gelbe nebelscheinwerfer für golf 2

VW Golf 1 (17, 155)

moinsen leute ,
habe da einproblem mit meinen nebelscheinwerfern .wollte mir wieder schöne gelbe nebels einbauen .leider waren sie mal wieder lasiert ,wie auch meine ersten .nun ist meine frage ,wer von euch hat orginale gelbe nsw und kann mir da mal ne teilenummer geben .währe euch sehr dankbar .

38 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Himeno


wieso um ne nummer zu bekommen braucht man doch keinen teilehändler ^^

sondern?

tztz geheimnis ausserdem ist das ot ^^

lol

du siehst also, mit der tatsache das du ausserhalb der öffnungszeiten zugriff auf ein ersatzteilprogramm hast machst du dich nicht minder strafbar wie der kollege mit den lasierten leuchten 😉

in belgien waren die auch erlaubt,.. siehe gelbe rallyfront dort.

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Was sind eigentlich lasierte Leuchten? Ich hatte auch mal gelbe NS aber die waren einfach nur gelb und genau so durchsichtig wie die weißen.

Und strafbar macht sich übrigens kein Mensch, wenn er mit NSn rumfährt, die keine ABE haben. Den Straftatbestand würde ich jedenfalls gerne mal sehen...

vincent bitte informier dich mal richtig

lasierte leuchten sind nachträglich umgefärbte lampen dies verändert abstrahlung usw. gelbe nebler gibts auch orginal die sind aber net lasiert.

mit nicht erlaubten neblern rumfahren ist erlöschen der be des fahrzeuges gibt für halter und fahrer 75 eus +3pkt und stilllegung und im harten fall sicherstellung durch polizei und man hat ohne be keinen versicherungsschutz. die ist bei leuchten zb wenn keine zulassung , nachträgliches verändern von leuchtmitteln, verändern der lampe selbst , lasieren oder auch nur andere verwndung als zugelassen. strafbar ist auch mit einfgeschalteten neblern rumfahren bei wetterbedingungen die einschalten nicht erlauben

Na dann nenn mir mal die betreffende Norm aus dem StGB (Strafgesetzbuch)... ich wette, du findest keine...

Zitat:

Original geschrieben von Himeno


im harten fall sicherstellung durch polizei und man hat ohne be keinen versicherungsschutz. die ist bei leuchten zb wenn keine zulassung , nachträgliches verändern von leuchtmitteln, verändern der lampe selbst , lasieren oder auch nur andere verwndung als zugelassen. strafbar ist auch mit einfgeschalteten neblern rumfahren bei wetterbedingungen die einschalten nicht erlauben

Erfüllt also auch noch den Tatbestand des Fahrens ohne Pflichtversicherung.

Ich fahre im prinzip fast nur mit neblern, und standlicht bis in die Dämmerung. Wenns dunkel wird schalte ich sie aus oder schalte das Abblendlich noch dazu. Benutze sie im Prinzip als Tagfahrlicht. Nur ohne die teuren zusätzlichen Tagfahrleuchte und ich hatte die ganze Zeit noch keine Probleme mit den grünen. Nur ein Nachbar hat sich mal aufgeblasen, aber das geht mir am ar**h vorbei!

Gruß

schau mal in den bußgeldkatalog unter fahren ohne betriebserlaubnis. das sind auch strafen die da drin stehen

Auch falsch. Es erfüllt auch nicht den Tatbestand "Fahren ohne Pflichtversicherung", wenn es den überhaupt so gibt. Schließlich hat man trotz NS ohne ABE eine Haftpflichtversicherung. Und die zahlt auch an den Geschädigten. Es ist daher keiner ohne Versicherung gefahren.

Zitat:

Original geschrieben von GolfIICL


Erfüllt also auch noch den Tatbestand des Fahrens ohne Pflichtversicherung.

Ich fahre im prinzip fast nur mit neblern, und standlicht bis in die Dämmerung. Wenns dunkel wird schalte ich sie aus oder schalte das Abblendlich noch dazu. Benutze sie im Prinzip als Tagfahrlicht. Nur ohne die teuren zusätzlichen Tagfahrleuchte und ich hatte die ganze Zeit noch keine Probleme mit den grünen. Nur ein Nachbar hat sich mal aufgeblasen, aber das geht mir am ar**h vorbei!

Gruß

ist net erlaub kostet auch geld wenn man dich erwischt für tagfahrlicht brauchste zugelassene tagfahrlichtleuchten ausserdem blendest du andere und es sieht lächerlich aus

Zitat:

Original geschrieben von vincent_hanna


Auch falsch. Es erfüllt auch nicht den Tatbestand "Fahren ohne Pflichtversicherung", wenn es den überhaupt so gibt. Schließlich hat man trotz NS ohne ABE eine Haftpflichtversicherung. Und die zahlt auch an den Geschädigten. Es ist daher keiner ohne Versicherung gefahren.

doch mit nicht erlaubten sachen erlischt der versicherungsschutz des fahrzeuges weil es keine betriebserlaubnis hat also fährt man ohne ees zu wissen ohne versicherungsschutz herum

ich liebe leute ohne wissen was sache ist

Zitat:

Original geschrieben von GolfIICL


Erfüllt also auch noch den Tatbestand des Fahrens ohne Pflichtversicherung.

Ich fahre im prinzip fast nur mit neblern, und standlicht bis in die Dämmerung. Wenns dunkel wird schalte ich sie aus oder schalte das Abblendlich noch dazu. Benutze sie im Prinzip als Tagfahrlicht. Nur ohne die teuren zusätzlichen Tagfahrleuchte und ich hatte die ganze Zeit noch keine Probleme mit den grünen. Nur ein Nachbar hat sich mal aufgeblasen, aber das geht mir am ar**h vorbei!

Gruß

Kostet laut busgeld katalog 35€ mich haben se damit auch erwischt.

Und jeglich bauartliche veränderung an sicherheitstechnischen bauteilen inbezogen ist da auch die Lichtanlage am fahrzeug hat dem zu folge das die Betriebserlaubniss erlischen tut.

Ist der §19 Abs.4 der StvZO

Offenbar alles Fachleute hier. Liebe Himeno: Wer wofür wann was für Strafen bekommt, steht im Strafgesetzbuch (StGB). Zum Beispiel für "Mord" (§ 211 StGB) oder "Totschlag" (§ 212 StGB), oder "Mißrauch ionisierender Stahlen" (§ 309 StGB), oder "Raub" (§ 249 StGB), oder zum Beispiel "Trunkenheit im Verkehr" (§ 316 StGB). im Bußgeldkatalog stehen, wie der Name schon sagt, Bußgelder und Verwarnungsgelder und keine Strafen. Daher gibt es auch keine Strafe, wenn man ohne Versicherungsschutz herumfährt oder mit selbst lackierten gelben Nebelscheinwerfern. Da gibt es dann jeweils nur ein Bußgeld, was aber auch ganz schön hoch sein kann. Vielleicht hast du deswegen gedacht, dass das eine Strafe ist? Isses aber nicht. Denn um eine Strafe zu erhalten, muss man schon eine Straftat begangen haben. Entweder ein Vergehen, oder ein Verbrechen. Das ist auch noch so ein Unterschied, der von der Höhe der angedrohten Strafe abhängt. Alles klar jetzt? Sonst erweitere ich meinen kleinen Chrashkurs "Strafrecht für Anfänger" noch um ein paar Zeilen...

Hallo zusammen,

mal etwas zum Thema Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz:

Mit einem nicht zugelassenen Anbauteil, in diesem Falle Nebelscheinwerfer, erlischt zwar die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeugs, allerdings nicht der Versicherungsschutz (Haftpflichtversicherung).

Der Versicherer ist verpflichtet, den Haftpflichtschaden zu regulieren.
Er kann und wird in den meisten Fällen jedoch Regressforderungen an den Versicherungsnehmer stellen.

Anders verhält es sich bei den Zusatzversicherungsleistungen wie Teil- Und Vollkasko.
Dort kann der Versicherer von seiner Leistung entbunden werden, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich handelte.

Beste Grüße,
Mel

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