1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. Gesamtgewicht

Gesamtgewicht

Hallo zusammen!

Das Thema Gewicht ist irgendwie recht kniffelig.

Handelt es ich um die tatsächlichen Gewicht oder die Gesamtgewicht laut Papiere.

Mit B Führerschein darf ich ja insgesamt 3.500 kg fahren.

Mein Auto hat ein max. Gesamtgewicht von 2.400 kg. Darf ich einen Wohnwagen mit max. Gesamtgewicht von 1.500 kg ziehen, und nur bis 1.100 kg beladen?

Oder geht es nicht, weil das theoretische max. Gesamtgewicht bei 3.900 kg liegt?

Vielen Dank!!

28 Antworten

Es stimmt was Du schreibst. Bei einem Brot und Butter Passat mit normalem Caravan am Haken passt es gerade so und vielleicht ist "Unsinn" vom Begriff her etwas überzeichnet aber das Problem beim B96 ist halt, dass man wie du ja selbst vorrechnest bereits die Grenze auslotet.

Der TE schreibt von einem Mazda CX60 mit knapp 2.700kg zGM. Da gehts soch schon los, denn mit Klasse B bleiben da läppische 800kg und mit B96 sinds auch nur 1.550kg. Welchen auch nur etwas größeren Caravan kann man damit ziehen? Zack überlegt man, wie man den Scherbel ablasten könnte und dann hat man in AT wieder den Kaltschweiß auf der Stirn, wenn man an der Wiegestation vorbei fährt 😉

Und da ist der CX60 noch kein Schwergewicht.

Das heißt mit B96 muss man bei jeder Gespannkombination immer ganz genau hinsehen und darf viele Kombinationen nicht fahren.

Wenn man gleich BE macht, zählt nur noch das reale Gewicht des Anhängers und die Anhängelast des Zugfahrzeugs.

Zitat:

@Dr.OeTzi schrieb am 3. April 2025 um 19:42:52 Uhr:


Wenn man gleich BE macht, zählt nur noch das reale Gewicht des Anhängers und die Anhängelast des Zugfahrzeugs.

NEIN

@DB NG-80
Sondern?

Zitat:

@navec schrieb am 3. April 2025 um 16:06:10 Uhr:

Zitat:

ich denke mal, dass viele Fahrer mit Durchschnittszugwagen mit der deutlich weniger aufwändigen B96 Geschichte völlig auskommen.....ich nehme mal einen gut ausgestatteten VW Passat mit Allrad und 193PS-Diesel, also Mittelklasse.
Der hat ein zul GG von 2300kg und könnte damit immerhin einen 1,9T zGG Wohnwagen ziehen, wenn Führerschein B96 vorhanden ist.
Mit B wäre halt bei einem 1200kg WoWa Schluss.Bis zu dieser Fz-Klasse ist der B96 daher definitiv ein Gewinn, denn ein 1200kg WoWa ist meist schon etwas mickrig.

Wenn man ein bisschen in die Zukunft denkt, wird der B96 aber doch wieder schnell knapp: Der ID.7 als GTX Tourer darf maximal 1400kg anhängen und hat eine zGM von 2800kg. Damit hat die Entsprechung zum Passat bei 1400kg zGM am Haken das Limit fast erreicht.

Jetzt sind aktuell die 1400kg vom ID.7 noch eher schwach und die Tendenz wird bei Gespannfahrern eher nicht zu kleineren Akkus gehen.

-> wer an die elektrische Zukunft denkt, sollte sich IMHO eher für einen BE als für die B96 anmelden 😉

Zitat:

@Dr.OeTzi schrieb am 3. April 2025 um 19:42:52 Uhr:


Es stimmt was Du schreibst. Bei einem Brot und Butter Passat mit normalem Caravan am Haken passt es gerade so und vielleicht ist "Unsinn" vom Begriff her etwas überzeichnet aber das Problem beim B96 ist halt, dass man wie du ja selbst vorrechnest bereits die Grenze auslotet.

Der TE schreibt von einem Mazda CX60 mit knapp 2.700kg zGM. Da gehts soch schon los, denn mit Klasse B bleiben da läppische 800kg und mit B96 sinds auch nur 1.550kg. Welchen auch nur etwas größeren Caravan kann man damit ziehen? Zack überlegt man, wie man den Scherbel ablasten könnte und dann hat man in AT wieder den Kaltschweiß auf der Stirn, wenn man an der Wiegestation vorbei fährt 😉

Und da ist der CX60 noch kein Schwergewicht.

Das heißt mit B96 muss man bei jeder Gespannkombination immer ganz genau hinsehen und darf viele Kombinationen nicht fahren.

Wenn man gleich BE macht, zählt nur noch das reale Gewicht des Anhängers und die Anhängelast des Zugfahrzeugs.

Sorry, ich hatte die 2400kg zGG aus dem Eingangsthread des TE erwähnt, dass er sich dann später um knapp 300kg "gesteigert" hatte, habe ich "überlesen"....

Für den 1500kg-WoWa, den er im Eingangsthread aufgeführt hatte (hoffentlich stimmte das denn...), reichts also gerade noch, während es nur mit B bekanntlich nicht funktioniert.

Ein Fz mit knapp 2700kg zGG liegt m.E., zumindest bis jetzt, über dem zul Gesamt-Gewicht durchschnittlicher Zug-Pkw mit WoWa.
Ich würde daher sagen, dass 2700kg z.GG für einen Pkw schon etwas "fett" ist.
Mein Skoda Enyaq ist nahezu exakt in der selben Gewichtsklasse und auch den bezeichne ich als "etwas zu fett".
Glücklicherweise sind die Pkw-E-Autos des VW-Konzerns dauerleistungsmäßig so schwach auf der Brust, dass m.E. alle mit B96 voll aus zu reizen sind.

Zitat:

@kaindl schrieb am 3. April 2025 um 23:32:08 Uhr:


-> wer an die elektrische Zukunft denkt, sollte sich IMHO eher für einen BE als für die B96 anmelden 😉

ich hoffe grundsätzlich mal, dass es in der elektrischen Zukunft nicht immer bei "fetten" Akkus mit rund 600kg pro 100kWh Energieinhalt, so wie letztendlich die letzten ca 10 Jahre auch, bleibt und dann müssen diese Kisten auch nicht mehr so viel Speck auf den Hüften und deswegen teilweise, für Pkws, riesige Räder haben😁

---------

Der ID.7 darf 1400kg meines Wissens, wie alle Allrad-MEB des Konzerns, nur bis 8% anhängen. Ansonsten sind es ohnehin nur 1200kg.

Wie es beim ID.7 genau ist weiß ich nicht, vermute aber, dass es so ähnlich ist, wie bei meinem Heckantriebs-Skoda Enyaq. Der hat 1000 bzw. 1200kg bei 8%, aber das zul Zug-Gesamtgewicht erhöht sich bei 1200kg Anhängelast nicht.....die alte "Schummelpackung...."
Wenn ich also die 1200kg Anhängelast ausnutze, muss ich halt die maximale Zuladung um 200kg einschränken....

Wenn es beim ID.7 in ähnlicher Form gehandhabt wird, sind bei dem mit B96 immer noch gut 250kg Luft nach oben, die man niemals nutzen kann....und das trotz eines Akkus, der mehr als 500kg wiegt und somit hoffentlich kein Maßstab für E-Autos in der Zukunft ist....

@navec
Vorweg eine Bitte:
Du bist schon lange dabei - bitte achte darauf keine (unnötigen) Vollzitate und keine Doppelpostings abzusetzen. Es wäre einfach schade, wenn wegen so einer Kleinigkeit deine Beiträge entfernt werden müssten. Bitte beachte daher die Beitragsregeln und den Sticky-Thread hier im Wohnwagen-Forum. 🙂

Zur Sache:
Wir reden aneinander vorbei.

Du redest davon, dass man mit B96 durchaus ein passendes Zugfahrzeug mit einem passenden Anhänger kombinieren kann und dass einem da B96 mehr Spielraum eröffnet als der einfache Klasse-B-Führerschein. Haken dran - damit hast Du recht.

Ich rede jedoch davon, dass man bereits bei vollkommen normalen Gespannkombinationen mit B96 sofort an Limits stößt, die man mit BE einfach nicht hat. Ich rede also davon, dass man mit B96 keine freie Wahl hat, welches Zugfahrzeug man mit welchem Anhänger kombinieren will, bei BE hingegen weitestgehend schon.

Es ist also auch so, dass Leute mit B96 eher darüber nachdenken müssen, wie sie ihren Caravan beim Fahrzeugwechsel ablasten können, während BE-Fahrer die Option zum Auflasten haben, wenn neues Zubehör in den Anhänger wandern soll.

Ferner rede ich davon, dass perspektivisch dieses Problem größer wird, weil die Fahrzeuge nun mal tendenziell immer schwerer werden. Und es mag richtig sein, dass "heute" ein ID.7 noch nicht so viel ziehen darf, aber es ist nur eine Frage der Zeit, dass sich die Anhängelasten bei den BEV erhöhen. Gleichzeitig liegt es auf der Hand, dass perspektivisch auch mehr BEV mit Caravan zu sehen sein werden.

Daher ist meine Aussage doch nur, dass wer vor der Frage steht ob B96 oder BE, lieber gleich BE machen sollte, weil man sich dann lediglich an die technischen Beschränkungen halten muss. Und sind wir ehrlich:

Für BE muss man ein paar Fahrstunden machen, geht zur Prüfung und fertig ist der Lack. Klar ist das teurer als B96 aber mal ehrlich - was macht da der Kostenblock für BE für die meisten hier in der Gesamtbetrachtung am Ende tatsächlich aus? 😉

Insofern sind die Argumente doch ausgetauscht und vielleicht überlassen wir es an der Stelle einfach den potenziellen Mitlesern die vielleicht genau vor der Fragestellung stehen einfach sich ein eigenes Urteil zu bilden, anstatt dass wir zwei die immer gleichen Argumente im Kreis austauschen. 🙂

Zitat:

@navec schrieb am 4. April 2025 um 09:08:29 Uhr:

Zitat:

Glücklicherweise sind die Pkw-E-Autos des VW-Konzerns dauerleistungsmäßig so schwach auf der Brust, dass m.E. alle mit B96 voll aus zu reizen sind.

Warum glücklicherweise? Ich wäre froh gewesen, wenn für meinen 1,7t Wohnwagen ein ID.7 GTX gereicht hätte und ich mit dem Wunsch nach einem elektrischen Zugfahrzeug nicht auf den deutlich teureren Aufi A6 gehen müsste...

Zum anderen: an der Dauerleistung kanns nicht liegen, der ID.Buzz darf mit dem gleichen Antriebsstrang bis zu 1800kg ziehen.

Warum das auf der gleichen Plattform mit einem ID.7 nicht geht, wüsste ich auch gerne...

Zitat:

@Dr.OeTzi schrieb am 4. April 2025 um 11:32:31 Uhr:


Ich rede jedoch davon, dass man bereits bei vollkommen normalen Gespannkombinationen mit B96 sofort an Limits stößt, die man mit BE einfach nicht hat.

...und da kommt es halt drauf an, was man als "normal" ansieht....
Ich hatte zusätzlich geschrieben, dass m.E. Fz mit rund 2,7T zul GG nicht zu den heutzutage durchschnittlichen Pkw-Zugmaschinen, die man so auf der AB sieht, gehören.
Die Masse der Wohnwagen-Piloten kommt daher aktuell mit den 4,25T zul Zg-Gesamtgewicht m.E. gut hin.

Bei den E-Pkw ist halt so, dass die aufgrund der bisher noch relativ wenig ausgereiften Batterietechnik, u.a.,so schwer sind und es allein deswegen in der Zukunft gut möglich sein sollte, eine höhere Anhängelast, ohne Erhöhung des zul Zug-GG zu erhalten.
Normal ist es ja eher nicht, dass ein Pkw mit ca. dem Innenraum eines Skoda Octavia Combi mit bloßem Heckantrieb (der zudem, inkl. Getriebe, angeblich nur 90kg wiegt) 2150kg leer auf die Waage bringt....in Zukunft sollte daher erst mal das geändert werden....das wäre ein echter Fortschritt.

Zitat:

@kaindl [url=https://www.motor-talk.de/forum/gesamtgewicht-t8192746.html?

Warum das auf der gleichen Plattform mit einem ID.7 nicht geht, wüsste ich auch gerne...

Glücklicherweise, weil es halt immerhin 4,25T sind, die der B96 zulässt und man sich diesbezüglich beim Kauf einen Pkw-MEB keinen teuren und aufwändigeren BE zulegen muss.
War nicht ganz ernst gemeint....

Der ID.Buzz Allrad darf 1800kg nur mit kurzem Radstand ziehen, weil das Fz dann halt etwas weniger Leergewicht hat, als das mit langem Radstand.
Zu den eventuellen Gründen:
Das Fz ist stärker untersetzt, als alle anderen MEB mit dem ansonsten gleichen Antrieb.
Eventuell ist die Kühlung beim ID.Buzz im Verhältnis zu den MEB-Pkws verbessert worden.

(Ein üblicher VW T5 oder 6 hat mit ca dem gleichen Motor, wie beim Pkw, i.d.R. ein deutlich höheres zul Zug-GG. als der Pkw)

Nur mit Heckmotor ist beim ID.Buzz bei 1200kg Schluss.....mit langem Radstand bereits bei 1000kg....und wenn man es beim Heckmotor-Buzz belässt, käme man übrigens immer mit B96 hin....

Beim Allrad-Buzz mit 250kW hat man sich also irgendeine Besonderheit einfallen lassen, dass der 1600 bzw. 1800kg ziehen darf, denn bei den Pkw-MEBs ist der Unterschied ja bei weitem nicht so groß.

Die Fz-Zuladung ist für einen Transporter in allen Fällen etwas mickrig ausgefallen....

Nur mal so aus Interesse: Wie weit kommt man mit dem ID-Buzz, wenn man mit vollem Akku losfährt und 1800kg am Haken hängen?

@Achim221170
Das ist hier schon arg OT... lass uns solche Fragen vielleicht lieber in einem passenden Thread klären?
Also von Wegen "E-Mobilität und Caravan" oder so?

@kaindl
Die meisten Nutzer haben ja kein BE und somit resultiert für die B(96)-Inhaber ja kein Nachteil durch die vergleichsweise geringe Anhängelast des ID.7 (GTX).

Aber streng genommen ist auch das OT... dem TE ging es ja um die Frage, wie genau er ermitteln muss, was er fahren darf...

...und das weiß der TE letztendlich schon nach dem 2 Beitrag....

Deine Antwort
Ähnliche Themen