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Geht das Anmelden vom Auto mit abgelaufenem Ausweis?

Themenstarteram 26. Juli 2019 um 10:51

Hey

Ich und eine Freundin wollen ein auto auf sie anmelden aber ihr Ausweis ist abgelaufen sie hat österreichischen Ausweis geht das trotzdem oder nicht

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 26. Juli 2019 um 13:55:31 Uhr:

 

Wäre auch irgendwie komisch, wenn man da aufs Amt gehen könnte: Ich bin der Peter Meier, möchte das Auto anmelden. Der Mitarbeiter sagt: ja, alles klar.

:D

Und genau so, läuft es bei uns auf dem Amt....

Ich komm herein, lege den alten Fahrzeugschein hin und sage den Namen desjenigen auf den er eingelöst werden soll. Der Mitarbeiter schaut dann in seinen Computer, ob auf den Namen und den Wagen ein übereinstimmender Versicherungsnachweis im System vorliegt. Wenn ja, wird der eingelöst und 2 Minuten später läufts Du mit den Schildern raus.

Wenn Nein: Gehst Du wieder ohne alles....

 

Den Ausweis oder sonst ein Dokument zur Identifikation musste ich noch nie zeigen....

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Zitat:

@notting schrieb am 27. Juli 2019 um 14:29:45 Uhr:

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 26. Juli 2019 um 13:55:31 Uhr:

 

Wäre auch irgendwie komisch, wenn man da aufs Amt gehen könnte: Ich bin der Peter Meier, möchte das Auto anmelden. Der Mitarbeiter sagt: ja, alles klar.

:D

Was glaubst du was Autohäuser bzw. Zulassungsdienste in Deutschland quasi jeden Tag machen?! Die nehmen AFAIK auch nicht den Personalausweis des neuen Halters mit, ist AFAIK sogar illegal, weil seit ein paar Jahren nur noch best. Stellen ihn einfordern dürfen (!=vorzeigen lassen also der Inhaber nimmt ihn dann gleich wieder an sich z. B. zur Identitätsprüfung bei Vertragsabschluss). Die lassen sich eine Vollmacht geben und gut. Und werden die Adressdaten nicht mit den hinter der EVB abgeglichen?

notting

Was nützen die Adressdaten der EVB? Die klöppele ich in den PC ohne dass jemand die Richtigkeit prüft. In Dresden bekommst du kein Auto angemeldet wenn du nicht den Personalausweis des Halters vorlegst. Im Original. Gegebenenfalls mit Vollmacht. Sonst schickt man dich wieder weg. Das habe ich selbst erlebt, weil ich glaubte, eine Ausweiskopie reicht. Wieso das illegal sein soll, jemandem den Ausweis mitzugeben, damit dieser ihn vorlegen kann, ist mir auch nicht klar. Das ist definitiv falsch. Hätte ich den Ausweis des Halters und die Vollmacht vorgelegt, wäre die Anmeldung glatt durchgegangen.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 27. Juli 2019 um 21:28:48 Uhr:

Zitat:

@notting schrieb am 27. Juli 2019 um 14:29:45 Uhr:

 

Was glaubst du was Autohäuser bzw. Zulassungsdienste in Deutschland quasi jeden Tag machen?! Die nehmen AFAIK auch nicht den Personalausweis des neuen Halters mit, ist AFAIK sogar illegal, weil seit ein paar Jahren nur noch best. Stellen ihn einfordern dürfen (!=vorzeigen lassen also der Inhaber nimmt ihn dann gleich wieder an sich z. B. zur Identitätsprüfung bei Vertragsabschluss). Die lassen sich eine Vollmacht geben und gut. Und werden die Adressdaten nicht mit den hinter der EVB abgeglichen?

notting

Was nützen die Adressdaten der EVB? Die klöppele ich in den PC ohne dass jemand die Richtigkeit prüft. In Dresden bekommst du kein Auto angemeldet wenn du nicht den Personalausweis des Halters vorlegst. Im Original. Gegebenenfalls mit Vollmacht. Sonst schickt man dich wieder weg. Das habe ich selbst erlebt, weil ich glaubte, eine Ausweiskopie reicht. Wieso das illegal sein soll, jemandem den Ausweis mitzugeben, damit dieser ihn vorlegen kann, ist mir auch nicht klar. Das ist definitiv falsch. Hätte ich den Ausweis des Halters und die Vollmacht vorgelegt, wäre die Anmeldung glatt durchgegangen.

https://www.zeit.de/.../komplettansicht

Zitat:

Laut Ausweisgesetz darf man das neue Dokument nicht mehr aus der Hand geben. Ausgenommen natürlich bei Personenkontrollen durch entsprechende Staatsorgane.

Ich denke das ist einfach deswegen, weil das Ding elektr. auslesbar ist. Deine Bankkarten etc. darfst du ja auch nicht einfach aus der Hand geben.

Ist auch nicht ausgeschlossen, dass eben z. B. die Zulassungsbehörde sich noch nicht drauf eingestellt hat.

notting

@notting

Zeige mir eine Stelle im Personalausweisgesetz die es verbietet, einem anderen den Ausweis zu überlassen.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 27. Juli 2019 um 22:22:38 Uhr:

@notting

Zeige mir eine Stelle im Personalausweisgesetz die es verbietet, einem anderen den Ausweis zu überlassen.

Sehe u.a. folgendes:

Zitat:

Die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises durch eine andere Person als den Personalausweisinhaber ist unzulässig.

Jetzt ist natürl. die Frage was "Nutzung" und "elektronischer Identitätsnachweis" genau ist. Sprich ob da auch die Nutzung auf der Karte aufgedruckten Daten gemeint ist bzw. ob die Behörde den Ausweis elektr. ausliest etc.

Oder:

Zitat:

Der Inhaber kann den Ausweis bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen als Identitätsnachweis und Legitimationspapier verwenden.

Da steht z. B. nicht, dass Dritte ihn im Auftrag des Inhabers verwenden dürfen.

notting

am 27. Juli 2019 um 21:08

Zitat:

@Fcnmaus42

 

Ich und eine Freundin wollen ein auto auf sie anmelden aber ihr Ausweis ist abgelaufen sie hat österreichischen Ausweis geht das trotzdem oder nicht

Steuerhinterziehung,..? Ein Schelm wer Böses Denkt!

Wo soll das Fahrzeug denn Bewegt werden ?

 

Wenn es auf Ihr Angemeldet werden soll muss Sie auch einen Gültigen Ausweis besitzen. Sonst einen neuen Beantragen, und einen vorläufigen Personalausweis, den man eigentlich sofort mitbekommt, Beantragen.

In DE ist die Regelung im Grunde das man mit einem Bußgeld Rechnen muss wenn man einen Abgelaufenen Ausweis Besitz,...andere Sache.

 

Zum Gültigen Ausweis für die Anmeldung muss deine Freundin auch einen Wohnsitz in DE haben.

 

Weiter;

Zitat Europa.eu:

(04/2019)

Zulassungsbestimmung:

Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, dürfen ein Kraftfahrzeug oder einen Anhänger mit ausländischen Kennzeichen einen Monat lang in Österreich verwenden.

Die Monatsfrist beginnt mit der erstmaligen Einbringung des Fahrzeugs nach Österreich zu laufen.

Eine vorübergehende Verbringung des Fahrzeugs aus Österreich unterbricht diese Frist nicht.

Eine Verlängerung um einen weiteren Monat ist möglich, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass eine inländische Zulassung nicht vorgenommen werden konnte.

Eine weitere Verlängerung ist ausgeschlossen.

Nach Ablauf dieser Fristen müssen die Zulassungsbescheinigung und die ausländischen Kennzeichentafeln bei der zuständigen Landespolizeidirektion oder Bezirkshauptmannschaft abgegeben werden. Ab diesem Zeitpunkt müssen österreichische Kennzeichentafeln verwendet werden, für die eine österreichische Zulassung benötigt wird.

@notting

Genau. Das, was du glaubst, steht da nicht drin und in dem Zeitungsartikel stand alarmistischer Quatsch, weil damals der neue Person als aktuelle Weltuntergangssau durch mediale Dorf getrieben wurde.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 27. Juli 2019 um 23:20:42 Uhr:

@notting

Genau. Das, was du glaubst, steht da nicht drin und in dem Zeitungsartikel stand alarmistischer Quatsch, weil damals der neue Person als aktuelle Weltuntergangssau durch mediale Dorf getrieben wurde.

Grüße vom Ostelch

Schwachsinn, das was ich aus dem Personalausweisgesetz zitiert habe steht genau so drin! :mad:

notting

Zitat:

@notting schrieb am 28. Juli 2019 um 09:07:12 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 27. Juli 2019 um 23:20:42 Uhr:

@notting

Genau. Das, was du glaubst, steht da nicht drin und in dem Zeitungsartikel stand alarmistischer Quatsch, weil damals der neue Person als aktuelle Weltuntergangssau durch mediale Dorf getrieben wurde.

Mo

 

Grüße vom Ostelch

Schwachsinn, das was ich aus dem Personalausweisgesetz zitiert habe steht genau so drin! :mad:

notting

Mäßige dich im Ton. Ja, genau so steht das im Gesetz. Deshalb weiß ich nicht, wie man drauf kommt, dass der neue Personalausweis nicht an Dritte gegeben werden darf. Davon steht da kein Wort. Es geht allein um die elektronischen Identifizierung, die nur der Inhaber machen darf, nicht um die Vorlage Des Ausweises selbst. Von den Inhabern des neuen Ausweises haben die meisten die elektronischen Identifizierungsfunktionen übrigens gar nicht aktivieren lassen.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 28. Juli 2019 um 10:00:27 Uhr:

Zitat:

@notting schrieb am 28. Juli 2019 um 09:07:12 Uhr:

 

Schwachsinn, das was ich aus dem Personalausweisgesetz zitiert habe steht genau so drin! :mad:

notting

Mäßige dich im Ton. Ja, genau so steht das im Gesetz.

Wieso hast du dann vorhin dreist behauptet, dass das nicht im Gesetz steht? Wenn du mit so einem Mist derartige Reaktionen provozierst, brauchst du dich nicht wundern! :mad:

Zitat:

Deshalb weiß ich nicht, wie man drauf kommt, dass der neue Personalausweis nicht an Dritte gegeben werden darf. Davon steht da kein Wort. Es geht allein um die elektronischen Identifizierung, die nur der Inhaber machen darf, nicht um die Vorlage Des Ausweises selbst. Von den Inhabern des neuen Ausweises haben die meisten die elektronischen Identifizierungsfunktionen übrigens gar nicht aktivieren lassen.

Grüße vom Ostelch

Wieso hast du diesen Teil nicht gleich geschrieben? :rolleyes:

notting

Zitat:

@notting schrieb am 28. Juli 2019 um 10:07:31 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 28. Juli 2019 um 10:00:27 Uhr:

 

Mäßige dich im Ton. Ja, genau so steht das im Gesetz.

Wieso hast du dann vorhin dreist behauptet, dass das nicht im Gesetz steht? Wenn du mit so einem Mist derartige Reaktionen provozierst, brauchst du dich nicht wundern! :mad:

Zitat:

@notting schrieb am 28. Juli 2019 um 10:07:31 Uhr:

Zitat:

Deshalb weiß ich nicht, wie man drauf kommt, dass der neue Personalausweis nicht an Dritte gegeben werden darf. Davon steht da kein Wort. Es geht allein um die elektronischen Identifizierung, die nur der Inhaber machen darf, nicht um die Vorlage Des Ausweises selbst. Von den Inhabern des neuen Ausweises haben die meisten die elektronischen Identifizierungsfunktionen übrigens gar nicht aktivieren lassen.

Grüße vom Ostelch

Wieso hast du diesen Teil nicht gleich geschrieben? :rolleyes:

notting

Du hast nicht verstanden, was im Gesetz steht. Tut mir leid, dass ich es dir erst im zweiten Ankauf erklären konnte. Kein Grund für dich, pampig zu werden.

 

Grüße vom Ostelch

Zum Thema Personalausweis: Da ich für meine "mobilitätseingeschränkten Kunden" des öfteren die neu beantragten BPA abholen darf, kann ich zumindest für das Einwohnermeldeamt Darmstadt (Stadt) bestätigen, dass dort ein Formular existiert, mit dem man als Beantrager einer anderen Person Vollmacht erteilt, den BPA abzuholen. Von daher kann also von einer Einschränkung, den Perso anderen auszuhändigen, keine Rede sein, wenn selbst die Stelle, die es eigentlich am besten wissen müsste, eine entsprechende Vollmacht gleich bei Beantragung aushändigt.

Als ich noch Sachbearbeiter der Zulassungsstelle war habe ich einen gültigen Personalausweis oder einen abgelaufenen mit aktueller Meldebescheinigung oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung benötigt.

Eine bevollmächtigte Person benötigte nur die Kopie des Ausweises von beiden Seiten für die Zulassung auf den Vollmachtsgeber.

@notting der elektronische Identitätsnachweis ist die sogenannte "Onlinefunktion". Ich kann, vorausgesetzt ich habe das notwendige Kartenlesegerät, mich von zu Hause am PC gegenüber Behörden und Dritten mit dem Personalausweis online ausweisen. Z.B. wenn ich die Steuer elektronisch mache kann ich mittels Perso und Lesegerät meine Steuerdaten abrufen etc., einfach Karte rein, PIN eingeben und sich ausweisen.

Das hat mit dem Vorzeigen bzw. Aushändigen des Personalausweises zwischen zwei Personen nichts zu tun.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 26. Juli 2019 um 15:57:47 Uhr:

Zitat:

@dobifan schrieb am 26. Juli 2019 um 14:04:04 Uhr:

 

Und genau so, läuft es bei uns auf dem Amt....

Ich komm herein, lege den alten Fahrzeugschein hin und sage den Namen desjenigen auf den er eingelöst werden soll. Der Mitarbeiter schaut dann in seinen Computer, ob auf den Namen und den Wagen ein übereinstimmender Versicherungsnachweis im System vorliegt. Wenn ja, wird der eingelöst und 2 Minuten später läufts Du mit den Schildern raus.

Wenn Nein: Gehst Du wieder ohne alles....

 

Den Ausweis oder sonst ein Dokument zur Identifikation musste ich noch nie zeigen....

Kann es sein, dass das mit dem Ausweis, der identität, dann schon bei der Versicherung entsprechend erledigt ist?

Naja, die Versicherung kennt mich, da muss ich nichts mehr vorlegen. èbrigens: Es reicht ein Anruf mit Angabe von wenigen Daten eines Fahrzeuges und dann kann ich das ganze einlösen.

Der Versicherunsgvertrag kommt dann irgendwann 2 Wochen später per Mail....

 

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 26. Juli 2019 um 13:10:06 Uhr:

In D ein Auto mit einem Ö-Ausweis zulassen geht doch nicht, oder?

Ich kenne Asylanten, die mit einem Blatt Papier (schimpft sich Ausweis), wo auch noch ganz Fett „Duldung“ gestempelt ist, Autos zulassen.

Es ist völlig egal was für ein Ausweis man hat. Wichtig ist nur der (nachweisbare) Wohnsitz in Deutschland und natürlich der gültige Ausweis. Bei Asylanten ist es dann Asylheim.

Wenn der Mitarbeiter beim Straßenverkehrsamt das abgelaufene Datum übersieht, dann wird es klappen, ansonsten nicht.

Hallo zusammen,

ich habe mir einen Gebrauchten gekauft, welchen ich nächste Woche zulassen muss. Glücklicherweise habe ich online kurzfristig einen Termin bekommen.

Nun habe ich aber keinen Personalausweis, sondern nur einen Reisepass und hierbei benötigt man ja zusätzlich eine "aktuelle" Meldebescheinigung. Mein aktuellste Meldebescheinigung ist aber schon fast ein Jahr alt und momentan stellen die Bürgerämter auch keine Meldebescheinigungen aus - zumindest nicht so kurzfristig.

Meine Frage nun, kann ich das KFZ auch mit einer älteren Meldebescheinigung zulassen oder bleibt mir jetzt nur noch übrig, das Fahrzeug über ein Familienmitglied zuzulassen oder es beim Händler stehen zu lassen?

Danke für eure Hilfe!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ-Zulassung in aktueller Situation mit Reisepass - Meldebescheinigung zu alt?' überführt.]

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