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Schwerstbehinderten Ausweis + Autorabatt

Themenstarteram 4. November 2009 um 19:09

Hallo Gemeinde,

 

glaube mal gehört zu haben, das die Autokonzerne (Audi z.B.) über einen Behinderten Ausweis Rabatte (meine 19%) einem Kunden einräumen. Ist das so richtig?

 

Und wer kann ein Auto kaufen? Eigentlich doch nur Leute die "geschäftsfähig" sind - Sprich 18 Jahre und älter.

 

Hintergrund der Geschichte ist - mein Sohn, der demnächst einen Schwerbehinderten Ausweis bekommt und wir demnächst aufgrund seiner Krankheitssituation auch ein neues,bzw anderes Auto benötigen.

 

Von einem Bekannten habe ich schon gehört, das man eine Autoversicherung auf seine Kinder zulassen kann?!?

 

Aber wie siehts generell bei Autokauf aus?

 

Und bitte keine Diskussionen über etwaige Raffgier bezüglich Prozente in dieser Sache.

Wir sind genug gestraft ...:(

Ach ja... mein Sohn ist wird im April 3 Jahre und kann nicht laufen.

 

Danke für Eure Hilfe

 

Gruß

Markus

 

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13 Antworten

Hallo Markus,

ja, es stimmt.

Einige Automobilhersteller gewähren Vergünstigungen für Autofahrer mit Behinderung mit GdB ab 50 und Merkzeichen G, aG, H oder BL. Hier findest du mehr Infos dazu: http://www.autoanpassung.de/.../fahrzeugrabatte.html

Viele Grüße, Zabri

Themenstarteram 4. November 2009 um 19:19

Zitat:

Original geschrieben von Zabri

Hallo Markus,

ja, es stimmt.

Einige Automobilhersteller gewähren Vergünstigungen für Autofahrer mit Behinderung mit GdB ab 50 und Merkzeichen G, aG, H oder BL. Hier findest du mehr Infos dazu: http://www.autoanpassung.de/.../fahrzeugrabatte.html

Viele Grüße, Zabri

Danke für die Info, Zabri

Aber ist es denn möglich, das Auto dann auch auf meinen Sohn zuzulassen, wie gesagt er wird im April erst 3.

 

Gruß

Markus

Ich weiß leider nicht, ob man ein Auto auf einen 3jährigen zulassen kann. Das weiß hier aber bestimmt jemand. Dein Sohn ist ja nicht Fahrer, sondern Halter.

Grundsätzlich ist es möglich ein Auto auf einen Minderjährigen zuzulassen. Das bedeutet zwangsläufig ein wenig Papierkram und Bürokratie, aber es geht.

Bei VW (und damit wahrscheinlich auch bei Audi) muss das gekaufte Auto grundsätzlich auf den Behinderten zugelassen werden. Allgemein achten VW/die Händler eher genau dadrauf, aber es scheint auch da schon Ausnahmen gegeben zu haben. Hier würde es vielleicht Sinn machen mit dem Händler zu reden bevor man die bürokratischen Weg mit der Zulassung auf Minderjährige einschlägt.

 

Hallo,

also die Diskussion über etwaige Profitgier wirst du hier nicht finden, wobei veilleicht Ausnahmen die Regel bestätigen. Nur über solchen Leuten muss man ja nicht zuhören. Ich hoffe, dass es deinem Nachwuchs auch ohne Laufen zu können sonst gut geht. Ich drücke Euch die Daumen, dass es doch noch Heilungs- und Therapiemöglichkeiten gibt.

Zu deiner Frage : ich denke mal, dass solche Fallkonstellationen bei den großen Automobilherstellern bekannt sind. Bei VW bekommt man 15 %. Das dürfte aber heutzutage als Rabatt auch ohne Schwerbehinderung zu bekommen sein. Darauf würde ich bei den Verkaufsgesprächen mal hinweisen und mir auch ein Angebot ohne Schwerbehinderungsrabatt machen lassen. Der Händler bekommt bei VW nämlich nur eine Abwicklungspauschale von ca. 1.000 oder 1.500 Euro. Da überlegen die Händler wohl ob man mit einer normalen Vermittlung nicht am Ende besser fährt.

Anders wird es später aussehen, wenn du das Auto aufgrund der Schwerbehinderung deines Sohnes von der Kfz-Steuer befreien lassen (kannst) möchtest. Da muss wohl die ausschließliche Verwendung in der Versorgung für deinen Sohn gegeben sein. Da würde es dann, wenn du mit dem Auto zur Arbeit fährst schon schwierig.

Mein Tipp : Versuch doch mal dir ein Angebot ohne Schwerbehindertenrabatt machen zu lassen. Ich könnte mir vorstellen, dass man bei der aktuellen Marktsituation ein ebenso günstiges Angebot bekommt.

Liebe Grüße

JoJoMS

... achso ... ich habe einen Caddy-Maxi bei VW gekauft. Dafür habe ich einen Schwerbehindertenrabatt von 15 % von VW bekommen. Den zahlte das Werk und nicht der Händler. Die Formalitäten für die Abwicklung waren minimal. Ich mußte meinen Schwerbehindertenausweis beim Händler vorlegen und der hat eine Kopie von meinem Ausweis ans Werk geschickt. Das war alles. Angst vor Formalitäten mußt du nicht haben. Auch in deinem Fall werden sicherlich keine großen Hürden auf dich zukommen. Mein Händler hat das alles für mich perfekt geregelt.

Liebe Grüße und alles Gute für Dich und Deine Familie

Joachim

Hallo,

habe selber schon meinen dritten VW mit Behindertenrabatt gekauft. Ist total problemlos.

Wenn du den Begriff "Behindertenrabatt" in Google eingibst ist dass hier der erste Treffer :

http://www.bbab.de/pdf/autokauf.pdf eine Liste der aktuellen Behindertenrabatte beim Autokauf. Das Auto muss mindestens ein halbes Jahr auf den Schwerbehinderten zugelassen sein, eine Zulassung auf einen Elternteil sollte aber auch gehen. Die Voraussetzung für den Rabatt ist ein gültiger Schwerbehindertenausweis. Da dieser ja erst bei 50% ausgestellt wird hat sichs damit auch schon, am Anfang dieser Rabattaktion standen bei verschiedenen Herstellern höhere Behinderungsgrade oder das Merkzeichen G in der Forderung, das hat sich inzwischen weitestgehend erledigt.

Ich gehe was die Kostenübernahme angeht allerdings davon aud dass die Hersteller fein raus sind und es sich um eine Stastlich über Steuergeschenke subventionierte Aktion handelt.

P.S.: Beim Kauf eines VW T5 Transporters, das sind alle die Busse auf denen hinten NICHT MULTIVAN draufsteht, sprich Shuttles oder Caravelles sollte man nachfragen ob es dort nicht 20% sind, habe selber einen Multivan mit 15% gekauft und hinterher erfahren dass die "Einfacheren" Modelle höher rabattiert werden .

http://www.volkswagen-nutzfahrzeuge.de/de/de/fahrzeuge/Caravelle.html

Ich weiß nicht in welchen "Neuwagenpreisregionen" du dich bewegst, aber mit einem Kind das nicht gehen kann ist der Wagen absolut unschlagbar, sowieso mit den neuen Motoren.

Themenstarteram 6. November 2009 um 13:02

Da das ganze noch gut 1 1/2 Jahre dauert (solange läuft noch der aktuelle Kia Pro Ceed in der Finanzierung), wird sich vielleicht dank der Abwrackprämie die Rabattaktionen für Neuwagen der Konzerne für den Kunden doch m.E. noch sehr positiv gestalten.

Ich denke das bis dahin locker 15% auch ohne Ausweis verhandelbar sein werden.

Das Auto an sich soll eigentlich mit dem heutigen Stand ein Audi A4 Avant 3.0 TDI S-Tronic werden - jedoch auch VW mit Tiguan oder Passat Combi wären eine Alternative, vor allem da VW zur Zeit (wie gesagt was ist in 1 1/2 Jahren) mit günstigen 2,9% Finanzierung lockt.

Benziner kommt nicht in Frage wegen:

a: hoher Laufleistung per anno

b: die doch hohe Steuer für den Diesel durch den Ausweis sowieso entfällt.

c: Diesel einfach günstiger als Benzin ist

 

Gruß

Markus

Bedenke aber, wenn Du eine Steuerbefreiung oder Ermäßigung beim Finanzamt beantragst, daß dann das Fahrzeug nur im Rahmen der Haushaltsführung für deinen Sohn bewegt werden darf.

Das heißt alle Fahrten, Kindergarten, Arzt, Einkäufe zum Lebensunterhalt oder Fahrten wo Dein Sohn mit dabei ist.

 

Bei allen anderen Fahrten, auch die täglichen zur Arbeit fallen nicht darunter und werden bei einer Kontrolle eventuell dem Finanzamt gemeldet.

 

Und wenn hier einer sagt, das machen die nicht, machen die doch.

Habe selbst in der Finanzverwaltung gearbeitet, auch in der KFZ-Steuer Abteilung.

Und da versteht man keinen Spaß, denn neben der Nachzahlung für ein Jahr gibt es auch noch eine Strafe wegen Steuerhinterziehung.

 

Daher sollte man immer gut überlegen ob eine Befreiung sinnvoll ist.

 

PS. Ich komme gebürtig aus Mittelhessen, FB-Ost, Richtung Vuchelsberg.

Themenstarteram 6. November 2009 um 15:06

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Bedenke aber, wenn Du eine Steuerbefreiung oder Ermäßigung beim Finanzamt beantragst, daß dann das Fahrzeug nur im Rahmen der Haushaltsführung für deinen Sohn bewegt werden darf.

Das heißt alle Fahrten, Kindergarten, Arzt, Einkäufe zum Lebensunterhalt oder Fahrten wo Dein Sohn mit dabei ist.

Bei allen anderen Fahrten, auch die täglichen zur Arbeit fallen nicht darunter und werden bei einer Kontrolle eventuell dem Finanzamt gemeldet.

Und wenn hier einer sagt, das machen die nicht, machen die doch.

Habe selbst in der Finanzverwaltung gearbeitet, auch in der KFZ-Steuer Abteilung.

Und da versteht man keinen Spaß, denn neben der Nachzahlung für ein Jahr gibt es auch noch eine Strafe wegen Steuerhinterziehung.

Daher sollte man immer gut überlegen ob eine Befreiung sinnvoll ist.

PS. Ich komme gebürtig aus Mittelhessen, FB-Ost, Richtung Vuchelsberg.

Auch das wäre zu 99% so, habe nicht vor mit dem Auto in den Urlaub zu fahren :D

Da das Auto sowieso meine Frau fahren wird ist dem Finanzamt auch gedient, da an diesen Fahrten immer unser Sohn mit dabei sein wird und die Fahrten zu seinem Wohl dienen sollen (Krankengymnastik, Arzt, Einkauf, etc.)

Gruß nach FB - Ost aus dem Vuuchelsberg.

Gruß

Markus

Wenn Sohnemann dabei ist darfst Du sogar in Urlaub fahren :D  :D.

Nimm dann aber auch deine Frau mit, wegen dem Familienfrieden.......

Hallo,

im Moment tut mir deine Frau schon eher leid.

Bei den aversierten Sardinenbüchsen wird das auch mit Türen hinten bestimmt kein Spaß den bis dahin nicht mehr so kleinen hinein zu bekommen.

Themenstarteram 7. November 2009 um 15:03

Zitat:

Original geschrieben von Castro67

Hallo,

im Moment tut mir deine Frau schon eher leid.

Bei den aversierten Sardinenbüchsen wird das auch mit Türen hinten bestimmt kein Spaß den bis dahin nicht mehr so kleinen hinein zu bekommen.

Das stimmt schon so !

Aber wer konnte damals ahnen, das es so wird wie es jetzt ist (mit unserem Sohn).

Naja muß die 1 1/2 Jahre noch durchziehen - es sei denn ich finde jemanden der die Finanzierung weiter übernimmt.

 

Gruß

Markus

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