Gesamtmasse bei Anhängerbetrieb 3700kg welcher Führerschein

Ich habe hier einen Astra J mit Anhängerkupplung. Aus dem Fahrzeugschein werde ich nicht ganz schlau:

O.2 ungebremste Anhängelast: 750kg
O.1 gebremste Anhängelast: 1400kg
22/O.2 gebremste Anhängelast bis 10% Steigung: 1500kg

Jetzt steht unter Ziffer 22 aber noch eine weitere Anmerkung:
Technisch zulässige Gesamtmasse der Zugkombination bis 10% Steigung: 3700kg
Technisch zulässige Gesamtmasse der Zugkombination bis 12% Steigung: 3600kg

Der Klasse B Führerschein erlaubt aber nur Zugkombinationen bis 3500kg:
"mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt."

Also einen 750kg Anhänger darf man immer anhängen. Aber sobald der Anhänger mehr wiegt gilt das Gespann als 3700kg und ist damit nicht mehr mit Klasse B fahrbar?

Falls ja, wäre es möglich die Zugkombination generell auf 3500kg abzulasten? Dass nur noch ein Hinweis steht: "Technisch zulässige Gesamtmasse der Zugkombination bis 12% Steigung: 3600kg"

Fzs-astra
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Zulässige ges. Masse des Autos ?? 3500kg minus die zul. ges. Masse des Autos ergibt die zul ges. Masse des Anhängers.

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Wir können gern noch ein Beispiel machen.

Okay, noch ein sinnvolles Beispiel. Jmd hat die Klasse C (Lkw) oder D (Bus), ohne den Zusatz E (Anhänger) erworben.

Er darf jetzt mit einem Lkw/Bus durch die Gegend fahren, hinten aber nur einen 750kg Anhänger dran haben.

In der Tat. So sind die Fahrerlaubnisklassen nun mal definiert.
Natürlich ist das auch sinnvoll.

Lohnt sich da nicht ein neuer Thread (zu klären, ob diese 750 kg Regelung blödsinnig, durchdacht, nachvollziehbar, unsinnig, Lobbyarbeit der Fahrschulen oder was ganz anderes ist)?

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 20. Dez. 2017 um 18:22:59 Uhr:


Es ist doch eigentlich ganz einfach: zGG Zugfahrzeug + zGG Anhänger darf max. 3.500 kg betragen. Ausnahme: 750kg gehen immer. Wie schwer Zugfahrzeug oder Hänger tatsächlich sind, ist nicht von Bedeutung.

Ja, so einfach ist es!

Zitat:

Ob das sinnvoll ist, sei dahingestellt. Man darf mit Klasse B und einem 55 PS - Micra mit einem zGG von sagen wir mal 1,2 Tonnen einen Hänger mit 2,3 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ziehen. Allerdings darf der Hänger wegen der Anhängelast des Micra nur tatsächlich 1,1 Tonnen wiegen. Dagegen dürfte man diesen Hänger mit einem Q7 nicht ziehen, unabhängig von der Beladung. Ob das nun sicherer ist?

Vorsicht! Denkfehler! Welchen Führerschein der Fahrer haben muss, um ein bestimmtes Gespann fahren zu dürfen, hat mit der zulässigen Anhängelast eines Pkws überhaupt nichts zu tun. Was ein Micra für einen Hänger ziehen darf, ist nicht vom Führerschein seines Fahrers abhängig. 😉 Das ergibt sich allein aus der Zulassungsbescheinigung.

Grüße vom Ostelch

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Ja hatte so ne Kombi. Micra Diesel 86 PS zGG 1550 + Tandem 2,0 . den hätt ich 50 kg ablasten lassen und schon durfte man den bis ca. 1000 kg ges. Laden.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 21. Dez. 2017 um 08:31:01 Uhr:


Ja hatte so ne Kombi. Micra Diesel 86 PS zGG 1550 + Tandem 2,0 . den hätt ich 50 kg ablasten lassen und schon durfte man den bis ca. 1000 kg ges. Laden.

Der Micra hatte eine zulässige (gebremste) Anhängelast von 2t? Das bezweifle ich stark. Mehr als sein zGG beträgt, darf ein PKW nicht ziehen.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 21. Dezember 2017 um 10:28:30 Uhr:



Zitat:

@Bitboy schrieb am 21. Dez. 2017 um 08:31:01 Uhr:


Ja hatte so ne Kombi. Micra Diesel 86 PS zGG 1550 + Tandem 2,0 . den hätt ich 50 kg ablasten lassen und schon durfte man den bis ca. 1000 kg ges. Laden.

Der Micra hatte eine zulässige (gebremste) Anhängelast von 2t? Das bezweifle ich stark. Mehr als sein zGG beträgt, darf ein PKW nicht ziehen.

Grüße vom Ostelch

Er zieht doch auch bloß eine Tonne, das wird der Micra dürfen. Aber da der Micra recht leicht ist, darf er den großen für 1,95 Tonnen zugelassen Anhänger (der dann natürlich nicht voll beladen werden kann) ziehen.

So isses und wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Er wollte nicht eine Tonne ziehen, sondern laden.

Er wollte den Anhänger "bis ca. 1000 kg ges." laden. Damit war dann offenbar das tatsächliche Gewicht des Anhängers gemeint, also die Anhängelast. Und die Ablastung der zG von 2000 auf 1950 kg hatte wohl den Sinn, dass die zG des Zuges nicht über 3500 kg liegt und er das mit Klasse B fahren darf.

da steht bis 1to ges. = bis gesammtgewicht zuladen, bei meinem Hänger wären das 620 kg Zuladung.

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