Geparktes Auto angefahren und ich soll Teilschuld haben?
Hallo Leute,
Vor paar Tagen ist mir eine Dame an mein geparktes Auto reingefahren.
Alles schön gut die Dame hat auch ihre Daten gelassen und war bei der Polizei!
Nun gibt es einzelheiten die mir nicht passen! Sie mochte das ich für ihr Schaden aufkommen? Weil:
Mein Fahrzeug (X5 mit 20" Bereifung) angeblich 40cm vom Gehsteig entfertn und mein Lenkrad nach außen geschalgen war! Sie appeliert auf Teilschuld! Jedoch wenn sie nicht durchkommt darf sie doch mein Fahrzeug nicht beschädigen und auf Teilschuld appelieren? Ja mein Fahrzeug war zwar keine 40cm draussen aber mein Lenkrad geschlagen! Und mich ärgert es noch das die idee mit der Teilschuld von der Polizei kommt?
Wie schauts es eigentlich aus muss ich damit rechnen das ich auf den Schaden sitzen muss?
Schlussendlich muss ich Reifen erneuern, Felge Lackieren, Spurstange im A. Und naturlich Spur muss eingestellt werden?
Ahja ich bin aus Österreich!
Falls jemand da Erfahrungen und Meinung hat würde mich Interessieren!
Beste Antwort im Thema
Kannst du beweisen, dass dein Wagen ordnungsgemäß geparkt war??
Hast du ein Foto von der Situation gemacht??
Eingeschlagene Räder können tatsächlich so behindernt sein,
dass dir deswegen eine Teilschuld zuerkannt wird.
Das gleiche gilt für Abstand vom Bordstein,
wenn dieser mehr als zehn Zentimeter beträgt.
Tut mir leid,
aber wenn du nicht ordnungsgemäß Parken kannst,
kannst du sogar die volle Schuld bekommen.
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von LillyLyn
Teilschuld mit 25% Haftung aus der Betriebsgefahr ist bei einem flasch geparkten Fahrzeug durchaus gängig.
Ein geparktes Auto befindet sich also auch schon "in betrieb"?
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von V70Hutte
Also in Deutschland kann ein geparktes Auto eigentlich nie Teilschuld bekommen. Du kannst für falsch parken etc. Strafen kriegen, aber nicht für den Unfall ( es sei denn du Parkst offensichtlich falsch, z.B auf der Autobahn. ) Kann in Ö aber anders sein.
falsch, parken im halteverbot = 20-25% teilschuld. wenn das fahrzeug an einen erlaubten standort richtig abgestellt wurde gibts normal keine teilschuld.
fahrzeug falschherum abgestellt (also parken am linken rand) : 0% teilschuld, weil der schaden so ja nur an anderen seite stattfindet. nen knöllchen gibts aber trotzdem 🙂