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gekauftes Auto mit eVB-Nummer überführen, jedoch noch keine KFZ-Versicherungsvertrag abegeschlossen

Themenstarteram 14. Oktober 2018 um 13:33

Hallo Community,

da das Thema für mich nicht ganz klar ist, brauche ich eure Hilfe. Und zwar folgendes: Ich habe ein gebrauchtes Auto gekauft. Das Auto ist 100km entfernt von meinem Wohnort und ich muss es überführen. Nehmen wir an, von der HUK-Coburg habe ich schnell und einfach eine eVB-Nummer bekommen, damit ich zusammen mit den Fahrzeugpapieren das Auto auf mich zulassen kann. Zum Zeitpunkt der Überführung habe ich jedoch noch keinen KFZ-Versicherungsvertrag mit der HUK-Coburg abgeschlossen. Was würde passieren, wenn ich bei der Überführung vom gekauften Auto einen Unfall verursachen würde? Das Auto wird mit ganz normalem Kennzeichen überführt, nicht Kurzzeitkennzeichen !

Vielen Dank für eure Antworten!

Beste Antwort im Thema

Im Eröffnungsbeitrag steht doch klipp und klar drin, dass er es auf sich zulassen will. Habe ich ein anderes MT, dass bei mir ein anderer Text steht oder macht sich kaum noch einer die Mühe, mal richtig zu lesen? :confused::confused:

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Themenstarteram 15. Oktober 2018 um 13:28

Hallo zusammen,

es tut mir Leid, wenn ich mein Anliegen nicht genau geschildert habe. Also zum Zeitpunkt der Überführung ist das Auto auf mich zugelassen. Das Auto wird dann mit meinem Kennzeichen überführt. Ich habe im Internet gelesen, dass man für die Zulassung abgemeldetes Autos die Abmelde-/ Stilllegungsbescheinigung. Wo kann ich diese finden ?

Viele Grüße

Vanille

Zitat:

@vanille1188 schrieb am 15. Oktober 2018 um 15:28:32 Uhr:

Ich habe im Internet gelesen, dass man für die Zulassung abgemeldetes Autos die Abmelde-/ Stilllegungsbescheinigung. Wo kann ich diese finden ?

Derjenige, der das Auto abmeldet, bekommt von der Zulassungsstelle diese Papiere ausgehändigt.

Gruss

Jürgen

Themenstarteram 15. Oktober 2018 um 14:15

Leider ist das Dokument beim Kauf nicht dabeu. Kann ich das Auto trotzdem zulassen?

Eine Abmeldebescheinigung gab es bis Oktober 2005 bei der Abmeldung des Fahrzeugs, dafür wurde der Fahrzeugschein eingezogen. Sie würde also nur benötigt werden, wenn das Fahrzeug vor diesem Zeitpunkt abgemeldet wurde. Heutzutage braucht man zur Anmeldung Fahrzeugbrief/-schein respektive Zulassungsbescheinigung Teil I + II.

Hallo. Vanille. Du bist doch der welcher hier einen Focus kaufen wollte? Dann wieder Astra usw.

Welches ist es nun geworden?

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