Geschädigter eines Parkremplers, Versicherung schlägt eigene Werkstatt vor, ist das rechtens ?
Hallo,
letzte Woche ist mir Jemand auf dem Parkplatz hinten rauf gefahren. 2 Dicke Kratzer sind drin. Grundierung zu sehen.
Ich hab den Schaden direkt bei der Allienz des Gegners Online gemeldet (gibt die Schuld zu). Darauf wurde mir direkt ein Termin bei einer Werkstatt vorgeschlagen, den ich erstmal angenommen habe. Jetzt habe ich gesehen, dass es sich um eine Lackiererei (freie Werkstatt) handelt. Ich würde aber gerne den Schaden bei VW direkt begutachten lassen. Der Wagen ist ein Passat b7 BJ 2011.
Habe ich das Recht, den Termin abzusagen und eine Werkstatt meiner Wahl zu wählen?
Da VW für einen KV bestimmt Geld verlangt, müsste ich dann aus meiner eigenen Tasche zahlen bzw vorlegen ?
Ich bin leider nicht Rechtsschutzversichert.
Wenn ja, ist das auch möglich, wenn ich mich für einen Schadensersatz entscheide, statt der Reperatur ?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
VG
Lukas
19 Antworten
Der TE scheint von VW vor der Reparatur einen KVA einholen und bei der Versicherung vorlegen zu wollen. Das muss er eigentlich nicht. Die Rechnung wird bei einem Lackschaden an der Stoßstange genügen, da die gegnerische Versicherung ja auch ohne KVA die Reparaturfreigabe für die Partnerwerkstatt gegeben hatte.
@metalhead79
Das ist halt das was ich kenne und somit schnell ergoogelt hatte, man möge mir gerne etwas aktuelleres präsentieren anstatt nur "Blödsinn" und 🙄 um die Ohren zu hauen.
Gruß Metalhead
Dann lies hier hier mal im Forum einfach die passenden Beiträge dazu, anstatt die Augen zu verdrehen.
Die gibt es nämlich zuhauf. Da kanst du dann nachlesen, was Leute so kennen, die sich jeden Tag mit so etwas beruflich auseinandersetzen (müssen).
Man muss dem geneigen Leser hier schließlich nicht alle auf dem goldenen Löffel servieren.
Musst du natürlich nicht, wenn du nicht möchtest, aber dann bitte auch keinen Unfug schreiben und eingeschnappt sein, wenn das hier richtig gestellt wird.
Das eine ist die Theorie, untermauert durch die Rechtsprechung.
Das andere ist die Praxis, nämlich das Regulierungsverhalten der Versicherungen.
Und um die Theorie zur Praxis werden zu lassen, brauchst du eine RS-Versicherung.