Gegnerischer Gutachter akzeptieren?
Hallo,
folgendes Problem - Ich hatte letzte Woche einen unverschuldeten Unfall und habe sofort ein Gutachten anfertigen lassen und der gegnerischen Versicherung zugeschickt. An meinem Auto, 234.000km gelaufen, entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Heute kam ein Wisch von denen, in dem Stand:"Wir möchten Ihr Fahrzeug von der DEKRA besichtigen lassen". Was hat das zu bedeuten? Ist das jetzt ein Gutachter der gegnerischen Versicherung und warum will er mein Auto sehen? Wenn ich nur einen Kostenvoranschlag hingeschickt hätte wäre mir das klar, aber ich hab ja ein Gutachten erstellen lassen. Muss ich nun die Besichtigung zulassen oder wollen die mich nur abziehen und den Restwert meines Autos drücken? Achja, es handelt sich um die HUK-Coburg Versicherung, die im Internet wohl schon bekannt für ihren schlechte Regulierungsservice ist.
Danke für die Hilfe.
Tobias Kuhn
32 Antworten
Hi ,
wenn die VS ein zweites Gutachten für nötig hält und beide auch bezahlt sehe ich da kein Problem.Die gegnerische VS , hat genau wie du auch , das Recht , einen Sachverständigen frei auszuwählen.
Also wirst du es zulassen müssen , wenn du Geld bekommen möchtest.
In der Regel sind die Sachverständigen neutral auch wenn diese von der VS beauftragt werden.
so neutral sind leider die wenigsten. ;(
Hat schon Gründe, warum die noch jemanden schicken,
obwohl sich ein Dipl.Ing. ein Weile damit beschäftigt hat.
Ob neutral, oder nicht: er kost ein schwaine Geld.
Das muß er irgendwo wieder reinholen... 😉
Obwohl da jetzt nich mehr viel passieren dürfte.
Für nen Totalschaden gibts eindeutige Regeln.
Die befolgt die DEKRA auch.
Kann evtl. noch um den Restwert gehen...
Denk dran, daß die Versicherung verpflichtet ist, Dir
3 Adressen zu sagen, (Schrottis, Verwerter, u.ä.)
die dir das "Überbleibsel" auch wirklich zu diesem Restwert abkaufen, falls du ihn nicht im Hof stehen haben willst.
Aber es stimmt. du mußt den auch da ranlassen.
Das dürfen die.
Das Recht hat die Versicherung.
Wenn du mit dem Gutachten nicht zufrieden bist, nimmst dir eben noch einen, den muss die Versicherung dann auch noch bezahlen.
Bei mir wurden aus einem 1.700 DM Kostenvoaranschlag mit 3 Gutachtern und dem letzten Gutachten über dann 2.500 DM dann fast 4.000 DM.
Manche Versicherer stehen drauf.
Christo
Ah ok, und was mache ich, falls der Schaden in der Zwischenzeit schon repariert wurde? Dann kann der gegnerische Gutachter den Schaden ja nur noch meinem Gutachten entnehmen.
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Wie kann man - bei einem begutachteten wirtsch. Totalschaden - einfach so reparieren lassen ohne vorher mit der gegnerischen Versicherung abzuklären?
Also ganz ehrlich - aber wenn du Probleme kriegst, nicht wundern.... *kopfschüttel*
Außerdem - warum noch nen 3. Gutachter?
Wenn der erste in Ordnung war, hast du doch nix zu befürchten.
Sorry - aber ich versteh sowas immer nicht - am besten kommt jetzt noch der Anwalt ins Spiel und und und --> der Unfallgegner wird sich freuen. Okay, er ist schuld, aber selbst dann....
Naja gut, jeder selber - man ist ja zum Glück nie selbst mal Verurusacher *fg*
Warum gestehst du dir das Recht auf nen Gutachter zu, dem Gegner aber nicht so einfach und regst dich auf?
Also von daher - hab mal hal so viel Angst vor dme Gutachter - wenn nix zu verbergen ist, dann nur zu 😉
Grüße
Schreddi
PS: Also ich kann mich über den Schadenservice überhaupt nicht beschweren - sowohl Haftpflicht- als auch Kaskoschäden wurden einwandfrei reguliert - wenn auch mit Gutachter *ohgott* zitter* *gg*.
Erst selber erleben, dann berichten und urteilen 😉
Das versteh ich jetzt auch nicht. Wieso repariert man einen wirtschaftl. Totalschaden?
Habt Ihr mit der Opfergrenze rumgespielt ?
Wenn die Versicherung das Auto bezahlt gehört es der Versicherung und die entscheidet was damit gemacht wird.
Da du der Versicherung die Möglichkeit genommen hast, kannst du arge Probleme kriegen.
Bin mal gespannt.
Bin zwar nich bei der HUK, aber habe auch nicht nur, aber viel gutes gehört.
Christo
Ich hab das Auto deshalb repariert, weil ich das Recht dazu habe auch einen wirtschaftlichen Totalschaden zu reparieren (Stichwort Integritätsinteresse),das Gutachten hatte und der Schaden innerhalb der 130% Regel lag. Mein Gutachter hat mir ebenfalls dazu geraten. Mit nem Kostenvoranschlag hätte ich das natürlich nicht gemacht, ist ja klar.
"Wenn die Versicherung das Auto bezahlt gehört es der Versicherung und die entscheidet was damit gemacht wird."
Wieso sollte das denn der Versicherung gehören?
"Sorry - aber ich versteh sowas immer nicht - am besten kommt jetzt noch der Anwalt ins Spiel und und und."
Na klar wird der Anwalt eingschaltet, wenn sich die HUK querstellt, da ich den Schaden schon hab richten lassen. Das ist mein Recht! Das zahlt ja eh der Verursacher. Wenn die Versicherung gleich gezahlt hätte, dann wäre der Anwalt nicht nötig gewesen, so einfach ist das. Die Kosten halst sich die HUK doch selbst auf, siehe 2. Gutachter!
"Warum gestehst du dir das Recht auf nen Gutachter zu, dem Gegner aber nicht so einfach und regst dich auf?"
Ich gestehe der HUK schon ihr Recht zu, ich wollte nur nachfragen, warum man bei einem bereits existenten Gutachten noch einen Gutachter schicken muss. Natürlich nur um den Schaden bzw den Widerbeschaffungswert zu drücken! Das ist auch nicht gerade die feine Art.
Hi,
die Versicherungen können ganz schön dreist sein. Als mein alter Golf aufgebrochen wurde, habe ich auf der Arbeit ein Kostenvoranschlag zusammenstellen lassen(ohne zu pfuschen). Schaden belief sich auf ~900€. Die Versicherung schickte natürlich einen Gutachter vorbei und dieser rechnete ganz frech 620€ aus! 😠 Weder die Leitung instandsetzungsarbeiten(Radio samt Kabelstrang rausgerissen), noch die Blende vom Armaturenbrett(aufgehebelt) wurde aufgeschrieben.
Den gleichen Mist habe ich bald mit dem Vectra vor mir!
Gruß
Ercan
Hallo,
"Ich hab das Auto deshalb repariert, weil ich das Recht dazu habe auch einen wirtschaftlichen Totalschaden zu reparieren (Stichwort Integritätsinteresse),das Gutachten hatte und der Schaden innerhalb der 130% Regel lag. Mein Gutachter hat mir ebenfalls dazu geraten. Mit nem Kostenvoranschlag hätte ich das natürlich nicht gemacht, ist ja klar."
Also doch Opfergrenze, wäre im ersten Post schon inter. gewesen.
"Wieso sollte das denn der Versicherung gehören?"
Weil sie dir das Geld für das Auto gibt.
"Ich gestehe der HUK schon ihr Recht zu, ich wollte nur nachfragen, warum man bei einem bereits existenten Gutachten noch einen Gutachter schicken muss. Natürlich nur um den Schaden bzw den Widerbeschaffungswert zu drücken! Das ist auch nicht gerade die feine Art."
Hast du doch aber nicht getan!!!
Die Versicherung will prüfen ob es O.K. ist. Will ja nichts unterstellen, aber der Gutachter könnte auch dein Bruder sein oder sonste wer und das man bei Haftpflicht als Geschädigter Geld rausholen kann und es meistens auch tut weis jede Versicherung.
Zum Glück gibt es da durch die Kontrolle wenn man diese natürlich zuläßt keinen Freibrief.
Du würdest doch auch nicht einfach so bezahlen ohne es mal geprüft zu haben, oder?
Ich mach mir sogar die Mühe und prüfe meine ZA-Rechnungen.
Es ist kein Angriff gegen dich, aber die andere Seite musst du auch verstehen.
Christo
@C20NE-Cruiser
Was heist denn dreist ?
Wenn die Beiträge aufgrund hoher Schadenzahlungen steigen sind die Versicherungen dann auch dreist?
Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen und streben auch nach Gewinn ( oder Kostendeckung, wie mans nimmt ).
Christo
"Also doch Opfergrenze, wäre im ersten Post schon inter. gewesen."
Ich wusste nicht, dass die Opfergrenze was mit der 130% Regel zu tun hat. Aber jetzt ist das ja geklärt.
"Die Versicherung will prüfen ob es O.K. ist"
Ok dann kommt also der Gutachter der Versicherung. Aber was macht der dann wenn der Schaden schon gerichtet wurde? Schaut er dann, ob alles fachmännisch repariert wurde? Und schätzt der auch den Widerbeschaffungswert neu? Was ist, wenn sein Widerbeschaffungswert deutlich von dem meines Gutachters abweicht? Gibt es dann einen Vergleich?
"Wieso sollte das denn der Versicherung gehören?
Weil sie dir das Geld für das Auto gibt."
Also kann es Probleme geben wenn ich den Schaden schon gerichtet hab und der Gutachter kommt, oder nicht? Ich kann ja wohl durch eigenes vorgestrecktes Geld den Schaden beheben wenn ich das Auto dringend brauche. Das kann mir die Versicherung ja wohl kaum ankreiden, schliesslich hab ich für den Ausfall noch nicht einmal nen Leihwagen genommen!
Der Schaden wurde durch ein Gutachten bestätigt, es ist ja nicht so, dass ich selber Bilder vom Schadengemacht habe und sie einfach hingeschickt habe und dann den Schaden schnell selbst behoben habe.
Letztendlich kann es Ärger geben weil du die Beweise vernichtet hast.
Lass dir einen Sachbearbeiter geben und erkläre Ihm, dass du das Auto dringend brauchst und es deshalb reparieren lassen hast. Gib der Versicherung die Rechnung.
Wenn der Sachbearbeiter nicht mitgeht, nächsthöheren verlangen ohne Anwalt und in einem ruhigen Ton.
Das bewirkt oft Wunder.
Christo
"Letztendlich kann es Ärger geben weil du die Beweise vernichtet hast."
Naja, dass kann man ja so nicht sagen. Beweise hätte ich vielleicht vernichtet, wenn man nen Kostenvoranschlag hingeschickt hätte, der nicht verbindlich ist. Aber bei nem Gutachten sollte doch eigentlich das Gutachten der Beweis sein. Wozu denn dann ein Gutachten machen, wenn die Versicherung sowieso einen eigenen Gutachter schickt, der dann im Schaden oder im WB-Wert nach unten geht, und die Versicherung dann weniger zahlt. Da is doch mein Gutachten gleich überflüssig, oder sehe ich da was falsch?
Erstens - woher weißt du, dass der zweite Gutachter nach unten geht?
Zweitens - keinen Leihwagen - selber schuld. Das kannst dir nun nicht positiv anrechnen lassen als Argument - ist doch Quark.
Denk wenigstens an den Nutzungsausfall - aber vorher noch den Anwalt *fg*
Also so ein Theater zu machen ohne überhaupt zu wissen ob der zweite Gutachter das nach unten korigiert - sorry, aber warts doch erstmal ab und reagiere dann (!).
*kopfschüttel*
Aber na klar - die bösen Versicherungen, die ja nie zahlen 😉. Und da es in Deutschland keine bösen Menschen gibt, kann man erwarten, dass die einfach nach 3 Tagen das Geld überweisen ohne zu schaun, ob es überhaupt gerechtfertigt ist.... *g*
Mit bissl vernünftiger Mitwirkung geht vieles so einfach 🙂
Grüße und viel Erfog bei der Abwicklung
Schreddi