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Generelle Frage zur Vollkasko

Themenstarteram 10. April 2013 um 7:13

Guten Morgen,

habe mal eine Frage zum Thema Schadensabwicklung bei der Vollkasko:

Was zahlt denn die Versicherung bei einem selbstverschuldeten Unfall?

Die komplette Reparatur etwa, auch wenn es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist?

Die Differenz zw. Restwert und Wiederbeschaffungswert?

Kann ich mir diese Differenz ausbezahlen lassen und das Auto selber verkaufen?

Würde mich über eine kurze Antwort freuen.

PS: Ja, das Thema gibt es sicherlich schon. Aber ich habe weder Lust noch Zeit, mich durch die letzten 20 Seiten zu kramen. :)

Grüße

Beste Antwort im Thema
am 10. April 2013 um 15:20

Zitat:

Original geschrieben von driver.87

Guten Morgen,

 

habe mal eine Frage zum Thema Schadensabwicklung bei der Vollkasko:

 

Was zahlt denn die Versicherung bei einem selbstverschuldeten Unfall?

Den am Fahrzeug entstandenen Schaden bis max. zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes (ohne Rechnung auch nur ohne Mehrwertsteuer)

Die komplette Reparatur etwa, auch wenn es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist?

Die Differenz zw. Restwert und Wiederbeschaffungswert?

Im Falle eine Totalschadens werden bei Rechnungsvorlage einer sach- und fachgerechten Reparatur die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes reguliert. Ohne Rechnungsvorlage die Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert. 

Kann ich mir diese Differenz ausbezahlen lassen und das Auto selber verkaufen?

Ja und auch im Falle eines Totalschadens bleibt das Fahrzeug dein Eigentum, über das du frei verfügen und auch verkaufen kannst. Der Versicherer berücksichtigt dafür den Abzug des Restwertes 

Würde mich über eine kurze Antwort freuen.

Dafür sollte das Forum da sein

PS: Ja, das Thema gibt es sicherlich schon. Aber ich habe weder Lust noch Zeit, mich durch die letzten 20 Seiten zu kramen. :)

So denken sicherlich viele - aber die meistens sind nicht so ehrlich und schreiben es so deutlich :D

Grüße

@Oetteken, Hacklschorsch und MagirusDeutz

Dann macht doch mal den Vorschlag, das Versicherungsforum einzustellen. In irgendeiner Form ist jede Frage schon mindestens einmals gestellt und beantwortet worden. Einem Forumsmitglied, dass nun fast 7 Jahre dabei ist und selbst schon mit über 4.000 Antworten bei MT vertreten ist, kann man doch nun wirklich mit einer Antwort weiterhelfen. "Und wem es nicht gefällt, einfach mal die Fresse halten"

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Ich versteh immer gar nicht was das soll... da stellt jemand eine Frage und jemand dem das nicht passt lässt dann ein blöden Spruch ab.

Ganz ehrlich, was soll das?

Den Zähler der Posts pushen? Langeweile? Schlechte Laune?

Ihr kennt den TE doch garnicht... vieleicht mag das mit der Faulheit bei einigen zutreffen... kann sein... vielleicht weis der TE es aber in diesem Fall einfach nicht besser und sucht eben einen Rat.

Dann kann man doch sachlich Antworten... und wen es stört der kann es eben sein lassen... sole blöden Sprüche sorgen aber nur für Stunk und helfen im Endeffekt niemanden!

Zum Thema: In der Regel zahlt die Vollkasko so ziemlich alles was im Falle eines Unfalls kaputt gegangen ist.

Ggf. muss man darauf achten falls man Teile angebaut hat die nicht Serie sind... dann sollte davon eine Rechnung vorhanden sein...ggf. vorher auch mit der Versicherung abklären in wie weit sie für Tuningteile in welchem Umfang haftet.

Genaueres findet man dazu normalerweise im Versicherungsvertrag...der dicke Stapel Papier...

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

Original geschrieben von driver.87

Guten Morgen,

habe mal eine Frage zum Thema Schadensabwicklung bei der Vollkasko:

Was zahlt denn die Versicherung bei einem selbstverschuldeten Unfall?

Den am Fahrzeug entstandenen Schaden bis max. zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes (ohne Rechnung auch nur ohne Mehrwertsteuer)

Die komplette Reparatur etwa, auch wenn es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist?

Die Differenz zw. Restwert und Wiederbeschaffungswert?

Im Falle eine Totalschadens werden bei Rechnungsvorlage einer sach- und fachgerechten Reparatur die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes reguliert. Ohne Rechnungsvorlage die Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert. 

Kann ich mir diese Differenz ausbezahlen lassen und das Auto selber verkaufen?

Ja und auch im Falle eines Totalschadens bleibt das Fahrzeug dein Eigentum, über das du frei verfügen und auch verkaufen kannst. Der Versicherer berücksichtigt dafür den Abzug des Restwertes 

Würde mich über eine kurze Antwort freuen.

Dafür sollte das Forum da sein

PS: Ja, das Thema gibt es sicherlich schon. Aber ich habe weder Lust noch Zeit, mich durch die letzten 20 Seiten zu kramen. :)

So denken sicherlich viele - aber die meistens sind nicht so ehrlich und schreiben es so deutlich :D

Grüße

@Oetteken, Hacklschorsch und MagirusDeutz

Dann macht doch mal den Vorschlag, das Versicherungsforum einzustellen. In irgendeiner Form ist jede Frage schon mindestens einmals gestellt und beantwortet worden. Einem Forumsmitglied, dass nun fast 7 Jahre dabei ist und selbst schon mit über 4.000 Antworten bei MT vertreten ist, kann man doch nun wirklich mit einer Antwort weiterhelfen. "Und wem es nicht gefällt, einfach mal die Fresse halten"

Um die indirekte Frage des Threadverlaufs Serviceversicherer vs. Direktversicherer zu ergänzen:

Diese Antwort von xAKBx wäre in 99% der Fälle sicher nicht gekommen und auch das "Bedingungenwälzen" hätte wohl erst nach sehr langer Zeit Klarheit geschafft...;)

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