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Geht das: Andere Reifen/Felgen im Schein als auf dem Fahrzeug!

Hallo,
ich fahre auf meinem Golf (Golf III 1.6, Bj. 11/93, 55KW/75PS) schon immer Reifen der Größe 175/70 R13 (auf 5 1/2 J x 13). Nun schaue ich in meinen Fahrzeugschein und stelle fest, dass dort nur 185/60 R14 eingetragen sind!
In der Bedienungsanleitung stehen sogar 3 Möglichkeiten:
175/70 R13 (auf 5 1/2 J x 13), 185/60 R14 (auf 6 J x 14) und 195/50 R15 (auf 6 J x 15).
Was darf ich denn nun fahren? Alle, die in der Bedienungsanleitung stehen oder nur, die im Fahrzeugschein eingetragenen? Aber warum stehen überhaupt in der Anleitung 3 mögliche Größen und im Schein nur eine?
Allerdings sind die 175/70 R13 schon immer drauf gewesen und noch nie hat jemand etwas bemängelt (TÜV z.B.).
Vielleicht sollte ich noch dazu sagen, dass ich den Wagen vor ca. 3 Jahren gekauft habe und bei der Ummeldung (anderer Kreis) einen neuen Schein bekommen habe. Vielleicht standen ja in dem alten Schein mehrere Größen.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Grüße
Michael

Beste Antwort im Thema

Bei den neuen Fahrzeugpapieren wird es noch schwieriger (Zulassungsbescheinigung I und II). Dort ist immer nur 1 Reifengröße aufgeführt. Bei Lieferung des Fahrzeugs gibt es mit den Zulassungspapieren auch eine sogenannte "COC"-Bescheinigung. Diese enthält sämtliche für das Fahrzeug zugelassenen Reifengrößen. Um sich langwierige Diskussionen bei Kontrollen der Rennleitung zu ersparen, ist es empfehlenswert eine Kopie dieser COC-Bescheinigung immer bei den Papieren i m Fahrzeug mitzuführen!

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Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Zitat:

Original geschrieben von Blade 1.8


Muß ich jetzt die COC Bescheinigung mit ins Auto legen? Das sieht man doch an den Original Honda Felgen oder nicht.

Müssen nicht,aber die Bescheinigung kann in einer Kontrolle Ärger vermeiden. Theoretisch muß die Polizei nachweisen das die montierte Bereifung nicht zulässig ist. In der Praxis hat man aber denn selbst die Arbeit da man vermutlich beim Tüv eine Bestätigung der Zulässigkeit besorgen darf was man mit dem Papier vermeiden kann.
Die COC sollte man aber nicht  im Original mitführen da sie es ermöglich das Auto in jedem Land der EU zuzulassen,das unscheinbare Papier ist das wichtigest Dokument des Fahrzeugs.
Den Felgen sieht man nur an das sie von Honda für Honda sind,aber nicht ob sie eine Zulassung für das Fahrzeug haben auf dem sie montiert sind. Sie könnten ja auch nur für ein anderes Modell zugelassen sein und Honda gibt nicht mal eine Freigabe für das Fahrzeug auf dem sie montiert sind. Auch wenn alles passt bedeutet das nicht zwangsläufig das es zulässig ist.

Solch einen Unsinn habe ich schon lange nicht mehr gelesen, COC

bedeutet nichts anderes wie Certificate of Conformity

Konformitätsbescheinigung oder Übereinstimmungsbescheinigung bezüglich einer Bauartzulassung.

Zitat:

Original geschrieben von Julius-Caesar


Solch einen Unsinn habe ich schon lange nicht mehr gelesen, COC
bedeutet nichts anderes wie Certificate of Conformity
Konformitätsbescheinigung oder Übereinstimmungsbescheinigung bezüglich einer Bauartzulassung.

Stimmt, eben drum. Das COC-Papier ist mit Fahrgestellnummer drauf DAS Papier für ein Fahrzeug um die Typgenehmigung nachzuweisen. Damit und je nach Alter zusätzlich gültiger HU kannst du ein Auto anmelden. Der Brief bzw. heute halt die Zulassungsbescheinigung ist auch nichts groß anderes, da steht auch nur der Verweis auf die Typgenehmigung und ein paar technische Daten mit der Fahrgestellnummer drauf. Ist kein Brief vorhanden wird mit dem COC angemeldet.

Nicht ohne Grund steht auf dem neuen Brief explizit drauf "kein Eigentumsnachweis". Das COC ist DAS Papier wo ALLE nötigen Daten für ein Fahrzeug stehen - europaweit.

Hallo,
und seit wann braucht man dieses COC Papier, auch schon Ende der 90´er Jahre. Als ich meinen Accent 1999 gekauft habe, habe ich dieses Papier nicht bekommen. Hatte auch kein Problem das Auto wieder zu verkaufen.

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