Geparktes Auto angefahren und ich soll Teilschuld haben?
Hallo Leute,
Vor paar Tagen ist mir eine Dame an mein geparktes Auto reingefahren.
Alles schön gut die Dame hat auch ihre Daten gelassen und war bei der Polizei!
Nun gibt es einzelheiten die mir nicht passen! Sie mochte das ich für ihr Schaden aufkommen? Weil:
Mein Fahrzeug (X5 mit 20" Bereifung) angeblich 40cm vom Gehsteig entfertn und mein Lenkrad nach außen geschalgen war! Sie appeliert auf Teilschuld! Jedoch wenn sie nicht durchkommt darf sie doch mein Fahrzeug nicht beschädigen und auf Teilschuld appelieren? Ja mein Fahrzeug war zwar keine 40cm draussen aber mein Lenkrad geschlagen! Und mich ärgert es noch das die idee mit der Teilschuld von der Polizei kommt?
Wie schauts es eigentlich aus muss ich damit rechnen das ich auf den Schaden sitzen muss?
Schlussendlich muss ich Reifen erneuern, Felge Lackieren, Spurstange im A. Und naturlich Spur muss eingestellt werden?
Ahja ich bin aus Österreich!
Falls jemand da Erfahrungen und Meinung hat würde mich Interessieren!
Beste Antwort im Thema
Kannst du beweisen, dass dein Wagen ordnungsgemäß geparkt war??
Hast du ein Foto von der Situation gemacht??
Eingeschlagene Räder können tatsächlich so behindernt sein,
dass dir deswegen eine Teilschuld zuerkannt wird.
Das gleiche gilt für Abstand vom Bordstein,
wenn dieser mehr als zehn Zentimeter beträgt.
Tut mir leid,
aber wenn du nicht ordnungsgemäß Parken kannst,
kannst du sogar die volle Schuld bekommen.
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31 Antworten
Also 10cm Abstand ist definitiv Quatsch, das glaub ich nur mit verlässlicher Quellenangabe. Meine gelernt zu haben, dass mehr als 20cm nen Knöllchen wert sein können. Und Einschlagen ist teilweise sogar Pflicht, wenn nämlich am Gefälle geparkt wird (Fahrzeugsicherung). Und die Auslegung der "Betriebsgefahr" ist sicher nicht die, das nen ruhendes Fahrzeug mal pauschal immer ne Teilschuld bekommt. Das hab ich persönlich schon mehrfach anders erlebt.
30cm sind ein Knöllchen wert, Lenkrad einschlagen ist nicht nur Handbremse und Gang drin.
Bei durchschnittlichen Verhältnissen ist deshalb die Einhaltung eines geringen, verkehrstechnisch bedingten Abstandes der Fahrzeugräder zum Bordstein unbedenklich
(Rüth/Berr-/Berz, Rand-Nr. 94)
Dieser Abstand darf aber nicht größer als etwa 20 bis 30 cm sein
(Booß, Anm. 5; Bouska, DAR 1972, 253/256, Börhinger, DNP 1995, 531 (max.50 cm)
Gibt noch nen BGH Urteil, wo von 50cm gesprochen wird.
Wenn da wirklich noch nen Müllwagen durchgepasst hat war der Verkehrsraum nicht versperrt/eingeschränkt zumal sie ja Vorwärts durchgepasst hat, da sehe ich keine Teilschuld und würde es drauf ankommen lassen. Fotos von den Cops müsste es ja geben.
Wenn ich einen alten R 4 40 cm vom Bordstein parke, bekomme ich Teilschuld, wenn ich einen X 5 direkt am Bordstein parke, dann bekomme ich mit dem R 4 Teilschuld und mit dem X 5 nicht, obwohl der definitiv weiter im Straßenraum steht als mein R 4?
Das ist ja ne Logik!!!
Das parkende Auto stellt ggf. ein Hindernis dar und dem muss man entweder ausweichen oder man muss die Polizei rufen; einfach reinfahren und sagen "Der hat aber falsch geparkt" darf man m.E. nicht - jedenfalls in D.
Meinem Vater wollte ein Unfallgegner die Schuld geben, weil er gegen die Fahrtrichtung (aber mit weniger als 10cm zum Bordstein)geparkt hatte. Die Polizei hat nur gelacht...
Zitat:
Original geschrieben von Devil8x4
Die Polizei hat nur gelacht...
...die schuldfrage, bzw. die schuldverteilung klärt ein richter und NICHT die polizei!
Wer "möchte" die Teilschuld genau? Die Unfallverursachererin oder deren Versicherung?
Ich hab beim letzten Parkrempler nur mit der Versicherung kommuniziert, mit dem VU garnicht.
Liegt der Schaden erkennbar über der Bagatellgrenze?
Dann ab zum Fachanwalt & Gutachter.
Würde mir der UV was von Mitschuld meines geparkten Autos erzählen wäre meine Antwort nur,
das ich das mit meinem Rechtsbeistand besprechen muß bevor ich irgendwelche Zugeständnisse mache.
Dann die Frage wie die Beweisaufnahme aussieht?
Gibt's Fotos vom abgestellten Wagen, die eingeschlagene Räder und Abstand zum Bordstein dokumentieren?
Oder gibt's nur die Behauptung der VU?
War die Polizei vor Ort? Bei nem Parkrempler eher unwahrscheinlich.
Habe in der Fahrschule gelernt bei Gefälle die Räder zum Bordstein hin einzuschlagen um Wegrollen zu verhindern.
Sie stellt Forderungen, verweise an Deine Versicherung und teile dieser mit,
das Dir die Teilschuld unschlùssig ist.
Deine Versicherung soll auch ungerechtfertigte Forderungen abwehren.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
...die schuldfrage, bzw. die schuldverteilung klärt ein richter und NICHT die polizei!Zitat:
Original geschrieben von Devil8x4
Die Polizei hat nur gelacht...
Und wer genau hat das jetzt bestritten. Lachen wegen Aussichtslosigkeit dürfen die Cops immer.....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
...die schuldfrage, bzw. die schuldverteilung klärt ein richter und NICHT die polizei!Zitat:
Original geschrieben von Devil8x4
Die Polizei hat nur gelacht...
Danke für die Aufklärung!
In diesem Fall hat weder die Polizei noch ein Richter die Schuldfrage geklärt...
...die Versicherung des Verursachers hat alles bezahlt!
Als Führer eines Kfz, habe ich immer die Sorgfaltspflicht! Sprich: Wenn ich Rückwärtsfahre muss ich mich vergewissern das ich das kann ohne einen anderen zu Gefährden oder diesem Schaden zu zufügen. Egal ob das Fahrzeug richtig oder falsch geparkt war, der Unfall entstand durch die Falscheinschätzung des Fahrers des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs.Ergo ist derjenige auch der Verursacher. M.E. kann wegen dem "Falsch Parken" eigentlich nur eine entsprechende Ordnungswidrigkeit verhängt werden. In diesem Fall würde ich zum Verkehrsrechtsanwalt gehen! Eine Rechtschutzversicherung wäre hierbei hilfreich damit nicht auf den Kosten des RA sitzen bleibt.
Teilschuld mit 25% Haftung aus der Betriebsgefahr ist bei einem flasch geparkten Fahrzeug durchaus gängig.
Hatte ich in der Praxis auch schon mehrmals.
Zitat:
Original geschrieben von sv123
Als Führer eines Kfz, habe ich immer die Sorgfaltspflicht! Sprich: Wenn ich Rückwärtsfahre muss ich mich vergewissern das ich das kann ohne einen anderen zu Gefährden oder diesem Schaden zu zufügen. Egal ob das Fahrzeug richtig oder falsch geparkt war, der Unfall entstand durch die Falscheinschätzung des Fahrers des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs.Ergo ist derjenige auch der Verursacher. M.E. kann wegen dem "Falsch Parken" eigentlich nur eine entsprechende Ordnungswidrigkeit verhängt werden. In diesem Fall würde ich zum Verkehrsrechtsanwalt gehen! Eine Rechtschutzversicherung wäre hierbei hilfreich damit nicht auf den Kosten des RA sitzen bleibt.
Da bin ich voll bei dir, zumal ja anscheinend in einer Einbahnstr. rückwärts gefahren wurde und der Verkehrsweg breit genug für nen Müllwagen war. Betriebsgefahr ja, wenn wirklich falsch geparkt wurde, was ja nach TE noch strittig wäre, da er von 20cm gesprochen hat. Das Falschparken müsste durch die Polizei schon deutlich mit Fotos und Maßband belegt worden sein. Und da nen Müllwagen durchgekommen ist war der Verkehrsweg sicher nicht zu stark verkleinert durch den TE.
Ich gehe bis jetzt davon aus, dass es in Österreich passiert ist; somit gilt erst einmal Österreichisches Recht.
In diesem kenne ich mich nicht aus; daher halte ich mich mal raus. Ich könnte nur spekulieren, dass würde Dir denke ich nicht weiterhelfen. Vllt. mal in einem österreichischen Juraforum probieren?
Wenn es in Deutschland passierte und Dich meine Einschätzung zur Haftungslage nach dt. Recht interssiert, kannst Dich gerne nochmal melden.
Phaeti.
Der Fall ist doch recht klar, würde ich sagen.
1. Es besteht die Möglichkeit, dass man wegen Falschparkens eine Teilschuld bekommt.
2. Dieses Falschparken muss aber vom Unfallgegner erst einmal beweisen werden.
Mal schauen, ob die Dame das kann.
Zitat:
Original geschrieben von LillyLyn
Der Fall ist doch recht klar, würde ich sagen.1. Es besteht die Möglichkeit, dass man wegen Falschparkens eine Teilschuld bekommt.
2. Dieses Falschparken muss aber vom Unfallgegner erst einmal beweisen werden.
Mal schauen, ob die Dame das kann.
Quelle?
Beachte, dass dt. Gesetze und Gerichtsurteile nicht in Österreich gelten!
Es ist reine Spekulation hier deutsches Recht auf Österreichisches anzuwenden. Ich dachte man hätte mein Anspielung in meinem vorherigen Post verstanden... ???
Naja,
Phaeti
Ich warte dabei auf ein Unfallbericht damit ich endlich mal beginnen kann. Die Dame appeliert einfach Teilschuld und dann sagt sie das das U.Bericht schon Ihr Versicherung hat aber die Versicherung weiss nichts davon bzw. möglicherweise noch nicht bearbeitet ich warte mal bis Montag wegen den U.Bericht und dann ab zum Gutachter!
So wie das aussieht, ist es abhängig vom Sachbearbeiter. Einige bekannte meinen das sie durch so einen ähnlichen Unfall voll Recht hatten! Andere wieder meinen Teilschuld und hier in Forum merkt man auch das so ein Fall sehr verschieden ausgehen kann! Ich werde mich mal melden sobald ich zum Gutachter gehe und warte auf die Versicherung was die meinen.