Genügt ein "halbes Auge" wirklich zur Teinahme am Strassenverkehr?
Hallo Gemeinde,
Ich habe von 2 Augenärzten die Aussage bekommen dass man fahrtüchtig sein kann, wenn daß bessere Auge mindestens 50 % Sehschärfe erreicht.
D.h. man kann auch auf dem anderen Auge blind sein!
Stimmt da§ tatsächlich? Das erscheint mir sehr riskant!
Hintergrund: Z.Zt. habe ich auf dem linken Auge nur 10 % Sehkraft und rechts, je nach Form , zwischen 50 und 60 %.
Damit fühle ich mich absolut untauglich für meinen Arbeitgeber ein Dienstauto zu bewegen.
Dies wollte ich mir mittels Bestätigung oder Attest vom AA absegnen lassen.
Das wollte er aber mit Verweis auf obige Aussage nicht machen!
Was würdet ihr mir raten? Ist ein AA unter euch der diese Regel kennt?
Möchte mir kein Dienstauto aufs halblinde AUGE 🙂 drücken lassen.
Bin Aussendienstler und bisher Fussgänger gewesen.
Danke.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 9. November 2018 um 16:16:48 Uhr:
Arbeitgeber mässig kein Problem, 33 Jahre dabei. Öffentlicher Dienst in München.
Mehr oder weniger unkündbar.
Abteilung war früher reine Fußgänger und ÖPNV Arbeit.
Seit 10 Jahren Dienstautos, nur noch10 % der Angest.da haben noch ein Jobticket für Freifahrt mit MVG.
Meistens steht man mit dem Auto in München auch noch im Stau...
Die ganze Aussendienstabteilung soll halt auf Dienstwagen umgestellt werden.
Offensichtlich ist das durch die unselige Dienstwagenverordnung mit Subventionierung des Staates und Abschreibungen günstiger als meine Jahreskarte, welche 1200.- kostet!
OT: Diese Maßnahme trägt auf jeden Fall zur Luftreinhaltung bei🙂
Öffentlicher Dienst und dann diese Perversion?
Sprachlose Grüße
33 Antworten
Danke Dir für den Link!
Dann war die Aussage vom AA mit den mindestens 0,5 auf einem Auge nicht so ganz korrekt.
Da bin ich aktuell im Grenzbereich.
Je nachdem bei wem und wann ich den Sehtest mache, mal Augen Uniklinik, mal Augenarztpraxis, mal Optiker, kamen Werte von 0,4 bzw. 0,5 und auch mal 0,6 auf dem besseren Auge heraus.
Das ist auch viel von den Lichtverhältnissen in den Räumlichkeiten und meiner physischen Tagesform abhängig.
Wenn ein Auge mit 50% Sehkraft genügt, am Straßenverkehr teilzunehmen, wieviel muss dann im Kopf zu Verfügung stehen? Also das, was dafür reicht?
Ich sehe keinen Anlass zur Sorge. Wenn "50%" die nach ärztlichen Maßstäben untere Grenze für die notwendige Sehfähigkeit beim Autofahren ist, dann ist das eben so. Als Laie jetzt hier an den Prozentzahlen rumzumäkeln halte ich für wenig sinnig, denn keiner von uns kann sich was darunter vorstellen, was "50% Sehkraft" eigentlich bedeutet. Das hat ja mit der, durch eine Brille korrigierbare, Sehschärfe nur teilweise zu tun.
Zur Frage des TE: Wenn er nicht laut Arbeitsvertrag verpflichtet ist, den Führerschein für bestimmte Fahrzeuge zu besitzen und regelmäßig mit dem Auto im Außendienst unterwegs zu sein, kann ihn wohl kein Arbeitgeber nachträglich dazu zwingen. Schon gar nicht im öffentlichen Dienst. Den Umweg über den Augenarzt, um mit dem teuflischen Sachzwang zu argumentieren, könnte er sich auch sparen, wenn er schlicht "nein!" sagt.
Grüße vom Ostelch
Danke Ostelch.
Das ist wohl das gescheiteste.
Nichtsdestotrotz frag ich mal beim Betriebsrat und stelle einen neuen Antrag beim Versorgungsamt.