möchte ich anzweifeln, denn auch hier mag des etwas stimmen für das große Ganze aber bestimmt nicht bei einem begrenzten Datensatz, den es für einen Straßenabschnitt gibt, zumal die Daten anonym sind, also nicht einem Unfall zugeordnet werden können und ebenso können nicht die Datensätze der Unfallbeteiligten zusammengebracht werden.
Es bleibt wie es ist und wie ich schon geschrieben haben, für die Unfallanalyse und sich daraus ergebenden Maßnahmen bleiben die schwereren Unfälle, zu denen die Unfallanalytiker der Polizei herangezogen werden.
Gruß
Uwe
Ja, die Unfallkommandotruppe (so heißen die in Berlin) kommen wirklich nur bei schweren Unfällen, schweren Personenschäden u.s.w. .. die haben dafür eigene Sprinter vollgestopft mit Technik, dann wird, sieht aus wie so ein Vermessungsgerät, 360° Laser aufgestellt, der das alles 3 D vermisst und 3D Bild von der Unfallstelle erstellt...