ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Geprüfter Meister Kraftverkehr (IHK) noch empfehlenswert ?

Geprüfter Meister Kraftverkehr (IHK) noch empfehlenswert ?

Themenstarteram 10. Januar 2017 um 17:18

Hallo liebe Community,

Kurze Info vorab:

Ich bin mir bewusst, dass bereits 3-4 Themen dazu existieren, jedoch sind diese entweder um die 10 Jahre alt ( nicht mehr aktuell ) oder es wurde im Thema selbst zu viel über andere Sachen diskutiert.

Ich habe mich also vorher eingelesen !

Vorbildung:

Sehr erfolgreich und mit Staatspreis abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb - Schwerpunkt führen eines Fahrzeuges der Klasse D

Nun möchte ich ziemlich schnell eine Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Meister Kraftverkehr in Teilzeit beginnen.

Fragen:

Ist diese Weiterbildung überhaupt noch modern bzw. empfehlenswert ?

In welchem Rahmen belaufen sich denn ungefähr die Gesamtkosten inkl. allem was man so an Lernzeug braucht ?

Ist die Prüfung sehr anspruchsvoll, bzw. der Lernaufwand während des Lehrgangs und daher eine extreme Doppelbelastung in Verbindung mit einem Vollzeitjob ?

 

Nicht gefragt wird ausdrücklich nach den Späteren Jobaussichten, denn im Endeffekt kann man mit dem Meister auch studieren, was ich bei meinem Alter ebenfalls in Erwägung ziehen werde.

Vorab bereits vielen Dank für eure Antworten :)

Beste Antwort im Thema
am 10. Januar 2017 um 20:36

Nein, das möchte ich nicht.

32 weitere Antworten
Ähnliche Themen
32 Antworten

Zitat:

@situ schrieb am 10. Januar 2017 um 21:33:47 Uhr:

[...] Und das war vor 45 Jshren schon so - zumindest Fachhochschule. Damals gab's z. B. an einer mir bekannten Fachhochschule (Dipl. Ing (FH)) für Mittlere Reife und abgeschlossene Lehre (und ein paar Berufsjahre?) ein so genanntes "Vorsemester".

Ja sicher, sogar zwei Semester, und in diesen erwirbt man die Fachhochschulreife, sozusagen das Fachabitur. Und während dieser zwei Semester ist man Fachschüler und nicht Student, was sich bei einem gewährten BaFöG finanziell positiv auswirkt, weil es nicht zurückgezahlt werden muß (habe ich alles schon durch, ist aber schon ein paar Tage her).

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 10. Januar 2017 um 21:35:18 Uhr:

Zitat:

@situ schrieb am 10. Januar 2017 um 21:33:47 Uhr:

Ja echt. Dank Google lkann man sogar schnell diverse Voraussetzungen abfragen (z. B. Meister).

Deinen Unterton kannst Du Dir übrigens mal gepflegt verkneifen, Schlaumeier...

Zitat:

@catcherberlin schrieb am 10. Januar 2017 um 23:17:55 Uhr:

[...] Lesen bildet - sagt man... [...]

Ach Gottchen, jetzt weiß ich, warum so komische Töne angeschlagen werden: zwei in ihrer Ehre gekränkte Hobbyhandwerker und verhinderte Straßenbaumeister...:p

Es tut mir aufrichtig leid, Ihr seid ja niedlich :)

Zitat:

@ttru74 schrieb am 10. Januar 2017 um 22:05:37 Uhr:

[...] Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung geht's auch ohne Abi.

Das heißt, ich mache mit Ach und Krach den Hauptschulabschluß, danach zwei Jahre Lehre zum Tiefbauer, arbeite 2-3 Jahre und lasse mich anschließend an der Uni einschreiben?

am 11. Januar 2017 um 15:57

Dem steht nichts Grundsätzliches entgegen. Ein bisschen was wissen und können muss man aber schon. Auch der Wusch, Theologie oder Jurisprudenz zu studieren, könnte bei den genannten Voraussetzungen scheitern.

http://www.studieren-ohne-abitur.de/web/qualifizierungsCheck/

http://www.bachelor-studium.net/studieren-ohne-abitur.php

Wenn du in den Klausuren die gleiche Leistung bringst wie die anderen bekommst auch die gleichen Noten. Zumindest in den großen Unis und begehrten Fächern sieben die ordentlichen aus in den ersten Semester. Ob dann das Prinzip minimaler Aufwand ausreichend ist fraglich. Bei privaten mag das anders sein.

am 11. Januar 2017 um 16:08

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 10. Januar 2017 um 21:32:08 Uhr:

Echt jetzt, Studium ohne Abi? Dann sind aber doch bestimmt 2 Semester nur zum Erwerb der Fachhochschulreife...:confused:

Nein. Der Abschluss als Meister erlaubt sofort das Studium an einer FH. Und zwar sämtliche Studiengänge (Ausnahme: die mit NC zugangsbeschränkten Studiengänge wie z.B. Medizin).

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 10. Januar 2017 um 21:07:18 Uhr:

Daß der Meister zum Studium an einer Fachhochschule berechtigt, bezweifle ich auch, dafür benötigt man wie eh und jeh das Abitur.

Ich würde sogar soweit gehen und anzweifeln, dass das Abitur einen höheren Stellenwert als die Ausbildung zum Meister hat. Der Weg zum Meister ist durchaus anspruchsvoller als als 3 Jahre rumlungern in der Oberstufe um sein Abi dann mit Fächern wie Deutsch, Pädagogik und Sport zu absolvieren. *)

Zitat:

@hydrou schrieb am 11. Januar 2017 um 09:25:50 Uhr:

Des Weiteren ist die Auswahl der Fächer entsprechend eng, so kann man z.B. mit Meister SHK nicht BWL studieren.

Du kannst als KfZ Meister auch Wirtschaftsinformatik studieren, wenn du möchtest. Alles garkein Problem.

Hier ein Beispiel:

Zitat:

Allgemeiner Hochschulzugang für Absolventen und Absolventinnen einer beruflichen Fort- oder Weiterbildungsprüfung (z.B. Meister, Techniker)

Wenn Sie eine berufliche Fort- oder Weiterbildungsprüfung bestanden haben, ist Ihnen der allgemeine Hochschulzugang eröffnet. Sie können den Studiengang, den Sie an der Universität Würzburg aufnehmen möchten, frei auswählen.

---------------------------------------

*) Bevor einer auf dumme Ideen kommt: Ich habe sowohl Abi als auch den Meistertitel.

Stimmt, Meister können tatsächlich sich auch bei uns für alle Studiengänge immatrikulieren: https://www.fh-muenster.de/.../beruflich-qualifizierte.php

Ob das aber sinnvoll ist bzw. mit hinreichend gutem Ergebnis klappt, lasse ich mal dahin gestellt, wenn es schon die fachlich passenden Meister schwer haben. Und wenn man etwas abweichendes studiert, dann ist die Zeit vor dem Studium für die meisten Unternehmen auch nicht entsprechende Berufspraxis und damit hinfällig. Wenn man weitergehend studiert, dann wird es hingegen i.d.R. wohlwollend angerechnet.

Zitat:

@situ schrieb am 11. Januar 2017 um 16:57:41 Uhr:

Dem steht nichts Grundsätzliches entgegen. Ein bisschen was wissen und können muss man aber schon. Auch der Wusch, Theologie oder Jurisprudenz zu studieren, könnte bei den genannten Voraussetzungen scheitern.

http://www.studieren-ohne-abitur.de/web/qualifizierungsCheck/

http://www.bachelor-studium.net/studieren-ohne-abitur.php

Richtig, die Studienrichtung sollte sich auf das gewählte Ausbildungsfachgebiet beziehen.

am 11. Januar 2017 um 16:41

Zitat:

@ttru74 schrieb am 11. Januar 2017 um 17:39:34 Uhr:

Richtig, die Studienrichtung sollte sich auf das gewählte Ausbildungsfachgebiet beziehen.

Ich gebe mir die allergrößte Mühe, nichts Falsches zu schreiben und belege - wie auch hier - gern mit Quellenangaben zum selber Nachlesen.

Themenstarteram 11. Januar 2017 um 17:55

Verstehe jedoch immer noch nicht ganz das mit dem Meister-BaföG...

Nehmen wir mal an, die Meisterschule kostet um die 6.000 €, wobei einem laut meinen Quellen der Staat ja irgendwie 30 % bei ergoflgreichem Abschluss bezahlt. Was ist denn mit dem restlichen Betrag. Zahlt man diese 6.000 € auf einmal am Anfang seiner Weiterbildung oder zahlt dass komplett der Staat und man zahlt es irgendwann mal in Raten zurück ?

LG

am 11. Januar 2017 um 18:20

https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/wie-wird-gefoerdert-1700.html

Der Test muss wohl bei der jeweiligen Ausbildungseinrichtung individuell erfragt werden.

am 11. Januar 2017 um 18:45

Also bei mir (NRW) war es so:

1) Anmeldung an der Bildungseinrichtung im Jahr bevor der erste Teil startet.

2) Antrag auf Meister-Bafög stellen (So früh wie möglich! Bearbeitungszeit bis zu 10 Monate)

3) Ausbildungsvertrag mit Bildungseinrichtung für Teil IV (AdA)

4) Rechnung für Teil IV von der Ausbildungseinrichtung

5) Bezahlen

6) Rechnung einreichen - auf Geld warten (ca. 8 Wochen)

7) Zwischenzeitlich Prüfung Teil IV

8) Rechnung für Prüfung

9) Bezahlen

10) Einreich - auf Geld warten

Schritte 3 bis 10 wiederholen sich dann für Teil I / II und Teil III

In der Regel zahlst du nicht die 6.000 Euro auf einen Schlag. Du bekommst für jeden Ausbildungsteil und jede Prüfung eine Rechnung, die du erstmal bezahlst. Das Geld holst du dir dann danach wieder. Durch die Bearbeitungszeiten beim Amt klappt es in der Regel nicht, dass das Bafög bei dir auf dem Konto ist, bevor das Zahlungsziel erreicht wurde. Somit solltest du sehen, dass du immer so um die 2.000 Euro frei verfügbar hast um Rechnungen vorzuschiessen.

Bei uns kostete das ungefähr:

Teil I/II:

Ausbildung = 3 Raten zu je 1.800 Euro (je am Anfang / Mitte / Ende vom Kursbeginn)

Prüfungsgebühr = 900 Euro

Material für Prüfung = ca. 2.000 Euro

Teil III:

Ausbildung = 1.600 Euro

Prüfungsgebühr = 580 Euro

Teil IV:

Ausbildung = 870 Euro

Prüfungsgebühr = 230 Euro

Bücher: ca. 400 Euro

Am besten du fragst bei deiner Bildungseinrichtung nach. In der Regel haben die extra Leute, die sich mit dem Bafögantrag beschäftigen und dir Ratschläge geben können, wie und wann du es am besten beantragst.

Die Rückzahlung des Darlehens (abzüglich der Erfolgsprämie bei bestandener Prüfung) erfolgt dann nach einigen tilgungsfreien Jahren in kleinen Raten bei sehr niedrigen Zinsen, das ist in den jeweiligen Bundesländern etwas unterschiedlich geregelt.

Alles machbar. Geld ist wirklich kein Grund, sich nicht fortzubilden.

Disziplin ist allerdings nötig, sonst wird es nichts.

am 11. Januar 2017 um 19:38

Worauf man achten sollte:

Wenn man die Wahl hat eine Bildungseinrichtung wählen, in der die Ausbildungsabteilung und die Prüfungsausschüsse im selben Haus sitzen.

In Düsseldorf bei der HWK im Zweig Elektrotechnik war es zum Beispiel zur damaligen Zeit nicht so. Hatte zum Ergebnis, dass die Prüfungsinhalte nicht auf die Lerninhalte abgestimmt waren. So kam es dort vor, dass die angehenden Meister sich in der Ausbildung viel mit Motorentechnik und Automatisierung beschäftigt haben, in der Prüfung dann aber der großteil der Fragen um Photovoltaikanlagen gingen. Entsprechend hoch war dort die Durchfallquote.

Wir hatten bei uns im Kurs 3 Leute, die zwischendurch von Düsseldorf zu uns nach Dortmund gewechselt haben.

PS:

Noch wichtig: Anwesenheit! Bei mehr als 10% Fehlzeit verspielst du deinen Anspruch auf Bafög und musst dann für den Abschnitt die komplette Förderung zurückzahlen.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 10. Januar 2017 um 21:32:08 Uhr:

Echt jetzt, Studium ohne Abi? Dann sind aber doch bestimmt 2 Semester nur zum Erwerb der Fachhochschulreife...:confused:

Heutzutage kannst Du praktisch ohne Eingangsprüfung zur Uni (künstlerische und NC-Fächer ausgenommen). Und dann stehst Du Deinen Mann, oder nicht - es interessiert die nicht, WIE Du das machst, aber Du musst die Prüfungsleistungen bringen, sonst bist Du raus. So einfach ist das.

P.S.: die Leute, die dies bei uns gemacht haben, haben sich 100% durchgekämpft und einen guten Abschluss geschafft. Insgesamt ist die Abschlussquote in meinem Studiengang knapp 10% gewesen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Geprüfter Meister Kraftverkehr (IHK) noch empfehlenswert ?