Geräusche im Motorraum C63 AMG
Hi,
Ich habe bei meinem c63 mit dem M177 Motor ein eigenartiges Geräusch nach dem Kaltstart festgestellt und wollte fragen, ob hier jemand ne Ahnung hat(am besten ein Mercedes Experte ??),was es denn sein könnte?!
Wenn man vor dem Wagen steht, dann ist das die linke Seite(Beifahrerseite)
woher man das klackern wahrnimmt.
Wenn der Motor warm ist, ist das Geräusch verschwunden.
Video häng ich an.
Wäre sehr dankbar für jeden Tipp.
Mit freundlichen Grüßen
Jeys
143 Antworten
Zitat:
@Patii schrieb am 4. Februar 2021 um 20:32:28 Uhr:
Also hat der Verkäufer die Kats leer geräumt?
Oder was wurde da geschweißt?
Ist doch egal man, das hat nix zur Sache und nix mit dem Motorschaden zutun, es steht hier nur die Frage im Raum ob der Wagen eine Software aufgespielt hatte.. das wäre dann ein Problem.
Klar ist das egal, denke dadurch ist aber glaube ich die Betriebserlaubnis erloschen und sie werden sich nichts davon annehmen.
Zitat:
@Patii schrieb am 4. Februar 2021 um 20:43:56 Uhr:
Klar ist das egal, denke dadurch ist aber glaube ich die Betriebserlaubnis erloschen und sie werden sich nichts davon annehmen.
Eine Auspuffanlage hat nichts mit einem Motorschaden zutun PUNKT!
Was heißt denn hier Punkt? Wenn an den Kats rumgefuscht wurde, kannst du deine Chancen auf Kulanz knicken. Und ob du dann von der JS-Versicherung was erhälts ist ebenfalls sehr fragwürdig. Das ist doch eine Steilvorlage für den Hersteller, jeden Anspruch abzulehnen. Glaubst du, daß die sich für deine Meinung interssieren - oder ob du du hier einen Punkt machst? Die klappen deine Akte zu und fertig! Und dann versuch mal, mit Anwalt und Gutachter dagegen zu halten - fast aussichtslos.
Du kannst nur versuchen, den Vorbesitzer in Anspruch zu nehmen. Aber wenn das ein wirklicher Rechtsstreit wird, kannst du sich schon mal für dieses und nächstes Jahr um ein Ersatzfahrzeug bemühen.
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Danke genau so sehe ich das auch. Da wird sich der Hersteller fein zurück ziehen und du bleibst auf dem Schaden sitzen.
Einzig den Verkäufer könnte man versuchen haftbar zu machen! Wenn er diese Bauliche Veränderung beim Verkauf verschwiegen hat !
Zitat:
@Jeys87 schrieb am 4. Februar 2021 um 20:45:34 Uhr:
Zitat:
@Patii schrieb am 4. Februar 2021 um 20:43:56 Uhr:
Klar ist das egal, denke dadurch ist aber glaube ich die Betriebserlaubnis erloschen und sie werden sich nichts davon annehmen.Eine Auspuffanlage hat nichts mit einem Motorschaden zutun PUNKT!
Ich bin bzgl. Motoren ein Laie aber ist das wirklich so unmöglich? Ggf. haben bestimmte Sensoren andere Werte (z.B. Temperaturen) gemessen im Abgastrakt und das zuständige Steuergerät hat beim Motor dadurch die Einspritzung verändert, was dauerhaft schädlich war, weil so nie vorgesehen?
Wenn man kats leer räumt oder downpipes einbaut, muss die Software angepasst werden, da ansonsten die leuchten angehen. Das ist jetzt mehr oder weniger der Super Gau. Wenn der Verkäufer auch 1. Besitzer war, würde ich mal einen anwaltlichen Rat einholen,wie die Chancen stehen. Auf die Junge sterne Garantie (lies dir den Vertrag mal durch, was alles ausgeschlossen ist) kannst du mit den Fakten nicht bauen und die werden sich keinen Millimeter rühren oder entgegenkommen und auf Kulanz seitens Mercedes brauchst du auch nicht zu setzen. . Wenn alle Stricke reißen, auf eigene Kosten einen Motor zu besorgen und einbauen lassen. In erster Linie kühlen Kopf bewahren und alle Möglichkeiten ausloten. Drück Dir die Daumen auf jeden Fall. Halt uns auf dem laufenden wenn möglich.
Edit. Leider wird es erwähnt und ausgeschlossen.
Edit. Nur als Beispiel, bei ebay gibt es von Motoren Zimmer einen m177 Motor 12500€ zzgl Einbau.
Nur mal als Richtwert.
https://www.ebay.de/.../163525718977?_trksid=p2349624.m46890.l49292
@Jeys87 Erstmal mein Mitgefühl. Aber unbedingt Ruhe bewahren. Nicht in Panik irgendwas machen lassen. Und anwaltlichen Rat einholen - da führt aus meiner Sicht kein Weg vorbei.
Ich persönlich würde vermutlich erstmal versuchen den Kauf wegen arglistiger Täuschung anzugehen. Ob die Kats jetzt ursächlich sind oder nicht wäre in dem Fall egal. Er hat einen erheblichen Mangel verschwiegen (die Garantie ist damit ja auch hinfällig).
Und ohne Kats hat der ganz sicher Software gehabt. Vermutlich mind. Stage2 - wobei ich mir auch den Bereich um die Turbos anschauen würde. Evtl. hatte er ja auch Upgradelader verbaut.
Wenn das mit dem Kaufvertrag nicht anfechtbar ist würde ich mir auf jeden Fall noch eine zweite Meinung einer anderen Werkstatt einholen. Diese Diagnose ohne in den Motor geschaut zu haben ist fragwürdig. Davon abgesehen: ohne Garantie würde ich persönlich die Reparatur bei einem Fachbetrieb machen lassen und nicht beim Händler. Motoren Zimmer oder Shift2Passion um mal zwei Beispiele zu nennen.
Aber wie gesagt - ohne Anwalt würde ich in deiner Situation kein Schritt mehr machen.
Ich würde professionellen Rat einholen. Dabei gilt es zu prüfen, ob man nicht zweigleisig fährt. Denn was nützt einem der schönste Titel gegen den Verkäufer, wenn der nicht leistungsfähig ist - das Geld also weg ist?
Zweigleistig meint: Die Garantiebedingungen setzen voraus, dass der Schaden durch die bauliche Änderung entstanden ist. So eine Rechtsschutz vorhanden ist, würde ich es durchprüfen lassen. Will heißen: Anspruch bei der MB100 stellen. Lehnt diese ab, ins selbstständige Beweissicherungsverfahren eintreten und den Wagen durch einen Sachverständigen nach Wahl des Gerichts begutachten lassen.
Es geht jetzt um die Minimierung Deines finanziellen Schadens - da würde ich alles versuchen (so eine Rechtsschutz besteht).
Zitat:
@J.M.G. schrieb am 5. Februar 2021 um 05:52:27 Uhr:
Ich würde professionellen Rat einholen. Dabei gilt es zu prüfen, ob man nicht zweigleisig fährt. Denn was nützt einem der schönste Titel gegen den Verkäufer, wenn der nicht leistungsfähig ist - das Geld also weg ist?Zweigleistig meint: Die Garantiebedingungen setzen voraus, dass der Schaden durch die bauliche Änderung entstanden ist. So eine Rechtsschutz vorhanden ist, würde ich es durchprüfen lassen. Will heißen: Anspruch bei der MB100 stellen. Lehnt diese ab, ins selbstständige Beweissicherungsverfahren eintreten und den Wagen durch einen Sachverständigen nach Wahl des Gerichts begutachten lassen.
Es geht jetzt um die Minimierung Deines finanziellen Schadens - da würde ich alles versuchen (so eine Rechtsschutz besteht).
Hallo,
Ob ein selbsständiges Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren) überhaupt noch zulässig ist und eröffnet wird, wenn die Gegenseite den Anspruch schon abgelehnt hat und somit die Aussicht auf eine außergerichtliche Einigung schon erloschen ist, ist m.E. alles ander als sicher. Der Hauptzweck liegt in einer Einigung ohne ein Verfahren oder zur Beweissicherung vor dem Erlöschen von Ansprüchen und Tatsachen. Trifft beides hier nicht zu. Und dass die Versicherung trotz einer Ablehnung einem solchen Verfahren noch zustimmt ist kaum zu vermuten. Das Ergebnis eines solchen Verfahrens würde dann nicht in einer Einigung enden sondern im Nichts - man müsst dann ohnehin klagen. Und ein SV-Gutachten ist noch lange kein Urteil!
Naja, die Zulässigkeit ergibt sich in KFZ-Prozessen regelmäßig aus § 485 Abs. 2 ZPO - auch ohne Zustimmung des Gegners. Denn einerseits droht durch die Veränderung des Antragstellers (hier: Reparatur) Beweismittelverlust. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Eintritt der befürchteten Unmöglichkeit oder die Erschwernis vom Willen des Antragstellers abhängt, dieser also den Beweismittelverlust durch seine Instandsetzung zu vertreten hätte. Andererseits dient die Feststellung schließlich auch der Vermeidung eines Rechtsstreits. Denn anders als von Dir angenommen, folgt aus der Ablehnung der MB 100 noch lange kein Rechtsstreit. Der entsteht erst dann, wenn der Versicherungsnehmer davon ausgehen kann, dass diese Ablehnung rechtsfehlerhaft war; und dies dürfte nur dann der Fall sein, wenn die Kausalität zwischen Bastelei - äh - Tuning und Schaden besteht.
Hallo,
der Beweismittelverlust (als Rechtfertigung eines Beweisverfahrens) ist hier doch wohl noch nicht zu befürchten. Der Themenersteller wird wohl kaum so dumm sein, die Instandsetzung auf eigenes Risiko zu beauftragen - und dann ein Beweisverfahren zu beantragen - das wäre absurd. Also bleibt der Zustand zunächst bestehen. Und das ein Rechtsstreit durch ein Beweisverfahren vermieden werden soll, ist doch unstrittig. Aus der Ablehnung der Kostenübernahme durch die Versicherung entsteht natürlich unmittelbar kein Rechtsstreit. Der müsste erst beantragt werden. Da die Versicherung vermutlich in der Sache kompromisslos bleiben wird, führt doch ohnehin kein Weg an einer Klage vorbei - allerdings hier mit m.E. sehr überschaubaren Erfolgsaussichten. Und ob die Ablehnung der Versicherung rechtsfehlerfrei war oder ist, kann der VN selbst doch vermutlich überhaupt nicht beweisen. Wenn - wie hier schon geschrieben wurde - an den Kats Veränderungen erkennbar sind, liegt eine Kausalität zwischen diesem Motorschaden und "Tuningmaßnahme" sehr nahe - zumal es mit gewisser Wahrscheinlichkeit nicht nur bei den Katmanipulationen geblieben ist. Mit Katveränderungen werden sehr häufig auch Eingriffe in die Motorsteuerung verknüpft - zumal die oft dabei sogar unvermeidbar sind.
Aber wir liegen doch mit unserer Auffassung gar nicht weit auseinander.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer in Zivilsachen (Eingangsinstanz) lag in NRW 2019 bei 10,4 Monaten. Geht eine Partei ins Rechtsmittel, kommen weitere 6,9 Monate im Schnitt hinzu. Will heißen: Der Wagen würde im Schnitt sehr lange nicht instandgesetzt werden können. Es ist ja nicht so, dass der kein Kapital bindet. Für mich ist es schlicht nicht vorstellbar, so lange den Wagen stehen zu lassen. Zumal man im hiesigen Fall wohl kaum mit durchschnittlicher Dauer zu rechnen braucht (Stichwort Beweisaufnahme).
Da der Themenersteller sich ja noch nicht mal dazu geäußert hat ob Überhaupt eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist ist das sowieso alles Fiktiv.
Zitat:
@J.M.G. schrieb am 5. Februar 2021 um 22:16:24 Uhr:
Die durchschnittliche Verfahrensdauer in Zivilsachen (Eingangsinstanz) lag in NRW 2019 bei 10,4 Monaten. Geht eine Partei ins Rechtsmittel, kommen weitere 6,9 Monate im Schnitt hinzu. Will heißen: Der Wagen würde im Schnitt sehr lange nicht instandgesetzt werden können. Es ist ja nicht so, dass der kein Kapital bindet. Für mich ist es schlicht nicht vorstellbar, so lange den Wagen stehen zu lassen. Zumal man im hiesigen Fall wohl kaum mit durchschnittlicher Dauer zu rechnen braucht (Stichwort Beweisaufnahme).
Ich kann mir vorstellen, dass der Themenersteller Pleite ist (hat er ja selbst schon gesagt) und eine Instandsetzung oder einen neuen/gebrauchten Motor nicht finazieren will oder kann. Also was soll er machen? In allen denkbaren Fällen muss er in Vorleistung gehen - und nicht zu knapp. Und ob dann hinten für ihn was rausspringt halte ich nach der bisherigen Schilderung für höchst fragwürdig. Wenn er dann noch keinen lupenreinen Kaufvertrag hat, in dem Tuningmaßnahmen jeglicher Art ausdrücklich verneint wurden, und der Verkäufer dann noch behauptet , dass zwischen den Parteien Einvernehmen über Veränderungen bestand, wird das Eis für einen erfolgreichen Prozess aber sehr dünn!