Gefahrensituation, aber keine Schilder

Folgende Situation in Hessen: Man befährt die Bundesstraße 43a von Hanau kommend, um dann auf die Autobahn 45 in Richtung Aschaffenburg zu wechseln. Auf der B43a ist eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vorgegeben. Wenige hundert Meter vor Abbiegen auf die A45 befinden sich zwei Schilderbrücken, die über die beiden Fahrspuren Richtung Langenselbold und über die Abbiegespur Richtung Aschaffenburg ragen. Die Beschilderung dort weist nochmals auf die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h hin. Die Annahme, dass diese Höchstgeschwindigkeit problemlos gefahren werden kann, wird durch die langgezogene und bestens überschaubare Streckenführung an dieser Stelle unterstützt. Ortsunkundige, die auf der Abbiegespur mit der Höchstgeschwindigkeit unterwegs sind, erfahren aber eine böse Überraschung, mündet die langgezogene Abbiegespur doch unvermittelt und ohne jeglichen Hinweis in eine mehr als rechtwinkelige Rechtskurve (gut erkennbar auf der anhängenden Google-Earth-Ansicht; der ein oder andere hier kennt die Situation vielleicht so gar persönlich). Es gibt keinen Hinweis auf die bevorstehende scharfe Kurve. Es gibt keine Aufforderung zur Geschwindigkeitsreduzierung. Als erfahrener Autofahrer, zudem vertraut mit der Situation, durchfahre ich die Kurve mit maximal 60 km/h. Ich habe bei der verantwortlichen Behörde angeregt, dass diese Gefahrensituation im Bereich der Abbiegespur entschärft wird. Durch einen Hinweis auf die bevorstehende Kurve und durch eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Die abschließende Antwort der Behörde war, dass die von mir genannte Rampe von der Bundesstraße B 43a zur Autobahn A 45 in Richtung Aschaffenburg bei der letzten Überprüfung nicht als Unfallhäufungsstelle aufgefallen sei. Die Rampe wird weiterhin turnusmäßig überprüft. Sollte sich das dortige Unfallgeschehen verändern, wird man selbstverständlich geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen. Darüber hinaus argumentiert man mit der Straßenverkehrsordnung, konkret "Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann." (StVO, Paragraf 3, Absatz 1).

Für mich sind die Ausführungen nicht überzeugend. Insbesondere mit dem Verweis auf die Straßenverkehrsordnung bräuchte es keinerlei Beschilderungen gleich welcher Art.

Jeder hier kennt vermutlich irgendwo die eine oder andere Stelle, an der ein wahrer Schilderwald steht, der schlichtweg unübersichtlich ist. Ein weniger wäre da manchmal mehr. In der vorliegenden Situation würde man sich jedoch wenigstens ein einzelnes Schild wünschen. Und zwar bevor es zu einem vermeidbaren Unfall kommt. Oder etwa nicht?

fragt der HHH1961

B43a von HU auf A45 Ri AB
Beste Antwort im Thema

Sonst wird doch auch immer nach der Selbstverantwortlichkeit geblökt, die Entmündigung des Denkenden und Selbstbestimmten angeprangert - bitteschön, jeder freie Bürger darf hier seine Fähigkeit der angepassten Fahrweise demonstrieren.

Wette - bei Tempo 50km/h wird in absehbarer Zeit ein in der Überwachung auffälliger Könner dann heftig die Abzocke anprangern und die Revolution ausrufen wollen.

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Ich hätte - meine mittlerweile lange verstorbenen Großeltern haben da mal gelebt - noch eine rvl-Lage zu bieten, wo aus allen Richtungen das agO übliche 100 km/h gilt. 😁

Schilder sind nicht alles - solange zwischen den Ohren noch graue Masse vorhanden ist, sollte man die auch nutzen. 🙂

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