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Geht das ohne Tüv ?

VW Tiguan 2 (AD)
Themenstarteram 7. Oktober 2016 um 16:52

Hallo Gemeinde,

habe vom Tiguan 1 folgenden Kompletsatz. 7.5 x17 H2 , ET.35 235/55/R 17, 103V

darf Tiguan 2 das fahren ohne TÜV - Gutachten bzw.ohne ABE.

Wird diese Felgen - Reifenkombi durch Daten im KFZ. des Tiguan 2 abgedeckt.

Ich habe 2.0 Tsi 180 PS, Allrad u. DSG.

mfg. Kabanas

Beste Antwort im Thema

Okt, sie bezahlen, aber können sich das Geld dann von dir wieder holen. Das ist der Paragraph mit der groben Fahrlässigkeit wenn du ein FZ fährst das keine Zulassung (mehr) hat.

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Hier, bzw. genauer gesagt im COC Deines Tigers findest Du die für Dein Fahrzeug freigegebenen Rad- / Reifenkombinationen:

215/65 R17 auf 6,5 x 17, ET 38

235/55 R18 auf 7,0 x 18, ET 43

235/50 R19 auf 7,0 x 19, ET 43

235/45 R20 auf 8,0 x 20, ET 41

R-Line zusätzlich:

255/45 R19 auf 8,5 x 19, ET 38

255/40 R 20 auf 8,5 x 20, ET 38

Alles andere kannst Du zunächst nicht fahren, es sei denn, Du hast für Deine Felge und die genannte Reifengröße ein Gutachten des Herstellers. Die Felge könnte noch passen, da einige 8,5" breite Felgen mit ET 35 im Zubehörhandel ohne Auflagen angeboten werden.

Die Reifen sind aber definitiv zu klein im Durchmesser und damit im Abrollumfang, (235/55 sind beim T2 auf 18" großen Felgen, Deine sind 17"), sodass der Tacho dann zu stark abweicht. Willst Du die Felge weiter nutzen, so brauchst 215/65 R17 und das jetzige Gutachten, um die Tragfähigkeit (Achslast) der Felge belegen zu können.

Am Besten den Radsatz verticken und was passendes kaufen.

Gruß

RSLiner

Das Problem ist nicht nur die Größe, selbst wenn die Größe zugelassen ist er aber für die betreffende Felge keine Freigabe für den T-2 hat darf er sie trotzdem nicht fahren. Einfach nur von der, laut COC Liste, passenden Größe auszugehen wäre fahrlässig. Wie schnell ist die Zulassung, durch nicht erlaubte Anbauteile, erloschen und die Versicherung zahlt im Schadensfall gar nichts (von der Strafe mal ganz abgesehen). Wenn die Felge nicht die Zulassung für den T-2 hat, wird er um den Besuch beim TÜV, die Einzelprüfung und die Eintragung nicht herum kommen.

Zitat:

@RSLiner schrieb am 7. Oktober 2016 um 19:46:48 Uhr:

Hier, bzw. genauer gesagt im COC Deines Tigers findest Du die für Dein Fahrzeug freigegebenen Rad- / Reifenkombinationen:

215/65 R17 auf 6,5 x 17, ET 38

235/55 R18 auf 7,0 x 18, ET 43

235/50 R19 auf 7,0 x 19, ET 43

235/45 R20 auf 8,0 x 20, ET 41

R-Line zusätzlich:

255/45 R19 auf 8,5 x 19, ET 38

255/40 R 20 auf 8,5 x 20, ET 38

Alles andere kannst Du zunächst nicht fahren, es sei denn, Du hast für Deine Felge und die genannte Reifengröße ein Gutachten des Herstellers. Die Felge könnte noch passen, da einige 8,5" breite Felgen mit ET 35 im Zubehörhandel ohne Auflagen angeboten werden.

Die Reifen sind aber definitiv zu klein im Durchmesser und damit im Abrollumfang, (235/55 sind beim T2 auf 18" großen Felgen, Deine sind 17"), sodass der Tacho dann zu stark abweicht. Willst Du die Felge weiter nutzen, so brauchst 215/65 R17 und das jetzige Gutachten, um die Tragfähigkeit (Achslast) der Felge belegen zu können. Damit dann zum TÜV und Einzelabnahme machen lassen.

Am Besten den Radsatz verticken und was passendes kaufen.

Gruß

RSLiner

Nur mal so am Rande, um dem Halbwissen hier abzuhelfen. Der Haftplficht im Kfz kann nicht erlöschen,bzw. der Vers.schutz fortfallen. Es gibt nur ein Fall wo kein Vers.schutz durch Haftpflicht besteht. Bei Nichteinlösen der geschuldeten Prämie + 1Monat nach Kündigung durch die Versicherung inkl. Mitteilung an die Zulassungsbehörde.

Okt, sie bezahlen, aber können sich das Geld dann von dir wieder holen. Das ist der Paragraph mit der groben Fahrlässigkeit wenn du ein FZ fährst das keine Zulassung (mehr) hat.

In diesem Fall müsste das Teil, was die Zulassung verwirkt hat, aber Schadens relevant sein!

Gruß r-line1

@chevie,

wieder falsch. Du verwechselt den Kasko- Haftpflichtschutz. Es gibt es eine Regressgrenze von 5.000€, d.h. ich habe ein Fahrwerk am Tiger verbaut, welches für einen Golf ist und damit keine Tüv-Abnahme bekäme. Baue deshalb einen Unfall und der Gutachter stellt fest, dass der Unfall genau aus diesem Grund passiert ist. Dann zahlt die Haftpflicht den gegnerischen Schaden und kann, je nach Gesellschaft (das macht nämlich auch nicht jede), von dir dann im Innenverhältnis bis zu 5.000€ zurückfordern. Ich war nun schon lange in der Leistungsabteilung aber sowas kommt ganz selten vor, dass da was gefordert wird. Der Kaskoschutz ist natürlich schneller weg, aber auch da kann man nicht einfach sagen, der Vers.Schutz ist erloschen. Man sollte schon in den AKB's reinschauen.

Themenstarteram 8. Oktober 2016 um 16:14

Zitat:

@RSLiner schrieb am 7. Oktober 2016 um 19:46:48 Uhr:

Hier, bzw. genauer gesagt im COC Deines Tigers findest Du die für Dein Fahrzeug freigegebenen Rad- / Reifenkombinationen:

215/65 R17 auf 6,5 x 17, ET 38

235/55 R18 auf 7,0 x 18, ET 43

235/50 R19 auf 7,0 x 19, ET 43

235/45 R20 auf 8,0 x 20, ET 41

R-Line zusätzlich:

255/45 R19 auf 8,5 x 19, ET 38

255/40 R 20 auf 8,5 x 20, ET 38

Alles andere kannst Du zunächst nicht fahren, es sei denn, Du hast für Deine Felge und die genannte Reifengröße ein Gutachten des Herstellers. Die Felge könnte noch passen, da einige 8,5" breite Felgen mit ET 35 im Zubehörhandel ohne Auflagen angeboten werden.

Die Reifen sind aber definitiv zu klein im Durchmesser und damit im Abrollumfang, (235/55 sind beim T2 auf 18" großen Felgen, Deine sind 17"), sodass der Tacho dann zu stark abweicht. Willst Du die Felge weiter nutzen, so brauchst 215/65 R17 und das jetzige Gutachten, um die Tragfähigkeit (Achslast) der Felge belegen zu können.

Am Besten den Radsatz verticken und was passendes kaufen.

Gruß

RSLiner

Hi R. Liner,

wenn ich 235/65/17 Reifen kaufe geht die Kombi mit den Felgen. Tüv erforderlich?

mfg.

Zitat:

@Kabanas schrieb am 8. Oktober 2016 um 18:14:19 Uhr:

habe vom Tiguan 1 folgenden Kompletsatz. 7.5 x17 H2 , ET.35 235/55/R 17, 103V

darf Tiguan 2 das fahren ohne TÜV - Gutachten bzw.ohne ABE.

Zitat:

@RSLiner schrieb am 7. Oktober 2016 um 19:46:48 Uhr:

Hier, bzw. genauer gesagt im COC Deines Tigers findest Du die für Dein Fahrzeug freigegebenen Rad- / Reifenkombinationen:

215/65 R17 auf 6,5 x 17, ET 38

235/55 R18 auf 7,0 x 18, ET 43

235/50 R19 auf 7,0 x 19, ET 43

235/45 R20 auf 8,0 x 20, ET 41

R-Line zusätzlich:

255/45 R19 auf 8,5 x 19, ET 38

255/40 R 20 auf 8,5 x 20, ET 38

Alles andere kannst Du zunächst nicht fahren, es sei denn, Du hast für Deine Felge und die genannte Reifengröße ein Gutachten des Herstellers. Die Felge könnte noch passen, da einige 8,5" breite Felgen mit ET 35 im Zubehörhandel ohne Auflagen angeboten werden.

wenn ich 235/65/17 Reifen kaufe geht die Kombi mit den Felgen. Tüv erforderlich?

Siehst du deine Felgen 7,5x17 ET 35 in der oben angegebenen Liste? Ich nicht, sie sind folglich so nicht zugelassen. Also musst du (wenn du die erforderlichen Papiere dafür hast) zum TÜV und sie prüfen und eintragen lassen.

Für die Felge hat Chevie schon alles geschrieben.

Für Deine neue Reifenwahl gilt einerseits das Gleiche. Andererseits werden diese vom Durchmesser zu groß und sind damit ebenfalls nicht geeignet.

Wenn Du partout diese Felge verwenden willst (sie passt von den Dimensionen und ET her), dann würden neben den 215/65 R17 noch 235/60 R17 vom Abrollmaß passen. Aber auch dann brauchst Du die Einzelabnahme.

Gruß

RSLiner

Zitat:

@RSLiner schrieb am 9. Oktober 2016 um 10:22:59 Uhr:

Aber auch dann brauchst Du die Einzelabnahme.

Wie du oben schon geschrieben hat "Am Besten den Radsatz verticken und was passendes kaufen". Ich denke auch es bringt nichts mit aller Gewalt daran fest halten zu wollen wenn man nicht zum TÜV will.

Ich hätte mal gerne eure Meinung über für und wider dieser Anbauteile. Und ja, ist aus ABS, also so "sinnvoll" wie RLine Anbauten. Ich weiß auch nicht ob sie hier in Deutschland erlaubt sind oder eingetragen werden können.

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Hallo,

ich vermute ganz stark, dass Du um eine Einzelabnahme nicht herum kommen wirst.

Die Darstellung auf den Bildern lässt vermuten, dass die Fahrzeugmaße(zumindest vorne)

verändert werden. Dies reicht nach meiner Kenntnis aus, die ABE außer Kraft zu setzen.

Falls eine Einzelabnahme erforderlich ist, könnte dies Problem mit der Co2 Bestimmung verursachen.

Ohne europäisches/deutsches TÜV-Gutachten...…….? Finger weg!

Gruß

Hannes

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