Genügt ein "halbes Auge" wirklich zur Teinahme am Strassenverkehr?

Hallo Gemeinde,

Ich habe von 2 Augenärzten die Aussage bekommen dass man fahrtüchtig sein kann, wenn daß bessere Auge mindestens 50 % Sehschärfe erreicht.
D.h. man kann auch auf dem anderen Auge blind sein!
Stimmt da§ tatsächlich? Das erscheint mir sehr riskant!
Hintergrund: Z.Zt. habe ich auf dem linken Auge nur 10 % Sehkraft und rechts, je nach Form , zwischen 50 und 60 %.
Damit fühle ich mich absolut untauglich für meinen Arbeitgeber ein Dienstauto zu bewegen.
Dies wollte ich mir mittels Bestätigung oder Attest vom AA absegnen lassen.
Das wollte er aber mit Verweis auf obige Aussage nicht machen!
Was würdet ihr mir raten? Ist ein AA unter euch der diese Regel kennt?
Möchte mir kein Dienstauto aufs halblinde AUGE 🙂 drücken lassen.
Bin Aussendienstler und bisher Fussgänger gewesen.
Danke.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 9. November 2018 um 16:16:48 Uhr:


Arbeitgeber mässig kein Problem, 33 Jahre dabei. Öffentlicher Dienst in München.
Mehr oder weniger unkündbar.
Abteilung war früher reine Fußgänger und ÖPNV Arbeit.
Seit 10 Jahren Dienstautos, nur noch10 % der Angest.da haben noch ein Jobticket für Freifahrt mit MVG.
Meistens steht man mit dem Auto in München auch noch im Stau...
Die ganze Aussendienstabteilung soll halt auf Dienstwagen umgestellt werden.
Offensichtlich ist das durch die unselige Dienstwagenverordnung mit Subventionierung des Staates und Abschreibungen günstiger als meine Jahreskarte, welche 1200.- kostet!

OT: Diese Maßnahme trägt auf jeden Fall zur Luftreinhaltung bei🙂

Öffentlicher Dienst und dann diese Perversion?

Sprachlose Grüße

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Mir stellt sich eher die Frage, was Dein Chef ggf im Schilde führt. Ob er sich von Dir ggf. wg. der Einschränkung trennen möchte.

In welchem Umkreis müsstest du fahren? Kann man das ggf. regeln. Oder wie lange am Stück?
Von was hängt die Verfassung ab, wie viel du siehst?
Gibt es ggf. öffemtliche Verkehrsmittel für den Aussendienst. Vermutlich ist das nicht so effektiv + wirtschaftlich.

Und wenn dein Chef dir ein Fahrsicherheitstraining spendiert, damit du die Sicherheit bekommst?

Arbeitgeber mässig kein Problem, 33 Jahre dabei. Öffentlicher Dienst in München.
Mehr oder weniger unkündbar.
Abteilung war früher reine Fußgänger und ÖPNV Arbeit.
Seit 10 Jahren Dienstautos, nur noch10 % der Angest.da haben noch ein Jobticket für Freifahrt mit MVG.
Meistens steht man mit dem Auto in München auch noch im Stau...
Die ganze Aussendienstabteilung soll halt auf Dienstwagen umgestellt werden.
Offensichtlich ist das durch die unselige Dienstwagenverordnung mit Subventionierung des Staates und Abschreibungen günstiger als meine Jahreskarte, welche 1200.- kostet!

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 9. November 2018 um 16:16:48 Uhr:


Arbeitgeber mässig kein Problem, 33 Jahre dabei. Öffentlicher Dienst in München.
Mehr oder weniger unkündbar.
Abteilung war früher reine Fußgänger und ÖPNV Arbeit.
Seit 10 Jahren Dienstautos, nur noch10 % der Angest.da haben noch ein Jobticket für Freifahrt mit MVG.
Meistens steht man mit dem Auto in München auch noch im Stau...
Die ganze Aussendienstabteilung soll halt auf Dienstwagen umgestellt werden.
Offensichtlich ist das durch die unselige Dienstwagenverordnung mit Subventionierung des Staates und Abschreibungen günstiger als meine Jahreskarte, welche 1200.- kostet!

OT: Diese Maßnahme trägt auf jeden Fall zur Luftreinhaltung bei🙂

Öffentlicher Dienst und dann diese Perversion?

Sprachlose Grüße

Tja, Der Fachmann staunt. Der Laie wundert sich.
Immerhin: ab 2019 werden nur noch Elektroautos neu angeschafft.keinerlei Verbrennungsmotorenmehr.
Wenn das nicht "Umwelt freindlich" ist.

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Hi Mopedmongo,

ich nehme an, wenn Du "öffentlicher Dienst" und "mehr oder weniger unkündbar" schreibst, dürftest Du Angestellter mit einer Dienstzugehörigkeit von über 25 Jahren sein, kein Beamter, oder? Ich würde mich an Deiner Stelle mal mit dem Schwerbehindertenvertreter eurer Behörde in Verbindung setzen. Außerdem könnte es bei Deiner Behinderung doch durchaus sein, dass Du die Anforderungen an einen Schwerbehinderten erfüllst, somit hättest Du neben der langjährigen Zugehörigkeit auch noch aus dieser Sicht einen "Bonus", indem Du ja dann für Deinen Dienstherren die Schwerbehindertenquote zu erfüllen hilfst...

Zitat:

@VStromtrooper schrieb am 09. Nov. 2018 um 17:21:07 Uhr:


Außerdem könnte es bei Deiner Behinderung doch durchaus sein, dass Du die Anforderungen an einen Schwerbehinderten erfüllst,

Behinderung ja. Wenn nichts weiteres vorliegt, dann ist eine Sehschärfe von 50% auf nur noch einem Auge keine Schwerbehinderung.

Er schrieb ja, dass er auf dem einen Auge sehr schlecht (10%) und auf dem anderen Auge eingeschränkt (50 bis 60%) sieht; vielleicht reicht das aus, um eine Schwerbehinderung zu erreichen. Oder es reicht für die Regelung mit der Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten aus.

Jedenfalls empfinde ich es als wenig durchdacht vom "Chef" (er ist ja im Öffentlichen Dienst, somit weiß man ja nicht genau, wer diese "tolle Idee" mit dem Dienstwagen hatte), trotz der vorliegenden Sehbehinderung und trotz geäußerter Bedenken seitens des TE da an dieser Vorgehensweise festzuhalten.

Vielleicht sollte man da mal auch beim betriebsärztlichen Dienst nachfragen, denn ob jeder Augenarzt sich mit den genauen Regeln für dieses spezielle Thema auskennt? Eventuell ist ja schon bei der G25-Untersuchung bereits "Schicht im Schacht" und das Ansinnen, den TE im Fahrdienst einzusetzen, hat sich dann erledigt.

Zitat:

@VStromtrooper schrieb am 09. Nov. 2018 um 18:21:52 Uhr:


Jedenfalls empfinde ich es als wenig durchdacht vom "Chef" (er ist ja im Öffentlichen Dienst, somit weiß man ja nicht genau, wer diese "tolle Idee" mit dem Dienstwagen hatte), trotz der vorliegenden Sehbehinderung und trotz geäußerter Bedenken seitens des TE da an dieser Vorgehensweise festzuhalten.

Da stimme ich dir zu, zumal das bisher ja auch ohne Kfz ging.

@Mopedmongo

Probier mal einen anderen Augenarzt. Immerhin stellen die normalerweise recht gern ein Attest für Fahruntüchtigkeit aus, noch dazu wenn es freiwillig geschieht.

Schlimmstenfalls kannst du beim 3. Augenarzt die dritte Zeile einfach nicht mehr lesen. Die Messergebnisse gehen außer diesem einen AA niemandem was an.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 9. November 2018 um 16:31:12 Uhr:


Der Laie wundert sich.

Aber erheblich, wenn Leute mit eingeschränktem Sehvermögen beruflich zur Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr "genötigt" werden sollen.

Aus der Sicht eines Laien könnte man derartiges durchaus als eine Form von Mobbing werten, den es ja im öffentlichen Dienst auch gibt.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 9. November 2018 um 16:16:48 Uhr:[/i
Offensichtlich ist das durch die unselige Dienstwagenverordnung mit Subventionierung des Staates und Abschreibungen günstiger als meine Jahreskarte, welche 1200.- kostet!

Ok ich kenn die Situation .... brauch auch jeden Tag 1,5 Std. einfach mit den Öffis. Mittlerer Ring kannst du nach 8 -10 knicken. Und die A99 auch 🙁

Dazu kommt auf Dich auch nochmal die finanzielle Belastung der 1% Regelung wg. geldwertem Vorteil eines Dienstwagens
Bei 1200€ nutzt du XXL? 🙂 Ich bezweifle, dass er mit Dienstwagen günstiger kommt *hähä* Das kannst du abwarten. Ich wär im Monat 2000 km (100km//Tag) nur in die Arbeit unterwegs - also nur Kraftstoff ca. 200-240€ im Monat zzgl. Versicherung Steuern + Wartung ...

@Mopedmongo
bin ja gespannt, ob genügend Ladesäulen vorhanden sind.

Wart erst mal entspannt ab. Wenn Dein Chef es verlangt, ists halt so. Das Risiko trägst nicht du, sondern er, bzw. die Versicherung. Gedanken würd ich mir eher in M über die Parkplatzsituation bei den Kunden machen. ;(

Vielleicht geht er ja auf das Fahrsicherheitstraining ein. Dann ist eine Win-Win Situation - dadurch kann er beweisen, dass er Deine Bedenken ernst nimmt und hat keinen Schaden.

Erstmal dank für die rege Teilnahme.
Ich bin tatsächlich Angestellter seit 33 Jahren dort.
Nach der Umwandlung in eine Gmbh sind wir eine 100% ige Tochter der Landeshauptstadt München und fallen unter den TV-V. Tarifvertrag Versorgung.
Solange keine groben Pflichtverletzungen vorkommen ist man da quasi (noch) unkündbar.
Das mit der Feststellung auf Grad der Behinderung beim Versorgungsamt muss ich erst noch neu anleiern.
Hatte das bereits nach der 1.akuten Entzündung auf diesem linkrn Auge im Jahr 1987 gemacht.
Damals hatte ich rechts 50 % und links 60 % Sehschärfe mit Brille.
Es wurde daraufhin ein Grad der Behinderung von 20 % festgestellt , was m.Wissens nach 0,0 Vorteile bringt.
Weiß jemand ob man mit den momentanen Werten überhaupt 50 % (oder mehr) als Grad der Behinderung bekommen kann.
Ich wüsste nichs sonstiges was ich an Handicaps angeben könnte.
Aber Ihr habt recht, ich werde mal beim Betriebsrat vorstellig werden und auch einen neuen Antrag beim Versorgungsamt stellen.
Der Chef selber macht eigentlich noch gar keinen Druck. Eher der Mini-Möchtegern Chef und Disponent der die Kfz Aufsicht hat und Aufträge disponiert und offenbar möglichst viele KFZ Nutzer zu verwalten und Disponieren haben will.

Zur Frage bzgl Schwerbehinderung bist du beim VDK oder in einem anderen Forum besser aufgehoben.

"Seh" der Sache entspannt entgegen. Wenn Dein Chef kein Druck macht, verweis den Disponent an Deinen Chef, dann hat er den Schwarzen Peter.

Hab auch früher mal im öffentlichen Dienst gearbeitet. Die Mühlen mahlen langsam. Der Dispo will seine Position sichern. Je mehr Autos, desto wichtiger ... Ich denke dein Chef weiss den Ball flach zu halten 🙂

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 9. November 2018 um 15:23:29 Uhr:


Bloss wenn keines der Augen, also wenigstens eines, die 50 % erbringt, wird es nix mit der Fahrgenehmigung!

Nicht ganz richtig. Grundsätzlich musst du mit Brille oder Kontaktlinsen das Sehvermögen so weit wie möglich verbessern. Danach gilt als Mindestanforderung 0,4 auf dem besseren und 0,2 auf dem schlechteren Auge. Erreicht das schlechtere Auge die 0,2 nicht, dann muss das bessere mind. 0,6 haben.

Woher hast Du diese Informationen?
Das sind jetzt ganz neue Zahlen die du einbringst

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_6.html
Für dich als Inhaber einer alten Fahrerlaubnis relevant sind die Punkte ab 2.2.3

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