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Gegenseite möchte verkauftes Auto sehen

Themenstarteram 16. Mai 2011 um 9:01

Hallo,

ich hatte einen nichtverschuldeten Unfall. Der Sachverständiger hatte den Restwert mit 6000 € beziffert, losgeworden bin ich den Wagen aber für 6400 €.

Jetzt möchte die gegnerische Versicherung das Fahrzeug sehen, ich habe denen mitgeteilt, das ich das Fahrzeug verkauft habe, da aber der Fahrzeugbrief noch bei der Bank ist, ist die Verischerung der Meinung, das der Kaufvertrag nicht gültig ist, ich habe aber schriftlich mit dem Käufer ein Vertrag, wo drinsteht, das der Brief nachgereicht wird. Eine Anzahlung hat er schon geleistet.

Meine Frage: Kann die Versicherung jetzt einfach sagen, das der Kaufvertrag nicht zu stande gekommen ist und haben die das Recht, das Fahzeug zu begutachten, obwohl es ein Sachverständiger schon getan hat?

Vielen Dank schonmal

Beste Antwort im Thema
am 16. Mai 2011 um 16:52

...finde es schon frech solch behauptungen hier aufzustellen ohne mal eine Quelle nennen zu können und dann noch so eine Antwort :rolleyes:

Sich innerhalb von vier Beiträgen so ins Aus zu befördern schafft nicht jeder aber du schon...

Schulmeistern solltest du deinesgleichen aber lieber nicht hier...

Ganz arme Seele sage ich nur...

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21 Antworten
am 16. Mai 2011 um 10:10

haben sie die sache fundiert begruendet?

einfach ein " wir wuerden auch gerne einen blick drauf werfen" geht imho nicht.

egal ob das auto verkauft wurde, oder ob du dir den wagen unter die wohnzimmerdecke genagelt hast.

bezueglich des kaufvertrags duerfte das die VS auch nichts zu interessieren haben und vollkommen belanglos sein.

am 16. Mai 2011 um 15:57

Rede doch einfach noch einmal mit der Versicherung, anrufen oder einen Brief schreiben mußt da ja sowieso.

Der "Mehrerlös" von € 400,- gehört nämlich nicht Dir, aber die Versicherung freut sich bestimmt.

am 16. Mai 2011 um 15:59

Zitat:

Original geschrieben von SaabineAero

Der "Mehrerlös" von € 400,- gehört nämlich nicht Dir, aber die Versicherung freut sich bestimmt.

Quelle für diese Aussage???

am 16. Mai 2011 um 16:14

Allgemeine Rechtsprechung.

Aufgrund der Schilderung des TE (Gutachten, Verkauf, Versicherung meldet sich) und der daraus ersichtlichen kürze der Zeit bis zum Verkauf hat auch nicht wirklich ein Aufwand des TE beim Verkauf stattgefunden.

am 16. Mai 2011 um 16:36

Er kann doch mit dem Restwert, hier Auto für 6000€ machen was er will?

Die Versicherung hat/muss bis 6000€ regulieren wie es im Gutachten wohl stand oder, nicht mehr und nicht weniger!?

Verstehe den "Anspruch" auf die 400€ nicht, erklär es doch mal nem doofen :confused:

am 16. Mai 2011 um 16:40

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

erklär es doch mal nem doofen :confused:

Durch Verkauf hat der TE einen Mehrerlös von 400,- erwirkt. Diese Geld steht im nach seiner bisherigen Schilderung nicht zu.

am 16. Mai 2011 um 16:46

aha, wo steht denn dies in der Rechtssprechung :confused:

Dankeschön :)

am 16. Mai 2011 um 16:48

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

aha, wo steht denn dies in der Rechtssprechung :confused:

Dankeschön :)

Ich denke nicht, dass Du in der Lage bist ein Urteil des OLG oder AG "richtig zu lesen".

Bitteschön

am 16. Mai 2011 um 16:52

...finde es schon frech solch behauptungen hier aufzustellen ohne mal eine Quelle nennen zu können und dann noch so eine Antwort :rolleyes:

Sich innerhalb von vier Beiträgen so ins Aus zu befördern schafft nicht jeder aber du schon...

Schulmeistern solltest du deinesgleichen aber lieber nicht hier...

Ganz arme Seele sage ich nur...

am 16. Mai 2011 um 17:06

BGH VI ZR 142/91

Dürfte aber zu komplex für dich als "Endverbraucher" sein.

Ist schon ziemlich frech, wenn eine Antwort gleich angezweifelt wird, nur weil man selber ein paar Tausend Beiträge mehr hat, die sich allerdings nicht mit Fachwissen beschäftigen.

anstatt nur rumzustänkern hättest auch einfach erklären können worum es geht und gleichzeitig auf das urteil verweisen. dann wäre allen gedient gewesen....

so stehst halt nur als arme wurst da... :D

und ich bin auch vom fach also bitte versuch nicht erst dich mir gegenüber zu profilieren ;)

am 16. Mai 2011 um 17:22

Also ich stänker nicht rum.

Dachte, dass aus meiner ersten Antwort alles klar ersichtlich war. Hatte hier wohl den Fragesteller überschätzt.

Als arme Seele oder arme Wurst habe ich es nicht nötig mich zu profilieren.

Gibt es für Smilies extra Punkte?

am 16. Mai 2011 um 17:22

Zitat:

Original geschrieben von rebizzel

anstatt nur rumzustänkern hättest auch einfach erklären können worum es geht und gleichzeitig auf das urteil verweisen. dann wäre allen gedient gewesen....

so stehst halt nur als arme wurst da... :D

und ich bin auch vom fach also bitte versuch nicht erst dich mir gegenüber zu profilieren ;)

Voll ins Schwarze :cool:

am 16. Mai 2011 um 17:28

 

Voll ins Schwarze :cool:

Mit meiner Überschätzung des Verständnisses oder dem Urteil?

Werden so kurze Beiträge den auch gezählt?

Kurz und Smilie gibt mehr Punkte?

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