Gesamtmasse bei Anhängerbetrieb 3700kg welcher Führerschein

Ich habe hier einen Astra J mit Anhängerkupplung. Aus dem Fahrzeugschein werde ich nicht ganz schlau:

O.2 ungebremste Anhängelast: 750kg
O.1 gebremste Anhängelast: 1400kg
22/O.2 gebremste Anhängelast bis 10% Steigung: 1500kg

Jetzt steht unter Ziffer 22 aber noch eine weitere Anmerkung:
Technisch zulässige Gesamtmasse der Zugkombination bis 10% Steigung: 3700kg
Technisch zulässige Gesamtmasse der Zugkombination bis 12% Steigung: 3600kg

Der Klasse B Führerschein erlaubt aber nur Zugkombinationen bis 3500kg:
"mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt."

Also einen 750kg Anhänger darf man immer anhängen. Aber sobald der Anhänger mehr wiegt gilt das Gespann als 3700kg und ist damit nicht mehr mit Klasse B fahrbar?

Falls ja, wäre es möglich die Zugkombination generell auf 3500kg abzulasten? Dass nur noch ein Hinweis steht: "Technisch zulässige Gesamtmasse der Zugkombination bis 12% Steigung: 3600kg"

Fzs-astra
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Zulässige ges. Masse des Autos ?? 3500kg minus die zul. ges. Masse des Autos ergibt die zul ges. Masse des Anhängers.

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Zitat:

@v8.lover schrieb am 19. Dezember 2017 um 05:08:08 Uhr:



Zitat:

@eddiotos schrieb am 18. Dezember 2017 um 21:35:50 Uhr:


Für den Führerschein Klasse B ist nur relevant, ob dein Gespann 3,5 t übertrifft oder nicht (auch 750 kg darf man nicht ziehen, wenn man damit zusammen mit dem Auto auf 3,5 t oder mehr kommt)

Das in Klammern ist FALSCH!
-> 750kg gehen IMMER! AUCH wenn das Fzg. selbst schon 3500kg zGG hat! Egal, ob ungebremst oder gebremst. Erst bei Anhängern >750kg gilt die Grenze des Gesamtzuggewichts von 3500kg!

Führerschein der klasse B gilt für Kfz bis 3,5 t zg, ein Anhänger bis 750 kg zg. darf mitgeführt werden.
Zulässiges Gesamtgewicht darf 4250 kg betragen. Es dürfen z. b. auch noch 8 Pers. plus Fahrer im Merc.
Sprinter mit genommen werden.

Ok, ok, sorry. Das mit dem ungebremsten 750kg- Anhänger nehme ich zurück...

Also ich muss nochmal Fragen, hab ich was ueberlesen? Die normale Klasse B beinhaltet doch Fahrzeuge bis 3,5t und Anhaenger bis 750kg. Allerdings darf Anhaenger und Fahrzeug zusammen nicht 3,5 t ueberschreiten. So kenne ich das. Hat sich da was geaendert das es ploetzlich heisst 3,5t plus Anhaenger mit 750 kg?

Man darf mit Klasse B auch Anhänger über 750 kg zG mitführen. Dann (und nur dann) darf der ganze Zug nicht mehr als 3500 kg zG haben. Hat der Anhänger hingegen bis 750 kg zG, dann darf man ihn immer mitführen.

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Das ist doch Bloedsinn das ich mit Klasse B ueber 3,5t fahren darf. Egal welche Kompination. Hat das Zugfahrzeug ein Gewicht von 3,5t, dann ist nix mehr mit Anhaenger dran haengen wenn man nur Klasse B hat. Wird man in einer Kontrolle gewogen und hat mit Fahrzeug und 750kg Anhaenger ein Gesamtgewicht von z.b. 3,7t, dann ist das Fahren ohne Fuehrerschein sofern man nur Klasse B hat. Die Aussage das der 750kg Anhaenger immer geht so lange das Zugfahrzeug nicht ueber 3,5t hat ist von daher nicht richtig. Hier im Forum Leuten mit nur Klasse B zu Erklaeren das sie mit 750kg auch die 3,5t uebersteigen koennen, halte ich fuer gefaehrlich.
Meine Frage war ob und wann sich das mit den 3,5t geaendert haben soll. Dazu waere ein Link nicht schlecht. Weil Erzaehlt wird immer viel

Zitat:

@mattalf schrieb am 20. Dezember 2017 um 07:50:10 Uhr:


Das ist doch Bloedsinn ...

Du hast gefragt und eine inhaltlich korrekte Aussage bekommen. Es ist nicht schlimm, wenn man mal etwas nicht weiß, aber man sollte dann demjenigen, der es besser weiß, nicht "Blödsinn" unterstellen.

Wenn der Anhänger nicht mehr als 750 zG hat, dann darf der immer an ein Klasse-B-Zugfahrzeug angehängt werden. Die zG des Zuges beträgt dann eben bis zu 4250 kg.

Lass es dir von anderen erklären. Vielleicht glaubst du es ja, wenn es noch 5 oder 10 andere User schreiben. Du kannst es auch selbst in § 6 FeV nachlesen.

Ja, les dir Klasse B in deinem Link genau durch, vorallem den letzten Satz. ,, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird``

Der Text ist so zu lesen:

* auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

oder

* mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird.

Diese Scheiss Formulierungen in Deutschland sind mehr als verwirrend 😁 Ich hab jetzt mal gegooglet und selbst in einem Fahrschulforum kommt ein Fahrlehrer zum Schluss das man lieber den BE oder C1 machen soll um sicher zu sein. Ueberall steht was anderes. Momentan nach den vielen Erklaerungen denke ich auch das bis 750kg immer Erlaubt is.
Naja, mir soll es Wurst sein, darf eh alles fahren.

Moin Moin !

Zitat:

selbst in einem Fahrschulforum kommt ein Fahrlehrer zum Schluss das man lieber den BE oder C1 machen soll um sicher zu sein.

Was ist daran verwunderlich ? Verwunderlich wäre im Gegenteil , wenn ein Fahrlehrer zum Schluss kommen würde, dass Führerscheine sinnlos sind.

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 20. Dezember 2017 um 09:05:17 Uhr:



Was ist daran verwunderlich ?
MfG Volker

Verwunderlich ist das er die Frage nicht beantworten konnte was Erlaubt ist. Genauso wie wenn man weiter sucht die unterschiedlichsten Aussagen von Fuehrerscheinstellen und TüV findet. Jeder sagt was anderes.

Kannst du das mal verlinken?

Zitat:

@mattalf schrieb am 20. Dezember 2017 um 08:35:40 Uhr:


Diese Scheiss Formulierungen in Deutschland sind mehr als verwirrend 😁 Ich hab jetzt mal gegooglet und selbst in einem Fahrschulforum kommt ein Fahrlehrer zum Schluss das man lieber den BE oder C1 machen soll um sicher zu sein. Ueberall steht was anderes. Momentan nach den vielen Erklaerungen denke ich auch das bis 750kg immer Erlaubt is.
Naja, mir soll es Wurst sein, darf eh alles fahren.

Es ist ganz einfaches Deutsch, welche jeder verstehen kann.

Zitat:

@situ schrieb am 19. Dezember 2017 um 06:29:01 Uhr:


"... Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt..."

Zitat:

@mattalf schrieb am 20. Dezember 2017 um 08:35:40 Uhr:


Diese Scheiss Formulierungen in Deutschland sind mehr als verwirrend 😁 Ich hab jetzt mal gegooglet und selbst in einem Fahrschulforum kommt ein Fahrlehrer zum Schluss das man lieber den BE oder C1 machen soll um sicher zu sein. Ueberall steht was anderes. Momentan nach den vielen Erklaerungen denke ich auch das bis 750kg immer Erlaubt is.
Naja, mir soll es Wurst sein, darf eh alles fahren.
Es ist ganz einfaches Deutsch, welche jeder verstehen kann.

Zitat:

@situ schrieb am 20. Dezember 2017 um 09:45:51 Uhr:



Zitat:

@situ schrieb am 19. Dezember 2017 um 06:29:01 Uhr:


"... Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt..."

"Oder" bedeutet (nicht nur in Deutsch, sondern in allen Sprachen; es handelt sich um eine EU-weite Regelung), dass es mehrer Möglichkeiten gibt. Hier:
1. Anhänger bis 750 kg - Gesamtzugmasse spielt keine Rolle
2. Anhänger mehr als 750 kg: Gesamtzugmasse max. 3,5 t.

Es ist doch eigentlich ganz einfach: zGG Zugfahrzeug + zGG Anhänger darf max. 3.500 kg betragen. Ausnahme: 750kg gehen immer. Wie schwer Zugfahrzeug oder Hänger tatsächlich sind, ist nicht von Bedeutung.

Ob das sinnvoll ist, sei dahingestellt. Man darf mit Klasse B und einem 55 PS - Micra mit einem zGG von sagen wir mal 1,2 Tonnen einen Hänger mit 2,3 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ziehen. Allerdings darf der Hänger wegen der Anhängelast des Micra nur tatsächlich 1,1 Tonnen wiegen. Dagegen dürfte man diesen Hänger mit einem Q7 nicht ziehen, unabhängig von der Beladung. Ob das nun sicherer ist?

Immerhin ist die aktuelle Regelung besser fassbar als die alte (max. zGG Hänger = max. Leergewicht Zugwagen, gesamt max. 3.500kg).

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