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Geht das: Andere Reifen/Felgen im Schein als auf dem Fahrzeug!

Themenstarteram 29. Mai 2008 um 19:05

Hallo,

ich fahre auf meinem Golf (Golf III 1.6, Bj. 11/93, 55KW/75PS) schon immer Reifen der Größe 175/70 R13 (auf 5 1/2 J x 13). Nun schaue ich in meinen Fahrzeugschein und stelle fest, dass dort nur 185/60 R14 eingetragen sind!

In der Bedienungsanleitung stehen sogar 3 Möglichkeiten:

175/70 R13 (auf 5 1/2 J x 13), 185/60 R14 (auf 6 J x 14) und 195/50 R15 (auf 6 J x 15).

Was darf ich denn nun fahren? Alle, die in der Bedienungsanleitung stehen oder nur, die im Fahrzeugschein eingetragenen? Aber warum stehen überhaupt in der Anleitung 3 mögliche Größen und im Schein nur eine?

Allerdings sind die 175/70 R13 schon immer drauf gewesen und noch nie hat jemand etwas bemängelt (TÜV z.B.).

Vielleicht sollte ich noch dazu sagen, dass ich den Wagen vor ca. 3 Jahren gekauft habe und bei der Ummeldung (anderer Kreis) einen neuen Schein bekommen habe. Vielleicht standen ja in dem alten Schein mehrere Größen.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

Grüße

Michael

Beste Antwort im Thema
am 27. Juni 2008 um 12:32

Bei den neuen Fahrzeugpapieren wird es noch schwieriger (Zulassungsbescheinigung I und II). Dort ist immer nur 1 Reifengröße aufgeführt. Bei Lieferung des Fahrzeugs gibt es mit den Zulassungspapieren auch eine sogenannte "COC"-Bescheinigung. Diese enthält sämtliche für das Fahrzeug zugelassenen Reifengrößen. Um sich langwierige Diskussionen bei Kontrollen der Rennleitung zu ersparen, ist es empfehlenswert eine Kopie dieser COC-Bescheinigung immer bei den Papieren i m Fahrzeug mitzuführen!

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Zitat:

Original geschrieben von ydobon

Onkel,

wenn du noch nie einen Fahrzeugbrief in der Hand hattest ist das nicht mein Problem.

In meinem Fahrzeugbrief stehen die Reifengrößen!

Gruß

1) steht das NUR in einem alten brief!

2) KANN selbst in einem alten brief NUR das stehen was auch im SCHEIN steht, da bei einer eintragung das zusammen eingetragen wurde. und da der te geschrieben hat das im schein NIX steht, kann auch im brief NIX stehen. logisch oder?!

Zitat:

Original geschrieben von ydobon

In meinem Fahrzeugbrief stehen die Reifengrößen!

Ist nur Blöd wenn man keinen Brief mehr hat sondern eine Zulassungsbescheinigung und da steht irgeneine Größe aus der Fahrzeug-ABE drin. Wie zb bei Meinem die 205/50-16 W, montiert waren ab Werk aber 205/55-16 V.

Das ist das Lustige an der Zulassungsbescheinigung,die Größe die montiert ist muß nicht die Gleiche sein die in den Papieren steht.

Welche Größen man problemlos montieren kann und fahren darf sagt einem dann die Konformitätsbescheinigung,eine offizielle Liste des Herstellers oder die Felgen-ABE/das Gutachten bei Nachrüstfelgen.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Zitat:

Original geschrieben von Julius-Caesar

 

Nicht bei meinem Auto :D,da geht nichts unter 16"

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Zitat:

Lasse dir nichts einreden, du darfst zumindestens alle Größen fahren die in der Betriebsanleitung genannt sind, darüber hinaus alle mit dem gleichen Abrollumfang.

Nicht nur falsch sondern auch gefährlich.

Fahren darf man alle Größen die in der COC aufgeführt sind,nicht aber alles was in der BE steht,zusätzlich dann unter Beachtung der Auflagen noch abweichende Größen auf Nachrüstfelgen.

Es dürfte bei Modellen schwer möglich sein zb 15" auf ein Modell zu klemmen das mindestens auf 16" steht.

Wenn man zb beim Golf bleibt,auf den 1,4l kann man mit etwas Arbeit die Bereifung des R32 montieren und zugelassen bekommen,aber beim R32 sicher nicht die Basisgröße des 1,4ers da die nicht mal über die Bremsscheiben gehen,aber vermutlich trotzdem in der BE stehen die ja in der Regel für die komplette Modellpalette identisch ist.

Maßgeblich sind die Fahrzeug-ABE = COC und Freigaben des Herstellers des Autos oder der entsprechenden Felgen.

Ich empfehle Fielmann!

Der TE schreibt über einen Golf III, der oder dein R 32 dürfte aber ein

Golf IV sein.

Ich empfehle das Mitdenken beim lesen,dann hättest du kapiert was ein Beispiel ist.

Extra für dich,der Golf III. Den gab es von 60PS bis 190PS und in der BE dürfte die komplette Bandbreite des jeweiligen Jahrgangs erwähnt sein,was reifengrößen angeht.

Nach deiner Theorie das man alles was in der BE steht montieren darf könnte der Fahrer eines 1,4L mit 60PS die Schlappen des VR6 montieren und der VR6-Fahrer die Trennscheiben des 1,4l.

Das da was nicht passen kann sollte mit 5 Sekunden nachdenken klar sein. Das die großen Räder möglicherweise für den Kleinen zulässig sind ok,aber umgekehrt sicher nicht und das unabhängig davon das es rein Montagetechnisch nicht geht.

 

PS: Brauche keine Brille und deswegen gehört Fielmann nicht zu meinen bevorzugten Läden.:D

Hallo,

mein Auto hat werkseitig 225/60R18 Räder, im KFZ Schein steht aber nur 225/65R 17.

Muß ich jetzt die COC Bescheinigung mit ins Auto legen? Das sieht man doch an den Original Honda Felgen oder nicht.

Gruß Blade 1.8

Zitat:

Original geschrieben von Julius-Caesar

Ich empfehle Fielmann!

Der TE schreibt über einen Golf III, der oder dein R 32 dürfte aber ein

Golf IV sein.

AVE julchen!

brille wär echt net schlecht bei dir das stimmt. er schreibt ja auch RIESENGROSS z.b. ;)

SALVE!

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Ich empfehle das Mitdenken beim lesen,dann hättest du kapiert was ein Beispiel ist.

Extra für dich,der Golf III. Den gab es von 60PS bis 190PS und in der BE dürfte die komplette Bandbreite des jeweiligen Jahrgangs erwähnt sein,was reifengrößen angeht.

Nach deiner Theorie das man alles was in der BE steht montieren darf könnte der Fahrer eines 1,4L mit 60PS die Schlappen des VR6 montieren und der VR6-Fahrer die Trennscheiben des 1,4l.

Das da was nicht passen kann sollte mit 5 Sekunden nachdenken klar sein. Das die großen Räder möglicherweise für den Kleinen zulässig sind ok,aber umgekehrt sicher nicht und das unabhängig davon das es rein Montagetechnisch nicht geht.

PS: Brauche keine Brille und deswegen gehört Fielmann nicht zu meinen bevorzugten Läden.:D

Na gut, wenn nicht Fielmann dann gehe halt zu Apollo. OK, es könnte aber auch sein, dass du blind bist dann suche dir halt einen Vorleser.

Im Zusammenhang hatte der User Kai am 30. Juni 2008 um 21:14:29 Uhr die Reifenfreigabe für den Golf 3 per PDF gepostet.

Lies mal darin, wichtig wäre noch zu erwähnen in 15“ bzw 16“ ist der LK für den VR6 5/100.

In 13“ oder 14“ gab es für den 3er kein LK 5/100.

Haste noch Fragen?

Zitat:

Original geschrieben von Julius-Caesar

Lies mal darin, wichtig wäre noch zu erwähnen in 15“ bzw 16“ ist der LK für den VR6 5/100.

In 13“ oder 14“ gab es für den 3er kein LK 5/100.

Haste noch Fragen?

DAS WAR JA AUCH NUR EIN BEISPIEL!

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von Julius-Caesar

Lies mal darin, wichtig wäre noch zu erwähnen in 15“ bzw 16“ ist der LK für den VR6 5/100.

In 13“ oder 14“ gab es für den 3er kein LK 5/100.

Haste noch Fragen?

DAS WAR JA AUCH NUR EIN BEISPIEL!

Selbstverständlich war es nur ein Beispiel, nur der Laie woher weiß dieser, dass dies nur ein Beispiel war und das er die von dir erwähnten Reifengröße nicht auf seinem 3er Golf fahren darf?

Dazu mal ein Wort von einem Laien - Ich hab mir den ganzen Tread durchgelesen und mich sehr wohl ausgekannt, was als Beispiel gemeint was und was nicht, man muss sich einfach nur Zeit nehmen und in Ruhe lesen, dann klappt das auch mit den Kapieren.

Und wer es einfach nur überfliegt und sich dann aus irgendwelchen dabei aufgeschnappten Brocken einen falschen Zusammenhang zusammenreimt - naja, demjenigen ist dann eh nicht zum helfen.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Nach deiner Theorie das man alles was in der BE steht montieren darf könnte der Fahrer eines 1,4L mit 60PS die Schlappen des VR6 montieren und der VR6-Fahrer die Trennscheiben des 1,4l.

Nix Theorie, einzig das in der BE entscheidet was gefahren werden darf. Und in der BE eines VR6 wird sicher nicht die Trennscheibengröße eines 60PS-Gölfchens stehen. Meist sind die Motorisierungen alle in einer BE zusammengefasst, dass heißt aber nicht dass da nur pauschal irgendwas drinsteht. Da steht genau welche Bremse bei welchem Motor, welcher Reifen usw.. aufgeschlüsselt.

Eine Fahrzeug-BE hat daher auch ein paar Seiten mehr ;)

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

 

Nix Theorie, einzig das in der BE entscheidet was gefahren werden darf.

auch wieder nur ne pauschalaussage :rolleyes: dann fahr ich seit 12 jahren mit gefühlten 10 autos illegal?! interesant.

Zitat:

Original geschrieben von Blade 1.8

Muß ich jetzt die COC Bescheinigung mit ins Auto legen? Das sieht man doch an den Original Honda Felgen oder nicht.

Müssen nicht,aber die Bescheinigung kann in einer Kontrolle Ärger vermeiden. Theoretisch muß die Polizei nachweisen das die montierte Bereifung nicht zulässig ist. In der Praxis hat man aber denn selbst die Arbeit da man vermutlich beim Tüv eine Bestätigung der Zulässigkeit besorgen darf was man mit dem Papier vermeiden kann.

Die COC sollte man aber nicht  im Original mitführen da sie es ermöglich das Auto in jedem Land der EU zuzulassen,das unscheinbare Papier ist das wichtigest Dokument des Fahrzeugs.

Den Felgen sieht man nur an das sie von Honda für Honda sind,aber nicht ob sie eine Zulassung für das Fahrzeug haben auf dem sie montiert sind. Sie könnten ja auch nur für ein anderes Modell zugelassen sein und Honda gibt nicht mal eine Freigabe für das Fahrzeug auf dem sie montiert sind. Auch wenn alles passt bedeutet das nicht zwangsläufig das es zulässig ist.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

auch wieder nur ne pauschalaussage :rolleyes: dann fahr ich seit 12 jahren mit gefühlten 10 autos illegal?! interesant.

Muss wohl :p

Nicht vergessen dass es häufig auch Nachträge und nachträgliche Freigaben zur BE seitens der Hersteller gibt ;)

Zubehörräder mit eigener ABE oder Eintragung sind darüber hinaus ein anderes Thema. Originalfelgen haben i.d.R. keine eigenen Genehmigungen sondern sind im Rahmen der Fahrzeug-BEs zugelassen und geprüft. Gibt aber durchaus auch Originalfelgen die zusätzlich eine ABE oder ein Teilegutachten haben mit dem sie nachträglich auch für andere Baureihen zulässig sein können. Hängt vom Hersteller ab wie die die nachträglichen Genehmigungen gestalten. Ohne weitere Papiere gilt weiterhin nur das als zulässig was die BE des Fahrzeuges inkl. Nachträgen hergibt

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Zitat:

Original geschrieben von Blade 1.8

Muß ich jetzt die COC Bescheinigung mit ins Auto legen? Das sieht man doch an den Original Honda Felgen oder nicht.

Müssen nicht,aber die Bescheinigung kann in einer Kontrolle Ärger vermeiden. Theoretisch muß die Polizei nachweisen das die montierte Bereifung nicht zulässig ist. In der Praxis hat man aber denn selbst die Arbeit da man vermutlich beim Tüv eine Bestätigung der Zulässigkeit besorgen darf was man mit dem Papier vermeiden kann.

Die COC sollte man aber nicht  im Original mitführen da sie es ermöglich das Auto in jedem Land der EU zuzulassen,das unscheinbare Papier ist das wichtigest Dokument des Fahrzeugs.

Den Felgen sieht man nur an das sie von Honda für Honda sind,aber nicht ob sie eine Zulassung für das Fahrzeug haben auf dem sie montiert sind. Sie könnten ja auch nur für ein anderes Modell zugelassen sein und Honda gibt nicht mal eine Freigabe für das Fahrzeug auf dem sie montiert sind. Auch wenn alles passt bedeutet das nicht zwangsläufig das es zulässig ist.

Danke Sir Donald,

also kopiere ich das Dingen und leg es ins Auto, hoffe die lieben bei der Polizei erkennen diese Kopie an.

Gruß Blade 1.8

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