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Gekauftes Auto als Firmenwagen auf Arbeitnehmer zulassen / Folgen?

Themenstarteram 5. Januar 2022 um 16:22

Hallo, hoffe ich bin hier einigermaßen richtig, falls nicht gerne verschieben.

1. Ist es möglich, dass ein gekaufter Firmenwagen, der im Betriebsvermögen aufgenommen werden soll, auf mich (AN) als Halter zugelassen wird und somit auch mein Ortskürzel auf dem Verkehrszeichen steht und dennoch alles andere vom Arbeitgeber bezahlt wird, sprich Versicherung, Benzin und so weiter und für ihn auch keine Probleme bei der Abschreibung/Steuer etc. entstehen?

2. Oder kann man z.B. auch mehrere Halter eintragen? Oder ist Halter =/ Besitzer und daher ist es eigentlich eh egal?

3. Eine weitere Frage ist, ob es da sonst auch Probleme mit der BAFA geben könnte und der Wagen zwingend auf die Firma zugelassen werden muss (E-Auto).

Über die Sinnhaftigkeit dieses Unterfangens soll gar nicht diskutiert werden, nur ob es möglich ist...

Habe dazu aus einem anderen Forum zu dem 3. Punkt diesen Satz hier gefunden:

"(...) Wenn das Fahrzeug auf eine andere Person zugelassen wird, kann keine Förderung gewährt werden. Die Ausnahme hiervon stellt das Mitarbeiterleasing dar, wobei ein Unternehmen ein Fahrzeug durch gewerbliches Leasing erwirbt und die Zulassung auf einen Mitarbeiter erfolgt. (...)"

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55 Antworten
Themenstarteram 5. Januar 2022 um 23:04

Laut Bafa ist die Antragstellung nicht das Problem, siehe Screenshot.

Bei einer Firmenwagenüberlassung muss der Halter nicht der Antragsteller sein. Man beachte den blau markierten Bereich.

Nur das Merkblatt ist halt komisch, da dort nur vom Leasingerwerb und nicht vom Kauf gesprochen wird.

70167766-54cd-4e88-b8d5-8efaeb0dbd41

Du schriebst der Wagen wird von der Firma gekauft.

Wo ist das Mitarbeiterleasing?

Themenstarteram 6. Januar 2022 um 6:47

Zitat:

@windelexpress schrieb am 6. Januar 2022 um 07:04:58 Uhr:

Du schriebst der Wagen wird von der Firma gekauft.

Wo ist das Mitarbeiterleasing?

Das ist ja genau das, was unklar ist. Ob die Firma jetzt den Wagen kauft oder den Wagen von Audi least, sollte doch für die Bafa völlig egal sein.

Das "Leasing" ist ja nur ein interner Vorgang, damit man als Mitarbeiter von der Firma einen Firmenwagen erhält (Mitarbeiterleasing), der auch wie jeder andere normale geleaste Wagen versteuert werden muss (0,5%), nur das die Firma hier in diesem Fall nicht jeden Monat 500 EUR an die Leasinggesellschaft zahlt, sondern das Auto direkt für 70k gekauft hat.

Das ist der bafa auch egal, wenn die Firma Halter des Wagens und somit Antragsteller ist.

Themenstarteram 6. Januar 2022 um 6:51

Zitat:

@windelexpress schrieb am 6. Januar 2022 um 07:50:02 Uhr:

Das ist der bafa auch egal, wenn die Firma Halter des Wagens und somit Antragsteller ist.

Nochmal, Halter des Wagen wäre ich als Mitarbeiter...

Besitzer/Eigentümer und Antragsteller ist natürlich immer noch die Firma xxxx GmbH.

Laut dem Screenshot oben, wenn man sich diesen Mal anguckt, ist diese Konstellation auch kein Problem, solange ich den Wagen auch tatsächlich als Firmenwagen benutze.

Wenn es sich bei Dir um Mitarbeiterleasing handelt.

 

Und der Aufriss nur wegen der Landkreis Kennung?

Ich kenne welche, die die Zulassung rückgängig machen wollten,weil's mit mal nix gab von der BAFA, weil man frei der Leber weg, einen anderen Halter hat eintragen lassen.

Themenstarteram 6. Januar 2022 um 6:56

Zitat:

@windelexpress schrieb am 6. Januar 2022 um 07:54:53 Uhr:

Wenn es sich bei Dir um Mitarbeiterleasing handelt.

 

Und der Aufriss nur wegen der Landkreis Kennung?

Jap, das Ganze nur wegen der Landkreis-Kennung. Ich weiß, muss man nicht verstehen und bringt auch keine Vorteile, sondern eher sogar Nachteile, ist aber nun mal gewünscht.

Themenstarteram 6. Januar 2022 um 7:15

So gerade die BAFA angerufen. Am Telefon wurde mir bestätigt, dass das Ganze auch beim Kauf funktioniert. Allrdings kam von der Dame auch erstmal nur die Antwort, nur beim Leasing. Als ich ihr dann den Unterschied zwischen dem Mitarbeiterleasing und dem Erwerb des Wagens über Leasing/Kauf erklärt habe, hat sie nochmal Rücksprache gehalten und mir dann bestätigt, dass es beim Kauf auch überhaupt kein Problem darstellt, solange der Halter dann ein Mitarbeiter des Unternehmens ist.

Ich hatte gestern noch eine Email geschickt und werden dann natürlich auch auf eine schriftliche Antwort warten.

Zitat:

@kranzel schrieb am 5. Januar 2022 um 23:02:31 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 5. Januar 2022 um 20:34:58 Uhr:

Das ist mir schon klar, betrifft aber nur die Versicherung.

An deiner Stelle würde ich die beabsichtigte Konstellation nicht weiter verfolgen, denn die Fallstricke sind vielfältig.

1. Das muss leider was werden^^ Auto ist bestellt.

2. Wie gesagt, wenn dieser komische Abschnitt in der BAFA-PDF nicht wäre, dann wäre das wohl alles kein Thema, aber ich habe jetzt einmal eine Nachricht an die BAFA geschickt um sicher zu sein. Würde mich doch sehr wundern wenn die Prämie nur bei einem geleasten Auto gezahlt werden würde und nicht, wenn das Auto von der Firma gekauft wurde.

Bin mal gespannt wie schnell die Antworten, aber ich gehe mal von 1-2 Wochen aus…

1. nunja, nur weil Du es so möchtest, muss das noch lange nicht ... ich jedenfalls als AG würde den ganzen Zirkus inkl dummer Nachfragen der Betriebsprüfung "warum bezahlt die Firma kosten für einen Wagen der nicht drauf zugelassen ist" und dem Risiko dann evtl nicht abschreiben zu können nicht mitmachen

2. das mit dem Leasing hast Du falsch verstanden - es geht nicht darum, ob der Eigentümer des Fahrzeuges geleast hat. Sondern darum wie die Überlassung an Dich erfolgt - zB im Wege eines Leasings das Du an den AG bezahlst.

Insgesamt halte ich das Ganze für Unfug. Ganz normal auf den AG anmelden, als normalen Dienstwagen nutzen, hoffentlich glücklich sein. Es ist mir nur ein Grund erklärlich, warum das überhaupt in der Diskussion ist und der AG das scheinbar mitmachen würde: weil der AG selbst es lieber hätte (vielleicht zur Verschleierung bei anderen MA) dass der Dienstwagen nicht so einfach erkennbar ist. Um so größer wäre dann das Getöse, wenn nur ein MA der Buchhaltung (und der muss nicht mal findig sein) das ausplaudert ... ansonsten ist das hauptsächlich für den AG totaler Blödsinn und die Zeitverschwendung damit um es (hoffentlich) wasserdicht zu machen einfach dumm. Und wenn er das für die Befindlichkeiten des AN gegenüber dessen Nachbarn mitmacht, ist dem AG auch nicht zu helfen.

Themenstarteram 6. Januar 2022 um 10:51

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 6. Januar 2022 um 11:42:08 Uhr:

Zitat:

@kranzel schrieb am 5. Januar 2022 um 23:02:31 Uhr:

 

1. Das muss leider was werden^^ Auto ist bestellt.

2. Wie gesagt, wenn dieser komische Abschnitt in der BAFA-PDF nicht wäre, dann wäre das wohl alles kein Thema, aber ich habe jetzt einmal eine Nachricht an die BAFA geschickt um sicher zu sein. Würde mich doch sehr wundern wenn die Prämie nur bei einem geleasten Auto gezahlt werden würde und nicht, wenn das Auto von der Firma gekauft wurde.

Bin mal gespannt wie schnell die Antworten, aber ich gehe mal von 1-2 Wochen aus…

1. nunja, nur weil Du es so möchtest, muss das noch lange nicht ... ich jedenfalls als AG würde den ganzen Zirkus inkl dummer Nachfragen der Betriebsprüfung "warum bezahlt die Firma kosten für einen Wagen der nicht drauf zugelassen ist" und dem Risiko dann evtl nicht abschreiben zu können nicht mitmachen

2. das mit dem Leasing hast Du falsch verstanden - es geht nicht darum, ob der Eigentümer des Fahrzeuges geleast hat. Sondern darum wie die Überlassung an Dich erfolgt - zB im Wege eines Leasings das Du an den AG bezahlst.

Insgesamt halte ich das Ganze für Unfug. Ganz normal auf den AG anmelden, als normalen Dienstwagen nutzen, hoffentlich glücklich sein. Es ist mir nur ein Grund erklärlich, warum das überhaupt in der Diskussion ist und der AG das scheinbar mitmachen würde: weil der AG selbst es lieber hätte (vielleicht zur Verschleierung bei anderen MA) dass der Dienstwagen nicht so einfach erkennbar ist. Um so größer wäre dann das Getöse, wenn nur ein MA der Buchhaltung (und der muss nicht mal findig sein) das ausplaudert ... ansonsten ist das hauptsächlich für den AG totaler Blödsinn und die Zeitverschwendung damit um es (hoffentlich) wasserdicht zu machen einfach dumm. Und wenn er das für die Befindlichkeiten des AN gegenüber dessen Nachbarn mitmacht, ist dem AG auch nicht zu helfen.

Da muss ich dich leider korrigieren. Das Antragsformular sieht erstens schon eindeutig vor, dass es vorkommen kann, dass der Antragsteller, z.B. das Unternehmen ungleich dem Halter ist. Die Möglichkeit besteht also schon mal. Allerdings nur in dem Fall, dass der Halter dann ein Mitarbeiter dieses Unternehmens ist und den Wagen als Firmenwagen erhält, was man gängig ja als Mitarbeiterleasing bezeichnet. So weit ist auch alles klar und tutti.

Wenn man sich jetzt allerdings das Merkblatt durchliest, dann stößt man nun mal auf diesen Satz hier:

"wobei ein Unternehmen ein Fahrzeug durch gewerbliches Leasing erwirbt und die Zulassung auf einen Mitarbeiter erfolgt. (…)“

Durch gewerbliches !!!LEASING ERWIRBT!!!

Und dieser Punkt ist nun laut telefonischer Nachfrage so nicht korrekt und einfach schlecht beschrieben. Laut BAFA ist es somit egal, ob das Auto durch ein gewebliches Leasing erworben wird oder durch einen gewerblichen Kauf.

Ein Beispiel wäre ja das normale Flottenleasing:

- wir bestellen einen Audi Q4 und zahlen jeden Monat die Leasingrate an die Leasinggesellschaft und geben das Auto dann an den Mitarbeiter weiter.

Unser Fall ist aber der gewerbliche Kauf:

- wir bestellen einen Audi Q4 und zahlen den Kaufpreis sofort und das Auto wird dann an den Mitarbeiter weitergeben

Und genau dieser gewerbliche Kauf ist so in dem Merkblatt nicht vorgesehen.

Und der Grund wieso, weshalb warum, ist ja nebensächlich und hat mit der Sache einfach nichts zu tun.

Und der Steuerberater meinte, ist gar kein Problem, kommt häufiger vor, dass Firmen auch auf die Arbeitnehmer zulassen.

Vielleicht solltest du also nicht soviel Halbwissen verbreiten, wenn du es selbst nicht weißt oder nachgefragt hast...

Zahlst Du denn eine Leasingrate an den AG?

Ich lese es so, Deine Firma kauft den Wagen und Darfst mit fahren.

Zitat:

@kranzel schrieb am 6. Januar 2022 um 11:51:33 Uhr:

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 6. Januar 2022 um 11:42:08 Uhr:

 

1. nunja, nur weil Du es so möchtest, muss das noch lange nicht ... ich jedenfalls als AG würde den ganzen Zirkus inkl dummer Nachfragen der Betriebsprüfung "warum bezahlt die Firma kosten für einen Wagen der nicht drauf zugelassen ist" und dem Risiko dann evtl nicht abschreiben zu können nicht mitmachen

2. das mit dem Leasing hast Du falsch verstanden - es geht nicht darum, ob der Eigentümer des Fahrzeuges geleast hat. Sondern darum wie die Überlassung an Dich erfolgt - zB im Wege eines Leasings das Du an den AG bezahlst.

Insgesamt halte ich das Ganze für Unfug. Ganz normal auf den AG anmelden, als normalen Dienstwagen nutzen, hoffentlich glücklich sein. Es ist mir nur ein Grund erklärlich, warum das überhaupt in der Diskussion ist und der AG das scheinbar mitmachen würde: weil der AG selbst es lieber hätte (vielleicht zur Verschleierung bei anderen MA) dass der Dienstwagen nicht so einfach erkennbar ist. Um so größer wäre dann das Getöse, wenn nur ein MA der Buchhaltung (und der muss nicht mal findig sein) das ausplaudert ... ansonsten ist das hauptsächlich für den AG totaler Blödsinn und die Zeitverschwendung damit um es (hoffentlich) wasserdicht zu machen einfach dumm. Und wenn er das für die Befindlichkeiten des AN gegenüber dessen Nachbarn mitmacht, ist dem AG auch nicht zu helfen.

Da muss ich dich leider korrigieren. Das Antragsformular sieht erstens schon eindeutig vor, dass es vorkommen kann, dass der Antragsteller, z.B. das Unternehmen ungleich dem Halter ist. Die Möglichkeit besteht also schon mal. Allerdings nur in dem Fall, dass der Halter dann ein Mitarbeiter dieses Unternehmens ist und den Wagen als Firmenwagen erhält, was man gängig ja als Mitarbeiterleasing bezeichnet. So weit ist auch alles klar und tutti.

Nein, die Überlassung eines Firmenwagens und die Überlassung eines Wagens im Wege des Mitarbeiterleasings sind 2 vollkommen unterschiedliche Dinge. Vielleicht liegt hier der Klärungsbedarf:

1. bekommst Du jetzt einen Dienstwagen kostenlos zur Verfügung und versteuerst den Geldwerten Vorteil? Oder

2. stellt der AG Dir das Auto hin, für das Du (ich meine es muss mindestens 1% des Listenpreises sein) eine mtl Rate als Leasing an den AG bezahlst um den Wagen nutzen zu dürfen und der AG gibt diese Einnahmen in der Bilanz an?

Das 2. wäre das Mitarbeiterleasing (wobei das in den mir bekannten Fällen auch dann auf den AG zugelassen wird).

Irgendwie fehlt mir aber auch der Durchblick, warum das Ortskürzel eine solche Bedeutung hat ...

Themenstarteram 6. Januar 2022 um 11:01

Zitat:

@windelexpress schrieb am 6. Januar 2022 um 11:58:47 Uhr:

Zahlst Du denn eine Leasingrate an den AG?

Ich lese es so, Deine Firma kauft den Wagen und Darfst mit fahren.

Ich versteuere den Wagen (0,5%), wie ja normalerweise üblich bei Mitarbeiterleasing.

Das ist aber ein Thema für den Steuerberater, theoretisch könnte er sonst zusätzlich noch eine Fantasiezahl als Leasinggebühr festsetzen, die es aber eigentlich nicht braucht und die ja wiederum eigentlich die "Steuerlast" senken würde, weil man an den Kosten beteiligt wird, obwohl man ja schon mit 0,5% versteuert

Hier ein Zitat zu meinem letzten Satz:

"Die Zuzahlung mindert insoweit den monatlichen geldwerten Vorteil aus der privaten Kraftfahrzeugnutzung bereits auf der Einnahmenseite, wenn zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer die Dauer der Nutzungsüberlassung ausdrücklich festgelegt wurde."

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 6. Januar 2022 um 11:59:20 Uhr:

 

Irgendwie fehlt mir aber auch der Durchblick, warum das Ortskürzel eine solche Bedeutung hat ...

Den Grund hast Du in Deiner Aufzählung doch schon erfasst.

Themenstarteram 6. Januar 2022 um 11:10

Zitat:

@windelexpress schrieb am 6. Januar 2022 um 12:06:34 Uhr:

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 6. Januar 2022 um 11:59:20 Uhr:

 

Irgendwie fehlt mir aber auch der Durchblick, warum das Ortskürzel eine solche Bedeutung hat ...

Den Grund hast Du in Deiner Aufzählung doch schon erfasst.

Der Grund ist aber nicht korrekt, da in der Firma nur 3 Mitarbeiter arbeiten... Einzig und allein das Thema BAFA ist neu.

Und das hier Vermutungen als Fakt angenommen werden, sagt schon einiges aus, zumal einfach nur faktisch falsch und dazu noch komplett irrelevant für das eigentliche Thema^^

Aber daran sieht man ja, was Leute im Internet erwarten. Ohne Streit und Verleumdung ist es wohl einfach schwer in einem Forum. Naja...

Aber ihr habt schon Recht, die BAFA hat genau aus diesem Grund den Punkt in ihr Formular eingeefügt, dass der Halter nicht das Unternehmen sein muss, sondern auch der Mitarbeiter sein kann. Einfach nur um das zu verschleiern? Klar, das macht mehr Sinn...

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