Geltungsbereich Verkehrszeichen 314

Moins zusammen,

ich habe mal eine Frage, wie Ihr die Sache seht.

In der Nähe unseres Kindergartens wurden letzte Woche zwei Parkschild Modell 314 mit Zusatzschild "Parken nur für Angehörige des xyz Vereins" aufgestellt }> Standort auf dem Screenshot bei den roten Kreuzen.
Da hat wohl jemand aus dem Verein einen guten Draht zum Bürgermeister ;-).
Wie ist denn da die Sachlage? Wie weit ist der Geltungsbereich der zwei Schilder? Darf man an den gelben Stellen noch parken?
Es wurde kein 314-10, 314-20 oder 314.1 verwendet.

Besten Dank für Eure Hilfe

Vogelperspektive
67 Antworten

Das rechte Schild kann ja wohl nur ein Schildbürgerstreich sein. Wie soll denn da ein PKW richtig parken? Der gepflasterte Bereich ist ja offensichtlich ein Gehweg.

@stevoboy schau in der VwV unter § 39 bis 43 unter Nr. 46. Habe ich doch oben schon geschrieben.

Die Spielstraße endet vor dem Platz. Das ist ja das Aufhebungszeichen.

Der linke Parkplatz hat tatsächlich die Länge eines üblichen Parkplatzes, also etwa 5 m.

Rechts sind es jedoch 10-11 Meter und der Bereich ist halb geschottert halb grün.
Wenn die Gemeinde sagt, dass soll dennoch eine Parkfläche sein, nun gut.
Ich sehe das aufgrund der Länge und der fehlenden anderslautenden Markierungen als 2 Parkplätze hintereinander. Gilt das rechte Schild nun auch für den vorderen Parkplatz?
Wenn ja, dann hätten sie doch vorne rechts ein 314-10 und hinten rechts ein 314-20 aufstellen können.
Dass Parken auf der öffentlichen Fläche geregelt werden kann, ist i.O.. aber was genau ist hier geregelt oder soll gemeint sein?

Links an der Hecke parken wäre evtl. auch möglich. Aus den Toren kommt man dann problemlos raus. Es steht ja dort auch kein Halteverbotschild. Das wäre aber sicherlich deutlich störender als rechts vorne stehen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Dezember 2024 um 21:35:46 Uhr:


Im Bereich der "Spielstraße" ist Parken nur in gekennzeichneten Bereichen erlaubt, d.h. keine Parkmarkierung = keine Parkplätze.

@berlin-paul

Die "Spielstraße" befindet sich aber vor dem Schild (Bild 1) und die Frage bezieht sich auf den Bereich dahinter.

Meine Antwort auch.

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@berlin-paul wie meinst du das?
Da der Platz nicht im Bereich der Spielstraße ist, darf überall geparkt werden, wenn die Garagen nicht blockiert werden und die 314er Schilder beachtet werden.
So wäre meine Lesart.
Ein Halteverbot wurde ja nicht ausgesprochen.
Mit etwas Dreistigkeit müsste man sogar links an der Hecke parken können, da man immer noch vorbeifahren kann. Da fände ich aber vorne rechts „netter“.

Vielleicht bietet sich auch an, in den Verein einzutreten. Dann kann man wieder da parken :-).

Ich sehe dort leider keinen befestigten Seitenstreifen und die Fahrbahn ist zum Parken zu schmal.

Meine Interpretation: Diese Fläche ist kein öffentlicher Bereich, schon anhand des Belages und dessen Begrenzung zur Straße erkennbar. Die Beschilderung mag daher zwar etwas unorthodox verortet sein, der Zweck erscheint dennoch recht eindeutig. Auch wenn das Gelände und die Beschilderung einen kleinen Raum zur Interpretation bereithalten, verstehe ich den Sinn und würde dort nicht mehr parken.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. Dezember 2024 um 12:03:44 Uhr:


Meine Antwort auch.

Ach wirklich? Ich darf hier teilzitieren: "Im Bereich der "Spielstraße" ist Parken nur in gekennzeichneten Bereichen erlaubt, d.h. keine Parkmarkierung = keine Parkplätze".

Das Bild 1 zeigt eindeutig, dass sich der angefragte Bereich dahinter befindet und somit nicht als "Spielstraße" zu bezeichnen ist.

@Taunusrenner

Wenn die Sachlage nicht eindeutig klar erkennbar ist und die Beschilderung "etwas unorthodox verortet" ist, dann müssen die, die es so gestaltet haben, damit leben, dass es Menschen, wie ich einer bin, geben wird, die genau diese Nachlässigkeiten mit einem Grinsen ausnutzen und dort parken, weil eben Raum für Interpretationen gegeben ist.

Vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt. Ist aber -allein aus dem Sachverhalt heraus- recht eindeutig, was berlin-paul gemeint hat.

@Taunusrenner

Dann hätte man, wenn jemand zu Ende gedacht hätte, ein Schild vor der Einfahrt platzieren können, womit die Lage für alle Beteiligten klar ersichtlich wäre.

Es ist schade, dass sich "Menschen, wie Du einer bist", sich an solchen Kleinigkeiten allein aus Rechthaberei hochziehen und glauben, sich damit profilieren zu müssen.

Zitat:

@Roman1971 schrieb am 16. Dezember 2024 um 20:13:29 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. Dezember 2024 um 12:03:44 Uhr:


Meine Antwort auch.

Ach wirklich? ...

ja

Zitat:

@Taunusrenner schrieb am 16. Dezember 2024 um 20:28:33 Uhr:


Es ist schade, dass sich "Menschen, wie Du einer bist", sich an solchen Kleinigkeiten allein aus Rechthaberei hochziehen und glauben, sich damit profilieren zu müssen.

Falsch oder nicht zu Ende gedacht. Wenn Gesetzte gelten sollen, dann erwarte ich auch, dass die vernünftig und gesetzeskonform umgesetzt werden. Traurig ist eher der Zustand, dass es Menschen gibt, die solche Nachlässigkeiten seitens der Gesetzgebung bzw. derer Umsetzung stillschweigend hinnehmen.

Auf welches Gesetz spielst Du an, wenn Du unberechtigt auf einem erkennbar nicht öffentlichen Grund parken möchtest?

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