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geschwindigkeit, Schild beim überholen verdeckt

Themenstarteram 21. August 2017 um 0:14

Ich bin heute einem Wohnmobil länger mit ca. 70 kmh auf einer Landstraße hinterher gefahren. Dann kam endlich eine gerade und gut einsehbare Strecke und ich habe ihn überholt. Aus meiner Sicht war dort 100 zulässig. Kurz nach dem Überholvorgang wurde ich geblitzt, immer noch auf der Überholspur.

Kurz danach kam das Schild, Aufhebung aller Verbote oder so, weißer Kreis, durchgestrichen. Fakt ist, ich und alle Mitfahrer haben weder eine Geschwindigkeitsbegrenzung noch ein Uberholverbot gesehen. Ich fahre einen volvo xc90, der schilder erkennt, sie im Tacho und hud anzeigt und zusätzlich noch akustisch warnt. Auf der Rückfahrt habe ich mir den Ort genauer angesehen. Es kam erst ein Pfahl mit dem 70er Schild und dem Überholverbot. 50 Meter später das Schild Baustelle. Die Baustelle war eigentlich abseits der Fahrbahn auf dem Acker. Was meint ihr, habe ich ne Chance aus der Nummer raus zu kommen da mein Überholvorgang im regulären Bereich begann und ich danach keine Chance hatte, die schilder hinter dem Wohnmobil zu erkennen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. August 2017 um 07:51:44 Uhr:

Verbotsirrtum. So schlecht stehen Deine Chancen nicht. Der Einspruch will aber genau begründet werden, so dass auch keine äußeren Anzeichen auf eine Beschränkung hindeuteten.

Dann hätte jeder Einspruch Aussicht auf Erfolg, bei dem man sich darauf beruft das Schild übersehen zu haben.

Aussicht auf Erfolg könnte ein Einspruch haben, wenn das Schild z.B. durch Äste dauerhaft verdeckt wäre. Aber nicht, wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug dieses zeitweise verdeckt. Ich als Überholer muss mich vor Beginn des Überholvorgangs vergewissern, dass dieser auch auf der gesamten Strecke gefahrlos und zulässig möglich ist. Da gibt es z.B. das interessante Urteil, bei dem ein LKW-Fahrer verknackt wurde, der sein Elefantenrennen zwar im legalen Bereich gestartet hatte, der Überholvorgang sich aber bis zu einer Überholverbotszone hingezogen hat und der diesen dann noch beendet hat. Verboten, er hätte den Überholvorgang rechtzeitig vor Beginn des Überholverbotes abbrechen müssen...

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am 21. August 2017 um 3:10

http://...walt-schwaebisch-gmuend.de/.../

Obs wirklich hinhaut, keine Ahnung

Zitat:

@mattalf schrieb am 21. Aug. 2017 um 05:10:04 Uhr:

Obs wirklich hinhaut, keine Ahnung

Wohl kaum, denn die Schilder sind offensichtlich ohne WoMo sichtbar. Vorm Ueberholen muss man sich nunmal vergewissern, was da kommt.

In deinem Link steht, man muss nur die Schilder beachten, an denen man vorbeifaehrt, weiter vorne befindliche Schilder nicht...?? So ein Unsinn! 70 beginnt unmittelbar am Schild, wer vorher 100 fuhr muss bis dahin VORHER erst mal runterbremsen - will sagen: der Link ist nur eine Werbung, um unnoetige Anwaltskosten zu verursachen.

Verbotsirrtum. So schlecht stehen Deine Chancen nicht. Der Einspruch will aber genau begründet werden, so dass auch keine äußeren Anzeichen auf eine Beschränkung hindeuteten.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. August 2017 um 07:51:44 Uhr:

, so dass auch keine äußeren Anzeichen auf eine Beschränkung hindeuteten.

Na, das sollte bei Geschwindigkeitsbeschränkungen auf deutschen Strassen generell kein Problem darstellen.:cool:

Moorteufelchen

Rechtsschutzversicherung? Ausreichend Sicherheitsabstand?

Waren die 70 aufgehoben beim Überholen ? Wenn nicht warum überholst du ?

Zitat:

@eintopftreiber schrieb am 21. August 2017 um 08:46:37 Uhr:

Waren die 70 aufgehoben beim Überholen ? Wenn nicht warum überholst du ?

Da waren keine 70 vorgeschrieben.

Lesen!

Er war hinter einem Wohnmobil welches 70 fuhr.

Moorteufelchen

Kannst du da nochmal langfahren oder ist es zu weit weg?

Wenn ja, guck doch mal, wo die Schilder stehen und ob ein Schild auf deiner Überholstrecke kam und hinter dem WoMo war.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. August 2017 um 07:51:44 Uhr:

Verbotsirrtum. So schlecht stehen Deine Chancen nicht. Der Einspruch will aber genau begründet werden, so dass auch keine äußeren Anzeichen auf eine Beschränkung hindeuteten.

Dann hätte jeder Einspruch Aussicht auf Erfolg, bei dem man sich darauf beruft das Schild übersehen zu haben.

Aussicht auf Erfolg könnte ein Einspruch haben, wenn das Schild z.B. durch Äste dauerhaft verdeckt wäre. Aber nicht, wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug dieses zeitweise verdeckt. Ich als Überholer muss mich vor Beginn des Überholvorgangs vergewissern, dass dieser auch auf der gesamten Strecke gefahrlos und zulässig möglich ist. Da gibt es z.B. das interessante Urteil, bei dem ein LKW-Fahrer verknackt wurde, der sein Elefantenrennen zwar im legalen Bereich gestartet hatte, der Überholvorgang sich aber bis zu einer Überholverbotszone hingezogen hat und der diesen dann noch beendet hat. Verboten, er hätte den Überholvorgang rechtzeitig vor Beginn des Überholverbotes abbrechen müssen...

Themenstarteram 21. August 2017 um 8:37

Nochmals hinfahren ist mir zu weit, 60 km. Ich habe nichts gesehen, 2 weitere Personen ebenfalls nichts. Fahrzeugsysteme haben nichts gemeldet. Mehr kann man nicht machen. Okay, werde mal abwarten und dann den Fall dem RA überlassen. Rechtsschutz ist vorhanden.

Zitat:

@otto2111 schrieb am 21. August 2017 um 10:37:07 Uhr:

Nochmals hinfahren ist mir zu weit, 60 km. Ich habe nichts gesehen, 2 weitere Personen ebenfalls nichts. Fahrzeugsysteme haben nichts gemeldet. Mehr kann man nicht machen. Okay, werde mal abwarten und dann den Fall dem RA überlassen. Rechtsschutz ist vorhanden.

Ja, aber das Schild war da und Du hast es (vermutlich) deswegen übersehen, weil Du beim Passieren des Schildes schon neben dem Wohnmobil warst. Dumm gelaufen, aber dafür ist nun mal niemand anders verantwortlich als Du selbst...

Naja, je nachdem wieviel es zu viel war, sollte man schon auch Strohhalme ergreifen. Oder ist das Deinerseits einer dieser "steh zu deiner Schuld" Oberlehrerbeiträge? Den Überholvorgang einbringen kann man immer. Ob es zum Erfolg führt, steht auf einem anderen Blatt, klar. Aber bei einem drohenden Fahrverbot würde ich auch alles versuchen.

Eine Sache würde ich allerdings tunlichst nicht erwähnen: "Die Systeme meines Autos haben mir auch nichts angezeigt". :D Diesen ganzen Scheiss habe ich in meinem Auto komplett ausgestellt, wie man überhaupt nur solche Assistenten benutzen kann ist mir ein Rätsel.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 21. August 2017 um 10:59:06 Uhr:

Naja, je nachdem wieviel es zu viel war, sollte man schon auch Strohhalme ergreifen. Oder ist das Deinerseits einer dieser "steh zu deiner Schuld" Oberlehrerbeiträge? Den Überholvorgang einbringen kann man immer. Ob es zum Erfolg führt, steht auf einem anderen Blatt, klar. Aber bei einem drohenden Fahrverbot würde ich auch alles versuchen.

Nö, nur eine Tatsachenaufzählung. Vielleicht noch ergänzt um den Hinweis, dass der TE sowieso erst einmal die Post abwarten sollt, was ihm überhaupt vorgeworfen wird. Oder ob vielleicht gar keine Post kommt, da das Wohnmobil auch auf dem Foto war und die Messung deswegen nicht verwertbar war.

Sollte dem TE allerdings "nur" die Geschwindigkeit vorgeworfen werden, würde ich die Füße ganz still halten und die Behörden nicht auch noch mit der Nase auf den Verstoß gegen das Überholverbot stoßen...

Ist doch eh tateinheitlich und nur ein weiteres Indiz, dass die Schillder nicht sichtbar waren. Man ist nicht verpflichtet, eine Überholstrecke vorher abzufahren, ob da vielleicht Schilder stehen.

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