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Gehbehinderung ohne Ausweis, Leute unfreundlich

Themenstarteram 22. März 2013 um 21:12

Ich weiß, es hat nicht direkt etwas mit Mobilität oder Parkplätzen etc. zu tun aber ich muss mal eine Frage stellen. Ein Familienmitglied hat sich in einem schweren Motorradunfall beide Beine gebrochen. Leider waren da sehr komplizierte Brüche nahe an den Gelenken sowie Trümmerbruch direkt im Sprunggelenk dabei. Erst mal kann man sich "glücklich" schätzen, dass es "nur" die Beine getroffen hat, worüber ich sehr dankbar bin, es hätte auch sehr viel böser kommen können. Natürlich ist das laut den Ärzten keine dauerhafte Behinderung, die haben in mehreren OPs viel Metall eingesetzt, damit es wieder heilt. Der Unfall ist nun schon 8 Monate her und der Patient konnte nach vielen Wochen Krankenhausbett und Monaten im Rollstuhl zwischenzeitlich wieder geradoso wackelig auf Krücken laufen. Wenn er gefahren wurde, wurde natürlich nie ein Behindertenparkplatz in Anspruch genommen. Ich finde es allerdings sehr schlimm, wie auch mit solchen Personen umgegangen wird. Da ist man vollgepackt mit Einkaufstaschen und der Patient kann eben gerade so mit Krücken laufen und da wird einem von Nachbarn einfach so die Tür vor der Nase zugeknallt. Natürlich ist man darüber nicht sehr erfreut. Wenig später stellt man den Nachbarn zur Rede, warum er denn kein Verständnis für "behinderte" Menschen zeigt und der knallt einem doch glatt an den Kopf, dass er ja Bauingenieur wäre und laut seinen Erfahrungen dauerhaft behinderte Menschen darauf gar keinen Wert legen würden und nicht bevorzugt behandelt werden wollen. Natürlich behandel ich behinderte Menschen ganz normal, aber man kann doch auch etwas unterstützen. Ich kann so ein Verhalten überhaupt gar nicht nachvollziehen und es macht mich sehr wütend, zudem die betroffene Person jetzt wieder im Rollstuhl sitzt, da eine Metallschiene nahe dem Kniegelenk gebrochen ist, was eine erneute Operation nötig machte, welche wieder mindestens 6 Wochen totale Ruhe bedeutet.

Nun bin ich so erzogen, dass ich offensichtlich eingeschränkten Mitmenschen immer die Türen aufhalte, den Vortritt lasse usw. und nicht unterscheide, ob dies leider permanent oder vielleicht nur für einen gewissen Zeitraum ist. Ich sag ja auch nicht, ich halte älteren Menschen nicht die Tür auf, weil sie sich dann alt fühlen. Mich würde mal interessieren wie Leute darüber denken die eine dauerhafte Behinderung haben. Habe ich immer falsch gehandelt? Ich kann das nur sehr schwer verstehen und das Verhalten des Nachbarn macht mich so wütend.

Beste Antwort im Thema
am 9. August 2013 um 17:54

Zitat:

Original geschrieben von BMW-Testfahrer

Im Übrigen solltest Du Dir Deinen beleidigenden Ton besser abgewöhnen, den Du gegenüber Bootsmann22 angeschlagen hast.

Bootsmann22 hat vom Recht der freien Meinungsäußerung Gebrauch gemacht. Ob Dir das nun passt oder nicht.

Na ja, Du scheinst Dich in bester Gesellschaft zu bewegen, denn immerhin haben Dir im Zusammenhang mit Deinen Äußerungen 4 Leute ein „Danke“ gegeben.

Ich oute mich mal als einer von den Vieren :p

Denn wenn ich so einen Unsinn lese

Zitat:

Wenn man die Behinderung NICHT sieht gibt es auch keinen(!) Grund eine B-Platz zu belegen.

kann ich eben auch nicht anders. Da Bootsmann uns seine Quelle leider nicht genannt hat und ich außerdem ebenfalls ein Recht auf freie Meinungsäußerung habe, gebe ich Katzenvater vollumfänglich Recht. Diese Aussage hat weder Hand noch Fuß und beleidigt alle Inhaber eines Parkausweises, die sich gelegentlich über einen guten Tag freuen dürfen, an dem sie einigermaßen beschwerdefrei ein paar Meter zu Fuß zurücklegen können.

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Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

Na ein Glück, dass die meisten Behinderten-Toiletten nur mit einem speziellen Schlüssel zu nutzen sind.

Leider nicht überall..Bei 2 Baumärkten hier im Umfeld muß ich erst zur Information, um dort deren Schlüssel zu holen, was ab und an schonmal recht zeitkritisch wird..

Meiner Meinung sollte zwingend dieses Schließsystem vorgeschrieben werden, das wäre mal was für unsere regelwütigen EU-Leutchen..

Dürfte allerdings daran scheitern, dieses System ist nicht gerade billig, also werden dann einige Geschäfte lieber auf die Beh-Toilette verzichten

Oh ich habe "offentliche" vergessen zu schreiben. Dafür schrieb ich ja von "Rasthöfen oder in der Stadt und so" und nicht von Einkaufsläden

Was Private machen ist leider deren Sache

Vorteil: die Toiletten sind meist sauberer und in deutlich besserem Zustand

Nachteil: den Schlüssel muss man kaufen und nicht jeder bekommt ihn. Entweder Gehbehindert, Stoma, Blind ... oder mindestens GDB von 70

Hallo,

wie oft seid Ihr schon an eine Behindertentoilette gekommen die besetzt war,

und wie lange musstet ihr da warten?

Was dauert länger, Schlüssel holen oder warten bis einer fertig ist?

Sauberkeit ist eine andere Sache, aber glaubt mir, das kotzt jeden an.

Viele Grüße

Frank

am 18. Mai 2013 um 10:53

Zitat:

Original geschrieben von E-Coupe2009

Wer diese Frage mit "NEIN" beantworten kann, sollte auf einen B-Parkplatz parken dürfen!

"Können Sie aus dem Auto steigen, auch wenn die Tür nicht komplett geöffnet werden kann?"

Die Frage sollte mit NEIN nur dann beantwortet werden, wenn es ÜBERHAUPT nicht möglich ist. Sowas wie, könnte schon aber es wäre zu anstrengend, sollte man nicht durchlassen.

Und das mit dem, Ich kann nicht so weit laufen, kann ich ja auch irgendwie nicht glauben. Vorm Einkaufscenter parken können, weil man nicht so weit laufen kann, aber durch das Einkaufscenter zu laufen ist dabei kein Problem ;) Wobei man hier deutlich weitere Strecken hinterlegt.

Also so einen Unsinn habe ich selten gelesen (und das auch noch von einem Betroffenen).

Ich habe auch eine Gehbinderung (AG) und einen Parkausweis, aber auch ich komme ohne die Tür ganz zu öffnen aus dem Fahrzeug (zwar nicht immer, aber es geht).

Weit gehen kann ich aber dennoch nicht allein. Zum Einkaufswagen geht es gerade so, aber viel weiter ist je nach Tagesform nicht drin. Mit den Einkaufswagen gehts dann aber auch im Geschäft weitestgehend ohne Probleme.

Meine Behinderung werden mir 95% der Menschen aber gar nicht erst ansehen (dafür sind diese häufig viel zu sehr auf alles andere konzentriert). Nur weil mir die Menschen (wohl auch du nicht) die Behinderung nicht ansehen und ich das Fahrzeug besser verlassen kann als du, soll ich darauf verzichten dort zu parken?

Das Problem sind nicht Menschen, die nicht helfen sondern die, die selbst betroffen sind und sich dann als Besserwisser und Rechthaber aufspielen, weil sie meinen, sie könnten entscheiden wer dort parken darf und wer nicht.

@Topic

Der scheint einfach eine schlechte Kinderstube gehabt zu haben. Ich halte jedem die Tür auf, egal ob er was hat oder nicht.

Gruß

 

am 23. Mai 2013 um 11:00

Es gibt aber auch unter den Schwerbehinderten solche Vollposten die meinen nur weil sie einen orange-grünen B-Ausweis aufs Armaturenbrett legen dürfen sie ohne weiteres auf einem B-Parkplatz parken. Und das dürften sie streng gesehen nicht wenn sie sie keinen blauen EU-Ausweis haben. Ich finde es z.b toll wenn's Menschen gibt die soviel Zivilcourage besitzen und fragen ob man auf so einem Parkplatz überhaupt stehen darf.

Zitat:

Original geschrieben von zepter

Es gibt aber auch unter den Schwerbehinderten solche Vollposten die meinen nur weil sie einen orange-grünen B-Ausweis aufs Armaturenbrett legen dürfen sie ohne weiteres auf einem B-Parkplatz parken. Und das dürften sie streng gesehen nicht wenn sie sie keinen blauen EU-Ausweis haben. Ich finde es z.b toll wenn's Menschen gibt die soviel Zivilcourage besitzen und fragen ob man auf so einem Parkplatz überhaupt stehen darf.

Sorry, aber muss man solche Leute als Vollpfosten bezeichnen? Nicht wirklich. Ich habe oft die Erfahrung gemacht, dass dies aus Unkenntnis geschieht. Natürlich gibt es Ausnahmen.

am 7. August 2013 um 8:13

Zitat:

Original geschrieben von banane11

 

Achtet auf Rolli-Parker an Tankstellen. Helfe ihnen, sie sind darauf angewiesen. Bitte.

Für heute soviel. Ich melde mich mal wieder. Über ein paar Freundschaftsmails hier würde ich mich freuen.

Gruß Banane11

Mein Liaber ... Ich könnt' dich knutschen ... PARDON! Ich habe nun nicht alle Seiten durchgelesen und greife nun deinen Beitrag heraus um darauf zu antworten und ein Erlebniss von heute Morgen zu schildern.

Vorweg an ALLE ... Wenn die Rede von Behinderung ist, dann wird die Schwere der Behinderung in GdB ausgedrückt. Auf deutsch Grad der Behinderung und NICHT in Prozent %.

In einem Seminar mit einem Bundesarbeitsrichter (Vorsitzender des ? Senat Herr Düwell) hat er jeden angepfiffen, der es wagte von Prozent zu reden! Zu Recht!

In den letzten Jahren habe ich Menschen mit Handikap von zu Hause zu ihrem Arbeitsplatz und zurück fahren dürfen. Das waren Schwerstbehinderte im Rolli, andere Menschen im Rolli und auch Leute die durchaus noch Laufen können. Wer sowas mal gemacht hat, weiß wie "normal" die im Vergleich zu "normalen Mitmenschen" sind, trotz ihrer Behinderung. Damit will ich Banane keineswegs widersprechen. Es entspricht der guten Kinderstube einem Rollifahrer auch mal zu helfen OHNE ihm zu viel zu helfen. Darin liegt der Unterschied!

Ok, zu dem Aufreger von heute Morgen. "Einkaufcenter" hier bei uns vor der Türe. Eine KIK Filiale, NORMA, ein Bäcker und Fleischerladen, großer, weitgehend leerer(!) Parkplatz, 3 Parkplätze für Rollstuhlfahrer!!!!

Stellt sich eine ältere Frau mit einem Ford Ka dreist auf den Behindertenparkplatz, obwohl sie genauso gut auf dem "normalen" Parkplatz hätte stehen können, der sogar noch näher am Eingang zu NORMA war. Sie steigt aus und geht(!) ohne jegliche Anzeichen von irgendeiner Gehbehinderung, zu den Einkaufswagen. Ich spreche sie auf die Berechtigung an, auf dem Behindertenparkplatz zu stehen. Faucht sie mich an, sie wäre 100% (! Siehe oben) Gehbehindert und hätte sogar einen entsprechenden Ausweis mit einem G darin. Sie wollte mir den zeigen, weil ich ihr nicht glaube, darauf verzichte ich allerdings. Auf dem Rückweg schaue ich mir das Auto noch mal genau an. Da lag ein BLAUER Ausweis im Wagen, "Parkausweis für Behinderte" ... mit Rollisymbol! Soweit so gut, oder auch nicht.

Zwar war ich mal Schwerbehindertenvertreter in unserem Betriebsrat, habe selbst einen Schwerbehindertenausweis, trotzdem aber nicht die Weisheit, die solche Ausweise angeht. Ergo rufe ich die entsprechende Stelle in unserem Kreis an und erhalte folgende Auskunft: Die Ausweise, die zum parken auf einem Behindertenparkplatz berechtigen, MÜSSEN BLAU sein (EU Ausweis halb BLAU und halb GrünGelb) ein aG (für aussergewöhnlich Gehbehindert) haben und MÜSSEN ein Lichtbild des Inhabers haben, um Missbrauch auszuschliessen!

Das Lichtbild ist seit kurzem vorgeschrieben und die Ausweise die noch ohne Foto sind, werden nach und nach erneuert!

BEIDES hatte die gute Frau nicht vorzweisen. Also weder ein Lichtbild noch ein aG noch hat sie ihren Schwerbehindertenausweis dazu gelegt um ihre Berechtigung deutlich zu machen. So, und nu'? In Zukunft werde ich darauf achten ob der Ausweis ein Foto hat. Wenn nicht überlege ich mir die Konsequenzen für den Parker bis hin zum abschleppen lassen. Eine andere Sprache verstehen manche Falschparker einfach nicht. Vor Jahren meinte mal ein Falschparker, er hätte doch einen Schwerbehindertenausweis und damit die Berechtigung dort zu parken. JAU!

am 7. August 2013 um 8:39

Zitat:

Original geschrieben von RonCaddyHoschi

 

Jetzt zu dem geschilderten Beispiel. Nicht jeder mit dem Merkzeichen aG muss zwangsläufig im Rollstuhl sitzen. Meine eigene Frau hat GdB (Grad der Behinderung) 100% und das Merkzeichen aG, und damit auch den Parkausweis. Sie ist aber in der Lage kurze Strecken zu laufen, sitzt also nicht immer im Rollstuhl.

Da sie aber sehr ungelenkig dabei ist, muss ich die Tür vollständig öffnen können, damit sie überhaupt aus dem Wagen aussteigen kann. Ist sie dann nach deiner Definition auch nicht berechtigt den Parkplatz zu nutzen????? Und das ist natürlich nur ein Beispiel... Es gibt unzählige andere...

UND: Nicht jede Behinderung die zum Parken berechtigt ist auf den ersten Blick zu sehen.

SO, jetzt kommt mir doch langsam etwas hoch und da suche ich die Anwtort drauf. Deine Frau hat einen GdB von 100 und einen entsprechenden Ausweis. Schön oder auch nicht, ja nach Sichtweise. Was ich mich jetzt frage ist, wenn der BEIfahrer einen Ausweis hat der ihn/sie als aG ausweist, berechtigt das auch den entsprechenden Parkplatz zu nutzen oder sind die nur den Leuten vorbehalten, die trotz Behinderung auch noch Auto fahren?

Den BEIfahrer kann man schlimmstenfalls VOR der Türe absetzen um ihm/ihr den langen Weg zu ersparen.

Und, die Behinderung, die berechtigt auf den B-Plätzen zu parken, muss man nicht unbedingt sehen. HALLO??? Da habe ich aber ganz andere Info. Wenn man die Behinderung NICHT sieht gibt es auch keinen(!) Grund eine B-Platz zu belegen. Wie soll ich als Betroffner das nun einem "normalen" Mit-Menschen verständlich machen? Genau DAMIT entstehen doch die Konfliktpunkte und Verständnislosigkeit, menno!

Und, wenn ich sehe, wie z.B. die Eltern ihre Kiddies hier im nahegelegenen Kindergarten abliefern ... Warum gibt es nicht schon längst Autoschalter damit die gestressten Mütter (!) nicht so weit laufen müssen? Das Problem ist nicht neu und ich kenne das durchaus noch, als mein Sohn vor 27 Jahren in den Kindergarten ging und in die Grundschule. Am liebsten wären die Eltern noch IN das Gebäude gefahren. Dann aber aufregen über die anderen Eltern! WER ist denn nun behindert?

am 7. August 2013 um 9:05

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Und, die Behinderung, die berechtigt auf den B-Plätzen zu parken, muss man nicht unbedingt sehen. HALLO??? Da habe ich aber ganz andere Info. Wenn man die Behinderung NICHT sieht gibt es auch keinen(!) Grund eine B-Platz zu belegen. Wie soll ich als Betroffner das nun einem "normalen" Mit-Menschen verständlich machen? Genau DAMIT entstehen doch die Konfliktpunkte und Verständnislosigkeit, menno!

Wasn das fürn Kommentar? Also müsste man Deiner Meinung nach jedem Menschen seine Behinderung ansehen können? Da würde mich (und sicher auch einige andere hier) aber die von Dir erwähnte "ganz andere Info" mal brennend interessieren. Hast Du vielleicht eine Quellenangabe für uns?

Und wenn wir schon mal dabei sind: Ich würde gerne jedem Arbeitskollegen sein Gehalt, meiner Frau ihre Gedanken und nicht zuletzt jedem Politiker seinen wahren Charakter ansehen können. Kannst Du mir da auch weiterhelfen? ;)

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Da lag ein BLAUER Ausweis im Wagen, "Parkausweis für Behinderte" ... mit Rollisymbol! Soweit so gut, oder auch nicht...... Die Ausweise, die zum parken auf einem Behindertenparkplatz berechtigen, MÜSSEN BLAU sein (EU Ausweis halb BLAU und halb GrünGelb) ein aG (für aussergewöhnlich Gehbehindert) haben und MÜSSEN ein Lichtbild des Inhabers haben, um Missbrauch auszuschliessen!

Das Lichtbild ist seit kurzem vorgeschrieben und die Ausweise die noch ohne Foto sind, werden nach und nach erneuert!

 

BEIDES hatte die gute Frau nicht vorzweisen. Also weder ein Lichtbild noch ein aG noch hat sie ihren Schwerbehindertenausweis dazu gelegt um ihre Berechtigung deutlich zu machen.

Kurzinfo:

Auf dem blauen Parkausweis ist das Foto auf der Rückseite, also bei Auslage nicht sichtbar, siehe Anhang.

 

www.fahrlehrerverband-bw.de/.../fpx-01-01-Behinderten-a.htm

 

Die Merkzeichen, hier das "aG" wird nicht auf dem blauen Parkausweis, sondern nur auf dem Schwerbehindertenausweis ausgewiesen.

Und dieser Ausweis muß wiederum nicht mit beigelegt werden um eine Berechtigung deutlich zu machen.

 

Allein maßgeblich ist der blaue "Parkausweis für Behinderte" der berechtigt auf den ausgewiesenen Parkflächen zu parken.

 

P.S.

Übrigens,

man muß noch nicht mal Gehbehindert sei  um diesen Ausweis zu bekommen:

 

Außerdem können seit Anfang 2009 folgende Personen den blauen Parkausweis erhalten:

Contergangeschädigte (beidseitige Amelie oder Phokomelie) und Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (zum Beispiel Amputationen beider Arme)

 

Auszug vom VdK Deutschland

am 7. August 2013 um 13:57

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

...

Die Ausweise, die zum parken auf einem Behindertenparkplatz berechtigen, MÜSSEN BLAU sein (EU Ausweis halb BLAU und halb GrünGelb) ein aG (für aussergewöhnlich Gehbehindert) haben und MÜSSEN ein Lichtbild des Inhabers haben, um Missbrauch auszuschliessen!

Das Lichtbild ist seit kurzem vorgeschrieben und die Ausweise die noch ohne Foto sind, werden nach und nach erneuert!

BEIDES hatte die gute Frau nicht vorzweisen. Also weder ein Lichtbild noch ein aG noch hat sie ihren Schwerbehindertenausweis dazu gelegt um ihre Berechtigung deutlich zu machen. So, und nu'? In Zukunft werde ich darauf achten ob der Ausweis ein Foto hat. Wenn nicht überlege ich mir die Konsequenzen für den Parker bis hin zum abschleppen lassen.

...

Hallo,

das Lichtbild ist auf der Rückseite. Folglich von außen nicht zu sehen, sondern erst wenn eine kontrollberechtigte Person eine Einsicht verlangt.

Desweiteren hat der Schwerbehindertenausweis, ob nun mit G.d.B. 100 oder AG oder G, nichts direkt mit dem blauen Sonderparkausweis zu tun wenn man den blauen Parkausweis erstmal hat.

Allerdings gibt es ein Beiblatt zum blauen SB-Parkausweis, welches man mitführen muß und auf Verlangen vorgelegt werden muß.

Der blaue SB-Parkausweis ist jetzt EU-weit gültig, ja. Jedoch weichen die dadurch möglichen Berechtigungen in den verschiedenen Ländern teilweise voneinander ab, so wie es auch in einer Info-Broschüre erklärt wird die man bei Ausweisausstellung i.d.R. dazu erhält.

In Tschechien hat mich z.B. ein netter Zollbeamter bei einer Maut-/ZollKontrolle darauf hingewiesen, daß ich mit dem Ausweis die Mautplaketten gar nicht bräuchte. Diese Aussage stellte sich aber später als teilweise falsch heraus. Richtig ist, tschech. Autofahrer mit solch einem Ausweis brauchen keinen Mautaufkleber kaufen, andere hingegen schon.

Tja, Aussagen von Amtsperson müssen auch nicht immer stimmen. ;)

*edit*

Hab dann gesehen, es wurde schon beantwortet und richtig gestellt. Hatte das Fenster zu lange im Hintergrund offen u. die vorige Antwort nicht gesehen.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Da habe ich aber ganz andere Info. Wenn man die Behinderung NICHT sieht gibt es auch keinen(!) Grund eine B-Platz zu belegen.

Mit Verlaub gesagt, Du tickst nicht ganz richtig..

Menschen mit schweren Herzfehlern, Morbus Crohn und Collitis Ulcerosa usw. haben durchaus auch Anspruch auf die Sonderparkplätze, und diesen sieht man ihre Behinderung nicht auf den ersten Blick an..

Quelle: Klick

Zitat:

Original geschrieben von katzenvater

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Da habe ich aber ganz andere Info. Wenn man die Behinderung NICHT sieht gibt es auch keinen(!) Grund eine B-Platz zu belegen.

Mit Verlaub gesagt, Du tickst nicht ganz richtig..

Menschen mit schweren Herzfehlern, Morbus Crohn und Collitis Ulcerosa usw. haben durchaus auch Anspruch auf die Sonderparkplätze, und diesen sieht man ihre Behinderung nicht auf den ersten Blick an..

Quelle: Klick

Menschen mit schweren Herzfehlern gehören jedenfalls auf keinen Fall selbst hinter das Lenkrad, wenn in diesem Zusammenhang durch deren aktive Teilnahme am Straßenverkehr andere Menschen vermeidbar gefährdet werden (könnten).

Woraus bei einer solchen und mit erheblichem Risiko behafteten körperlichen Einschränkung ein Anspruch auf Sonderparkplätze abgeleitet werden kann, das erschließt sich mir nicht.

Gemeint sind hiermit die Fälle, wo keine Begleitperson erforderlich und somit nicht behördlich anerkannt worden ist.

Damit von Behinderten, welche z.B. an schweren Herzfehlern leiden, keine Gefahr für den Straßenverkehr ausgeht, sollten diese freiwillig auf den evtl. vorhandenen Führerschein verzichten.

Da es mit der Freiwilligkeit oft allerdings nicht so genau genommen wird, halte ich es für unverzichtbar, dass die gesundheitliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei allen Inhabern einer Fahrerlaubnis in regelmäßigen Abständen überprüft wird, wie das auch z.B. bei Busfahrern der Fall ist.

Im Übrigen solltest Du Dir Deinen beleidigenden Ton besser abgewöhnen, den Du gegenüber Bootsmann22 angeschlagen hast.

Bootsmann22 hat vom Recht der freien Meinungsäußerung Gebrauch gemacht. Ob Dir das nun passt oder nicht.

Na ja, Du scheinst Dich in bester Gesellschaft zu bewegen, denn immerhin haben Dir im Zusammenhang mit Deinen Äußerungen 4 Leute ein „Danke“ gegeben.

am 9. August 2013 um 13:31

Zitat:

Original geschrieben von BMW-Testfahrer

...

Menschen mit schweren Herzfehlern gehören jedenfalls auf keinen Fall selbst hinter das Lenkrad

...

Das würde ich nicht so pauschal sagen. Ich weiß zwar jetzt nicht genau welches Krankheitsbild, aber ich schon von Leuten gehört, die zum Führen eines Kraftfahrzeuges fast ganz normal geeignet sind, aber die Sonderparkgenehmigung wegen Herz-/Lungenproblem bekommen, da sie nur wenige hundert Meter laufen können und bei mehr ganz schnell außer Puste bzw. vollkommen erschöpft sind. Im Auto jedoch normal fahren können. Wie lange Strecken am Stück dürfte sich bei jedem unterscheiden, das ist auch so bei Leuten die vordergründig "gesund" sind, bzw. zumindestens keinen SB-Ausweis haben.

Ach ja, und man soll schon munkeln gehört haben, von Testfahrern (an den bundesweit bekannten Fall des MB-Testfahrers der den Tod einer jungen Frau mit Kind verursachte), die meinen sie seien super dolle Fahrer die auch auf öffentlichen Straßen gnadenlos rasen und mit fast null Sicherheitsabstand auf andere rauf fahren können. Da war dann wohl was schief gegangen, sowohl bei der Feststellung der Fahrtauglichkeit, als auch bei MB bei der Bewertung des Verantwortungsbewußtseins als Testfahrer. ;)

Zitat:

Original geschrieben von BMW-Testfahrer

Im Übrigen solltest Du Dir Deinen beleidigenden Ton besser abgewöhnen, den Du gegenüber Bootsmann22 angeschlagen hast.

Bootsmann22 hat vom Recht der freien Meinungsäußerung Gebrauch gemacht. Ob Dir das nun passt oder nicht.

Na ja, Du scheinst Dich in bester Gesellschaft zu bewegen, denn immerhin haben Dir im Zusammenhang mit Deinen Äußerungen 4 Leute ein „Danke“ gegeben.

Mir stellt sich gerade die Frage, wer hier wen beleidigt hat...

 

Ich hatte in meiner früheren Firma 2 Kollegen, beide mit Herzproblemen, nach Behandlung/Reha wieder voll Berufstätig, allerdings nicht mehr in der Lage, mehr als 50 Meter ohne Probleme zu laufen. Diese hatten nach diversen ärztlichen Untersuchungen auch wieder die Freigabe, am Straßenverkehr teilzunehmen. Die blaue Parkgenehmigung besaßen beide.

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