Geschenktes Auto aber doch nicht Ihres
Hallo,
ich habe ein großes Problem: Meine Freundin hat zu ihrem 18 Geburtstag von ihren Eltern einen VW Fox geschenkt bekommen. Der Wagen wurde auf ihren Vater geschrieben wegen Versicherung usw. Da sie ihr das Auto geschenkt haben, haben sie freilich auch den Kaufvertrag gemacht und alles. Meine Freundin zahlt seitdem alle anfallenden Kosten wie Versicherung, Reperaturen, Benzin usw und im Kennzeichen sind die beiden Buchstaben die Initialen ihrer Vornamen. Nun ist die Situation zuhause bei ihr aber nicht mehr akzeptabel (Eltern sind einfach unvorstellbar böse, egal get einfach nichtmehr). Nun will sie in einer Nacht und Nebelaktion abhauen. Sie weiß wo der Fahrzeugbrief ist und den Sxhein hat sie im Auto. Wenn sie jetzt noch TÜV Bescheinigung usw. mitnimmt, kann sie das Auto ja dann auf sich ummelden.
Aber was kann ihr Vater dann unternehmen? Kann er die Ummelding verhindern, das Auto gestohlen melden, oder wie verhält sich das? Oder gehört ihr das Auto dann wenn sie im Besitz des Scheines, Briefes, Autos und der Schlüssel ist? Was kann alles passieren?
Vielen vielen Dank für eure Antworten 🙂
Beste Antwort im Thema
Weiowei - wird das Forum hier nun auch zur psychologischen Beratung? Nicht böse gemeint...
Ganz ehrlich? Wenn Sie das wirklich vorhat gute Nacht!
Der Wagen, sofern die Schenkung nicht schriftlich festgehalten ist, gehört Ihrem Vater.
Ergo ist Brief mitnehmen ohne Wissen anderer feinster Diebstahl.
Wenn der Vater kein Bock auf das Theater hat, geht er zur Polizei - der Wagen wird als gestohlen ausgeschrieben.
Kommt Deine Holde dann in eine Verkehrskontrolle - geht Sie nicht über los und bekommt auch keine 4000€.
Mal davon ab, dass das Familienverhältnis nicht besser wird.
Gehen oder nicht, ist eure Entscheidung, aber lasst den Wagen da.
So hat sie sich mal gar nix vorzuwerfen.
Ausserdem ist alles andere dann eher so - alles Mist hier, aber den Wagen nehme ich dann doch von meinen Eltern. Dafür isses dann gut genug - gehts noch?
Unfassbar!
37 Antworten
Wenn das alles so schlimm ist, soll sie doch ausziehen und gut. Was eigenes auf die Beine stellen und sich dann irgendwann mal ein Auto leisten.
Das habe ich gerne. Die allzubösen Eltern sind nicht böse genug, um wenigstens noch das Auto zu bezahlen.
Alles haben wollen aber nichts dafür tun, das ist teilweise die Mentalität unserer Jugend.
Soll sie doch konsequent sein und das mitnehmen, was sie selber zu verantworten hat. Wahrscheinlich wird sie dann nackt auf die Straße treten.
Zitat:
Da muss der Vater garnichts umschreiben lassen, sobald die Tochter dieZulassungsbescheinigung I+II hat + EVB Nummer, kann sie zum Amt und ummelden.
Nö. Wenn du natürlich ne Pfeife beim Amt hast, die pennt, dann kannste das so machen, aber bei uns kann man grundsätzlich nur als Fahrzeughalter ein Fahrzeug beim Amt abmelden oder ummelden. Ist der Fahrzeughalter nicht persönlich mit dem Rotz vorstellig, geht das mit einer Vollmacht. Ohne schriftliche Vollmacht (die natürlich auch kopiert wird) geht da nix.
Andererseits, wenn ich mir das Personal in der öffentlichen Verwaltung so anschaue, würde ichs trotzdem versuchen. Die Chance dass es doch geht, ist nicht all zu gering und die Chance kann man vermehrfachen, in dem man sich wenn es nicht geht, mit einer neuen Wartennummer noch einmal anstellt und es beim nächsten Sachbearbeiter probiert...
Zitat:
@tartra schrieb am 16. Juni 2015 um 12:29:18 Uhr:
Da muss der Vater garnichts umschreiben lassen, sobald die Tochter dieZulassungsbescheinigung I+II hat + EVB Nummer, kann sie zum Amt und ummelden.
Da würde ich mich vorher mal erkundigen.
Ich habe schon öfters Autos ab-/umgemeldet die auf meinen Vater liefen (meine als auch seine). Da war jedes mal eine schriftliche Einverständniserklärung (und glaube sogar der Ausweis zwecks Unterschriftenabgleich) nötig.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 16. Juni 2015 um 14:58:11 Uhr:
Nö. Wenn du natürlich ne Pfeife beim Amt hast, die pennt, dann kannste das so machen, aber bei uns kann man grundsätzlich nur als Fahrzeughalter ein Fahrzeug beim Amt abmelden oder ummelden. Ist der Fahrzeughalter nicht persönlich mit dem Rotz vorstellig, geht das mit einer Vollmacht. Ohne schriftliche Vollmacht (die natürlich auch kopiert wird) geht da nix.Zitat:
Da muss der Vater garnichts umschreiben lassen, sobald die Tochter dieZulassungsbescheinigung I+II hat + EVB Nummer, kann sie zum Amt und ummelden.
Andererseits, wenn ich mir das Personal in der öffentlichen Verwaltung so anschaue, würde ichs trotzdem versuchen. Die Chance dass es doch geht, ist nicht all zu gering und die Chance kann man vermehrfachen, in dem man sich wenn es nicht geht, mit einer neuen Wartennummer noch einmal anstellt und es beim nächsten Sachbearbeiter probiert...
Kann so nicht stimmen, hat nichts mit Pfeifen zu tun.
Die Pfeifen sind wohl in deinem Amt versammelt, hab noch nie beim Fahrzeugkauf eine Vollmacht vom Verkäufer erhalten😁 Ein Kaufvertrag ist ja nicht Pflicht, kann ja auch per Handschlag sein, ergo kann auch der Kaufvertrag nicht für Zulassungsangelegenheiten verlangt werden.
Vollmacht benötigt man nur wenn man "im Auftrag" für einen Dritten ein Fahrzeug ummeldet oder anmeldet.
Bei einer normalen Anmeldung/Ummeldung interessiert es keinen wer aktuell im Brief steht.
Schick mir deine Papiere+Kennzeichen und ich setze dein Fahrzeug außer Betrieb oder melde es auf mich um, da will noch nicht mal einer einen Kaufvertrag sehen. 100%😉😛😁
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Geschenkt heißt für mich: Brief her!!!
Neben der Übergabe des Fahrzeugs muss es noch einen "Text" in irgendeiner Form gegeben haben (Geburtstagskarte z.B. in der dann Näheres steht, das reicht um die Schenkung glaubhaft zu machen).
Also Karre mitnehmen, Versicherung, Steuern auf sich selber anmelden und gut is.
Viel Glück
Andy
Also die tollen Eltern haben sie z.B gewürgt. Sah man sogar. Is ja nix ge ganz normal. Hauptsache schlau daher geredet. Und sie ist nicht 18 sondern 20 und darf nicht mals das Haus verlassen um was mit Freunden zu machen. Sie ist eben der Meinung ein Geschenk ist ein Geschenk und möchte es wenigstens mitnehmen nach allem was sie ertragen hat, wenn sie da schon den Gönner spielen.
Aber toll wie Ihr alle wisst wie die Jugend die Eltern ausbeutet. Danke für die tolle Hilfe. Hobby Psychologen.
Danke an die, die wirklich helfen wollen, fand ich toll 🙂
Ich denke, hier machen wir mal Schluß.
Die Besitzverhältnisse - und insbesondere die aktuellen Familienverhältnisse - werden wir hier nicht erörtern, geschweige denn lösen können.
Gruß MartinSHL
MT-Moderation