gegnerische Versicherung will nicht zahlen
Vor einigen Wochen ist meiner Schwester vor einer roten Ampel eine Dame mittleren Alters hinten aufgefahren. Obwohl nur Blechschaden, trotzdem Polizei gerufen, die einen Unfallbericht erstellt hat, und von der auffahrenden Dame ein Ordnungsgeld kassiert hat. Diese hat bereits hier angefangen rumzuzicken, es sei ja nichts passiert, ...
Soweit ok, zu Hause einen Gutachter bestellt und gegnerische Versicherung angerufen, ob die einverstanden ist, oder zusätzlich einen eigenen Gutachter schicken möchte. Der Versicherung war von der Dame noch nichts gemeldet worden, da aber ein Polizeiprotokoll vorläge, würde man auf die Frau zugehen. Der bestellte Gutachter wäre in Ordnung.
Ergebnis: Restwert des Autos war 4.800 €, Schaden 5.000 €. Da sie an dem Auto hängt, in der Werkstatt mit Gebrauchtteilen reparieren lassen.
Jetzt kommt die Rechnung von der Werkstatt mit der Bitte um Bezahlung. Die gegnerische Versicherung behauptet auf einmal, bei dem Auffahrunfall wäre kein Schaden entstanden, die Kundin hätte Fotos davon gemacht. Das Gutachten sagt aber eindeutig, dass der Schaden auf den Auffahrunfall zurückzuführen ist und keine Vorschäden vorlagen.
Muss meine Schwester nun die Rechnung vorstrecken und sich mit der Versicherung rumärgern und Angst haben, auf dem Schaden sitzenzubleiben, oder kann sie die Rechnung sofort an die Versicherung weiterleiten. Da leider keine Rechtsschutzversicherung besteht, scheut sie noch den Gang zum Rechtsanwalt.
Ach ja, die generische Versicherung ist die hier allseits berühmt berüchtigte HUK.
13 Antworten
Habt ihr eine Deckungszusage von der HUK bekommen?
Habt ihr Rechtschutz? Dann würde ich zum Anwalt gehen (und die VS vorher darüber informieren. Wirkt oft erstaunlich schnell).
~
Bei dem Streitwert findet man auch ohne Rechtschutz einen Anwalt, der sich über den Auftrag freut und der letztendlich vom Gegner (Verschulden vorausgesetzt) gezahlt werden muß.
Die Rechnung muß die Schwester ersteinmal zahlen, Kreditzinsen kann sie dem Unfallverursacher berechnen.
Unabhängig von der Frage, was im Gutachten steht:
- was ist denn wirklich passiert?
- hat die Unfallgegenerin tatsächlich Fotos gemacht?
- was ist auf den Fotos zu sehen?
Oliver
1. Schwester steht auf dem Ruhrschnellweg vor einer roten Ampel. Plötzlich macht es Bums und die weniger nette Dame war ihr aufgefahren.
2. Ja, die hat Fotos mit ihrem Handy gemacht.
3. Da der Stoßfänger wieder zurückgefedert war, konnte man nur ein paar Kratzer erkennen. Dass aber darunter alles Müll war, konnte man erst auf den zweiten Blick erkennen. Und die defekte Heckklappe ist bei einem falschen Winkel und schlechter Ausleuchtung auf dem Foto auch nicht zu erkennen.
4. Die Schäden in ihrer Ganzheit zeigt aber das Gutachten. Auch dort sind Fotos beigelegt.
ähm....
lese ich das richtig?
deine schwester hat OHNE deckungszusage der geg. versicherung das auto reparieren lassen?
d.h. sie muss die rechung erstmal aus eigener tasche zahlen!
hier würde ich schnellstens den gang zum ra machen!
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und es gilt die 130% Regel, dass heißt bei einem Restwert von 4800€ hätte die Vers. eine Reparatur bis 6240€ zahlen müssen
Das Angebot der Versicherung war: gehe in ein von uns vorgeschlagenes Autohaus und kauf dir ein Auto im Wert von höchstens 1750 €, also inaktzeptabel bei einem Restwert von 4.800 €.
Da die Versicherung schon vorher angemerkt hat, dass ein Mietwagen nur für eine gewisse Zeit bezahlt wird und alles eilig gemacht hat, wurde das Auto direkt nach dem Erstellen des Gutachtens repariert, da sie auf ein Auto angewiesen ist. Gutachter war ein amtliche zugelassener Sachverständiger von der DEKRA oder wie auch immer der offizielle Titel ist. War also nicht bloss ein Kostenvoranschlag von der Werkstatt, sondern hochoffiziell.
Da die Dame sich so querstellt (kann man bei knapp 70 Jahren von Altersstarrsinn reden?) , wird jetzt zurückgeschossen. Morgen geht's zum Anwalt. Da meine Schwester nach dem Unfall über Übelkeit geklagt hat, habe ich ihr geraten, sofort zum Arzt zu gehen. Der hat ein Schleudertrauma festgestellt. Da sie aber nicht krankgefeiert hat, wollte sie es auf sich beruhen lassen. Aber wie man in den Wald ruft, ... Laut Anwalt soll nun Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gestellt werden.
ich denke auch, die alte dame fühlt sich etwas angefgriffen, weil ja "nichts zu sehen war". Und wie immer, ist dann ja auch nichts passiert. und die anmeldung des tatsächlichen Schadens ist zum einen eine perönliche beleidigung und zum anderen bereicherung an rentenampfängern.
ganz klar zum anwalt (möglichst mit rechtsschutzversicherung). wenn deine schwester die reparatur in auftrag gegeben hat muss sie leider auch bezahlen wenn sich die andere versicherung querstellt.
gruß
wolffilein
Zitat:
Original geschrieben von pafec
1. Schwester steht auf dem Ruhrschnellweg vor einer roten Ampel. Plötzlich macht es Bums und die weniger nette Dame war ihr aufgefahren.
2. Ja, die hat Fotos mit ihrem Handy gemacht.
3. Da der Stoßfänger wieder zurückgefedert war, konnte man nur ein paar Kratzer erkennen. Dass aber darunter alles Müll war, konnte man erst auf den zweiten Blick erkennen. Und die defekte Heckklappe ist bei einem falschen Winkel und schlechter Ausleuchtung auf dem Foto auch nicht zu erkennen.
4. Die Schäden in ihrer Ganzheit zeigt aber das Gutachten. Auch dort sind Fotos beigelegt.
Fotos mim Handy?
Damit kann man ja noch nicht mal Kratzer fotografieren, die nicht bis aufs Metall gehen.
Lustig dass sich jemand auf solche qualitätsarmen Dinger verlässt.
(Sogar die vom SE K800i mit 3,2 MPixel sind Dreck..)
Hallo,
der Tip von @Neckarwelle ist sicher der Beste, die HUK jetzt informieren, daß nun ein RA eingeschaltet wird.
Ich bin selbst mit der HUK sehr zufrieden, allerdings prozesszieren sie geradezu exzessiv gegen Gutachter.
Es wurde allerdings von Anfang an der Fehler gemacht, das Auto ohne Deckungszusage der HUK reparieren zu lassen, der HUK muß in einem angemessenen Zeitraum auch die Möglichkeit gegeben werden, das Auto ggfl. zu begutachten.
(Freigabe der Reparatur), dann wird direkt mit der HUK abgerechnet.
Du bist Auftraggeber der Werkstatt, also mußt Du die Rechnung begleichen.
Beste Grüße
Ingo
Zitat:
Original geschrieben von yo-chi
.....
(Sogar die vom SE K800i mit 3,2 MPixel sind Dreck..)
...ist bestens geeignet zur Schadensaufnahme,
hat sogar eine gute Makro Funktion.
Kriege aber auch oft Bilder mit Fotohandys der ersten Generation mit 360 KB oder so - DIE sind dann wirklich Müll.
Zitat:
Es wurde allerdings von Anfang an der Fehler gemacht, das Auto ohne Deckungszusage der HUK reparieren zu lassen, der HUK muß in einem angemessenen Zeitraum auch die Möglichkeit gegeben werden, das Auto ggfl. zu begutachten.
Der Geschädigte darf sein Fahrzeug direkt nach Besichtigung durch einen unabhängigen Sachverständigen in der Werkstatt seines Vertrauens reparieren lassen, insofern wurde kein Fehler gemacht.
Mir fehlen aber ein paar Angeben:
WBW und Restwert
Ich hätte das Fahrzeug übrigens selber von einem eigenen unabhängigen Sachverständigen besichtigen lassen und nicht den Sachverständigen der Versicherung des Verursachers beauftragt.
Zitat:
Original geschrieben von rtlsport
Es wurde allerdings von Anfang an der Fehler gemacht, das Auto ohne Deckungszusage der HUK reparieren zu lassen, der HUK muß in einem angemessenen Zeitraum auch die Möglichkeit gegeben werden, das Auto ggfl. zu begutachten.
(Freigabe der Reparatur), dann wird direkt mit der HUK abgerechnet.
Das ist vollkommener Quatsch.
Das hätten einige Versicherer gerne, es ist aber nicht die Rechtslage.