Gegnerische Versicherung will nicht zahlen
Hallo Leute,
wir haben ein Problem. Vor mehr als einem Monat parkten wir ordnungsgemäß im Seitenstreifen in einer Einbahnstraße, Motor war aus, meine Frau stand aufm Gehweg. Ich öffnete die linke hintere Tür ungefähr bis zur Hälfte, beugte mich hinein, um mein Laptop rauszuholen, und "Bam", ein LKW rammte die Tür und winkelte sie aus. Er hielt an, stieg aus, entschuldigte sich, er hätte mich gar nicht gesehen. Dann versuchte er uns über eine halbe Stunde zu helfen, die Tür in einen fahrtüchtigen Zustand zu bringen.
Ich rief die Polizei an, sie fragten nach Verletzten, da es aber keine gab, baten sie uns alles vor Ort alleine zu lösen und alle Daten auszutauschen. Jetzt wissen wir, es war ein Fehler.
Dann ADAC und ab zu Werkstatt, wo der Gutachter Fotos von unserem Fahrzeug machte und an die gegnerische Versicherung schickte. 13 Tage später schickte ich die Zeugenerklärung ab. Dann bombartierte ich sie mit Anrufen, bis sie nach weiteren 10 Tagen sagten, daß sie die Kosten nicht übernehmen werden. Wir nahmen uns einen Anwalt..
Jetztiger Stand ist, sie wollen nichts zahlen, da sie ein Gutachten des LKW über Accidenta erstellen lassen haben und es behauptet, die Tür wurde erst aufgemacht, während der LKW vorbeifuhr, da die Kontaktstelle erst am Kotflügel beginnt.
Wir fuhren zu der Firma, der der Wagen gehört, fanden ihn im Hof und drehten zwei Videos. Wir stellten fest, daß a) Kunststoffkotflügel völlig eingebrochen war und die Stelle zugespachtelt wurde und b) die Fahrzeugaufbau ungefähr 25 cm breiter ist als das Fahrerhaus und hat eine Delle. Kratzer in unserer Wagenfarbe war nur auf der Aufbau zu sehen und war ca 2-2,5 m lang.
Unsere Anwältin und Gutachter geben uns nur wenig Chance, ihr hier seid die letzte Hoffnung..
Die Gesamtkosten sind um die 7000,- Euro. (Reparaturkosten 4700,-)
Vielen Dank für euere Antworten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Diedicke1300 [url=http://www.motor-talk.de/.../...rische-versicherung-will-nicht-zahlen-
Ich nehme nun mal hier die Aussage des TE als Grundlage, Du unterstellst ihm eine Falschaussage.
Wir sind hier kein Gericht welches dem TE eine Falschaussage beweisen muss.
Der TE hat sich mit seiner Version an uns gewand und um Hilfe / Rat gebeten.
Also müssen wir davon ausgehen das die Gegenseite lügt.
Rat und Hilfe leistet Twelf hier im Versicherungsform als echter Fachmann und ehemaliger Moderator seit 9 Jahren.
Wenn einer was von der Thematik versteht, dann er.
Und das ist alle mal besser und nützlicher, wie das Gesülze irgendwelche Google Experten hier, die mit Ihrem Halbwissen- Gelabere zu Unfallanalytikern und Juristen mutieren und mehr Schaden als nutzen anrichten.
Dich meine ich damit nicht, aber zur Klarstellung war das hier mal notwendig.
38 Antworten
Zitat:
Das Amtsgericht Bochum (Urteil vom 11.04.2013 - 83 C 19/13) hat entschieden:
Kommt es zu einer Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit der geöffneten Tür eines Fahrzeugs am Straßenrand, ist eine Haftungsquote von 50:50 angemessen, wenn der Fahrer des Fahrzeugs im fließenden Verkehr die schon einige Zeit geöffnete Tür bei hinreichender Aufmerksamkeit hätte erkennen und rechtzeitig abbremsen oder auf die linke Fahrspur ausweichen müssen (§ 1 Abs. 2 StVO) und der in der geöffneten Tür stehende und ins Fahrzeuginnere hinein greifende Fahrer des parkenden Fahrzeugs entgegen seinen Sorgfaltspflichten aus § 14 StVO beim Öffnen und Geöffnethalten der Tür nicht den herannahenden Fahrzeugverkehr beobachtet und durch rechtzeitiges Schließen der Tür einen Unfall vermieden hat.
Ich habe noch kein Urteil im Netz gefunden in dem der "Türöffner" die alleinige Schuld bekommen hat.
Vorraussetzung ist natürlich nicht die spontane Öffnung in den fließenden Verkehr hinein, was ja beim TE auch nicht der Fall war.
@Diedicke
Auf solche Urteile kommt´s scheinbar nicht an, wie uns germania, twelferider, pepperduster & Co deutlich gemacht haben. 🙂
Hier noch ein paar Fotos.
Jetzt waren wir bei einem anderen Anwalt, um sich nur eine zweite Meinung zu holen, die Aussichten auf ein 50/50 Kostenverteilung wären recht hoch, hier ein paar Punkte, die er erwähnt hat: fahrlässiges Verhalten des Fahrers durch einen zu geringen Sicherheitsabstand, Bilder aufm ggn. Gutachten unzureichend, evtl. Altschaden, nicht erwähnte 25cm breitere Aufbau, keine Inanspruchnahme von unserer Haftpflicht wg seinem Schaden...
Vielen Dank
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Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 17. Dezember 2014 um 13:15:06 Uhr:
Vorraussetzung ist natürlich nicht die spontane Öffnung in den fließenden Verkehr hinein, was ja beim TE auch nicht der Fall war.
Und genau
dasist doch der strittige Punkt hier.
Der TE behauptet, dass die Türe bereits längere Zeit geöffnet gewesen ist - eine Aussage, die von der Gegenseite in Abrede gestellt wird.
Und wer muss jetzt wem was beweisen?
Siehe mein letztes Posting: Die Gerichte legen hier die Beweislast auf die Seite des Türöffners, also des TE.
Und da habe ich angesichts des Schadenbildes an dem LKW doch so gewisse Zweifel, ob dieser Beweis gelingen dürfte.
Das Ganze sähe sicherlich anders aus, wenn der Kollisionspunkt an dem LKW die vordere Stoßstange gewesen wäre, aber so....
Naja, wie die Sache ausgegangen ist, werden wir vermutlich sowieso nicht erfahren.
@twelferider [url=http://www.motor-talk.de/.../...rische-versicherung-will-nicht-zahlen-
Und da habe ich angesichts des vom TE unterstellten Schadenbildes an dem LKW doch so gewisse Zweifel, ob dieser Beweis gelingen dürfte.
Das Ganze sähe sicherlich anders aus, wenn der Kollisionspunkt an dem LKW die vordere Stoßstange gewesen wäre, aber so....
Das beschreibt die Situation doch wohl treffender
Wenn es hier zu einem kollsionbedingten Kontakt der hinteren linken Tür mit dem Kunststoff- Radlauf des LKW gekommen wäre, dann würde der TE hier mit Sicherheit nichts mehr Schreiben (können)
Der Schaden am Radlauf hat mit diesem Ereigniss hier ganz sicher nichts zu tun.
Einen kollisionären Kontakt hat es mit der Eckbepalkung des Aufbau vom LKW und der Tür gegeben.
Sonst nichts.
Hätte ein Kontakt des LKW mit dem Radlauf stattgefunden, dann hätte man den PKW ein paar Meter weiter weg von einem Parkplatz aufgefunden und die Problematik wäre dann sicher nicht nur die "nicht mehr schließende" Tür gewesen.
PS.: die Tür war Zeitpunkt der Kollision in einem Winkel geöffnet, wurde angestoßen und dann überdrückt.
Ein ganz typisches Schadenbild hier.........
Zitat:
@twelferider schrieb am 17. Dezember 2014 um 15:46:21 Uhr:
Der TE behauptet, dass die Türe bereits längere Zeit geöffnet gewesen ist - eine Aussage, die von der Gegenseite in Abrede gestellt wird.
Dass Versicherungen ins Blaue hinein bestreiten, ist der Normalfall. Wenn man sich die Situation vorstellt, ist eine Öffnung der Tür in den fließenden Verkehr nur dann möglich, wenn sie von innen erfolgte, d. h., der TE hätte hinten im Auto sitzen müssen. Andernfalls hätte der LKW nicht die Tür, sondern den TE erwischt.
Zitat:
Und wer muss jetzt wem was beweisen?
Siehe mein letztes Posting: Die Gerichte legen hier die Beweislast auf die Seite des Türöffners, also des TE.
Das dürfte so schwierig nicht sein, offensichtlich gibt es Zeugen,
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 17. Dezember 2014 um 16:15:31 Uhr:
Wenn es hier zu einem kollsionbedingten Kontakt der hinteren linken Tür mit dem Kunststoff- Radlauf des LKW gekommen wäre, dann würde der TE hier mit Sicherheit nichts mehr Schreiben (können)Einen kollisionären Kontakt hat es mit der Eckbepalkung des Aufbau vom LKW und der Tür gegeben.
Wenn ich mir das Bild Nr. 3 nochmal ansehe, glaube ich, dass du da nicht ganz vollkommen vollständig grundsätzlich neben der Sache liegst..😁
Ich hatte mich da auch zu sehr auf den Schaden an dem Radlauf versteift, aber auf dem dritten Foto (LKW von vorn) sieht man auch gut die Eckbeplankung herausstehen - dürfte auch so weit von der Höhe passen mit dem Anstosspunkt am PKW.
Angesichts der Ausführungen des Sachverständigen Delle revidiere ich meine Aussagen und sehe hier ganz gute Chancen auf eine 50%-Regulierung.
Zitat:
@twelferider schrieb am 17. Dezember 2014 um 15:46:21 Uhr:
Und genau das ist doch der strittige Punkt hier.Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 17. Dezember 2014 um 13:15:06 Uhr:
Vorraussetzung ist natürlich nicht die spontane Öffnung in den fließenden Verkehr hinein, was ja beim TE auch nicht der Fall war.Der TE behauptet, dass die Türe bereits längere Zeit geöffnet gewesen ist - eine Aussage, die von der Gegenseite in Abrede gestellt wird.
Ich nehme nun mal hier die Aussage des TE als Grundlage, Du unterstellst ihm eine Falschaussage.
Wir sind hier kein Gericht welches dem TE eine Falschaussage beweisen muss.
Der TE hat sich mit seiner Version an uns gewand und um Hilfe / Rat gebeten.
Also müssen wir davon ausgehen das die Gegenseite lügt.
Zitat:
@Diedicke1300 [url=http://www.motor-talk.de/.../...rische-versicherung-will-nicht-zahlen-
Ich nehme nun mal hier die Aussage des TE als Grundlage, Du unterstellst ihm eine Falschaussage.
Wir sind hier kein Gericht welches dem TE eine Falschaussage beweisen muss.
Der TE hat sich mit seiner Version an uns gewand und um Hilfe / Rat gebeten.
Also müssen wir davon ausgehen das die Gegenseite lügt.
Rat und Hilfe leistet Twelf hier im Versicherungsform als echter Fachmann und ehemaliger Moderator seit 9 Jahren.
Wenn einer was von der Thematik versteht, dann er.
Und das ist alle mal besser und nützlicher, wie das Gesülze irgendwelche Google Experten hier, die mit Ihrem Halbwissen- Gelabere zu Unfallanalytikern und Juristen mutieren und mehr Schaden als nutzen anrichten.
Dich meine ich damit nicht, aber zur Klarstellung war das hier mal notwendig.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 17. Dezember 2014 um 17:18:03 Uhr:
Ok, ich gebe ja zu das ich kein Versicherungsfachman bin, sondern nur mein Rechtsverständniss gepaart mit Googlewissen zum besten gebe. Ich will Euch nicht dazwischen funken.Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 17. Dezember 2014 um 17:18:03 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 [url=http://www.motor-talk.de/.../...rische-versicherung-will-nicht-zahlen-
Ich nehme nun mal hier die Aussage des TE als Grundlage, Du unterstellst ihm eine Falschaussage.
Wir sind hier kein Gericht welches dem TE eine Falschaussage beweisen muss.
Der TE hat sich mit seiner Version an uns gewand und um Hilfe / Rat gebeten.
Also müssen wir davon ausgehen das die Gegenseite lügt.
Rat und Hilfe leistet Twelf hier im Versicherungsform als echter Fachmann und ehemaliger Moderator seit 9 Jahren.Wenn einer was von der Thematik versteht, dann er.
Und das ist alle mal besser und nützlicher, wie das Gesülze irgendwelche Google Experten hier, die mit Ihrem Halbwissen- Gelabere zu Unfallanalytikern und Juristen mutieren und mehr Schaden als nutzen anrichten.
Dich meine ich damit nicht, aber zur Klarstellung war das hier mal notwendig.
Auto und LKW sind ja noch vorhanden. Einfach den Unfall rekonstruieren. Rechts hinten die Tür ist doch noch funktionsfähig und der LKW hat doch bestimmt links den gleichen Aufbau.
Spaß beiseite: Von uns war niemand dabei, der TE schrieb, er habe ins Auto gegriffen, hat also auch nicht sehen können, wie/womit der LKW die Tür gerammt hat.
Die Ehefrau stand schon auf dem Gehweg. Entweder hat ihr der PKW oder der LKW den Blick versperrt, wird also auch als Zeugin nicht viel aussagen können.
Ergo: Entweder das Risiko eingehen, klagen (möglichst mit RS) und abwarten, ober Akte schließen. Verklagt würde hier ja der LKW-Fahrer, der Halter und die Versicherung. Damit wäre der LKW-Fahrer als Zeuge raus aus dem Rennen. Die Ehefrau hingegen könnte als Zeugin zumindest aussagen, ob der TE die Tür öffnete, als der LKW noch weg war. Das sollte sie schon mitbekommen haben.
Und kleine Anmerkung, ohne dem Anwalt zu nahe treten zu wollen: Klagen bringt Geld, manchmal dem Kläger, immer aber dem Anwalt. Wie heißt es doch so schön nach dem verlorenen Prozess: Tut mir aber leid, dass Ihre Arbeit völlig umsonst war! Vergeblich, nicht umsonst!
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 17. Dezember 2014 um 17:02:10 Uhr:
Ich nehme nun mal hier die Aussage des TE als Grundlage, Du unterstellst ihm eine Falschaussage.
(...)
Also müssen wir davon ausgehen das die Gegenseite lügt.
Ich unterstelle hier generell niemandem etwas!
Allerdings bin ich auch nicht derartig naiv, in ein Schwarz-/Weiss-Denken zu verfallen (ein TE spricht bzw. schreibt immer die Wahrheit, die Gegenseite lügt prinzipiell) - davon abgesehen hilft ein solches Denken auch nicht immer wirklich weiter.
Es wurde im Vorpost hier sehr schön beschrieben:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 17. Dezember 2014 um 18:27:11 Uhr:
Von uns war niemand dabei, der TE schrieb, er habe ins Auto gegriffen, hat also auch nicht sehen können, wie/womit der LKW die Tür gerammt hat.
Darum geht es - und kritisches Hinterfragen hat mit Unterstellungen nicht das Geringste zu tun.
PS: @Delle: THX