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generelles Fahrverhalten (Polizei)

Themenstarteram 15. Juli 2012 um 16:32

Hallo,

Ich war heute auf der Heimfahrt und als jmd mich ausgebremst hat durch abbiegen ohne zu blinken bin ich mittelmäßig stark beschleunigt auf 50 km/h. 1.gang bis 3000 dann 2. gang ohne komplett vollgas(vor mir alles frei). Die Polizei ist mir hinterhergefahren und meinte sie schicken eine Anzeige oder so was ähnliches an die Führerscheinstelle wegen meinem Fahrverhalten (Gegen was ich in der STVO verstoßen habe konnte er mir nicht sagen). Ich denke das ist nur leeres Geschwätz und es kommt eh nichts aber vielleicht weiß jmd ja mehr hier.

Beste Antwort im Thema

Die Anzeige galt vermutlich Satzbau und Rechtschreibung.

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Zitat:

Original geschrieben von bitnuker

...werde aufjedenfall mit meinem Anwalt Kontakt aufnehmen.

Du hast hoffentlich eine Rechtschutzversicherung. Ansonsten läufst du Gefahr, dem schlechten Geld auch noch gutes Geld hinterherzuwerfen.

am 15. Juli 2012 um 17:42

Du hast hoffentlich eine Rechtschutzversicherung Ohne SB

Du weißt doch gar nicht, was Dir nun vorgeworfen wird.

Und Eintragungen bewahren nicht davor, dass man in einer Kontrolle eine Mängelkarte bekommt.

Weil zum Beispiel Fahrwerke und Radkombinationen nicht zusammen gefahren werden dürfen, aber das von einem anderen Prüfer so eingetragen wurde. Auch die Prüfer können sich irren.

Auch eine HU-Plakette "schützt" ja nicht davor, dass was mit dem Auto nicht stimmt und das in einer Kontrolle auffällt.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

Du weißt doch gar nicht, was Dir nun vorgeworfen wird.

Deswegen habe ich ja bereits auf Seite 1 des Threads empfohlen, erst einmal die Post abzuwarten, bevor man weitere Schritte unternimmt.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von bitnuker

...werde aufjedenfall mit meinem Anwalt Kontakt aufnehmen.

Du hast hoffentlich eine Rechtschutzversicherung. Ansonsten läufst du Gefahr, dem schlechten Geld auch noch gutes Geld hinterherzuwerfen.

Wozu braucht man bei einer Mängelkarte eine Rechtsschutzversicherung ?

Ich hatte zwar noch nie eine, aber ich bin mir sicher das ich damit nicht zum Anwalt laufen würde.

Kinders, lasst doch mal die Kirche im Dorf und entspannt euch !

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Wozu braucht man bei einer Mängelkarte eine Rechtsschutzversicherung ?

Ich bezog mich dabei natürlich nicht auf die Mängelkarte, sondern auf die drohende Anzeige. Wegen der Mängelkarte würde ich auch keinen Anwalt bemühen, sondern das Fahrzeug mal eben kurz beim TÜV vorführen, womit das Thema dann schon vom Tisch wäre.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Wozu braucht man bei einer Mängelkarte eine Rechtsschutzversicherung ?

Ich bezog mich dabei natürlich nicht auf die Mängelkarte, sondern auf die drohende Anzeige. Wegen der Mängelkarte würde ich auch keinen Anwalt bemühen, sondern das Fahrzeug mal eben kurz beim TÜV vorführen, womit das Thema dann schon vom Tisch wäre.

War jetzt nicht gegen Dich.

Aber selbst bei einem bla, bla,bla, durch die halb geöffnete Seitenscheibe rennt man doch nicht zum Anwalt !

Sind wir wirklich schon so verblödet das wir nicht mehr unterscheiden können zwischen wichtig und unwichtig ?

Fallen wir heut zu Tage schon um, wenn mal einer "Du,Du" macht ?

Selbst wenn eine Anzeige kommt wegen so einem Mist würde ich die paar Euro rüberschieben und hätte meine Ruhe.

Mit Anwalt wird es nervig und zeitaufwendig.

Wie sagt man so schön ?

"Zeit ist Geld".

Also wird es im Endeffekt wieder teuer.

Zitat:

Original geschrieben von bitnuker

Anzeige oder so was ähnliches an die Führerscheinstelle wegen meinem Fahrverhalten

Eine Ordnungswidrigkeit im Verkehrsablauf würde nicht von der Führerscheinstelle bearbeitet werden. Die Führerscheinstelle bearbeitet unter anderem behördlicherseits die Frage, ob jemand charakterlich zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet ist. Vermutlich handelt es sich also nicht um eine Anzeige, sondern um eine bloße Meldung an die Führerscheinbehörde.

Ich kenne mich in diesem Sachgebiet nicht aus. Ich vermute aber, dass eine einfache Meldung da noch nicht unbedingt etwas auslöst. Dennoch könnte es nicht schaden, wenn du dich die nächste Zeit ab jetzt immer bemühen würdest, im Straßenverkehr unauffällig zu bleiben.

Zitat:

Original geschrieben von AndyB1971

Die Anzeige galt vermutlich Satzbau und Rechtschreibung.

eben! wen der so fährt wie er schreibt dann gute nacht!

Naja, wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.

Das gilt für Euch beide.

(Ich bin bestimmt kein Deutschlehrer, aber wer den Arxch zum Fenster raushält, muss auch damit rechnen, daran geleckt zu werden.)

cheerio

Ja, Papa.

(Sorry für's oT)

:(

Gott. nee doch jetzt nicht auch hier in dem Forum :D

am 15. Juli 2012 um 21:10

vielleicht war den bullen wieder mal langweilig und da haben die einen gesucht den sie belästigen können.....

wollten die kein warndreieck und verbandskasten sehen:confused:

Ich will nicht's gesagt haben ;)

Briefchen von der Polizei abwarten, ansonsten Kaffeesatzleserei, wie immer.

cheerio

Wir haben zwar beide keine Apostrophen in unseren Postings verwendet aber wenn's Du's meinst, dann wirds schon stimmen... :D

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