ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Parkrempler und Polizei gerufen - Und jetzt werde ich noch dafür bestraft - HELP!

Parkrempler und Polizei gerufen - Und jetzt werde ich noch dafür bestraft - HELP!

Themenstarteram 26. März 2021 um 19:33

Hallo zusammen,

ich heiße Dorothea und bin neu hier. Ich benötige eure Hilfe, da ich gerade total aus meiner Haut fahren könnte. Ehrliche Leute werden im Leben halt immer bestraft.

Und zwar fahre ich einen VW Tiguan habe letzte Woche Mist gebaut. Ich habe versucht, mich in eine Parklücke reinzuzwängen (einspurig, entgegenkommend hat ein Fahrzeug gewartet, weil ich am Einparken war). Dabei habe ich jedoch offensichtlich das Gaspedal zu stark getreten und bin doch sehr stark an das vordere linke Heck des dahinter stehenden Audi A8 geditscht. Da ein entgegenkommendes Fahrzeug gewartet hat, während ich am Einparken war, hat dieses leider auch alles gesehen (vermute ich jedenfalls).

Ich bin also ausgestiegen und hab mir das angesehen (das entgegenkommende Fahrzeug ist weitergefahren, also hat es das vermutlich auch nicht gesehen, ich weiß es nicht) und habe dann überlegt, ob ich die Polizei rufe, weil man ja immer hört, dass immer alle abhauen. ABER ich war so ehrlich, habe die Polizei gerufen. Die kamen, haben alles aufgenommen und eine Unfallmitteillung erstellt, dem sie den Unfallgegner in den Briefkasten geschmissen haben (der da direkt auch wohnt). Die Polizei meinte, ich soll den Schaden direkt meiner Versicherung melden, was ich dann auch gemacht habe.

Jetzt bekam ich heute Post von meiner Versicherung, dass der Gegner einen Kostenvoranschlag in seiner Werkstatt gemacht hat. Es sind wohl insgesamt 4 Anbauteile betroffen, wovon 2 komplett ausgetauscht werden müssen und 2 neulackiert werden müssen. Die neuen beiden Anbauteile müssen auch mitlackiert werden, soweit ich das verstehe. Die Kosten belaufen sich auf fast 8.000 EUR. Meine Versicherung will nun den Schaden übernehmen und möchte wissen, ob ich das selber wieder ausgleichen oder mich hochstufen lassen möchte.

ICH DACHTE ICH FALL VOM GLAUBEN AB! Das ist mehr als mein Fahrzeug gebraucht kostet. Dabei habe ich auf der Unfallmitteillung explizit meine Handynummer vermerken lassen, in der Hoffnung, dass sich der Unfallgegner mit mir in Verbindung setzt und wir das so regeln können. Aber es kam gar nichts von ihm. Überhaupt nichts. Immerhin war ich so ehrlich, habe das gemeldet und werde jetzt dafür quasi bestraft. Das finde ich total sch... . Für 8.000€ kriegt man heutzutage fast einen Neuwagen.

Meine Frage ist, ob ich ihr mir ratet, dass ich mir einen Anwalt nehme und dagegen vorgehe? Immerhin war ich ehrlich und habe die Polizei gerufen und die Höhe ist ja wohl ein Witz. Warum die Werkstatt direkt Teile tauschen will, wenn man diese auch sicherlich irgendwie ziehen und richten kann, erschließt sich mir nicht. Mir nur Lackierarbeiten wären wir nicht einmal bei der Hälfte der Reparatursumme. Oh man bitte helft mir :(.

Ähnliche Themen
97 Antworten

Ein A8 wird mit einiger Wahrscheinlichkeit geleast sein. Wenn der Leasingnehmer sein Fahrzeug nicht "wie neu" reparieren lässt sondern preisgünstig irgendwas zurechtbastelt, muss er am Schluss des Leasingvertrages die Differenz an die Leasinggesellschaft bezahlen. Warum sollte er das tun? Er ist doch dafür nicht verantwortlich!

Dafür sind Haftpflichtversicherungen da. Wahrscheinlich kriegst Du auch noch ein Knöllchen, das muss die Polizei von Amts wegen bei Sachbeschädigung machen. Ist aber alles besser als ein Strafverfahren wegen Fahrerflucht! Und irgend jemand hat immer was gesehen, nie wegschleichen! Du musst zu Deiner Verantwortung stehen!

Sorry, aber von bestrafen kann doch hier wirklich nicht die Rede sein.

Der Unfallgegner hat das Recht, dass sein Fz. so wieder hergestellt wird, wie es vor der Verbiegung war. Wie er dies tut, liegt weitgehend an ihm. Bei 8.000 € Schadenshöhe, wird da wohl auch ein Gutachter involviert sein.

Von daher sehe ich das erst mal so als rechtens.

Du hast alles richtig gemacht. Jetzt kannst Du auch aufhören Dich über den Geschädigten aufzuregen. Er hat das Recht, den Wagen in den Zustand wie vor dem "Unfall" versetzen zu lassen. Er, bzw der Fahrzeugeigentümer (Leasinggeber) trägt ja schon den Wertverlust, den der Wagen durch die Reparatur erlitten hat.

Genau für solche Fälle hast Du Dein Auto haftpflichtversichert und dafür zahlst Du die Prämie. Ich habe Anfang 2020 an einem Auto einen Schaden verursacht: oberflächlich gesehen einen neuen Kennzeichenträger und n neues Nummernschild. Einmal drüber wischen und gut ist... Kostete meinen Versicherer über 2000,- EUR. Das ist halt mal so.

Locker bleiben... ein Schadenrückkauf lohnt sich definitiv nicht... darüber brauchst Du gar nicht erst nachdenken. Und einen Anwalt brauchst hier auch nicht. Das regelt Dein Versicherer alles.

Genieße das Wochenende.

Hallo Dorothea, erstmal möchte ich dich loben, dass du alles richtig gemacht hast...

Leider ist es nun mal so, dass „jeder“ (Werkstatt, mglw Gutachter des Gegners) mitverdienen möchte...

Besonders bei höherpreisigen Fahrzeugen ist eine solche Schadenshöhe auch bei einem Parkrempler nicht unüblich... beiß in den Sauen Apfel; „akzeptiere“ die Stufung und lerne draus... :)

Themenstarteram 26. März 2021 um 19:53

Aber ich bin relativ sicher, dass man das auch irgendwie hätte anders reparieren können. Vor allem weiß ich nicht, wieso er direkt zu Audi rennt (dort hat er den Kostenvoranschlag machen lassen). Es gibt viele andere günstige Werkstätten in der Nähe, die das vielleicht geradeziehen und ein wenig lackieren. Das würde sicherlich nur 1/3 der Kosten ausmachen.

So wie ich das sehe, will er hier quasi vieles tauschen, also quasi so, als ob es wie neu aussieht. Aber es ist ja kein Neufahrzeug. Meine Meinung ist, sobald ein Neufahrzeug den Hof des Verkäufers verlässt, ist es kein Neufahrzeug mehr und der Halter hat zuzusehen, dass er die wirtschaftlichste Methode für die Reparaturen wählt. Ob er Probleme mit seinem Leasingvertrag bekommt, wenn das wirkllich so sein sollte, ist ja nicht mein Problem. Ein Fahrzeug kann niemals so viel wert sein, dass man alle Teile tauscht und neu macht. Man kann da immer irgendwas reparieren. Ich bin zwar keine Mechanikerin, aber ich bin mir da relativ sicher!

Und ich glaube nicht, dass ich ein Knöllchen bekomme. Auf der Unfallmitteilung ist ein Feld für Verwarngeld angegeben und da ist ein Kreuz bei "nein".

Was wäre denn wenn es dein A8 sein würde? Du musst dich nicht beklagen weil du ehrlich warst und jetzt bestraft wirst sondern es ist eigentlich deine Pflicht den Schaden zumelden. Leider gibt es zuviele A.....er die dies als völlig normal ansehen wenn se sich verpissen!

Deine Haftpflichtversicherung des Autos wird schon dran sein, die Schadenshöhe so gering wie möglich zu halten (die wirtschaftliches Methode!) ...

Aber selbst wenn er „Probleme“ (was man damit auch immer meint) mit der Leasingprobleme geben sollte... er hat sich ja nicht ausgesucht, dass sein Auto beschädigt wird... und der Geschädigte ansich wird fast nix von dem Geld sehen bzw. was davon haben, nur die Leasingfirma

Alles ärgerlich. Klar, aber dank Leichtbautechnologien, sind viele Teile am A8 aus speziellem Material. Aluminium z.B. kann man nicht mehr richten und kosten auch in der Neuanschaffung recht viel Geld.

Und wie @TK168 schrieb, hat der Geschädigte ein Recht darauf, dass das Fahrzeug wieder so wird wie vor dem Unfall. Bei Leasing muss er es auch so machen lassen. Also ist es ihm auch egal.

Es hätte aber auch schlimmer kommen können. Keine Personen betroffen.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, man vergisst alles schnell wieder, wenn alles bezahlt und geregelt wurde.

Drücke die Daumen.

Der Geschädigte ist so zustellen wie vor dem Unfall so ist die Reglung für Unfallschäden und ist das Fahrzeug bei Audi Scheckheft gepflegt dann lässt er solche Sachen natürlich auch dort instandsetzen! Sollte es ein Leasingfahrzeug sein ist er sogar verpflichtet dazu und du wirst ihm am Ende seiner Leasingzeit bestimmt nicht die Differenz zahlen wollen was man ihm abzieht!

@Doro-Die-Thea

Ich hoffe jetzt mal, Du bist kein Fake. Der Geschädigte macht nur von seinem Recht gebraucht, den Schaden zu beheben, mit den Mitteln, die ihm der Gesetzgeber zur Verfügung stellt. Zudem ist wahrscheinlich dieser nur der "Mieter" des Wagens ist. Der Eigentümer ist 99%ig eine Leasinggesellschaft und die lässt sich den Wagen nicht in Lettland zusammenbasteln.

Zunächst interessenhalber meine Frage:

Wo bekommt man heutzutage für 8000 € fast einen Neuwagen, also einen echten fahrbaren für die Straße?

Ansonsten kannst Du sicher sein, dass Deine Haftpflichtversicherung bereits im eigenen Interesse prüft, ob die Schadensersatzansprüche dem Grunde und der Höhe nach berechtigt sind. Versicherer verfügen in dieser Hinsicht über Sachverständige und mehr als genügend Ehrgeiz, Ansprüche auf das unvermeidbare Maß zu kürzen.

Ohne den Fall zu kennen: Angesichts der aufgerufenen Schadenshöhe spricht nichts dafür, dass der Schaden derartig reduziert wird, dass sich für Dich ein Rückkauf jemals lohnen würde. Der Hinweis im Anschreiben Deiner Versicherung ist also nur eine pflichtgemäße Standardklausel ohne Sinn für Dich.

Du argumentierst mehr oder weniger so, als würdest Du einen selbst verschuldeten Schaden am eigenen Auto reparieren lassen. Da versucht man zu sparen. Bei fremdverschuldeten Schäden an Luxusautos und Kostenübernahme durch den gegnerischen Versicherer eher nie.

Sei froh, dass Du die Unfallbeteiligung selbst bemerkt und auch sofort gemeldet hast. Eine Verkehrsunfallflucht mit dieser Schadenshöhe wäre für die Staatsanwaltschaft absolut keine Kleinigkeit gewesen.

Zitat:

@Doro-Die-Thea schrieb am 26. März 2021 um 20:53:23 Uhr:

Aber ich bin relativ sicher, dass man das auch irgendwie hätte anders reparieren können. Vor allem weiß ich nicht, wieso er direkt zu Audi rennt (dort hat er den Kostenvoranschlag machen lassen). Es gibt viele andere günstige Werkstätten in der Nähe, die das vielleicht geradeziehen und ein wenig lackieren. Das würde sicherlich nur 1/3 der Kosten ausmachen.

So wie ich das sehe, will er hier quasi vieles tauschen, also quasi so, als ob es wie neu aussieht. Aber es ist ja kein Neufahrzeug. Meine Meinung ist, sobald ein Neufahrzeug den Hof des Verkäufers verlässt, ist es kein Neufahrzeug mehr und der Halter hat zuzusehen, dass er die wirtschaftlichste Methode für die Reparaturen wählt. Ob er Probleme mit seinem Leasingvertrag bekommt, wenn das wirkllich so sein sollte, ist ja nicht mein Problem. Ein Fahrzeug kann niemals so viel wert sein, dass man alle Teile tauscht und neu macht. Man kann da immer irgendwas reparieren. Ich bin zwar keine Mechanikerin, aber ich bin mir da relativ sicher!

Und ich glaube nicht, dass ich ein Knöllchen bekomme. Auf der Unfallmitteilung ist ein Feld für Verwarngeld angegeben und da ist ein Kreuz bei "nein".

Es ist schön das du das so siehst, es gibt jedoch auf der Welt viele weiter Ansichten.

Und wenn er Probleme mit dem Leasingvertrag bekommt ist nicht dein Problem, richtig. Da er kein Problem haben will macht er es wie es der Leasinggeber möchte.

Nur weil du den Schaden gemeldet hast, hast du keinen Einfluss drauf wie er zu reparieren hat.

Hallo Dorothea,

 

Deine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung prüft, ob die Ansprüche des Geschädigten dem Grunde und der Höhe nach gerechtfertigt sind. Dem Grunde nach sind diese berechtigt, da Du ja den Parkrempler verursacht hast (da gibt es keinen Zweifel daran). Die Höhe des Schadens könnte überhöht sein. Aber auch da prüfen die Versicherer im Regelfall, ob die Angaben des Kostenvoranschlages plausibel sind und lehnen eine überhöhte Reparatur ab.

 

Es lohnt sich sicher nicht, den Schaden aus eigener Tasche zu übernehmen um nicht im Schadenfreiheitsrabatt zu verlieren (selbst wenn der Schaden "nur" 4.000 EUR hoch wäre). Im Zweifelsfall kannst Du dir von Deiner Versicherung ausrechnen lassen, wie viel Mehrbeiträge Du in den nächsten Jahren zu zahlen hast.

 

Ein letzter Punkt:

Nehmen wir an, Deine Schadenmehrbelastung (Mehrbeiträge aufgrund der Rückstufung) liegt bei 1.000 EUR. Dann ist es völlig egal, ob der Geschädigte 1.500 EUR, 4.000 EUR , 8.000 EUR oder 20.000 EUR entschädigt bekommt. Du hat nur die Schadenmehrbelastung zu tragen.

am 26. März 2021 um 20:11

...naja, 8.000,-€ an einem A8... da kannste noch froh sein, dass da kein Porsche, Ferrari, Lamborghini,... oder Bugatti mit irgendeinem Frontspoiler im Gegenwert von nem neuen Mittel- oder kleinen Oberklassewagen stand. :D:D:D

Aber die Schadenshöhe is doch egal... bei 8.000,- ists wenigstens eindeutig und du brauchst dir nicht den Kopf zu zerbrechen, ob du den Schaden von deiner Haftpflicht zurückkaufst oder nicht - ein paar Kopfschmerzen weniger.

Auslegen tuts erstmal die Versicherung und in den nächsten Jahren zahlst du das mit der anstehenden Rückstufung und alle die ein baugleiches Auto wie du fahren über eine höhere Typklasse... und damit höhere Prämien zurück.

Ich hab schon öfter mal laut über eine (gesetzliche) Obergrenze / Deckelung des Haftungsrisikos nachgedacht... so dass z.B. Schäden / Totalschäden bis beispielsweise 50.000,-€ von der Haftpflicht übernommen werden und alles darüber hinausgehende, der Fahrzeugbesitzer, der das Risiko eingeht im öffentlichen Straßenverkehr ein Fahrzeug mit einem höheren Wert zu bewegen oder dort abzustellen... mit dem Risiko, dass es dort beschädigt wird selbst zu tragen hat bzw. über eine entsprechende Vollkasko absichern muß.

Dafür bin ich immer fast gesteinigt worden... die Deutschen und ihr heiligs Blechle eben.

Lege oder stelle ich einen Wertgegenstand mit einem vergleichsweise übermäßigen Wert in den öffentlichen Raum, dann muß ich eben damit rechnen, dass dieser geklaut oder beschädigt wird... wieso soll die Gemeinschaft der Versicherten über steigende Prämien für einen solchen Leichtsinn aufkommen.

...so und jetzt kanns los gehen, alle ihre Steine in der Hand und die Messer gezückt? Die Hinrichtung für diesen Denkanstoß kann losgehen :D

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Parkrempler und Polizei gerufen - Und jetzt werde ich noch dafür bestraft - HELP!