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Geschwindigkeitsbegrenzung - was gilt?

Hallo.

Schaut euch mal bitte meine laienhafte Skizze an ("Bild.jpg"

;)

- stellt eine aktuelle (seit mittlerweile mehreren Jahren bestehende) Situation in meinem Wohnort dar.

Die Frage ist recht einfach: Welche zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt an der Stelle mit dem roten X?

Natürlich habe ich mir vorher hier die einschlägigen Themen im V&S angeschaut und unter anderem folgendes Zitat gefunden.

Zitat:

Streckenverbote
Bei den Streckenverboten handelt es sich im wesentlichen um Überholverbote und Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Ein Streckenverbot endet nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung, sondern grundsätzlich erst, wenn es durch ein dafür vorgesehenes Aufhebungszeichen aufgehoben wird.
Ist ein Streckenverbot jedoch mit einem Gefahrenzeichen (z. B. "Baustelle";) verbunden, dann endet es, sobald die entsprechende Gefahrenstelle vorüber ist, auch ohne ausdrückliches Aufhebungszeichen.
§ 41 Abs. 2 Nr. 7:
Streckenverbote
Sie beschränken den Verkehr auf bestimmten Strecken.
Die Länge einer Verbotsstrecke kann an deren Beginn auf einem Zusatzschild wie ... angegeben sein.
Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278, 279, 280; 281.
Wo sämtliche Streckenverbote enden, steht das Zeichen 282.
Diese Zeichen können auch alleine links stehen.
vgl. Oberlandesgericht Hamm (VerkMitt 1996 Nr. 23 und Az. 2 Ss OWi 524/01)
Für diejenigen, die rechtsabbiegend der grünen Linie folgen, gilt also 100.
Für diejenigen, die geradeausfahrend der blauen Linie folgen, gilt weiter 70?
Es gibt keine weiteren Verkehrszeichen in dem Bereich, den beide Linienführungen gemeinsam haben. Ok, ein paar Kilometer weiter kommt wieder ein Ortseingangsschild, aber das ist ja unerheblich.
Eure Meinungen?
Danke sagt der Bernd, der noch nicht mal vom zuständigen Straßenverkehrsamt eine verlässliche Auskunft bekommen konnte.

Beste Antwort im Thema

Blau und grün dürfen nur 70 km/h fahren. Das Streckenverbot gilt auf der gesamten Straße, es sind keine zwei unterschiedlichen Geschwindigkeiten erlaubt. Lediglich Grün kann sich auf einen Irrtum berufen welcher im OWiG steht .

§ OWiG 11 Irrtum

(1) Wer bei Begehung einer Handlung einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Möglichkeit der Ahndung wegen fahrlässigen Handelns bleibt unberührt.

(2) Fehlt dem Täter bei Begehung der Handlung die Einsicht, etwas Unerlaubtes zu tun, namentlich weil er das Bestehen oder die Anwendbarkeit einer Rechtsvorschrift nicht kennt, so handelt er nicht vorwerfbar, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.

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Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III



Zitat:

Original geschrieben von shathh


Für grün gilt 100, für blau gilt bis auf weiteres 70.

Was machste, wenn du geblitzt wirst?
Behaupten, dass du auf der grünen Linie gefahren bist, schon klar. Aber es ist doch eine Ungleichbehandlung.

Was soll ich machen?

Wenn ich grün bin und mit 100 geblitzt werde, wird Widerspruch mit Verweis auf die Beschilderung eingereicht.

Dabei ist es, meiner Meinung nach, unabhängig, ob man ortskundig ist oder nicht.

Ich kann mich ja nur an die geltenden Vorschriften halten und keine Schilder "erahnen".

Ich weiß doch gar nicht, was jetzt gerade auf dem Schild steht. Das kann sich mittlerweile ja auch geändert haben.

Die selbe Situation haben wir hier im Prinzip auch auf der A1.

Der Verkehr auf der Autobahn hat Tempolimit 100, die Auffahrenden haben kein Schild für mehrere hundert Meter.

In diesem Bereich hätten wir also die gleiche Situation.

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958


Da X außerhalb einer Ortschaft liegt und die 70 beim einbiegen nach rechts nicht zu sehen ist, würde ich 100 sagen. Besser wäre es, wenn man die genaue Örtlichkeit wüßte und sich das ggfls. mit Google Streetview ansehen könnte. Dann wäre eine korrekte Antwort möglich.
Wer bösartig ist, könnte natürlich sagen, daß da eine 70 vorsätzlich "vergessen" wurde, um ortsunkundige Fahrer abkassieren zu können.
http://maps.google.de/maps?...

Unterer rechter Bildausschnitt, Pieperstraße (K8) rechts ab auf Billinghauser Str. (K8).

Ca. 150 m vor dem rechts abbiegen steht das Ortsausgangsschild.

Auf der Billinghauser Str. fahrend steht ca. 150 m vor der Straßeneinmündung das Tempo 70 Schild.

Zitat:

Original geschrieben von UURRUS


Schwierige Situation. Für den blauen gilt 70 für den grünen würde 100 gelten. So sehe ich das zumindest. Wenn ich grün wäre, dann wüßte ich nicht, dass dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. Bei blau ist die Begrenzung nicht automatisch aufgehoben, nur weil dort eine Einmündung ist.
Wenn ich dort geblitzt worden wäre, dann würde ich einfach behaupten, dass ich aus der Einmündung kam.

Das Problem ist bei manchen Strecken: Wenn man aus Heimatort zur Arbeit nach Arbeitsort fährt, dann fährt man eine bestimmte Strecke und man fährt diese regelmäßig. Wie will man glaubhaft machen, nun an genau der Einmündung abgebogen zu sein, wenn diese Einmündung der Endpunkt einer völlig anderen Hauptstrecke ist?

Ich meine, ich kann ja nicht behaupten, ich wäre von Hamburg nach Flensburg über Lübeck gefahren, das glaubt mir kein Richter dieser Welt.

Das ist schon irgendwie doof... aber ich würde auch 100 fahren. So eine Strecke hatte ich auch mal eine Weile, z.B. die

B430 in Hohenwestedt Richtung Heide

, da sind 80 auf der Brücke, von links kommen die Leute aus Itzehoe und man selbst kommt eben aus Richtung Neumünster, nur sind nach der Einmündung keine Schilder mehr da. Wenn man da mit 80 weiterführe, man würde gevierteilt ohne Witz. Eine toll ausgebaute Strecke und Leute mit viel Weg zur Arbeit wollen da durch. Und dann schleicht jemand herum.

Da würde mir mit meinem Wohnort niemand glauben, ich wäre 45 km extra über Itzehoe gefahren, um dort abzubiegen.

Ich fahre da aber seit zwei Jahren nicht mehr.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III



Unterer rechter Bildausschnitt, Pieperstraße (K8) rechts ab auf Billinghauser Str. (K8).
Ca. 150 m vor dem rechts abbiegen steht das Ortsausgangsschild.
Auf der Billinghauser Str. fahrend steht ca. 150 m vor der Straßeneinmündung das Tempo 70 Schild.

Ich bin die Strecke auch schon gefahren. Aber nur der grünen Linie

:)

Auf der Billinghauser Str. ist 100 völlig angemessen. Da bin ich nicht auf die Idee gekommen, dass 70 herrschen könnte.

Zitat:

Original geschrieben von W 8993



Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III



Unterer rechter Bildausschnitt, Pieperstraße (K8) rechts ab auf Billinghauser Str. (K8).
Ca. 150 m vor dem rechts abbiegen steht das Ortsausgangsschild.
Auf der Billinghauser Str. fahrend steht ca. 150 m vor der Straßeneinmündung das Tempo 70 Schild.

Ich bin die Strecke auch schon gefahren. Aber nur der grünen Linie :) Auf der Billinghauser Str. ist 100 völlig angemessen. Da bin ich nicht auf die Idee gekommen, dass 70 herrschen könnte.

Nachbarn?

;)

Zitat:

Original geschrieben von lejockel


Habe mal einen guten Link gefunden.
http://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebung.php
LEjockel

Gutes Material, könnte man sich ja fast als "Merktafel" mit ins Auto legen

:)

Solche Stellen kenne ich auch einige und ich habe mir auch schon oft die Frage des TE gestellt.
Wenn ich blau bin (also die blaue Linie *g*) dann beschleunige ich nach der Einmündung wieder auf 100 wenn kein neues 70er-Schild da ist.
An vielen Stellen wäre es auch ziemlich unverfroren da zu kontrollieren. Oft es ist doch so:
100 dann 70 wegen Einmündung dann wieder 100
Und wenn ich dann nach der Einmündung wieder Gas habe ich die gefährliche Stelle (wegen der ja 70 ist) doch passiert. --> Ergo kein schlechtes Gewissen wieder 100 zu fahren.

Aber ob das so korrekt ist... ka!

@Salamipizza
Du würdest dich in deinem Fall richtig verhalten, wenn unter dem 70 Schild noch ein zusätzliches Schild mit ner Kreuzung vorhanden wäre. ;)
@där kapitän
Ich glaube nicht, dass die Strassenverkehrsbehörde so tief nachgrast und nachforscht ob du an dem Tag zur Arbeit gefahren bist. ;) Du könntest auch Urlaub gehabt haben oder aus sonst welchen Gründen dort langgefahren sein. ;)

Blau und grün dürfen nur 70 km/h fahren. Das Streckenverbot gilt auf der gesamten Straße, es sind keine zwei unterschiedlichen Geschwindigkeiten erlaubt. Lediglich Grün kann sich auf einen Irrtum berufen welcher im OWiG steht .

§ OWiG 11 Irrtum

(1) Wer bei Begehung einer Handlung einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Möglichkeit der Ahndung wegen fahrlässigen Handelns bleibt unberührt.

(2) Fehlt dem Täter bei Begehung der Handlung die Einsicht, etwas Unerlaubtes zu tun, namentlich weil er das Bestehen oder die Anwendbarkeit einer Rechtsvorschrift nicht kennt, so handelt er nicht vorwerfbar, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.

Meiner Meinung nach gilt hier für "Blau" bis zur Kreuzung/ Einmündung Tempo 70.
Danach für beide Tempo 100.
Ansonsten muss nach jeder Einmündung/ Kreuzung , oder Zufahrten (BAB) das Tempolimit erneut ausgewiesen werden.
Oder mal hier nachlesen.
http://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebung.php
Gruß
Alpenfreund

Zitat:

Original geschrieben von Alpenfreund


Meiner Meinung nach gilt hier für "Blau" bis zur Kreuzung/ Einmündung Tempo 70.
Danach für beide Tempo 100.
Ansonsten muss nach jeder Einmündung/ Kreuzung , oder Zufahrten (BAB) das Tempolimit erneut ausgewiesen werden.
Oder mal hier nachlesen.
http://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebung.php
Gruß
Alpenfreund

Der Link gibt tatsächlich Aufschluss über die Situation. Der Link wurde auch schon ein paar Beiträge weiter oben gepostet.

Jedoch deckt sich die Aussage im Link nicht mit der deinigen. Hast du es denn selbst nicht gelesen?

:)

Guck mal unter schwierige Fälle...

Zitat:

Original geschrieben von Baulaender


eine kreuzung hebt grundsätzlich alle gebots und verbotsschilder auf !  :p

Nein.

Zitat:

Original geschrieben von Baulaender


eine kreuzung hebt grundsätzlich alle gebots und verbotsschilder auf !  :p

Kreuzungen heben Streckenverbote nicht auf!
u.a. Oberlandesgericht Hamm (VerkMitt 1996 Nr. 23 und Az. 2 Ss OWi 524/01)

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