Gegenüberstellung, kein Schaden beim Unfallverursacher

Hallo,
hier kurz die Vorgeschichte.
Beim Ausparken hat ein Fahrzeug scheinbar mein Auto hinten berührt. Dieses wurde mir von einem Zeugen mitgeteilt, der gesehen hat, das mein Auto beim Ausparken des andewren Autos heftig gewackelt hat.
Es sind auch Kratzer vorhanden an der hinteren Stoßstange links. Der Verursacher ist sofort weiter gefahren ohne zu schauen oder irgend etwas. Als ich davon erfuhr habe ich die Polizei gerufen die alles aufgenohmen hat und da das Nummerschild bekannt war durch den Zeugen, dachte ich alles kein Problem.
Nach einem Monat habe ich dan bei der Polizei nachgefragt, wie den da stzands der Dinge ist und erfuhr, das die Akte bei der Statsanwaltschaft liegt.
Daraufhin habe ich mit meiner Versicherung telefoniert und gefragt wie das weiter löuft, da ich ja den Schaden gern reguliert haben möchte. Klar da ich nicht verursacher des SAchadens bin, zahlt nicht meine Versicherung sondern die des Gegners. Es stellte sih allerdings heraus, das der Verursacher die gleiche Versicherung hat wie ich in diesem Fall die HUK.
Also hat die HUK den Schaden aufgenohmen und sagte sie brauchen dan einen Kostenvoranschlag.
Da ich einige Fragen hatte habe ich den Bearbeiter bei der HUK angerufen und sie hat dann noch die Daten des Zeugen aufgenohmen und mich gebeten ei9nen Kostenvoranschlag per Mail zu schicken.
Ich war in der Werkstatt, habe einen Kostenvoranschlag mit Bildern anfertzigen lassen, welchen ich bezahlen mußte.
Hab dann alles der Versicherung gemailt, natürlich mirt der Quittung vom Kostenvoranschlag.
Heute nach über einem Monat habe ich den Bearbeitungsstand erfragen wollen, wo mir dann mitgeteilt wurde das sie die DEKRA mit einer Gegenüberstellung beauftragt haben, da der Unfallgegner sagt er hat keine Schäden an sienm Wagen, also könne es nicht sein, das er meinen Wagen angefahren hat.
Nicht nur das die Versicherung den Kostenvoranschlag schon gekürzt hat, also die Arbeitsstunden nun noch mehr Kosten, das ich zur Dekra fahren muß für die Gegenüberstellung?
Mir ist klar, das Der kostenvoranschlag so nicht übernohmen wird, wenn ich nicht reparieren lasse, sie kürzen dann um die MwSt und die Verbringungskosten.
Aber wer trägt die Kosten für den Kostenvoranschlag und die Kosten für die Fahrt zur DEKRA?

Was ist wenn der Gutachter sagt es kann so gewesen sein, aber muß nicht, bleibe ich dann sdo auf dem Schaden sitzen?

Beste Antwort im Thema

Jetzt wirst Du schon wieder persönlich und unterstellst mir, dass ich irgendwelche Probleme hätte. Ein Argument wäre zur Abwechslung ja mal spannend gewesen - aber ich verstehe schon, dass es nicht ganz einfach ist, gegen meine Argumentation anzukommen (obwohl die jetzt nicht besonders brillant ist und in der Art hier auch schon von anderen vertreten wurde). Jede Leistung muss bezahlt werden, entweder gesondert ausgewiesen oder im Rahmen eines Gesamtpakets.

OT, aber weil es Dir offenbar wichtig ist: Wenn Du darauf stehst, den Arsch geleckt zu kriegen, dann darfst Du Dir gerne jemanden suchen, dem das auch Spaß macht - mein Fall ist es nicht, aber bitte. Gab doch da mal ein Zitat mit Façon und selig werden, war aber wohl eher nicht von Götz, sondern vom Alten Fritz.

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Hi,

seit wann kann eine Versicherung eine Gegenüberstellung veranlassen? Die können den "Unfallgegner" doch höchstens bitten zu so einem Termin zu kommen mehr aber auch nicht.

Wenn da sich einer versicherung bei mir melden würde mit so einem begehren würde ich denen höchstens den Vogel zeigen aber nicht mein Auto 😉

Immerhin wenn es dazu kommt sieht man schnell ob der Schaden grundsätzlich mal von diesem Fahrzeugtyp verursacht worden sein kann,wenn da die Anstoßpunkte nicht passen weiß man sofort das es der schon mal nicht war. Und wenn es möglich ist das es der Fahrzeugtyp war kann man ja z.b. die Lackstärke messen ob bei dem Fahrzeug an betreffender Stelle schon mal nachlackiert wurde.

GRuß Tobias

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 14. Januar 2015 um 08:10:40 Uhr:


Und wenn es möglich ist das es der Fahrzeugtyp war kann man ja z.b. die Lackstärke messen ob bei dem Fahrzeug an betreffender Stelle schon mal nachlackiert wurde.

GRuß Tobias

Das wäre auch nur ein Indiz...

Hi,

natürlich ist das nur ein Indiz. Aber wenn das Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Farbe laut Zeugenbeschreibung passen und dann das entsprechende Fahrzeug auch noch eine Beschädigung an passender Stelle hat oder hatte sind das schon ne Menge Indizien 😉

Ich habe vor jahren mal ne Vorladung der Polizei bekommen wegen eines solchen Falls,ist ja Fahrerflucht. Allerdings hatte ich den Wagen wenige Tage vor dem Vorfall verkauft. Es wurde wohl auch mehrere Typgleiche Fahrzeuge "einbestellt" habe aber natürlich dann nicht mehr mitbekommen wie es aus gegangen ist.

GRuß Tobias

Mal ganz ehrlich, der Verursacher hat innerhalb von 2 Monaten immer die Möglichkeit einen eventuell vorhanden gewesenen Schaden zu beheben.
Dann ist da keiner mehr und dann kann ich auch sagen ich war es nicht bei mir ist nichts.
Bei der Polizei muß er keine Aussage machen und und ist auch nicht verpflichtet, sein wagen vorzustellen.

Nach runtergerechnetem Kostenvoranschlag beläuft sich der Schaden noch auf 280€.

Ich rechne nicht mehr damit das ich überhaupt einen Cent sehe. Habe nur selbst Geld rausgeworfen für den KVA.

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Dem Fahrer des anderen Wagens muss nachgewiesen werden, dass er es war. Und das dürfte gerade bei so einer Bagatellgeschichte eher schwierig sein. Ich weiß ja nicht, wie schlimm die Kratzer na Deiner Stoßstange sind, aber bei dem Betrag, den die Werkstatt da angibt, kann es nicht allzu wild sein. Je nach Alter des Autos und Größe des Schadens würde ich entweder nichts machen (Stoßstange dürfte eh Plastik sein, also keine Rostgefahr) oder mal schauen, was da mit Smart Repair geht - dürfte dann wohl für deutlich unter 280 Euro machbar sein.

Die hier vermutete Unfallflucht kann man gleich ganz knicken, selbst wenn man den Fahrer des anderen Wagens als Unfallverursacher identifizieren und zur Übernahme der Kosten verpflichten könnte. Dafür muss er den Unfall nämlich bemerkt und somit vorsätzlich gehandelt haben. Da er laut Zeuge nicht ausgestiegen ist und die Heftigkeit des "Aufpralls" aufgrund der Größe des Schadens wohl auch nur sehr gering war, wird man kaum argumentieren können, dass er das merken musste. Damit fällt der "Anklagepunkt" dann auch gleich in sich zusammen.

Und wenn der angebliche Schädiger dann auch noch nachweisen könnte, dass zu dem Tatgeschehen werder er, noch sein Fahrzeug an dieser Stelle waren, so wie ich es damals beweisen konnte, dann muss man sich fragen, ob man nicht etwas gegen den Zeugen unternehmen sollte, da er jemanden fälschlicherweise einer Straftat beschuldigte.

Jetzt wird auch noch der Zeuge als Lügner hingestellt, ist echt der Hammer.

Danke für die Hilfe. Aber auf derartige Unterstellungen kann ich gern Verzichten.
Ich als geschädigter bin der Dumme und wenn trotz eines Zeugen alles in Frage gestellt wird ist das nicht gerecht.
Beweise alles gut und richtig, aber keiner wird jemanden ungerechtfertigt einer Tat bezichtigen.
Sollte ich mal in die Lage kommen so einen Fall zu beobachten werde ich lieber meinen Mund halten, hat derjenige der einen Schafen hat leider Pech gehabt.

Zitat:

@trouble01 schrieb am 14. Januar 2015 um 17:50:29 Uhr:


Und wenn der angebliche Schädiger dann auch noch nachweisen könnte, dass zu dem Tatgeschehen werder er, noch sein Fahrzeug an dieser Stelle waren, so wie ich es damals beweisen konnte, dann muss man sich fragen, ob man nicht etwas gegen den Zeugen unternehmen sollte, da er jemanden fälschlicherweise einer Straftat beschuldigte.

Sorry, ganz andere Baustelle. Ein Zeuge, der sich irrt, macht sich nicht strafbar - man müsste ihm schon nachweisen, wissentlich die Unwahrheit gesagt oder wichtige Dinge verschwiegen zu haben.

Zitat:

@Galadriel75 schrieb am 14. Januar 2015 um 18:04:31 Uhr:


Jetzt wird auch noch der Zeuge als Lügner hingestellt, ist echt der Hammer.

Danke für die Hilfe. Aber auf derartige Unterstellungen kann ich gern Verzichten.
Ich als geschädigter bin der Dumme und wenn trotz eines Zeugen alles in Frage gestellt wird ist das nicht gerecht.
Beweise alles gut und richtig, aber keiner wird jemanden ungerechtfertigt einer Tat bezichtigen.
Sollte ich mal in die Lage kommen so einen Fall zu beobachten werde ich lieber meinen Mund halten, hat derjenige der einen Schafen hat leider Pech gehabt.

Wer hat Dir hier denn etwas unterstellt? Niemand, so weit ich sehe. Was den Zeugen angeht, so kann hier aus der Distanz und ohne Kenntnis der Personen und möglicher Vorgeschichten niemand ernsthaft etwas zu dessen Glaubwürdigkeit sagen.

Der Punkt ist doch der, dass der angebliche Unfallverursacher eben noch nicht einmal sicher als solcher identifiziert wurde. Bis jetzt steht, so weit ich das verstanden habe, noch nicht einmal sicher fest, ob er und sein Auto überhaupt am Unfallort waren - vielleicht bestreitet er das ja. Vielleicht gibt er das aber auch zu, und dann ist halt die Frage, ob sich der Schaden an Deinem Auto ihm als Verursacher zuordnen lässt.

Zitat:

@Galadriel75 schrieb am 14. Januar 2015 um 18:04:31 Uhr:


Jetzt wird auch noch der Zeuge als Lügner hingestellt, ist echt der Hammer.

Das stimmt nicht.

Ich spreche nur von meiner eigenen Erfahrung.

Auch ich wurde vor einem Jahr beschuldigt mit meinem Fahrzeug ein anderes Fahrzeug beim Parken beschädigt zu haben. Ansprüche wurden bei meiner Versicherung geltend gemacht. Daher wurde ich hochgestuft, bis das Verfahren abgeschlossen wurde.

Ich konnte jedoch anhand der Videoaufnahmen meiner Tiefgarage nachweisen, dass mein Fahrzeug nicht nur an dem angeblichen Unfall, sondern sogar die ganze Woche, nicht bewegt wurde und in der Tiefgarage stand.

Soviel zu Zeugen.

Die durch die Höherstufung bei der Versicherung fälligen Beiträge wurden mir nach Abschluss wieder erstattet. Aber ich musste sie erstmal bezahlen.

Daher bin ich bei solchen Geschichten sehr vorsichtig. Man wird schnell beschuldigt durch solche Zeugen. Aber es hat leider nicht jeder das Glück, nachzuweisen, dass das Fahrzeug nicht beteiligt sein konnte, da es nachweislich an anderer Stelle war.

Daher kann ich nachvollziehen, dass der Beschuldigte zu Recht auf einer Gegenüberstellung besteht. Als ich über den mich betreffenden Vorgang informiert wurde, habe ich sogar gleich die Polizei kontaktiert, damit die feststellen, dass an meinem Fahrzeug keine Schäden sind und die Videoaufnahmen sichten und beweisfähig sicherstellen.

Ich habe nur nicht verstanden warum Du den Kostenvoranschlag bezahlt hast!
Liegt das an Deiner Guten HUK?
Die HUK wollte doch einen KVA also muss sie auch die Kosten tragen.

Meine Werkstatt käme im übrigen niemals auf die Idee mir einen KVA in Rechnung zu stellen!

Seriöse Werkstätten Kalkulieren Heute mit Hilfe von DAT das wird von den Versicherern anerkannt zwar nur bis zu einer bestimmten Summe, ich glaube die liegt derzeit bei 2-2500,-€

Davon ab, da der Schaden an Deinem Wagen ja eher eine Bagatelle ist kann der KVA ja so Teuer auch nicht gewesen sein ausserdem muss die Werke Dir die Kosten für den KVA im Rep.Fall eh verrechnen!

Zitat:

@trouble01 schrieb am 14. Januar 2015 um 17:50:29 Uhr:


Und wenn der angebliche Schädiger dann auch noch nachweisen könnte, dass zu dem Tatgeschehen werder er, noch sein Fahrzeug an dieser Stelle waren,

Der muss das aber gar nicht nachweisen.

Zitat:

@Galadriel75 schrieb am 14. Januar 2015 um 18:04:31 Uhr:


Beweise alles gut und richtig, aber keiner wird jemanden ungerechtfertigt einer Tat bezichtigen.

Man geht davon aus, dass jede vierte gemeldete Unfallflucht fingiert ist.

Wenns ums eigene Geld geht gibt es weit mehr Leute mit Phantasie als man glauben mag.

Nicht falsch verstehen, dies nur allgemein und nicht auf dich bezogen.

Zitat:

@Matsches schrieb am 14. Januar 2015 um 06:45:26 Uhr:


Du sagst es!

Richtig, ICH sag´ es, und zwar ganz, ohne Zweifel am Wahrheitsgehalt der Zeugenaussage zu schüren, für die es bislang

keinen

konkreten Anhalt gibt!

Zitat:

@Matsches schrieb am 15. Januar 2015 um 06:55:19 Uhr:


Man geht davon aus, dass jede vierte gemeldete Unfallflucht fingiert ist.

WER ist "man", und auf welcher Grundlage sagt "man" das?

Zitat:

@Hennaman schrieb am 15. Januar 2015 um 03:54:40 Uhr:


Meine Werkstatt käme im übrigen niemals auf die Idee mir einen KVA in Rechnung zu stellen!

Natürlich berechnen sie ihn dir. Über höhere Stundensätze, über höheren Aufwand bei der späteren Reparatur - auch der Arbeitsaufwand für einen KVA der locker mal bei einer halben Stunde liegen kann inkl. Papierkram muss irgendwo bezahlt werden.

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