Gericht schützt Kampfradler

Tag die Herren,

neues aus dem Irrenhaus der deutschen Gerichtsbarkeit:

Das Oberlandesgericht Celle attestiert Radfahrern eine "verbreitete und allgemein bekannte Disziplinlosigkeit". Autofahrer haften bei einem Unfall aber auch dann, wenn Radfahrer in die falsche Richtung fahren.

Sie sind allseits gefürchtet; die Radfahrer, die in Gegenrichtung in eine Einbahnstraße einbiegen, bei Rot über die Ampel huschen, im Zickzack zwischen Autos kreuzen oder in falscher Richtung auf dem Fahrradweg unterwegs sind. Das Oberlandesgericht Celle hat der Zunft in einer Urteilsbegründung jetzt sogar eine „verbreitete und allgemein bekannte Disziplinlosigkeit“ attestiert. Und trotzdem kommt eben jenes Gericht zu dem Urteil, dass Autofahrer auch dann bei einem Unfall mit einem Radfahrer haften, wenn dieser auf dem Radweg in falscher Richtung fährt.

Im konkreten Fall war eine Fahrradfahrerin auf dem Radweg einer Vorfahrtsstraße auf der falschen Seite mit etwa 5 Kilometern pro Stunde unterwegs. Von links fuhr ein Mercedes-Fahrer mit etwa 15 Stundenkilometer aus der Vorfahrtachten-Straße in die Radfahrerin hinein. Diese stürzte, fiel auf die Motorhaube des Mercedes und brach sich einen Fuß.

Das Gericht legt dem Autofahrer in seinem Urteil, dessen schriftliche Begründung jetzt veröffentlicht wurde, zwei Verstöße zur Last. Zum einen seien „Autofahrer wegen der verbreiteten und allgemein bekannten Disziplinlosigkeit von Radfahrern verpflichtet, sich auch auf eine Benutzung von Radwegen in falscher Richtung einzustellen“. Deshalb müsse der Autofahrer durch einen Blick nach rechts sicherstellen, dass da kein Radfahrer kommt. Außerdem liege auch eine Vorfahrtsverletzung vor, da „ein den Radweg einer vorfahrtsberechtigten Straße befahrender Radfahrer“ an deren „Vorfahrtsberechtigung“ auch dann teilnehme, wenn er in falscher Richtung unterwegs sei. Außerdem müsse ein Autofahrer ohnehin für die „Betriebsgefahr“ seines PKW haften. Allerdings, urteilt das Gericht, sei auch die falsch fahrende Radfahrerin teilschuld. Denn wenn sie schon auf der falschen Seite unterwegs sei, müsse sie wenigstens deutlich langsamer fahren.

Die Charakterisierung von Radfahrern interpretiert Markus Schäpel, Rechtsexperte beim Automobilclub ADAC als „persönliche Wertung“ der Richter. Doch das Urteil sei korrekt. Denn auch wenn „viele Radfahrer nicht unbedingt so fahren wie es die Straßenverkehrsordnung vorschreibt“, sagt Schäpel, gelte sehr wohl die Pflicht, mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer zu rechnen. Und Vorfahrtsstraße bleibe Vorfahrtsstraße. Sein ADAC-Kollege Maximilian Maurer betont den Grundsatz des Gesetzgebers, die Schwächeren im Straßenverkehr zu schützen. Nichts anderes bedeute die „Betriebsgefahr“ eines PKW, die an sich schon zu einer Haftung eines Autofahrers führe. „Auch wenn der Kampfradler das weiß und sich darauf auch verlässt.“

Robert Huhn, Rechtsreferent bei Fahrradclub ADFC, ärgert sich über den Passus der Disziplinlosigkeit. Aber auch er begrüßt das Urteil. Immerhin gebe es Fahrradwege, die für beide Richtungen zugelassen seien. „Deshalb muss ein Autofahrer damit rechnen, dass aus beiden Richtungen Radfahrer kommen können.“ Wie auch die Radfahrerin, die zwar die Vorfahrt behalte, bedenken müsse, dass der Autofahrer nicht mit ihr rechnet. Dass Radfahrer „gerne mal falsch fahren“, gibt Huhn zu. „In der Summe begehen Radfahrer aber nicht mehr Verstöße als Autofahrer“, erklärt Huhn. Sie fielen den Autofahrern nur besonders auf.

Quelle: Klick

🙄

Als ob die "allgemeine Betriebsgefahr" nicht reichen würde. Was sagen denn unsere Juristen dazu?

MfG

invisible_ghost

Beste Antwort im Thema

Ich halte bei grün leuchtender Wechsellichtzeichenanlage an, weil sich jemand nicht an das Haltgebot der ihn betreffenden rot leuchtenden Wechsellichtzeichenanlage hält. Wäre sinngemäß das Gleiche.

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Zitat:

Original geschrieben von Zoker


Wann wird eigentlich die weit verbreitete und allgemein bekannte Disziplinlosigkeit von Autofahreren anerkannt?

Heute? Gibt es doch genauso häufig. Z.B. Linksabbieger, von hinten überholt einer über Sperrfläche und durchgezogene Linie. Wer bekommt die (Haupt)Schuld? Der böse Linksabbieger weil er beim Spurwechsel nicht richtig aufgepasst hat. Das rücksichtslose und verkehrswidrige Überholen zählt nur untergeordnet. Ist die gleiche Logik wie beim "Kampfradler" (typisch reisserische Berichterstattung), aupfassen soll man auf diese Spinner immer, genauso wie auf Autofahrer die über durchgezogene Linien fahren, nicht blinken, ...

Traurig dass derartiges meist vorsätzliches Fehlverhalten nicht stärker gewichtet wird. Was lernen wir daraus? Verkehrsregeln? Ich mach meine eigenen Regeln 🙁

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Was lernen wir daraus? Verkehrsregeln? Ich mach meine eigenen Regeln 🙁

Das ist halt das Kennzeichen einer Bananenrepublik.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Das ist halt das Kennzeichen einer Bananenrepublik.

Und das Gegenteil wird als Überwachungsstaat und reine Abzocke bezeichnet 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er



Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Das ist halt das Kennzeichen einer Bananenrepublik.
Und das Gegenteil wird als Überwachungsstaat und reine Abzocke bezeichnet 🙄

Korrekt. 🙄 Einen vernüftigen Mittelweg gibt es hier wohl nicht. Entweder knallen alle die Hacken zusammen oder jeder meint machen zu können was er will 🙄

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Da kann man nur hoffen, dass der Autofahrer und sein Anwalt das bis zum bitteren Ende durchkämpfen.

Nach beiden Seiten absichern lernt man schon als Kind, wenn es darum geht die Strasse zu überqueren. Das sollte selbstverständlich sein.

Aber zu sagen "Die Radfahrer machen was sie wollen und da du das weißt bist du alleine Schuld wenn was passiert.", ist eine absolute Frechheit.

Ich fahr jetzt nur noch ohne Fahrkarte Bus und Bahn. Die wissen doch, dass viele Leute Schwarzfahren, also müsen die zu mir kommen um mir ein Ticket zu verkaufen und dürfen nicht davon ausgehen, dass ich mir eins besorge.

Mfg Zille

Der Unfall kam doch offensichtlich durch Unaufmerksamkeit des Autofahrers zustande. Wenn der eine mit 5 km/h sich bewegende Person nicht mehr sieht - ein Fußgänger ist genausoschnell, ein Jogger noch schneller unterwegs- hat er schlichtweg gepennt. Die Teilschuld des Radfahrers ist wohl dem Regelfetischismus des deutschen Spießbürgers geschuldet der jede Regelübertretung geahndet sehen möchte.

Im Übrigen ist das völlig normal und üblich im Straßenverkehr mit der Disziplinlosigkeit seiner Mitmenschen zu rechnen. Oder muß ich mich z.B. auf einer 100 km/h limitierten Autobahn nicht mehr umschauen wenn ich mit 100 km/h die Spur wechseln möchte?

Die Straßen wären leer wenn Rad- und Motorradfahrer nicht mehr mit der "verbreiteten und allgemein bekannten Disziplinlosigkeit" der Autofahrer rechnen würden - weil die Zweiradfahrer im Krankenhaus oder auf dem Friedhof und dei Autofahrer im Knast wären.

Zitat:

Original geschrieben von citius


Vielleicht sollte jeder bei solchen Gelegenheiten fahrerisch alles daran setzen, den Radler noch umzufahren. dann wird schließlich unter Radlerkreisen bekannt, dass PKW nicht für Radler bremsen, auch wenn sie Vorfahrt haben.

Na ja, erbärmlicher geht es wohl nicht mehr. Du tust mir nur noch leid.

Hallo,

für mich war es eigentlich immer selbstverständlich, dass ich beim Einbiegen in eine Vorfahrtstraße in alle Richtungen schauen muss. Und selbstverständlich habe ich an einer Kreuzung auch nach Rechts zu schauen, ob da vielleicht ein Fußgänger, Radfahrer oder ein 40-Tonner vorbeikommt.

Der Autofahrer soll doch froh sein, dass es "nur" ein Radfahrer war. Durch seinen Fehler wurde der Unfallgegner verletzt. Wenn ihm ein 40-Tonner mit 5 kmh über den Wagen gerollt wäre, wäre er Matsche.

Soweit mir bekannt ist, haftet in Holland immer der Autofahrer, wenn er in einen Unfall mit einem Radfahrer verwickelt ist. Sehr gute Regelung, da der Radfahrer der schwächere Verkehrsteilnehmer ist und der Autofahrer in seinem "ich habe aber Recht - Wahn" gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern gebremst wird.

Gruß

Wfv

Zitat:

Original geschrieben von Wurstfachverkaeufer.


Hallo,

für mich war es eigentlich immer selbstverständlich, dass ich beim Einbiegen in eine Vorfahrtstraße in alle Richtungen schauen muss. Und selbstverständlich habe ich an einer Kreuzung auch nach Rechts zu schauen, ob da vielleicht ein Fußgänger, Radfahrer oder ein 40-Tonner vorbeikommt.

Der Autofahrer soll doch froh sein, dass es "nur" ein Radfahrer war. Durch seinen Fehler wurde der Unfallgegner verletzt. Wenn ihm ein 40-Tonner mit 5 kmh über den Wagen gerollt wäre, wäre er Matsche.

Soweit mir bekannt ist, haftet in Holland immer der Autofahrer, wenn er in einen Unfall mit einem Radfahrer verwickelt ist. Sehr gute Regelung, da der Radfahrer der schwächere Verkehrsteilnehmer ist und der Autofahrer in seinem "ich habe aber Recht" - Wahn gebremst wird.

Gruß

Wfv

Ich gebe Dir zwar für die ersten 2 Absetze Recht, aber zu sagen, der Autofahrer hat immer Schuld, wenn ein Unfall mit einem Radfahrer passiert spricht ja quasi für einen Freifahrtsschein aller Radfahrer, dann wäre die Bananenrepublik gänzlich offen!

Zitat:

Original geschrieben von Linus66


Im Übrigen ist das völlig normal und üblich im Straßenverkehr mit der Disziplinlosigkeit seiner Mitmenschen zu rechnen. Oder muß ich mich z.B. auf einer 100 km/h limitierten Autobahn nicht mehr umschauen wenn ich mit 100 km/h die Spur wechseln möchte?

Klar ist es das, aber das was das OLG da gemacht hat ist einen Freibrief für Radfahrer auszustellen. Ihr könnt tun was ihr wollt und seit nie Schuld, da die anderen ja wissen ,dass ihr macht was ihr wollt.

Für dein Beispiel heißt dass, wenn dir einer mit 200 in ner 100er Begrenzung reinkracht, bist du zu 100% Schuld weil du wissen musst, dass es Autofahrer gibt die zu schnell fahren.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von Wurstfachverkaeufer.


Soweit mir bekannt ist, haftet in Holland immer der Autofahrer, wenn er in einen Unfall mit einem Radfahrer verwickelt ist. Sehr gute Regelung, da der Radfahrer der schwächere Verkehrsteilnehmer ist und der Autofahrer in seinem "ich habe aber Recht - Wahn" gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern gebremst wird.

Genau, super Idee. Vllt sollte man auch jedem Radler, welcher einen PKW-Fahrer in einen Unfall verwickelt hat, eine Prämie zahlen. 🙄

Ich frage mich, warum § 1 nur für motorisierte VT gelten soll, und nicht für alle?

MfG

invisible_ghost

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk



Zitat:

Original geschrieben von Wurstfachverkaeufer.


..
Soweit mir bekannt ist, haftet in Holland immer der Autofahrer, wenn er in einen Unfall mit einem Radfahrer verwickelt ist. Sehr gute Regelung, da der Radfahrer der schwächere Verkehrsteilnehmer ist und der Autofahrer in seinem "ich habe aber Recht" - Wahn gebremst wird.

Gruß

Wfv

Ich gebe Dir zwar für die ersten 2 Absetze Recht, aber zu sagen, der Autofahrer hat immer Schuld, wenn ein Unfall mit einem Radfahrer passiert spricht ja quasi für einen Freifahrtsschein aller Radfahrer, dann wäre die Bananenrepublik gänzlich offen!

... ich habe ja auch von Haftung gesprochen. 😉 Die Begründung ist einfach die, dass es bei einem Radfahrer direkt auf die Knochen geht und so halt Kosten entstehen können.

Gruss

Wfv

Zitat:

Original geschrieben von Wurstfachverkaeufer.


Die Begründung ist einfach die, dass es bei einem Radfahrer direkt auf die Knochen geht und so halt Kosten entstehen können.

Eine gute Begründung für Radfahrer, ab und zu auch mal Handzeichen zu geben, bei rot anzuhalten oder die Radwege in vorgeschriebener Richtung zu nutzen.

In Holland verhalten sich die Radfahrer auch entsprechend den Verkehrsregeln. In Deutschland macht der durchschnittliche Radfahrer was ihm gerade in den Sinn kommt.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von Wurstfachverkaeufer.



Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk


Ich gebe Dir zwar für die ersten 2 Absetze Recht, aber zu sagen, der Autofahrer hat immer Schuld, wenn ein Unfall mit einem Radfahrer passiert spricht ja quasi für einen Freifahrtsschein aller Radfahrer, dann wäre die Bananenrepublik gänzlich offen!

... ich habe ja auch von Haftung gesprochen. 😉 Die Begründung ist einfach die, dass es bei einem Radfahrer direkt auf die Knochen geht und so halt Kosten entstehen können.

Gruss

Wfv

Nicht zwingend auf die Knochen, mein Fahrrad war damals teurer als das Auto, welches mich umgefahren hat. Außer ein paar Prellungen hatte ich dank Helm auch nix.

Aber voll zu haften, trotz ungeklärter Schuld(oder nur Teilschuld; nach meinem Rechtsverständnis) finde ich nicht gut. Auch wenn es die Versicherung zahlt, was auch gut ist, bleibt ja immer was hängen, wie Höherstufung etc.

Wenn der Radfahrer Schuld wäre, dann habe ich hier in D eine Unfallversicherung, eine Krankenversicherung, Haftfpflicht etc., reicht das nicht?

Wer zahlt eigentlich das Schmerzensgeld, der Schuldige oder der Haftende? Wird denn bei der Schuld noch differenziert?

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Original geschrieben von Wurstfachverkaeufer.


Die Begründung ist einfach die, dass es bei einem Radfahrer direkt auf die Knochen geht und so halt Kosten entstehen können.
Eine gute Begründung für Radfahrer, ab und zu auch mal Handzeichen zu geben, bei rot anzuhalten oder die Radwege in vorgeschriebener Richtung zu nutzen.

In Holland verhalten sich die Radfahrer auch entsprechend den Verkehrsregeln. In Deutschland macht der durchschnittliche Radfahrer was ihm gerade in den Sinn kommt.

Mfg Zille

... da du dich ja sicher vorbildlich als Radfahrer verhälst, gibt es doch schon einmal einen Radfahrer, der ab und Handzeichen gibt ...😉

In Deutschland ist die wichtigste Frage nach einem Unfall nunmal "Wer hat Schuld?" und nicht "Ist jemand verletzt?". Wenn Gerichte dieser "doof-deutschen" Unsitte entgegentreten und dem stärkeren Verkehrsteilnehmer klar machen, dass er auf seine "Rechte" auch mal zu verzichten hat, finde ich das gut. Ganz abgesehen davon hat ein Autofahrer einen mit 5 kmh fahrenden Radfahrer (das ist Fußgängertempo) gefälligst zu beachten ... ganz gleich woher der kommt.

Ob holländische Radfahrer sich besser verhalten als deutsche weiss ich nicht. Erkennst du einen deutschen Radfahrer in Holland? Fest steht, dass in Holland Radfahren eine ganz andere Tradition hat und Radfahrer sich mit einem ganz anderem Selbstverständnis im Straßenverkehr bewegen als bei uns (Parallelfahren). Es wird für den Ausbau der Radwege und für die Sicherheit der Radwege viel mehr getan, als in Deutschland. Auch das finde ich gut ... und ich habe noch nicht einmal ein eigenes Fahrrad.😉

Edit:
Da fällt mir noch ein, dass eine Bekannte einen ähnlichen Unfall hatte. Auto als Rechtsabbieger .. die Abbiegespur durch eine Dreiecksinsel von der Hauptfahrbahn getrennt war. Der Autofahrer hat nur über die linke Schulter geschaut und schon saß die Bekannte auf seiner Motorhaube. Es ist nichts Schlimmes passiert. Der Überweg war zusätzlich Fußweg mit Zebrakennung. Außerdem war es ein breiter Radweg, der regelgerecht in beide Richtungen befahren werden durfte. Die rechtliche Lage war klar (Mir wäre dieser Unfall definiriv nicht passiert. Ohne Blickkontakt mit dem ankommenden Autofahrer betrete/befahre ich nie einen Zebrastreifen)

Gruß

Wfv

Zitat:

Original geschrieben von Wurstfachverkaeufer.


Ganz abgesehen davon hat ein Autofahrer einen mit 5 kmh fahrenden Radfahrer (das ist Fußgängertempo) gefälligst zu beachten ... ganz gleich woher der kommt.

Ah ja, wenn der also fröhlich pfeifend in einer nicht freigegebenen Einbahnstraße in die ich einbiege, mir in die Karre kracht muß ich den also " beachten" , auch wenn ich den gar nicht sehen kann und auch nicht mit ihm zu rechnen brauche ( so war mal die, in uralten Vor-BSE Zeiten die Rechtsprechung ) . Nach der gleichen Diktion kann ich demnächst auch falsch herum auf der Autobahn fahren. Die anderen haben das gefälligst zu Kenntnis zu nehmen und müssen damit rechnen. Du verkaufst nicht zufällig deine Wurst in der Nähe eines Gerichts ?😁

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