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geschwindigkeit, Schild beim überholen verdeckt

Themenstarteram 21. August 2017 um 0:14

Ich bin heute einem Wohnmobil länger mit ca. 70 kmh auf einer Landstraße hinterher gefahren. Dann kam endlich eine gerade und gut einsehbare Strecke und ich habe ihn überholt. Aus meiner Sicht war dort 100 zulässig. Kurz nach dem Überholvorgang wurde ich geblitzt, immer noch auf der Überholspur.

Kurz danach kam das Schild, Aufhebung aller Verbote oder so, weißer Kreis, durchgestrichen. Fakt ist, ich und alle Mitfahrer haben weder eine Geschwindigkeitsbegrenzung noch ein Uberholverbot gesehen. Ich fahre einen volvo xc90, der schilder erkennt, sie im Tacho und hud anzeigt und zusätzlich noch akustisch warnt. Auf der Rückfahrt habe ich mir den Ort genauer angesehen. Es kam erst ein Pfahl mit dem 70er Schild und dem Überholverbot. 50 Meter später das Schild Baustelle. Die Baustelle war eigentlich abseits der Fahrbahn auf dem Acker. Was meint ihr, habe ich ne Chance aus der Nummer raus zu kommen da mein Überholvorgang im regulären Bereich begann und ich danach keine Chance hatte, die schilder hinter dem Wohnmobil zu erkennen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. August 2017 um 07:51:44 Uhr:

Verbotsirrtum. So schlecht stehen Deine Chancen nicht. Der Einspruch will aber genau begründet werden, so dass auch keine äußeren Anzeichen auf eine Beschränkung hindeuteten.

Dann hätte jeder Einspruch Aussicht auf Erfolg, bei dem man sich darauf beruft das Schild übersehen zu haben.

Aussicht auf Erfolg könnte ein Einspruch haben, wenn das Schild z.B. durch Äste dauerhaft verdeckt wäre. Aber nicht, wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug dieses zeitweise verdeckt. Ich als Überholer muss mich vor Beginn des Überholvorgangs vergewissern, dass dieser auch auf der gesamten Strecke gefahrlos und zulässig möglich ist. Da gibt es z.B. das interessante Urteil, bei dem ein LKW-Fahrer verknackt wurde, der sein Elefantenrennen zwar im legalen Bereich gestartet hatte, der Überholvorgang sich aber bis zu einer Überholverbotszone hingezogen hat und der diesen dann noch beendet hat. Verboten, er hätte den Überholvorgang rechtzeitig vor Beginn des Überholverbotes abbrechen müssen...

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Ok, alles klar, ego veniam. Man ist ja hier im Forum inzwischen etwas zu sensibel geworden. :D

Wenn es nur eine Geldstrafe nach sich zieht, würde ich auch einfach zahlen und gut is, klar. Nur bei einem Fahrverbot sollte der TE alle Register ziehen. Wenn der Überholvorgang vor den Überholverbotsschild begann, sähe ich hier allerdings auch kein Problem.

Und noch eins zu diesen Reisemonstern. So ein Ding kann einem fast wie ein LKW sehr wohl die Sicht versperren. Nun könnte einer kommen und sagen "ja dann lass halt genügend Abstand". Nun scheint es aber in diesem Fall so gewesen zu sein, dass der TE halt gerade in seinem Überholvorgang war. Und der "Anlauf" dazu bringt einen zwangsläufig näher an den Vorausfahrenden heran. Und wenn man dann links rüber zieht, kann das Wohnmobil durch in einem genau so Winkel gewesen sein, dass auch ein weiter entfernt stehendes Verkehrszeichen für den Überholer verdeckt worden sein kann.

Ist mir schon öfters passiert, dass ich ein Autobahnschild für eine Ausfahrt beispielsweise gar nicht lesen konnte, weil ich den LKW genau so überholt habe, dass er die ganze Zeit zwischen mir und dem Schild fuhr. Dabei sind diese Schilder ziemlich groß und hoch. Kann wohl jeder nachvollziehen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. August 2017 um 11:18:26 Uhr:

Ist doch eh tateinheitlich und nur ein weiteres Indiz, dass die Schillder nicht sichtbar waren. Man ist nicht verpflichtet, eine Überholstrecke vorher abzufahren, ob da vielleicht Schilder stehen.

Edit:

Googeln macht schlau. Anscheinend hätte ein Einspruch des TE doch Aussicht auf Erfolg: Klick und Klack.

Interessant. Hätte ich nicht gedacht...

Zitat:

@otto2111 schrieb am 21. August 2017 um 10:37:07 Uhr:

Ich habe nichts gesehen, 2 weitere Personen ebenfalls nichts. Fahrzeugsysteme haben nichts gemeldet. Mehr kann man nicht machen. …

Wieso sollten sich die 2 weiteren Personen auch auf Geschwindigkeitsbeschränkungen konzentrieren, wenn sie selbst gar nicht fahren? Ist doch klar, dass die beiden nichts gesehen haben.

Mir drängt sich der Eindruck auf, dass du dich (bewusst oder unbewusst) ausschließlich auf die Assistenzsysteme deines Autos verlässt – zeigt das Cockpit nix, gibt’s das Schild nicht. Da kann man durchaus "mehr machen", nämlich selbst die Augen auf. Auf Bundesstraßen sind Schilder meist links und rechts der Fahrbahn aufgestellt, und vorausschauendes Fahren bedeutet auch, dass man sich nicht nur auf den Verkehr, sondern auch auf Verkehrszeichen konzentriert. Selbst wenn man auf hunderte Meter Entfernung die Zahl nicht lesen kann, sagt einem ein rundes Schild doch, dass da irgendwas verboten wird. Sich nur auf Fahrzeugsysteme verlassen ist der falsche Weg.

Die Assistenzsystem - egal ob gespeicherte Daten oder Kamera basiert - sind viel zu oft untauglich. Ersetzen schließlich nicht das eigene Gehirn.

Wenn hier die Schilder nicht auch auf der linken Seite angebracht waren, würde ich ebenfalls gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen.

Themenstarteram 21. August 2017 um 11:09

Es ist nicht so, dass ich mich auf die Assistenten verlasse, obwohl sie sehr zuverlässig arbeiten. Sonst müsste ich den Blick immer auf das Display oder HUD werfen. Zusätzlich ist die Straße noch eine Allee, die mit recht kräftigen Bäumen eingerahmt ist. Da ist auf mehreren 100 Metern nur eine geschlossene Baumwand zu sehen.

Allee = zu 99,99% ein Limit mit max 80km/h.

Versuchen kannst du es, aber beweise dann erst mal das du das Schild, oder mehrere Schilder, tatsächlich nicht sehen konntest.

Und was zwei Fahrzeuge auf dem Bild angeht, so lange es eindeutig ist welches Fahrzeug gemessen wurden gar kein Problem.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 21. August 2017 um 13:18:21 Uhr:

Allee = zu 99,99% ein Limit mit max 80km/h.

Nee, glaub ich nicht. Bei mir um die Ecke ist eine alte kurvenreiche Allestraße, bei der die Abstände der Bäume zur Straße nach heutigen Regeln zu knapp sind, z.T. müssten manche Bäume 1m nach außen versetzt werden. Aber selbst hier darf bei trockener Fahrbahn 100 gefahren werden. Die meisten beschränken sich tatsächlich wie ich auf knapp über 80. Selbstmörder fahren hier aber auch schneller (gibt an dieser Straße mehr als genug Kreuze am Straßenrand). Aber das hat jetzt mit dem TE nichts zu tun.

@TE

Da der Ort 60km von dir weg ist, kannst du uns doch auch ein Link zu Google-Maps bereitsstellen, wo genau das 70er/Überholverbots-Schild stand.

Beweisen muss die Bußgeldstelle, dass man die Schilder sehen konnte. Außer hier im V+S, wo jeder Fragensteller schuldig ist.

Das setzt die ganz einfach mal frech vorraus, weil sie ein Meßprotokoll hat. Das Problem ist hier, wie die Aussagen der Mitfahrer gewertet werden. Ich persönlich kenne eine schöne Stelle auf einer Autobahn. Wenn man auffährt steht kein einziges Schild, ist man aufgefahren kommt ein paar Meter weiter ein Aufhebungsschild. Das nenne ich eine Falle.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. August 2017 um 14:27:35 Uhr:

Beweisen muss die Bußgeldstelle, dass man die Schilder sehen konnte. Außer hier im V+S, wo jeder Fragensteller schuldig ist.

Da könnte dann ja jeder kommen und behaupten das Schild wäre durch nen LKW verdeckt.

Zitat:

@BlauerFlitzer81 schrieb am 21. August 2017 um 18:06:00 Uhr:

 

Da könnte dann ja jeder kommen und behaupten das Schild wäre durch nen LKW verdeckt.

Versuchen einige und wenn man dann die Fotos sieht, sind sie allein auf weiter Flur......wobei ich dem TE nichts unterstellen möchte.

Das Überholen des Wohnmobils ist ja durch Zeugen belegt

Auf den Fotos ist im Regelfall nur der Betroffene abgebildet.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 21. August 2017 um 20:06:47 Uhr:

Auf den Fotos ist im Regelfall nur der Betroffene abgebildet.

Die werden zugesandt, die Totale ist im System..

Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. August 2017 um 19:55:27 Uhr:

Das Überholen des Wohnmobils ist ja durch Zeugen belegt

Familienmitglieder oder Freunde gelten nicht als Zeugen erster Klasse.

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