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Gegnerische Versicherung zahlt nichts. Pech gehabt?

Themenstarteram 9. August 2013 um 22:44

Hallo!

Vor ca. 2 Monaten ist mir jemand ans Auto gefahren und abgehauen. Ich hatte einen ziemlich dicken Kratzer in der Stoßstange und eine kleine Beule. Ich habe Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt erstattet, es kam aber nichts dabei raus.

Vor ca. einem Monat hatte ich wieder einen Unfall. Diesmal fuhr mir jemand hinten drauf und es hat wieder die Stoßstange erwischt. Diesmal die ganze Kante (oben und unten) entlang lauter Dellen und Kratzer. Derjenige hat es auch gleich zugegeben, sah aber den Vorschaden.

Die gegnerische Versicherung will jetzt keinen Cent zahlen. Begründung: Die Stoßstange war durch den Vorschaden schon austauschwürdig und jetzt ist sie es auch. Deshalb wird nichts gezahlt.

Dass mir für den Vorschaden was abgezogen wird, war mir ja klar. Aber nicht, dass die Versicherung jetzt keinen Cent bezahlt. Als Erstes wurde ein KVA erstellt (den die Versicherung wollte) und der Vorschaden auch berücksichtigt. Dann kam der Brief, dass sie noch ein Gutachten wollen. Das wurde erstellt und da stand auch drin: Vorher austauschwürdig, jetzt ebenfalls austauschwürdig.

Pech gehabt? Oder ist über einen Anwalt evtl. noch bisschen was rauszuholen?

Ich bleibe jetzt quasi auf 2 Schäden sitzen. Der erste Unfallverursacher hat Fahrerflucht begangen, die Versicherung des 2. Unfallverursachers will nicht zahlen.

Schöne Grüße

Nadine

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von URPS

...denn was Du als wirres Zeug erkennst, kann jeder renommierte Rechtsexperte bestätigen. lWir können gerne eine Wette abschließen. Wie viel ist dir dein wirres Zeug wert?

Ich bin zwar kein rennomierter Rechtsexperte, sondern ganz normaler Jurist. Aber ich gebe Dir vollkommen Recht:

 

Auch ich kann Dir zu jedem Deiner Postings bestätigen, dass es wirres Zeug ist.

 

 

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Moin,

 

wenn Du eine Verkehrs-RS Versicherung hast, bringe Dein Anliegen mal zu einem RAW.

Ggf kann der Dir weiterhelfen.

 

Recht haben und vor Gericht Recht bekommen ist nicht einfach.

 

Zitat:

Als Erstes wurde ein KVA erstellt (den die Versicherung wollte) und der Vorschaden auch berücksichtigt.

In einem KV kann kein Altschaden berücksichtigt werden.

Zitat:

...sie noch ein Gutachten wollen. Das wurde erstellt ...

War der Sachverständige unabhängig oder wurde er von der zur Zahlung verpflichtenden Versicherung ausgesucht und beauftragt?

Abzüge für den Altschaden gibt es auf jeden Fall, wenn wie Du schreibst, jetzt ein weiterer Schaden entstanden ist, dann muß der Verursacher für die Schadenserweiterung aufkommen.

Der unabhängige Sachverständige wird in seinem Gutachten eine entsprechende Wertverbessserung (bezogen auf das gesamte Fahrzeug) aufführen.

Hallo,

auch wenn der Stoßfänger bereits einen (leichten) Vorschaden hatte, heißt das noch lange nicht, das sich die Versicherung damit rausreden kann, dass das Bauteil bereits nach dem Erstschaden austauschwürdig gewesen ist.

Allein schon der Begriff "Austauschwürdig" ist mir zu schwammig formuliert. Entweder es ist reparabel und damit instandzusetzen oder nicht reparabel und damit zu erneuern.

Austauschwürdig bedeutet für mich, das eine Reparatur am beschädigten Bauteil unter Umständen (noch) möglich ist. Wie sehen das meine Kollegen hier!?

Oder hatte der Stoßfänger etwa nach dem Vorschaden eine (große) Eindellung bzw. Risse, so das das Bauteil bereits nach dem Erstschaden als defekt zu deklarieren ist?

Deiner Beschreibung nach handelt sich um eine kleine Delle sowie eine Kratzbeschädigung.

Mir erscheint das Verhalten der Versicherung jedenfalls nicht korrekt.

Hast Du eine Möglichkeit mal ein paar Bilder anzufertigen und hier einzustellen?

Bitte die Schäden aber jeweils einzeln aufnehmen und eine Gesamtaufnahme des Stoßfängers.

Dann könnte man eine genauere Prognose geben wie deine Chancen sind.

Im übrigen, mir ist bekannt das junge Frauen immer Geld brauchen können, aber das mit dem rausholen wie Du es in deinem Beitrag geschrieben hast lasse mal lieber schön sein.

Gruß

fordfuchs

Auch wenn ich kein Kollege bin:

Ohne Bilder können wir das nicht beurteilen.

Eine subjektive Schilderung ist in einem solchen Fall keine brauchbare Bewertungsgrundlage.

 

Entscheidend ist, ob durch den zweiten Aufprall eine Weiterung des Schadens eingetreten ist.

 

Das kann nicht immer nur lapidar mit einem kleinen Abzug erledigt werden, sondern muss auf die konkrete Vermögenslage abstellen.

 

Ein Schaden ist die negative Differenz der Vermögenslage vor und nach dem schädigenden Ereignis.

 

Mit einfachen Worten: hätte in einem Gutachten, das nach dem ersten Schaden erstellt wurde, bereits der Austausch der Stoßstange für eine sach- und fachgerechte Reparatur aufgeführt sein müssen, dann kann sie denknotwendigerweise nicht nocheinmal in gleicher Weise aufgeführt werden, denn das Vermögen bestand vor dem Unfall bereits aus "Auto ohne Stoßstange".

 

War sie nach dem ersten Unfall reparabel, reicht ein Abzug bei der Lackierung z.B.

 

Da wir als fleißige Leser des Forums aber wissen, dass die Stoßfänger heutzutage meistens als auszutauschen betrachtet werden, sehe ich schwarz. Aber, wie gesagt, das kann man nur mit Bildern bewerten.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Auch wenn ich kein Kollege bin:

Ohne Bilder können wir das nicht beurteilen.

Eine subjektive Schilderung ist in einem solchen Fall keine brauchbare Bewertungsgrundlage.

Natürlich meine ich damit nicht nur die SV's sondern auch die Versicherungssachbearbeiter.

Gruß

fordfuchs

Themenstarteram 10. August 2013 um 10:14

Das Gutachten wurde durch die DEKRA erstellt - und von der gegnerischen Versicherung beauftragt.

Der Gutachter meinte, dass durch den neuen Schaden keine Verschlechterung eingetreten ist. Wie schon geschrieben: Vorher austauschwürdig (nicht mehr durch eine Lackierung zu beheben), jetzt ebenfalls austauschwürdig.

Verkehrsrechtsschutz habe ich keine - allerdings ist das Auto auf meine Mum zugelassen, die einen Verkehrsrechtsschutz hat. Bringt das was? Müsste den Anwalt nicht sowieso die gegnerische Versicherung zahlen?

Mit rausholen meinte ich übrigens nicht, dass ich den großen Gewinn machen will, sondern dass ich wenigstens einen kleinen Teil bekomme, dass ich mir wenigstens eine gebrauchte Stoßstange leisten könnte...

Wenn die Rechtsschutz der Mama für alle auf sie zugelassenen KFZ gilt, kann die Mama natürlich ihre RSV dafür nutzen. Gilt die RSV nur für KFZ im Eigentum der Mama, muss zuerst geklärt werden wer Eigentümer ist ;)

Die Versicherung muss den Anwalt nicht zahlen wenn es quasi keinen Schaden gibt, verdonnert ein Richter die Versicherung einen Schaden zu bezahlen muss sie dann nachträglich wohl auch den Anwalt bezahlen. Aber erst dann.

Von daher ist das Kostenrisiko für dich am geringsten wenn die RSV der Mama die Kostenübernehme für den Anwalt zusagt.

Alles andere würde ich mir verkneifen, das wäre dem schon verlorenen Geld noch weiteres hinter her geworfen.

Grüße

Steini

am 10. August 2013 um 11:15

RSV die nur für Fahrzeuge im Eigentümer gilt?

Hab ich noch nie auf dem Markt gesehen.

Es gibt entweder Rechtschutz für den gesammten Fuhrpark der auf sich selber zugelassenen Fahrzeuge oder für ein bestimmtes Fahrzeug.

Was anderes wäre mir nicht bekannt. Vor allem nicht, einen Rechtschutz der nur für das Eigentum gilt, aber andere Fahrzeuge die auf einen selber zugelassen sind ausschließt.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

RSV die nur für Fahrzeuge im Eigentümer gilt?

 

Hab ich noch nie auf dem Markt gesehen.

 

Es gibt entweder Rechtschutz für den gesammten Fuhrpark der auf sich selber zugelassenen Fahrzeuge oder für ein bestimmtes Fahrzeug.

 

Was anderes wäre mir nicht bekannt. Vor allem nicht, einen Rechtschutz der nur für das Eigentum gilt, aber andere Fahrzeuge die auf einen selber zugelassen sind ausschließt.

Es gibt Verk.-RS

a. für 1 Fahrzeug z.B. PKW (unabhängig von einem bestimmten PKW)

b. für alle PKW, die auf dem VN oder Ehegatten/Lebenspartner zugelassen sind

(z.B. im Familien- und Verkehrs-RS oder nur den Verk.-RS für alle Fahrzeuge PKW, Kräder, Anhänger).

 

Sollte allerdings der PKW auf den TE zugelassen sein und Mutter nur VN, kann es Probleme bei der RS geben (da das Fahrzeug in dem Fall auf dem TE zugelassen ist und nicht auf die Mutter).

Probleme kann es auch dann geben, wenn auf die Mutter 2 Fahrzeuge zugelassen sind und nur 1 Fahrzeug in der reinen Verk.-RS versichert ist (Meldepflicht für weitere Fahrzeuge).

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Nadine222

Das Gutachten wurde durch die DEKRA erstellt - und von der gegnerischen Versicherung beauftragt.

Der Gutachter meinte, dass durch den neuen Schaden keine Verschlechterung eingetreten ist. Wie schon geschrieben: Vorher austauschwürdig (nicht mehr durch eine Lackierung zu beheben), jetzt ebenfalls austauschwürdig.

Verkehrsrechtsschutz habe ich keine - allerdings ist das Auto auf meine Mum zugelassen, die einen Verkehrsrechtsschutz hat. Bringt das was? Müsste den Anwalt nicht sowieso die gegnerische Versicherung zahlen?

Mit rausholen meinte ich übrigens nicht, dass ich den großen Gewinn machen will, sondern dass ich wenigstens einen kleinen Teil bekomme, dass ich mir wenigstens eine gebrauchte Stoßstange leisten könnte...

Hallo,

hast Du denn keine Möglichkeit ein paar Bilder wie ich oben beschrieben habe zu machen?

Alles andere ist die Glaskugelmethode, damit ist dir keinesfalls geholfen.

Gruß

fordfuchs

am 10. August 2013 um 12:07

Wie gehts in dem Fall dann weiter?

Angenommen er hat Deckung über den Rechschutz und geht zum Anwalt.

Und dann?

Im Gutachten steht, dass kein weiterer Schaden entstanden ist, da die Stoßstange vorher schon austauschreif war.

Wie gehts hier weiter? Was kann der Rechtsanwalt in so einem Fall machen?

Der RA kann ja den Schaden selber nicht beurteilen. Muss hier ein weiterer Gutachter her? Wer zahlt den?

Zitat:

Muss hier ein weiterer Gutachter her? Wer zahlt den?

Es sieht so aus als wäre das Auto bisher nur von dem Sachverständigen im Auftrag der gegnerischen Versicherung besichtigt wurden, somit ist es durchaus denkbar das der Geschädige nach wie vor das Recht hat sein Auto von einem unabhängigen Sachverständigen seiner Wahl besichtigen zu lassen.

Um das genau zu beurteilen sollte hier ein guter Fachanwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet werden.

Zitat:

Original geschrieben von KSV

 

Es sieht so aus als wäre das Auto bisher nur von dem Sachverständigen im Auftrag der gegnerischen Versicherung besichtigt wurden, somit ist es durchaus denkbar das der Geschädige nach wie vor das Recht hat sein Auto von einem unabhängigen Sachverständigen seiner Wahl besichtigen zu lassen.

1. Dass die eigenwirtschaftlich tätigen Sachverständigen gerne den Eindruck erwecken, dass nur das, was sie selbst zu Papier bringen, korrekt ist und alles, wo eine große Gesellschaft (egal welche) drauf steht, Unsinn ist, ist wirtschaftlich nachvollziehbar aber deshalb noch nicht richtig. :)

 

2. Für die Frage, ob die Kosten eines Gutachtens vom Gegner zu tragen sind, kommt es einzig und allein darauf an, ob diese Kosten zur Feststellung der Schadenhöhe erforderlich sind.

 

Nur weil einem selbst im Nachhinein das Gutachten des ersten SV nicht gefällt, ergibt sich die Erforderlichkeit für ein zweites Gutachten noch nicht.

 

Dazu braucht es mehr. 

 

Ob das hier vorliegt, wage ich nicht zu beurteilen.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

Original geschrieben von KSV

 

Es sieht so aus als wäre das Auto bisher nur von dem Sachverständigen im Auftrag der gegnerischen Versicherung besichtigt wurden, somit ist es durchaus denkbar das der Geschädige nach wie vor das Recht hat sein Auto von einem unabhängigen Sachverständigen seiner Wahl besichtigen zu lassen.

1. Dass die eigenwirtschaftlich tätigen Sachverständigen gerne den Eindruck erwecken, dass nur das, was sie selbst zu Papier bringen, korrekt ist und alles, wo eine große Gesellschaft (egal welche) drauf steht, Unsinn ist, ist wirtschaftlich nachvollziehbar aber deshalb noch nicht richtig. :)

2. Für die Frage, ob die Kosten eines Gutachtens vom Gegner zu tragen sind, kommt es einzig und allein darauf an, ob diese Kosten zur Feststellung der Schadenhöhe erforderlich sind.

Nur weil einem selbst im Nachhinein das Gutachten des ersten SV nicht gefällt, ergibt sich die Erforderlichkeit für ein zweites Gutachten noch nicht.

Dazu braucht es mehr. 

Ob das hier vorliegt, wage ich nicht zu beurteilen.

Hafi hat damit völlig Recht.

Das ist auch etwas was ich den freien SV's mittlerweile hier immer mehr ankreiden muss.

Ich bin besser als der andere, oder besser gesagt ich hole mehr aus einem Schaden heraus als der andere.

Genau daran scheiterte meine letzte Anstellung als freier SV, weil ja heute die Kundenbindung für die Arbeitgeber an oberster Stelle steht und man ihnen nicht genug bieten kann. Wo bleibt da bitte noch die Objektivität!?

Dann kommt noch die Gier und manch einer neigt auch dazu Dinge zu drehen.

Ob es das ganze auch dann wert ist sein restliches Leben in der Zelle zu verbringen muss jeder selbst wissen. Ich kann mir schöneres vorstellen.

Letztendlich kommt es doch auf den einzelnen Gutachter darauf an, wie er seine Sache beherrscht.

Keiner braucht auf den anderen zu deuten, jeder sollte sich auch mal an die eigene Nase fassen.

Gruß

fordfuchs

 

 

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