Gegnerische Versicherung macht "Probleme"

Hallo liebes Forum.

Vor ca. 3 Monaten hat jemand meinen Smart EQ beim gemeinsamen Linksabbiegen touchiert.
Die Polizei kam hat den Unfall aufgenommen und die andere Person hat die Schuld zugegeben.
Bin dann auch am nächsten Tag zum Gutachter etc etc etc.

Nun warte ich bereits seit Monaten auf die Regulierung des Schadens und vor einigen Tagen bekam ich eine Mail der gegnerischen Versicherung. Sie möchten sich mein Auto gerne anschauen. ( Gegenüberstellung )
Naja was soll ich sagen? Nach 3 Monaten habe ich bereits mein Fahrzeug reparieren lassen.

Schaden laut Gutachten inkl. MwSt: 4600€

Meine Linke Felge+Reifen waren hinüber. Linke Seite von vorne bis hinten zerkratzt inkl.lackabplatzer und einen riesen Kratzer auf Höhe vom Seitenspiegels des Gegners.

Mein Anwalt hat der Versicherung bereits mitgeteilt, dass der Schaden aufgrund der langen Zeit bereits repariert worden ist. Nichtsdestotrotz möchten sie mein Fahrzeug sehen.
In erster Linie ist mir das wirklich egal und ich kooperiere auch aber was ist der Sinn ein repariertes Auto zu begutachten?
Zweifeln die etwa das Gutachten an?
War es dumm von mir das Fahrzeug reparieren zu lassen? ( Ich hatte in den letzten 20 Jahren schon 4 nicht verschuldete Unfälle wo ich es genau so gehandhabt habe )

Gibt es hier Ratschläge die mir weiterhelfen können?
Mein Anwalt hat keine Einwende gegen die Begutachtung der gegnerischen Versicherung.

Auf was muss ich mich einstellen?

Liebe Grüße und danke für die Antworten

21 Antworten

Zitat:

@Cabriofan111 schrieb am 16. Oktober 2024 um 11:57:09 Uhr:


Dann dürfte es dir auch nicht schwer fallen, zumindest ein zitierfähiges Urteil zu benennen.

Nein mir fällt hier gar nichts schwer.

11 O 166/14, LG Potsdam

42022 /10 LG Berlin

2 T 173/17 Beschluss LG Aachen

3 O 156/20 LG Wuppertal

nun hast du was zum Lesen und zum Glauben....

Im Übrigen gilt immer noch: Wer wenig weiß muss ganz viel glauben.

Danke @Dellenzähler !

Zitat:

@Cabriofan111 schrieb am 16. Okt. 2024 um 11:52:54 Uhr:


Ich glaube nun mal mehr den Urteilen etc. als den angeblichen Erfahrungen unbekannter User. Vor Gericht kann ich wohl kaum MT als Rechtsgrundlage zitieren

Da du ja im Falle eines Unfalls offensichtlich einen Anwalt brauchst, der die Schadenregulierung für dich übernimmt, helfen dir die Urteile wohl eher nicht. Glauben reicht in dem Fall.

"42022 /10 LG Berlin"

Tippe mal darauf, dass hier zwei Lücken fehlen - 42 O 22/10 LG Berlin

Ähnliche Themen

Ja, sorry beim kopieren wohl verloren gegangen

Danke, geht doch!

Bevor ich einen Anwalt einschalte möchte ich schon einige Infos vorab haben

Beste Urteilssammlung ever und nicht nur zu Verkehrsrecht: https://research.wolterskluwer-online.de/bibliothek?source=AllProducts Selbst juris etc verweisen dorthin falls anderswo nur als zu bezahlender Volltext gelistet ...
Ja, von dort hab ich meinem Anwalt auch schon zahlreiche Infos zugeschoben ...

Deine Antwort
Ähnliche Themen