Gepäckbox auf Fahradträger für die Anhängerkupplung

Hi,

Ich habe einen Fahrradträger für die Anhängerkupplung und überlege eine Gepäckbox für diesen anzuschaffen.
Von Hersteller direkt (MFT) gibts keine, bliebe noch das eine Universalmodell das es scheinbar gibt (Klick).

Von der Befestigung nicht so wirklich überzeugt (einfach 4 U-Förmige Gewindestangen, mittels denen die Box am Träger befestigt wird, Löcher muß man auch selber entsprechend bohren) habe ich mal etwas in diversen Foren umgesehen.
Da gibt's Eigenbauten aus Alu-Boxen oder sonstigen Kunststoffboxen.

Von der Befestigung her kommt das wahrscheinlich auf's gleiche raus. Zwei Spanngurte würde ich so oder so noch rübermachen.
Bevor ich mir da jetzt weitere Gedanken mache, würde ich gerne mal wissen wie hier die Gesetzeslage ist.
Stützlast, Traglast des Trägers sowie vernünftige Ladungssicherung ist klar. Jetzt gibt es unterschiedliche Meinungen darüber was auf Fahradträgern Transportiert werden darf.
Die einen sagen, das ist Ladung, völlig egal was da drauf ist. Die anderen sagen der ist nur mit Fahrrädern geprüft und auch nur dafür freigegeben. Eventuelle Boxen haben eine Typprüfung für genau einen Fahradträger.
Zumindest letzteres kann man für die Universalboxen ja ausschließen.

Wer kann mir hierzu was sagen?
Hab ihr soetwas in Benutzung? Wenn ja, was genau?

Danke.
Gruß Metalhead

Beste Antwort im Thema

Gut, du bist also nur ein Dummschwätzer. Es funktioniert grundsätzlich ganz einfach: Wer eine Behauptung aufstellt, die von der Masse nicht ohne weiteres nachvollziehbar ist, der sollte diese spätestens auf Nachfrage belegen können, insbesondere wenn es um gesetzliche Regelungen geht. Der Verweis auf Google ist nichts anderes als das Eingeständnis, dass es mit der eigenen Behauptung nicht sonderlich weit her ist.

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Zitat:

Original geschrieben von Moers75


... 2007/46/EG ...

😕

Wenn es um sowas wie

- die Nutzung geht, das Ding nennt sich "Sportgeräteträger"

- und eine gewisse Förderung geht, in D Steuerfreiheit,

für was ist dann der Hinweis auf die 2007/46/EG gut?

Nur mal so, weil Du einfach zeigen wolltest, dass Du irgendwas mit EU kennst, Du aber immer noch nicht verstanden hast, für was seit über 7 Jahren eine FZV existiert, wo wir doch eine StVZO haben?

Ich bin doch damit einverstanden, dass ich hier keine Ahnung habe, also lasst doch gut sein. Es müssen sich doch nicht immer mehr hier anstellen, nur um zu zeigen, was sie drauf haben - und was alles nicht.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Original geschrieben von kiaora


Du meinst deinen Anhänger 😉
Nein, ich meine meinen "Sportgeräteträger", von der EU eingruppiert als Untergruppe bei den PKW-Anhängern. Hatte ich in meinem ersten Beitrag geschrieben, aber irgendwie klappt das nicht mit dem Begreifen bei Euch. …

Das mit dem Nicht-Begreifen liegt bei dir, auch wenn es dir leider nicht auffällt.

Du hast erst die Meinung vertreten, dass ein Fahrradträger ein Anhänger sei (was nachgewiesenermaßen völlig Blödsinn ist) und nun behauptest du, du hättest von Anfang an etwas ganz anderes gesagt.

Das Ding nennt sich auch nicht "Sportgeräteträger", sondern "Spezialanhänger für Sportgeräte". Ich glaube, dass du wegen dieser Verwechslung so planlos bist.

Schade, dass du dich so stur stellst und du außer persönlichen Angriffen nichts beiträgst.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Hat man sich recht einfach gemacht. Was die Kugel nutzt, ist ein Anhänger, konkret ein Sportgeräteträger ohne eigene Achse.

Zitat:

für was ist dann der Hinweis auf die 2007/46/EG gut?

Ganz einfach, dafür dass "Anhänger ohne eigene Achse" ein guter Joke ist, mehr nicht. ;-)

Die 2007/46/EG definiert nämlich genau die EG-FAHRzeugklassen. Ohne eigene Achse nix Fahren. Nix fahren nix Fahrzeug. Nix Fahrzeug nix Anhänger. Jetzt klar? 😉

Die Träger haben eine Genehmigung als Ladungsträger und nicht als Anhänger-Sportgeräte und stellen kein eigenes Fahrzeug dar sondern eine Erweiterung des Fahrzeuges. Die Genehmigung erfolgt daher mittels ABE oder EG-Genehmigung als Fahrzeugteil, nicht als eigenes Fahrzeug (=Anhänger).

Daher ist da auch nichts mit Steuerfreiheit, oder zahlst du für deinen serienmäßigen Scheinwerfer auch eine Steuer? Fahrzeugteile sind nicht steuerpflichtig.

Zitat:

Original geschrieben von kiaora


Auch euer Steuersystem ist schier undurchschauber.

Wenn sich 10% der weltweiten Steuerliteratur um nicht mehr als 2% aller Steuerzahler dreht, dann darf man die Grundlage dafür auch nicht einfach halten 😁

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gelöscht

Zitat:

Original geschrieben von Moers75


...

Aussichtslos,

ein Fisch wird auch nie verstehen, das da noch viel mehr als nur Schwimmen im Wasser existiert.

Ich hab die MFT Euro Select Box und den Grundträger dazu. Bisher auf zwei Fahrzeugen verwendet und will nichts anderes mehr. Geniales Teil. Hab ich jetzt ein knappes Jahr.

Ich hab die Box und das Tragemodul einfach bestellt und bin damit an die See, in den Urlaub gefahren, usw.

die ist abklappbar, kinderleicht zu bedienen, LED-Rückleuchten, selbst meine Frau kriegt die blind angebaut, abschließ- und verriegelbar und hält auch noch bei Tacho 180 (offiziell darf man nur bis 160 km/h damit fahren). Erhöht nicht den Verbrauch des Fahrzeugs.

Hab ich alles bei MFT direkt bestellt:

Trägermodul XT und dann diese Box halt:

http://www.youtube.com/watch?v=x-SV0f-RGcs

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


😁😁😁😁😁

😁😁😁😁😁

Eigentlich finde ich das als bisher Unbeteiligter am Thema ziemlich unlustig und daneben.

Du hast doch eingangs behauptet, alles auf dem Kugelkopf montierte wäre ein Anhänger.
Ich habe neben der Box noch einen 1.200 kg gebremsten Anhänger zuhause. Der hat eine eigene Versicherung, ein HU-Fälligkeitsdatum, kostet 44 Euro Steuern im Jahr und hat neben der eigenen Achse auch das dreieckige Rückstrahlfeld im Rücklicht. Und darf nur wegen Abnahme auch 100 km/h zHg fahren. Meine Box hat alles eben genannte nicht und darf bis 160 km/h bewegt werden. Die trägt auch das Kennz. des Zugfahrzeugs.

Ich hätte auch gerne gewusst, ab welcher Konstruktion wir von einem Anhänger sprechen, ohne persönliche Befindlichkeiten.
Und wenn man sich irrt, bricht man sich auch keinen Zacken aus der Krone. Dann sagt man kurz sorry, habe mich geirrt, und alles ist in Ordnung.

Ich verstehe Deine Art und Weise in diesem Thread nicht.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971


Wann hat der TE etwas von 50 kg geschrieben?
Auf was für Ideen manche kommen, dem TE etwas in den Mund zu legen und ihm das dann vorzuwerfen??? 😕

FabJo fährt seit mind. 40 Jahren Auto, was impliziert, dass er nicht mehr der Jüngste ist. Da legt man Jüngeren natürlich schnell was in den Mund bzw. auf die Tastatur.

Sowas hatte ich mal als Nachbarn im Reihenhaus. Die Gute war Ende 60 und hat sich aufgeführt, als wäre sie 100. Den ganzen Tag herumgenörgelt und sich Dinge im Kopf ausgemalt, die junge Leute angeblich so anstellen.

Selbst Existenzgeräusche waren zuviel...

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Ich verstehe nicht, was die ganze Raterei hier soll?

Die zulässigen Lasten (pro Fahrrad-Aufnahme, Gesamttragfähigkeit, Eigengewicht) finden sich in den Unterlagen, zum Teil auf dem Typenschild. Wo man nur etwas aufpassen muss, dass das Gesamtgewicht von dem Träger (Ladung plus Eigengewicht) nicht höher sein darf, als die zulässige Stützlast der AHK bei Trägernutzung, ggf. mit zusätzlicher Stütze mehr.

Meiner kann max. 4 Fahrräder, max. 25 kg pro Fahrrad, max. 60 kg Zuladung, Eigengewicht knapp 21 kg, aufrüstbar bis 30 kg je Fahrrad, ausrüstbar mit Gepäckträger anstelle der Fahrradträger.

Aber was nutzen die Werte von meinen Träger dem Fragesteller?

Hi,

nix, der kennt nämlich seine schon, steht ja drauf. Ich hab 75kg Stützlast, der Träger wiegt 18kg, bleiben 57kg für Box und Gepäck.
Das reicht mir, will damit ja schlieslich nicht im Steinbruch einkaufen fahren, gibt ja auch leichtes großvolumiges Gepäck.
Das ist also nicht das Problem, Frage ist nach wie vor was (nicht wie viel) ich da raufpacken darf. Die Anleitung schweigt sich dazu aus. Hersteller hab ich gestern kontaktiert, mal sehen was die Antwort ist.

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän



Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


😁😁😁😁😁

😁😁😁😁😁

Eigentlich finde ich das als bisher Unbeteiligter am Thema ziemlich unlustig und daneben.

Weil Du derartige Antworten ernst nehmen kannst:?

Zitat:

Original geschrieben von Moers75


Die 2007/46/EG definiert nämlich genau die EG-FAHRzeugklassen. Ohne eigene Achse nix Fahren. Nix fahren nix Fahrzeug. Nix Fahrzeug nix Anhänger. Jetzt klar? 😉

LuftFAHRT, BallonFAHRT, WallFAHRT, und sicherlich ist ein Surfbrett dann auch ein Dreiachser, denn als WasserFAHRzeug verfügt so ein Teil über Längs-, Quer- und Hochachse und dass ein LuftFAHRzeug fliegt ist damit auch vom Tisch.

Dass dieses "Fahrt" nur eine interessante Drolligkeit der deutschen Sprache darstellt, weil es keine differenzierende Zuordnung hat, das weiß jeder, der die sechste Klasse geschafft hat, aber sobald man verbale Drolligkeiten irgendwie in seine Argumentation gepresst kommt, dann ist es aber eine eindeutige Definition, die völlig logisch ist.

Dann wird hier zwanghaft auf der Technik herumgeritten, die 2007/46/EG ist eine technische Vorschrift, aber dass es nicht um eine technische Klassifizierung, sondern um eine nutzungsabhängige Klassifizierung geht, das lässt man weg, weil ansonsten hätte man nicht mehr Recht.

Hier geht es doch bei vielen schon lange nicht mehr um eine fachliche Klärung, sondern um ihr Ego. Dass dafür seit Beginn an nur Unfug als Argument herhalten muss, egal Hauptsache passt irgendwie, denn die anderen sind auch nicht viel heller im Kopf und merken den Unsinn ohnehin nicht.

Siehe Dir doch einfach den ersten Beitrag nach meinem Hinweis an, der Schreiberling hat null Ahnung von der Sache, bis eben darauf, dass es so nicht sein kann. Bis hin zu dem Knaller, dass sich alle einig waren, dass es keine Prüfgrundlage für die vorhandene Typzulassung gibt und jetzt gibt es doch eine Prüfgrundlage und kann auch benannt werden, ...

Wie soll man derartiges ernst nehmen und nicht nur noch lachen?

Wieso sollte man sich nicht den Spaß daraus machen, mit ein paar einfachen Worten an der richtigen Stelle gleich mehrere Leute jederzeit nach eigener Lust und Laune an ihrer eigenen Argumentation durch das Dorf treiben zu können?

Ab dem fünften Beitrag ist hier die Sachlichkeit abgeschossen und das Spiel begonnen worden, da tue ich den Leuten doch den Gefallen und spiele mit. Sich jetzt beschweren, dass man selbst nicht aufgepasst hat, dass ich daraus ein Golf-Spiel gemacht habe und sich einige User selbst als Ball aufgestellt haben - darüber soll man nicht lachen?

Dass einige nicht darüber lachen können, war doch diesen Usern bisher auch egal, also was soll jetzt die "Empörung"?

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


........... der Schreiberling ............

........ lacht noch immer über dich. 😁

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79


Das ist also nicht das Problem, Frage ist nach wie vor was (nicht wie viel) ich da raufpacken darf.

Alles, denn das Teil ist als Trägersystem zugelassen, eine Differenzierung nach nur bestimmten Beladungen gibt es nicht.

Wo man natürlich selbst aufpassen muss, ist der übliche Kram bei jeder Beladung außen am Fahrzeug: Ladungssicherung, Überstände zur Seite und nach hinten, ...

Ein klassischer Reisekoffer mit der üblichen Gummispinne und ein paar Meter Klebeband an etwas heranimprovisiert, was für Fahrräder konzipiert ist, könnte Ärger bringen. Eine stabile Kiste auf Gummistreifen und mit Zurrgurten an den tragenden Elementen, ist vom Grundsatz nicht zu bemängeln.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Original geschrieben von metalhead79


Das ist also nicht das Problem, Frage ist nach wie vor was (nicht wie viel) ich da raufpacken darf.
Alles, denn das Teil ist als Trägersystem zugelassen, eine Differenzierung nach nur bestimmten Beladungen gibt es nicht.

Gibt's dazu irgendwas schriftliches mit § davor?

Habe nämlich einige Threads im Netz gefunden, bei denen behauptet wurde, daß das nur zulässig ist, wenn es vom Trägerhersteller freigegeben ist. Angeblich müssten Boxen mit genau einem Träger Typgeprüft sein.

In einem Thread wurde sogar jemand angehalten und von der Rennleitung wurde behauptet, daß der Träger nur für Fahrradtransport zugelassen wurde (wie es ausging hat natürlich wieder mal keiner geschrieben).

Daher frage ich ja hier nochmal nach.

Klar, auf 'nem Dachgepäckträger brauchste auch keine ABE für das Billyregal (aber der ist auch als Gepäckträger spezifiziert).

Gruß Metalhead

Schade, denn mir geht es um fachliche Klärung.
Wenn man sich das in Caravaning-Foren mal anschaut, da geht es doch anders zu. Da bekommt man auch eine Antwort und keiner fühlt sich über fünf Seiten auf den Schlips getreten.

Für mich ist eine Heckbox auf dem Trägermodul daher erst einmal kein Anhänger.

Und ich gehe davon aus, dass die Hersteller sich einen Kopf dabei gemacht haben.

Ich hab das Ding so gekauft und bis heute keinen Ärger gehabt. Also wird es wohl okay sein. Zumal ich nicht den Träger bei A und die Box bei B gekauft habe, sondern in Einheit sozusagen.

Die zul. Stützlast bei unserem Terracan beträgt 115 kg und bei unserem Avensis 75 kg. Das bedeutet bei 19 kg Eigengewicht der Anbauteile, dass ich 56 kg beladen darf beim Toyota. Und die Heckbox brauche ich für Hundezeugs, Strandzeugs, Handtücher, Sonnenschirme, Snowblades, Bettwäsche, vllt. mal einen Kinderwagen usw.

Also was sperrig ist, aber nicht schwer, das kann da ruhig rein. Ist auch einigermaßen dicht, wenn man nicht gerade 3000 km am Stück fährt, dann sollte man Taschen und Tüten verwenden, weil sich doch mal ein Sandkorn irgendwohin verirrt. 😉
Aber gegen eine Dachbox ist das Auto wesentlich ruhiger (man merkt ganz wenig bei Seitenwind etwas) und eben der Verbrauch bleibt derselbe, der sich bei Dachboxen doch mal um 2 bis 3 Liter verändert.
Der Avensis braucht im Schnitt 6 Liter Diesel ohne was angebaut und 9 Liter, wenn er mit Hänger fährt (haben einen Planenhänger mit Aufbau und Spriegel). Und evtl. bewegt sich eine Dachbox als Anbau zwischen 6 und 9...

cheerio

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