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Gegenversicherung will fiktive Abrechnung kürzen
Guten Abend zusammen,
vor gut 2 Wochen hat mir jemand beim Aussteigen aus einem fremden Pkw mein Fahrzeug am hinteren rechten Kotflügel beschädigt. Derjenige hat dieses umgehend seiner Haftpflichtversicherung gemeldet.
Zwischenzeitlich habe ich mir bei meinem Hyundaihändler einen Kostenvoranschlag eingeholt und diesen an die HPV von dem Verursacher übergeben.
Ich habe der Gegenversicherung mitgeteilt, dass ich den Schaden im Rahmen einer fiktiven Abrechnung erstattet haben möchte. Diese ist zwar bereit den Schaden zu begleichen, jedoch abzüglich der Position der Verbringungskosten und begründet dieses mit der Aussage "weil diese bei einer Reparatur nicht immer anfallen".
Ist dieses rechtens?
Das LG Krefeld entschied im Urteil 3 S 40/12: Verbringungskosten sind auch im Falle fiktiver Schadensberechnung zu ersetzen, sofern nicht in einer ortsnahen, markengebundenen Fachwerkstatt alle erforderlichen Arbeiten erledigt werden können oder regional üblich einzelne Arbeitsschritte in SpezialWerkstätten durchgeführt werden (OLG Düsseldorf, DAR 2008, 523). Entgegen der Auffassung der Beklagten rechtfertigt das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.07.2010 (NJW2010, 2941) keine andere Beurteilung.
Habe ich reele Chancen, die HPV der Gegenpartei mit Verweis auf das o. g. Urteil zur kompletten Zahlung der fiktiven Abrechnung zu ermahnen oder läuft es hier erfahrungsgemäß auf das Einschalten eines Anwaltes hinaus?
Ich hoffe, Ihr könnt mir hier ein wenig weiterhelfen.
Gruß,
djtose1983
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Zitat:
Na Prima, noch eine "Konifere" ( vielleicht Klassenkamerad?).
und hier meldet sich noch eine du Selbstdarsteller.
Nur mal zu deiner gepfelgten information:
Die Koniferen hier haben sich nicht selber diesen Beinamen gegeben.
Das haben andere getan.
Das ärgert dich Hafensänger natürlich und deswegen bist du so schlecht gelaunt.
Aber du kannst noch so viele Accounts hier anmelden und versuchen den oberwichtigen Verbraucherschützer
mimen.
Sorry, aber du bist und bleibst einfach nur eine Nullnummer :)
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54 Antworten
Meine Herren, ..., was war denn hier gestern abend für eine Party im Gange? :D
Leider verlangte meine Frau ein Mindestmaß an Aufmerksamkeit. C'est la vie.
Aufgrund der Tatsache, dass sich hier die Gerichte eindeutig nicht einig sind und die Erfolgschancen vor Gericht bestenfalls bei 50% liegen, werde ich wohl von weiteren Schritten absehen.
Im Grunde will ich ja nur, dass mein Schaden (vielmehr der an meinem Auto) behoben wird. Jeder Euro, der übrig bleibt, wird wohlwollend angenommen.
Dennoch wollten die Dollarzeichen in meinen Augen den Versuch wagen, auch an die restlichen 114,-- € ranzukommen.
Zitat:
Original geschrieben von djtose1983
Im Grunde will ich ja nur, dass mein Schaden (vielmehr der an meinem Auto) behoben wird. Jeder Euro, der übrig bleibt, wird wohlwollend angenommen.
Dennoch wollten die Dollarzeichen in meinen Augen den Versuch wagen, auch an die restlichen 114,-- € ranzukommen.
Du bist wenigstens ehrlich, dass macht dich sympatisch..........:D
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Warum ich das jetzt geschrieben habe?
Im Fernseh gibts mal wieder nur Schrott und daher war mit langweilig.
Dann arbeite lieber deine Rückstände in der Firma auf, damit die Geschädigten Ihr Geld bekommen.
:D;)
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Du bist wenigstens ehrlich, dass macht dich sympatisch..........:D
:eek:
Das höre ich selten. :D
Meine Frau meint oft, dass ich ein genauso sarkastisches Arsch bin, wie die Figur Dr. House und manchmal auf den Gefühlen anderer herumtrampel.
Das geht meist runter wie Öl. :D:cool:
Zitat:
Original geschrieben von djtose1983
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Du bist wenigstens ehrlich, dass macht dich sympatisch..........:D
:eek:
Das höre ich selten. :D
Meine Frau meint oft, dass ich ein genauso sarkastisches Arsch bin, wie die Figur Dr. House und manchmal auf den Gefühlen anderer herumtrampel.
Das geht meist runter wie Öl. :D:cool:
Hoffentlich siehste nicht wenigstens so aus wie der Doc.......:D
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Hoffentlich siehste nicht wenigstens so aus wie der Doc.......:D
Nein, nein, ..., so dauerhaft unrasiert würde meine besessene ... äh ... bessere Hälfte mich wohl erschlagen und mich mit Sexentzug belohn... äh ... bestrafen.
Unsere Gemeinsamkeiten sind eher charakterlicher Natur. :D
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
es macht weder volkswirtschaftlich... Sinn
Doch, doch, volkswirtschaftlich "macht das Sinn". Geht alles ins BIP ein :) und Mutti freut sich über höhere Wachstumsraten.
Amen
Witzig, wie hier einige immer wissentlich falsche Tatsachen verbreiten, dabei spielen sie sich immer als Allwissende Fachleute auf.
Ich gebe dir mal einen heißen Tipp, der hier nicht gerne gehört wird, da wahrscheinlich einige befürchten, wenn es zu viele machen, dass es vorbei ist.
Bisher wurden bei mir in 3 Fällen fiktive Verbringungskosten zunächst abgezogen, nach einer kurzen Aufforderung mit paar Gerichtsurteilen haben aber alle Versicherungen mit Vermerk (ich komme jetzt nicht genau drauf) unter Ausschluß sonstiger Rechte oder des Rechtsweges gezahlt.
Und das ohne Anwalt.
Denk mal nach, was kostet ein Brief? 0,58 € die du höchstens verlieren kannst.
Natürlich musst du dich so aufführen, als ob du auch bei nur einem Cent sofort einen Anwalt einschaltest.
Das wäre nämlich der beste Weg von Anfang an gewesen.
Mal ne blöde Frage.
Aber wen genau meinst du?
Wer spielt sich hier auf?
Keiner hat doch hier behauptet, dass seine Meinung die richtige ist.
Die Rechtslage ist umstritten.
Das war doch jetzt die allgemeine Lage.
Wie du auch an deinen Vermerk, der wahrscheinlich lautet "ohne Annerkennung einer Rechtspflicht" siehts, ist das auch so.
Wie ich im 2. Post schon geschrieben habe, kann man ja einen Brief schreiben.
Wenn die zahlen ist es gut, was ich aber trotzdem nicht glaube, dass die das jedesmal machen.