Gegnerische Versicherung zahlt nicht alles!
Mir ist vor ein paar Wochen eine alte Frau beim Einparken an mein Auto gekommen.
Laut Gutachten (DEKRA) betragen die Reparaturkosten 1 232,74 €, die Wertminderung des Fahrzeuges 120 €
Jetzt hat die gegnerische Versicherung gezahlt, aber natürlich nicht alles!
Laut ihrem "Prüfbericht" betragen die Reparaturkosten 1 175,48 € und es waren 3 Werkstätten angegeben, die ich besuchen soll.
"Da gleichwertige günstigere Reparaturmöglichkeiten regional ohne weiteres zugänglich sind, rechnen wir bis zur Vorlage einer Reparaturrechnung auf der Preisbasis der im Prüfbericht genannten Werkstatt ab."
Außerdem haben wir jetz einen Brief von der DEKRA bekommen, da die Versicherung nur den Nettobetrag ihrer Rechnung beglichen hat. Jetzt fordert die DEKRA von uns die 19% Mehrwertsteuer ein.
Da ich schon seit längerem mit dem Gedanken spiele mir was neues zu holen, möchte ich den Schaden vorerst nicht machen lassen. Erst nach dem Winter wird sich das beim mir entscheiden.
Jetzt meine Fragen:
Laut diesem "Porscheurteil" steht mir doch auch bei einem unrepariertem Schaden der Stundensatz meiner Vertragswerkstatt zu!?!
Oder hat sich da was geändert?
Außerdem muss doch die Versicherung für alle angefallenden Arbeitsstunden auch die Mehrwertsteuer bezahlen? Wenn ich mich für eine neue Alufelge mit Reifen entschließe, muss sie die Mehrwehrtsteuer für´s aufziehen, wuchten etc. bezahlen. Das muss dann doch auch für die geleistete Arbeit der DEKRA gelten!?
Zuerst wollte ich für 50 € Reparaturkosten weniger nicht zum Anwalt gehen, wenn die Versicherung mir nun auch die 19% Mehrwertsteuer ungerechter weise auf´s Auge drücken will, muss ich wohl doch los.
Oder was meint ihr?
13 Antworten
Hallo,
wenn es nicht so traurig wäre, müsste man eingentlich darüber lachen. Da der DEKRA selbst "Prüfberichte" erstellt, müsste er eingentlich wissen, wie man Versicherungskonforme Gutachten erstellt.😁😁
Nein, an der Rechstsprechnung hat sich bisher nicht geändert. Wie denn auch, der BGH hat das ja nun mal entschieden. Aber einige Versicherungen kümmert`s halt nicht.... 🙁
Wenn du auf Gutachtenbasis abrechnest, bekommst du aber die Reparaturkosten nur netto, dass betrift auch den Arbeitslohn. Du hast natürlich Anspruch auf die Lohnkosten einer Markengebundenen Fachwerkstatt.
Kaufst du dir Ersatzteile, kannst du die Rechnungen hier einreichen. Dann ist hierfür die Mwst. an dich auszukehren.
Wenn du nicht zum Vorsteuer- Abzug berechtigt bist, muss die Versicherung natürlich auch die MwSt. für das Gutachten bezahlen. Hast du da auf dem Fragebogen evtl. etwas falsch angekreutzt?
Um einen Rechtsanwaltsbesuch wirst du hier nicht herumkommen. Die Versicherung wird bei Ihrer Abrechnung bleiben und alles was du jetzt hier unternimmst läuft mit Sicherheit in Leere.... 😠
Bei so einem kleinen Streitwert musst du aber einen Rechtsanwalt finden, dem es ums Rechtsprinzip geht und das wird nicht so einfach werden. Eine große Kanzlei, der es hier nur um Mandate und Streitwerte geht, wird dich am langen Arm verhungern lassen.
Du solltest aber hier allein aus Prinzip etwas unternehmen. Deine ungerechtfertigen Kürzungen mal tausende Schadenfälle, da wird richtig Gespart, auf dem Buckel des Geschädigten.
Hoffentlich erzählt jetzt hier nicht wieder irgend einer, das durch so etwas die Prämien gesenkt werden könnten....🙄
Gruß Delle
@Dellenzaehler,
ist ja richtig, sollte sich der 1. Sachverständige nicht banal verrechnet haben, darf der AS auf dieser Basis fiktiv abrechnen.
Zur Mwst. ist nichts mehr zu sagen, ist eh klar. Nur, wie läuft das intern ab, der 2. SV beansprucht doch in gleichem Masse wie seine Berufskollegen die Adjektive unabhängig und frei für sich! Es ist für mich sehr wohl verständlich, dass zwei Sachverständige seltenst auf ein identisches Ergebnis kommen, das mag allein schon mit der Bandbreite des Ermessens zu tun haben.
Was mir aber nicht klar ist, ist der Umstand, dass der 2. SV wie im Fall von @spike2201, bei einer so geringen Ergebnisabweichung zum 1. SV, nicht dieses einfach ob seiner Richtigkeit bestätigt?
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
@Dellenzaehler,
ist ja richtig, sollte sich der 1. Sachverständige nicht banal verrechnet haben, darf der AS auf dieser Basis fiktiv abrechnen.
Zur Mwst. ist nichts mehr zu sagen, ist eh klar. Nur, wie läuft das intern ab, der 2. SV beansprucht doch in gleichem Masse wie seine Berufskollegen die Adjektive unabhängig und frei für sich! Es ist für mich sehr wohl verständlich, dass zwei Sachverständige seltenst auf ein identisches Ergebnis kommen, das mag allein schon mit der Bandbreite des Ermessens zu tun haben.
Was mir aber nicht klar ist, ist der Umstand, dass der 2. SV wie im Fall von @spike2201, bei einer so geringen Ergebnisabweichung zum 1. SV, nicht dieses einfach ob seiner Richtigkeit bestätigt?
Dafür gibt es eine Erklärung.
Diese sogenannten "Prüfberichte" werden gar nicht von richtigen KFZ- Sachverständigen erstellt.
Bei diesen Firmen, welche sich auf das "prüfen" von Gutachten spezialisiert haben, sitzen Praktikanten und angelernte Hilfskräfte am PC. Die machen Eingaben nach bestimmten Parametern. Das System selektiert dann nach den vorab eingestellten Vorgaben und erstellt diesen Pürfbericht, der natürlich auf dem Papier eine Art "amtlichen Charakter suggeriert.
Mit dem Reparaturweg oder dem fachlichen- und sachlichen Inhalt des Gutachten wird sich dem zu Folge gar nicht aus einander gesetzt.
Die Kürzungen werden nach den Vorgaben des Auftraggeber durchgeführt. Das wird sogar auf dem Prüfbericht im kleingedrucken so vermerkt. Beispielhaft macht dies der DEKRA so.
Das ist keine Unterstellung sondern eine beweisbare Tatsache , ich stelle hier gern solche Prüfberichte, natürlich anonymisiert ein, um eben diesen Beweis auch führen zu können.
Selbst der Chef- Sachverständige des DEKRA hat in vorletzen Ausgabe des Focus, welcher über diese Machenschaften berichtet hat, unumwunden zugegeben, dass diese Prüfberichte nicht Rechtskonform sind und lediglich der Einschüchterung dienen, da eine Vielzahl der Anspruchsteller sich hierdurch beeindrucken lassen.
Bedauerlicherweise springen immer mehr SV- Organisationen und Zuammenschlüsse auf diesen Zug auf um einen Wirtschaftlichen Vorteil hieraus zu nutzen.
Leider sind in dieses "Geschäft" auch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige involviert, die -ohne jeden Zweifel- hier gegen Ihren geleisteten Eid verstoßen.
Auch in meinem Büro werden Gutachtenprüfungen und Nachbesichtigungen im Auftrag einiger (Weniger) Versicherer durchgeführt.
Hierfür wurde ich bei MT auch schon von einigen Berufskollegen Böse angegangen und teilweise auch persönlich beleidigt.
Die von mir duchgeführten Überprüfungen vorgelegter Schadengutachten berücksichtigt aber einzig und allein den fachlichen Teil im Hinblick auf die Anforderungen, welche an ein qualifiziertes Schadengutachten gestellt werden dürfen.
Für willkürliche Kürzungen, welche Konträr zur aktuellen Rechtsprechung sind, würde ich meinen Stempel nicht unter ein Gutachten oder einen Prüfbericht setzen.
Auch würde ich eine Gutachtenprüfung nicht vornehmen, ohne das Fahrzeug selbst in Augenschein genommen zu haben. Lieber gebe ich den Auftrag / die Akte zurück. Ausser es ist ganz offensichtlich, dass hier ein Falschgutachten erstellt wurde. Solche Fälle gibt es natürlich auch, sind aber nicht die Regel.
Bei den hier vorgenommen Prüfungen geht es nur um Einsparungen und nicht die Qualität von Schadengutachten.
Abschießend für den Interessierten Leser:
Ein Prüfbericht einer der bekanntesten Firmen - nicht DEKRA- kostet die Versicherung 15 Euro (!)
Selbst bei nur 50 Euro Einsparung an den Reparaturkosten bleibt noch genug übrig.
Ein weiterer wichtiger Aspekt. Von diesen Firmen werden wichtige Daten gesammelt.
Ein Firmeninhaber solch einer "Prüfinstitution" -selbst öffentlich bestellter und vereidigter KFZ- Sachverständiger- (eingentlich ein Skandal) hat erst kürzlich in der Öffentlichkeit geäußert, dass er mehr über einige freiberuflich tätige KFZ- Sachverständige weis, wie denen vieleicht lieb ist...... 😠🙁
Hier kann und sollte sich jeder mal so seine Gedanken machen.
Und noch einmal zum Abschluß:
das was ich hier poste kann ich jederzeit beweisen, es ist nicht einfach so dahergesagt. Nur für den Fall...
Hallo Dellenzaehler,
vielen Dank für Deine sehr ausführliche und gewohnt qualifizierte Antwort.
Ich habe Dich verstanden, warum es so ist wie es ist hast Du plausibel dargelegt und den eigenen Berufsstand dabei nicht geschont, das ehrt Dich. 100% gibt es halt nirgendwo.
Die Quote, dass sich jemand mit Rechtsbeistand die Schadenhöhe gemäß Gutachten minimieren lässt, dürfte nach meiner Beobachtung bei Null liegen.
Die Verfahrensweise Gutachten dann Prüfung ändert in Praxis selbst bei Abweichung - ich meine selbstverständlich damit nicht die willkürlichen Abweichung - nichts am Sachverhalt, dass der VR die Kosten der Erstellung des Schadengutachtens sowie die dokumentierte Schadenhöhe zu akzeptieren hat.
Wer ist eigentlich von der Entwicklung her auf diese tolle Idee der Verfahrensweise gekommen? Bekanntlich braucht es ja immer zwei.
Beste Grüße
Beukeod
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Danke für Eure Antworten!
Schade, dass wir in so einer hinterlistigen Gesellschaft leben.
Die blöde Oma ist nämlich abgehauen und nur durch eine Zeugin konnte sie ermittelt werden.
Bei der Polizei musste ich bereits eine Aussage machen, die Staatsanwaltschaft hat mich auch schon angschrieben.
Jetzt muss ich wegen einem lächerlichen Portobetrag auch noch zum Anwalt!
Beim nächsten Unfall werde ich sicher nicht mehr so naiv sein und mir direkt Rechtsbeistand holen!
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Hallo Dellenzaehler,
vielen Dank für Deine sehr ausführliche und gewohnt qualifizierte Antwort.
Ich habe Dich verstanden, warum es so ist wie es ist hast Du plausibel dargelegt und den eigenen Berufsstand dabei nicht geschont, das ehrt Dich. 100% gibt es halt nirgendwo.
Die Quote, dass sich jemand mit Rechtsbeistand die Schadenhöhe gemäß Gutachten minimieren lässt, dürfte nach meiner Beobachtung bei Null liegen.
Die Verfahrensweise Gutachten dann Prüfung ändert in Praxis selbst bei Abweichung - ich meine selbstverständlich damit nicht die willkürlichen Abweichung - nichts am Sachverhalt, dass der VR die Kosten der Erstellung des Schadengutachtens sowie die dokumentierte Schadenhöhe zu akzeptieren hat.
Wer ist eigentlich von der Entwicklung her auf diese tolle Idee der Verfahrensweise gekommen? Bekanntlich braucht es ja immer zwei.
Beste Grüße
Beukeod
Hallo Beukeod,
Eine berechtigte Frage.
Bedauerlicherweise hat auch unser Berufstand in einem nicht unerheblichen Maße dazu beigetragen.
Die Küchentisch- Sachverständigen und die KFZ-Meister die nach einem Wochenendseminar losziehen und qualitativ minderwertige und überzogene Gutachten erstellen und dafür ein exorbitantes Honorar verlangen, treiben natürlich das Schadenaufkommen in die Höhe.
Sicherlich ist das nicht
derGrund, aber auch
einGrund für das rigorose Vorgehen von seiten der Versicherungswirtschaft unter der leider auch die seriösen Verteter unseres Berufstandes und natürlich auch die Anspruchsteller zu leiden haben.
Auch der ruinöse Preiskampf der Versicherer untereinander spielt sicherlich eine sehr große Rolle bei diesem Thema.
Zu leiden haben aber schlußendlich wir alle darunter.
Gruß Delle
Im Fachjargon nennen wir diese "Prüfgutachter" wie bspw. Control-Expert, SSH oder HP Claim Controlling "Auftragsstreicher". Die werden, wie Dellenzaehler bereits ausgeführt hat, von den Versicherern dafür bezahlt, dass sie auftragsgemäß Gutachten kürzen und immer wierder die gleichen Positionen standardmäßig rausstreichen (Stundenverrechnungssätze, Verbringungskosten, UPE-Aufschäge, Wagenwäsche, Beilackierung usw.)Wenn man dem Geschädigten ein solches Prüfgutachten vorlegt, hat das einen "amtlichen" Touch und kommt besser, als wenn die Versicherung das selbst schreibt. Deshalb werden die Auftragsstreicher in Anspruch genommen. Und es hat noch einen Nebeneffekt: der unbedarfte Kunde fragt sich, ob sich sein unabhängiger und freier Fachgutachter nciht vielleicht verschätzt hat und er nächstes mal doch den Versicherungsgutachter kommen lassen soll, der immer richtig schätzt :-). Daher empfehlen wir jedem Unfallopfer, das mit solchen Berichten konfrontiert wird, den Gang zum Anwalt. Ich habe bisher in allen Fällen auf mein erstes Anschreiben hin die komplette Summe der Abzüge nachbezahlt bekommen. Die Versicherer versuchen es halt , das Unfallopfer um seine berechtigten Ansprüche zu bringen. Ohne RA, der entsprechende Urteile zitiert, wirst Du als Privatperson wahrscheinlich keine Chance haben ...
Das kann ich bestätigen. In nahezu allen Fällen wird auf das erste Anwaltschreiben nachreguliert, spätestents aber bei Klagandrohung..... 😠
Aber es bleibt wohl immer noch genug im "Netz hängen" sonst würde das System ja nicht weiter fortgeführt.
Insider sprechen davon, dass nur jeder vierte Geschädigte die Kürzungen nicht akzeptiert. Ob das stimmt weis ich nicht, man kann es sich aber durchaus vorstellen.
Hallo,
das wird sogar analysiert, wie, wann und bis zu welcher Summe Geschädigte sich das gefallen lassen. Dieses System der geplanten Kürzung berechtigter Ansprüche kann man nur eines nennen: Menschenverachtende Perversion.
Und mit System geplant ist es eines: Betrug
Hallo,
so - und nun wieder sachlich - ich meine gelsen zu haben, dass das sogar schonmal möglich war...
Beim nächsten pauschalen Betrugsvorwurf gibts Post.
Grüße
Schreddi
Ich bearbeite monatlich ca. 40 Verkehrsunfälle, und genauso oft werde ich mit den Auftragsstreichern konfrontiert. In meinen Augen - und damit stehe ich auch nicht alleine- ist das versuchter Geschädigtenbetrug. Der Kunde soll mit falschen Prüfgutachten in die Irre geführt werden (gerade bei den Stundenverrechnungssätzen, wo es ein ganz klares BGH-Urteil gibt).Die ersten Strafanzeigen laufen bereits bundesweit. Im Moment wird auch bei uns intern eine Datei mit solchen Fällen erstellt, die dann gesammelt an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden. Wir sammeln bundesweit ...
Insoweit hat Haule durchaus recht, wenn er das Wort "Betrug" in den Mund nimmt , egal ob Post kommt oder nicht ....
Im Focus war hierzu aber auch zu lesen:
Zitat:
So liest man im Internet unter Focus->Finanzen->Haftpflicht: "Kfz-Versicherungen tricksen mit Gutachten" (25.09.2007)
Unbestritten bleibt: Es ist das gute Recht der Versicherungen, genau zu prüfen. Schließlich werden sie allzu oft betrogen: von Versicherten, Werkstätten – aber auch von Gutachtern. Die Unternehmen sind es schlicht leid, dass ein Hinterhofgutachter versucht, einen Mini-Kratzer zu einem 2000-Euro-Schaden aufzubauschen. Derart plumpe Täuschungen fliegen aber auf.
Es ist sicherlich sinnvoll und redlich, wenn sich alle Beteiligten auf Ihre vornehmste Aufgabe besinnen.
Hallo,
so, Schluss jetzt hier - die Polemik steht offensichtlich im Vordergrund und nicht die sachliche Diskussion.
***GESCHLOSSEN***
Die Versuche der Provokation laufen im Übrigen ins Leere 😉
Grüße
Schreddi