Genauer Schadensumfang nach einem Unfall

Volvo

Hallo,

ich müsste mich erst mal entschuldigen, falls mir in der Terminologie der Autos die richtigen Wörter nicht einfallen würden. Ich bin absolut kein Kenner, ich fahre aber gerne Autos 🙂.

Erst mal ein paar wichtige Infos über mein Auto:

Es handelt sich um:

Volvo 850
Baujahr: 1995
Kilometerstand: 190000 (189irgendwas)
Tüv: Neu (bis Mitte 2019)

Falls mehrere Infos benötigt sind, könnt ihr mich gerne nachfragen.

Der Unfall ist ungefähr vor einer Woche passiert und wir haben die Polizei angerufen. Er hat auch zugegeben, dass er Schuld dran war. Ich habe von der gegnerischen Versicherung einen Brief in Kürze erhalten, in dem steht, dass ich Fotos von der Unfallstelle machen und ein paar weitere Infos an sie weiterschicken sollte. Dies beinhaltete auch einen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt. Der Betrag war ungefähr mit Steuer um die 1080€. Alles soweit ganz normal, wie es laufen sollte (nehme ich an, denn das war mein erster Unfall als Beschätigter LOL).

Heute erfuhr ich, dass die gegnerische Versicherung einen Gutachter beauftragt hat (ohne mich das zu fragen), und ich sollte mit ihm einen Termin vereinbaren. Ich rief an und sagte, dass ich die Sache meinem Rechtsanwalt weitergeben würde und er würde sich dann darum kümmern.

Die tonangebende Frage und worum es eigentlich bei diesem Topic geht: ob ich den Gutachter selber bezahlen muss (ob das ein Bagatellschaden ist oder nicht) oder die gegnerische Versicherung die Kosten des von mir beauftragten Gutachters übernimmt.

Ich habe mit vielen Leuten schon darüber diskutiert und es gab immer wieder verschiedene Meinungen:

Ein paar Beispielsätze:
"Guck dir doch den Schaden an!! Natürlich übernehmen sie das!!! spinnst du???"
"Ich würde an deiner Stelle vorsichtig sein!!! Das ist ein altes Auto!! So n Schrott ist das!! Die übernehmen auf keinen Fall die Kosten!!!"

Hiermit würde ich gerne ein Foto von der Unfallstelle hier hochladen, und ich würde mich freuen, wenn ihr mir eure Meinungen mitteilt. Und das gleiche Foto hatte ich auch an die gegnerische Versicherung geschickt.

Ich bedanke mich schon mal im Voraus.

Beste Antwort im Thema

@Erwachsener

Ich habe eben mit einem sehr netten Rechtsanwalt gesprochen und wir haben gleich um 14.00 Uhr einen Termin. Er ist spezialisiert in dem Bereich. Ich überlasse das jetzt alles zu ihm, denn das wird mir alles sehr kompliziert.

Vielen Dank noch mal, Leute.

Wenn die Sache sich erledigt hat, schreibe ich hier noch mal rein, wie es gelaufen ist. Vielleicht helfe ich damit Anderen, die das gleiche "Problem" haben/hatten.

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Kann man so sehen, muss man aber nicht.

Miese Masche der Versicherung.

Grundsätzlich hat man als Geschädigter das Recht bei einem Schaden, der über der Bagetellgrenze liegt (ich meine 800 EUR?) von einem selbst gewählten, unabhängigen Sachverständigen begutachten zu lassen. Den Gutachter der Versicherung muss man nicht akzeptieren.

Habe ich einmal so gemacht.

Danach auf Kostenbasis abgerechnet - man bekommt den geschätzten Betrag ohne Mehrwertsteuer ausbezahlt.

Das könnte in diesem Fall eine interessante Option sein.

Aber der Anwalt wird hier hoffentlich helfen und das Geld ist sicher gut angelegt.

Good luck.

Leider treibt dieser Gutachterquatsch die Kosten für die Vers. allgemein in die Höhe. Bei dem geringen Schaden sollte man das genau aus der Sicht verbieten.

Dann sollen die Versicherungen aber auch keine Zicken machen. Ich war bis dato auch der Meinung, dass es "einfach" besser und billiger geht. Dann habe ich das Agieren des Gegners erlebt. Ich bleibe dabei, Unfallschaden nie wieder ohne RA.

Das darf jeder anders sehen, es gibt im Leben auch kein Schwarzweiß, was hier richtig ist, kann da falsch sein.

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Zitat:

@sulphur schrieb am 21. Dezember 2017 um 16:48:03 Uhr:


Leider treibt dieser Gutachterquatsch die Kosten für die Vers. allgemein in die Höhe. Bei dem geringen Schaden sollte man das genau aus der Sicht verbieten.

Das ist doch kein geringer Schaden, wenn eine Tür mir Seitenaufprallschutz derart verformt ist. Man kann und muß als Laie nicht beurteilen können inwieweit die Säulen in Mitleidenschaft gezogen sind. Dafür ist der Gutachter da! Der von der Versicherung ist nicht unabhängig, also bleibt nur der freie.

Mir geht es darum, dass man bis zu einer def. Schadenssumme keine mehrfachen Gutachterkosten auflaufen lässt.
@Erwachsener: Dem stimme ich zu, sobald die Vers. auch nur ansatzweise zickt, dann geht nur noch RA.

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