ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. gekauftes Auto mit eVB-Nummer überführen, jedoch noch keine KFZ-Versicherungsvertrag abegeschlossen

gekauftes Auto mit eVB-Nummer überführen, jedoch noch keine KFZ-Versicherungsvertrag abegeschlossen

Themenstarteram 14. Oktober 2018 um 13:33

Hallo Community,

da das Thema für mich nicht ganz klar ist, brauche ich eure Hilfe. Und zwar folgendes: Ich habe ein gebrauchtes Auto gekauft. Das Auto ist 100km entfernt von meinem Wohnort und ich muss es überführen. Nehmen wir an, von der HUK-Coburg habe ich schnell und einfach eine eVB-Nummer bekommen, damit ich zusammen mit den Fahrzeugpapieren das Auto auf mich zulassen kann. Zum Zeitpunkt der Überführung habe ich jedoch noch keinen KFZ-Versicherungsvertrag mit der HUK-Coburg abgeschlossen. Was würde passieren, wenn ich bei der Überführung vom gekauften Auto einen Unfall verursachen würde? Das Auto wird mit ganz normalem Kennzeichen überführt, nicht Kurzzeitkennzeichen !

Vielen Dank für eure Antworten!

Beste Antwort im Thema

Im Eröffnungsbeitrag steht doch klipp und klar drin, dass er es auf sich zulassen will. Habe ich ein anderes MT, dass bei mir ein anderer Text steht oder macht sich kaum noch einer die Mühe, mal richtig zu lesen? :confused::confused:

20 weitere Antworten
Ähnliche Themen
20 Antworten

Wessen Kennzeichen denn? Wenn es noch auf den Vorbesitzer zugelassen ist, brauchst Du gar keine EVB, denn seine Versicherung geht mit dem Kauf auf Dich über.

Themenstarteram 14. Oktober 2018 um 14:24

Zitat:

@Kai R. schrieb am 14. Oktober 2018 um 15:51:49 Uhr:

Wessen Kennzeichen denn? Wenn es noch auf den Vorbesitzer zugelassen ist, brauchst Du gar keine EVB, denn seine Versicherung geht mit dem Kauf auf Dich über.

Hallo,

Das Auto hat noch TÜV, ist aber abgemeldet. Die EVB brauche ich, damit ich das Auto auf mich zulassen kann

VG

Dann kannst du das Auto wohl nicht direkt zu dir nachhause überführen. Aber du könntest mit vorab zugeteilten Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren, es dort auf dich anmelden und dann zu dir nachhause - bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein!

Die Experten hier (ich bin keiner, aber es gibt sie) werden dir das sicherlich noch erläutern... oder du rufst morgen bei deiner Zulassungsstelle an und lässt es dir erklären.

Die Voraussetzungen müssten im folgenden Link aufgeführt sein.

Stichwort: "vorab"

Daran könnte es scheitern:

Zitat:

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html

...

innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks

...

Aber warte mal auf die Experten. ;)

Ihr beantwortet alle Fragen, die der TE gar nicht gestellt hat....

 

@TE: bei der eVB, die du bekommst, handelt es sich um eine vorläufige Deckungszusage. Vorläufig deshalb, weil eben noch Versicherungsvertrag zustande gekommen ist. Wenn du also nichts weiter unternimmst und bei der Versicherung auch nichts unterschreibst, wird die Deckungszusage zurückgenommen und du zahlst im Falle eines Unfalls alles selbst.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 14. Oktober 2018 um 16:41:09 Uhr:

Ihr beantwortet alle Fragen, die der TE gar nicht gestellt hat....

...

Ja, das stimmt. Dann ist das Auto zum Zeitpunkt der Überführung aber hoffentlich auch schon angemeldet und der folgende Zustand dann hinfällig:

Zitat:

@vanille1188 schrieb am 14. Oktober 2018 um 16:24:05 Uhr:

...

Hallo,

Das Auto hat noch TÜV, ist aber abgemeldet. Die EVB brauche ich, damit ich das Auto auf mich zulassen kann

VG

Wenn´s hilft, noch folgender Hinweis:

Mir wurde beim letzten Mal erklärt, dass die Versicherungsbedingungen gelten, die auch im Vertrag stehen, der mir dann nachträglich zugeschickt wird.

Die Bedingungen war ich aber auch vorher schon telefonisch mit der Versicherung durchgegangen und hatte den "Versicherungsvorschlag" per E-Mail samt EVB zugeschickt bekommen. Ich wusste also recht genau worauf ich mich einlasse, hatte das Beratungsprotokoll bzw. den Entwurf.

Mit der geschilderten Vorgehensweise kannst du das Auto problemlos überführen. Zu beachten ist noch, dass mit der eVB eine vorläufige Deckung nur für die Haftpflichtversicherung verbunden ist, nicht für die Kasko.

Da fehlen ein paar Details.

Ist das Auto zum Zeitpunkt der Überführung schon auf dich zugelassen, heisst, hast Du die Papiere schon vorher und meldest die Kiste vorher an, dann gar kein Problem

oder

Hast Du zum Zeitpunkt der Überführung dir ein Kennzeichen ZUTEILEN (nicht reservieren) lassen, machen lassen, UND Dein Versicherer lässt Fahrten ohne Zulassung zu, dann auch kein Problem

Ist das Auto einfach nur abgemeldet und du hast nur eine EVB, dann darfst Du nicht fahren

Im Eröffnungsbeitrag steht doch klipp und klar drin, dass er es auf sich zulassen will. Habe ich ein anderes MT, dass bei mir ein anderer Text steht oder macht sich kaum noch einer die Mühe, mal richtig zu lesen? :confused::confused:

Das steht da, da steht aber nicht, ob vor oder nach der Überführung!

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 14. Oktober 2018 um 18:42:59 Uhr:

Im Eröffnungsbeitrag steht doch klipp und klar drin, dass er es auf sich zulassen will. Habe ich ein anderes MT, dass bei mir ein anderer Text steht oder macht sich kaum noch einer die Mühe, mal richtig zu lesen? :confused::confused:

Was bedeutet wohl der Satz: „Das Fahrzeug wird mit ganz normalen Kennzeichen überführt“, wenn er vorher von der Zulassung auf ihn spricht? So ein bisschen Transferleistung darf man schon erwarten hier...

Ich weiss ja nicht, ob Du einen schlechten Tag hattest, ein normales Kennzeichen kann heissen, ein abgestempeltes, auf den TE zugelassenes KZ, oder ein nicht abgestempeltes aber zugeteiltest, oder ein einfach nur beim Schildermacher geprägtes oder auch das entwertete vom Vorbesitzer.

Man kann natürlich raten, aber eindeutig ist der Text in der Richtung nicht. Und ich möchte nicht, nur weil ICH es vielleicht falsch interpretiert habe, den TE auf eine nicht zulässige Fahrt schicken.

Also lieber nochmal fragen

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 14. Oktober 2018 um 18:48:47 Uhr:

Was bedeutet wohl der Satz: „Das Fahrzeug wird mit ganz normalen Kennzeichen überführt“, wenn er vorher von der Zulassung auf ihn spricht? So ein bisschen Transferleistung darf man schon erwarten hier...

Ja, ist ok, ich kann nicht lesen, alle anderen schon, ist recht. Der TE möge die für ihn passende Antwort suchen und werten...

Ne, eben nicht. Wäre nämlich nicht fair dem TE gegenüber. Deine erste Antwort war ja absolut ok, unter der Vorraussetzung, dass das Auto dann schon auf Ihn zugelassen ist.

Das war für mich aber nicht 100% klar. Und 90% sicher find ich nicht genug.

DAs die EVB bei einem zugelassenen Fahrzeug reicht, auch wenn das schriftliche noch nicht gemacht ist, das stelle ich ja nicht in Frage

Zitat:

@Florian333 schrieb am 14. Oktober 2018 um 17:18:29 Uhr:

Zu beachten ist noch, dass mit der eVB eine vorläufige Deckung nur für die Haftpflichtversicherung verbunden ist, nicht für die Kasko.

Das ist u. U. nicht ganz unwichtig. Ich habe im Sommer ein Wohnmobil überführt und hatte genau das gleiche Problem. Man muss die Vollkasko vorab nämlich ausdrücklich anmelden und am besten schriftlich vom Versicherer bestätigen lassen. Je nach Fahrzeugwert und Strecke der Überführung wäre das mal zu überdenken.

Gruss

Jürgen

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. gekauftes Auto mit eVB-Nummer überführen, jedoch noch keine KFZ-Versicherungsvertrag abegeschlossen